Landtag,
11. Sitzung vom 05.07.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 22
energiesparende Systeme ähnlich wie bei Niedrigenergiehäusern geachtet?)
Ich bitte Herrn Dipl-Ing Schicker um die Beantwortung.
Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Herr Präsident! Sehr
geehrte Damen und Herren!
Mit der Frage des
Energieaufwandes bei Hochhäusern beschäftigen wir uns nicht erst seit Kurzem,
sondern diese Frage hat uns bereits im Hochhauskonzept der Stadt Wien
beschäftigt, bei dessen Gestaltung Leitlinien und Richtlinien zur Planung und
Beurteilung von Hochhausprojekten festgelegt wurden. Es ist nämlich wirklich
nicht einzusehen, dass man Fassaden gestaltet, die man schon bei leichtem
Sonnenschein kühlen muss, bei denen die Energie aber trotzdem massiv entweicht,
sodass die Energiebilanz solcher Häuser ganz negativ ausgehen kann.
Wir haben in diesem
Hochhauskonzept die Planungsabläufe sehr genau und detailliert dargestellt.
Hiebei geht es unter anderen darum, dass solche Hochhausstandorte speziell dort
gefunden werden sollen, wo der öffentliche Verkehr massiv und hochrangig zur
Verfügung steht und damit auch unterstützt wird. Wir reduzieren damit außerhalb
des Gebäudes den Energieaufwand auch dadurch, dass wir das Stellplatzregulativ
einsetzen und nur 25 Prozent der ansonsten erforderlichen Stellplätze zulassen.
Wir haben für das Gebäude
aber auch verlangt, dass es eine Raum- und Umweltverträglichkeitsuntersuchung
geben soll und dass diese Prüfung selbstverständlich auch die
Gesamtenergiebilanz des Gebäudes mit umfassen soll. Punkt 8 der Checkliste
beinhaltet zum Beispiel die Forderung nach Nachhaltigkeit im Bereich der
Konstruktionselemente, der Sicherheit und der Energieversorgung. Im
beizubringenden Energiekonzept sind die Energiekennzahlen anzuführen, und das
bauökologische Konzept ist hinsichtlich der Verwendung von Baumaterialien
ebenfalls gemäß den gängigen Standards auszuarbeiten.
Energieeffizienz fordern wir
auch schon bei den Wettbewerben ein, die verpflichtend bei Hochhäusern
vorgeschrieben sind, und die Ausschreibung für Objektwettbewerbe wird speziell
so gestaltet, dass auch die Energieeffizienz zur Bewertung kommt.
Ich darf als Beispiel das
Uniqa-Projekt in der Praterstraße 1 erwähnen: Dort wird es durch die
optimierte Fassadenkonstruktion zu einem sehr niedrigen Energiebedarf kommen.
Darüber hinaus wird die Erdwärmenutzung auch bei diesem Hochhaus zur Anwendung
kommen.
Weitere Vorhaben
hinsichtlich der künftigen Umsetzung von Energieeffizienz bestehen darin, dass
die Techniknovelle der Bauordnung noch in diesem Jahr dem Landtag vorgelegt
werden wird: In die so genannte OIB-Richtlinie 6 des Österreichischen
Instituts für Bautechnik wird die Richtlinie für Energieeinsparung und
Wärmeschutz aufgenommen werden, womit auch den Anforderungen der Europäischen
Union Rechnung getragen wird, welche die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in
der Richtlinie 2002/91/EG anführt. Diese Richtlinie gilt für Nichtwohnhäuser,
und sie wird daher auch für Hochhäuser mit Büronutzung, Hotelnutzung et cetera
zur Anwendung kommen.
Dabei geht es um
Anforderungen sowohl an den Heizwärmebedarf und an die ausreichende
Wärmespeicherung, bezogen auf den ungünstigsten Aufenthaltsort, als auch an den
Kühlbedarf, bezogen auf das Gesamtgebäude. Es wird also beides, sowohl die
Wärmeversorgung als auch die Kühlung des Gebäudes, berücksichtigt. Dabei sollen
nicht die Glasarchitektur und Glasfassaden generell verdammt werden, sondern es
geht darum, dass sie energieeffizient und sinnvoll gebaut werden.
Lösungen wie zum Beispiel
bei den Twin Towers auf dem Wienerberg, bei denen eine Einfachfassade
aufgezogen ist, wird es daher in dieser Form in Wien nicht mehr geben. Wir
bemühen uns, dass wir die Qualitätsstandards für Niedrigenergiehäuser
jedenfalls auch bei Hochhäusern erreichen und durch entsprechende Vorschriften
vorgeben. Es läuft zur Zeit auch ein EU-gefördertes Forschungsprojekt über
Glasbauten, die Passivhausqualität auch im Bürohausbau erreichen sollen.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke. Die
1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Madejski. Ich bitte darum.
Abg Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Die Novelle der Bauordnung, die auf uns zukommt, ist
sicherlich noch zu diskutieren. Sie hat sicherlich auch Schwachstellen, wird
aber, was die Energie betrifft, sicherlich etwas für alle Beteiligten bringen.
Allerdings gilt sie nur – wenn ich Sie richtig verstanden habe – für
Nichtwohnhäuser, also für Büro- oder sonstige Bauten.
In Wirklichkeit wäre es interessant, im geförderten
Wohnbau oder auch beim öffentlichen Bau etwa von Schulen oder bei der Sanierung
von Amtshäusern die Gesamtenergiemenge wirklich zu minimieren. Daher meine
Frage, die ich Ihnen stelle: Gibt es noch Möglichkeiten, diese Novelle der
Bauordnung so abzuändern, dass sie auch für den Wohnbau beziehungsweise für
öffentliche Bauten, im Speziellen Schulen, Geltung haben kann?
Präsident Heinz Hufnagl: Ich bitte um
die Beantwortung.
Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Herr Abgeordneter!
Ich habe darauf
hingewiesen, dass diese Richtlinie, die umgesetzt wird, für Nichtwohnbauten
gilt. Somit sind auch Bürogebäude, Amtsgebäude, Schulen, Kindergärten und so
weiter automatisch mit einbezogen.
Bei der
Beantwortung der Frage, ob das auch Wohnhäuser betreffen kann, greife ich mit
der Information, die ich Ihnen gebe, sozusagen in die andere Geschäftsgruppe.
Ich kann aber auch als Nichtzuständiger mitverfolgen, dass im Bereich des
Wohnbaus vor allem durch die Bauträgerwettbewerbe und durch die Aktivitäten der
Wohnbauförderung eine massive Unterstützung im Hinblick auf Energieeffizienz,
Reduzierung des
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