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Landtag, 11. Sitzung vom 05.07.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 22

 

energiesparende Systeme ähnlich wie bei Niedrigenergiehäusern geachtet?)

 

Ich bitte Herrn Dipl-Ing Schicker um die Beantwortung.

 

Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Mit der Frage des Energieaufwandes bei Hochhäusern beschäftigen wir uns nicht erst seit Kurzem, sondern diese Frage hat uns bereits im Hochhauskonzept der Stadt Wien beschäftigt, bei dessen Gestaltung Leitlinien und Richtlinien zur Planung und Beurteilung von Hochhausprojekten festgelegt wurden. Es ist nämlich wirklich nicht einzusehen, dass man Fassaden gestaltet, die man schon bei leichtem Sonnenschein kühlen muss, bei denen die Energie aber trotzdem massiv entweicht, sodass die Energiebilanz solcher Häuser ganz negativ ausgehen kann.

 

Wir haben in diesem Hochhauskonzept die Planungsabläufe sehr genau und detailliert dargestellt. Hiebei geht es unter anderen darum, dass solche Hochhausstandorte speziell dort gefunden werden sollen, wo der öffentliche Verkehr massiv und hochrangig zur Verfügung steht und damit auch unterstützt wird. Wir reduzieren damit außerhalb des Gebäudes den Energieaufwand auch dadurch, dass wir das Stellplatzregulativ einsetzen und nur 25 Prozent der ansonsten erforderlichen Stellplätze zulassen.

 

Wir haben für das Gebäude aber auch verlangt, dass es eine Raum- und Umweltverträglichkeitsuntersuchung geben soll und dass diese Prüfung selbstverständlich auch die Gesamtenergiebilanz des Gebäudes mit umfassen soll. Punkt 8 der Checkliste beinhaltet zum Beispiel die Forderung nach Nachhaltigkeit im Bereich der Konstruktionselemente, der Sicherheit und der Energieversorgung. Im beizubringenden Energiekonzept sind die Energiekennzahlen anzuführen, und das bauökologische Konzept ist hinsichtlich der Verwendung von Baumaterialien ebenfalls gemäß den gängigen Standards auszuarbeiten.

 

Energieeffizienz fordern wir auch schon bei den Wettbewerben ein, die verpflichtend bei Hochhäusern vorgeschrieben sind, und die Ausschreibung für Objektwettbewerbe wird speziell so gestaltet, dass auch die Energieeffizienz zur Bewertung kommt.

 

Ich darf als Beispiel das Uniqa-Projekt in der Praterstraße 1 erwähnen: Dort wird es durch die optimierte Fassadenkonstruktion zu einem sehr niedrigen Energiebedarf kommen. Darüber hinaus wird die Erdwärmenutzung auch bei diesem Hochhaus zur Anwendung kommen.

 

Weitere Vorhaben hinsichtlich der künftigen Umsetzung von Energieeffizienz bestehen darin, dass die Techniknovelle der Bauordnung noch in diesem Jahr dem Landtag vorgelegt werden wird: In die so genannte OIB-Richtlinie 6 des Österreichischen Instituts für Bautechnik wird die Richtlinie für Energieeinsparung und Wärmeschutz aufgenommen werden, womit auch den Anforderungen der Europäischen Union Rechnung getragen wird, welche die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der Richtlinie 2002/91/EG anführt. Diese Richtlinie gilt für Nichtwohnhäuser, und sie wird daher auch für Hochhäuser mit Büronutzung, Hotelnutzung et cetera zur Anwendung kommen.

 

Dabei geht es um Anforderungen sowohl an den Heizwärmebedarf und an die ausreichende Wärmespeicherung, bezogen auf den ungünstigsten Aufenthaltsort, als auch an den Kühlbedarf, bezogen auf das Gesamtgebäude. Es wird also beides, sowohl die Wärmeversorgung als auch die Kühlung des Gebäudes, berücksichtigt. Dabei sollen nicht die Glasarchitektur und Glasfassaden generell verdammt werden, sondern es geht darum, dass sie energieeffizient und sinnvoll gebaut werden.

 

Lösungen wie zum Beispiel bei den Twin Towers auf dem Wienerberg, bei denen eine Einfachfassade aufgezogen ist, wird es daher in dieser Form in Wien nicht mehr geben. Wir bemühen uns, dass wir die Qualitätsstandards für Niedrigenergiehäuser jedenfalls auch bei Hochhäusern erreichen und durch entsprechende Vorschriften vorgeben. Es läuft zur Zeit auch ein EU-gefördertes Forschungsprojekt über Glasbauten, die Passivhausqualität auch im Bürohausbau erreichen sollen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke. Die 1. Zusatzfrage stellt Herr Abg Dr Madejski. Ich bitte darum.

 

Abg Dr Herbert Madejski (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Die Novelle der Bauordnung, die auf uns zukommt, ist sicherlich noch zu diskutieren. Sie hat sicherlich auch Schwachstellen, wird aber, was die Energie betrifft, sicherlich etwas für alle Beteiligten bringen. Allerdings gilt sie nur – wenn ich Sie richtig verstanden habe – für Nichtwohnhäuser, also für Büro- oder sonstige Bauten.

 

In Wirklichkeit wäre es interessant, im geförderten Wohnbau oder auch beim öffentlichen Bau etwa von Schulen oder bei der Sanierung von Amtshäusern die Gesamtenergiemenge wirklich zu minimieren. Daher meine Frage, die ich Ihnen stelle: Gibt es noch Möglichkeiten, diese Novelle der Bauordnung so abzuändern, dass sie auch für den Wohnbau beziehungsweise für öffentliche Bauten, im Speziellen Schulen, Geltung haben kann?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Ich bitte um die Beantwortung.

 

Amtsf StR Dipl-Ing Rudolf Schicker: Herr Abgeordneter!

 

Ich habe darauf hingewiesen, dass diese Richtlinie, die umgesetzt wird, für Nichtwohnbauten gilt. Somit sind auch Bürogebäude, Amtsgebäude, Schulen, Kindergärten und so weiter automatisch mit einbezogen.

 

Bei der Beantwortung der Frage, ob das auch Wohnhäuser betreffen kann, greife ich mit der Information, die ich Ihnen gebe, sozusagen in die andere Geschäftsgruppe. Ich kann aber auch als Nichtzuständiger mitverfolgen, dass im Bereich des Wohnbaus vor allem durch die Bauträgerwettbewerbe und durch die Aktivitäten der Wohnbauförderung eine massive Unterstützung im Hinblick auf Energieeffizienz, Reduzierung des

 

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