Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 94 von 98
Pilotversuchs geführt. Es wurde den Bewohnern einiger
Straßenblöcke um die Kernzone die Möglichkeit zum Erwerb des Parkpickerls
gegeben, natürlich gegen Entgelt. Interessant ist auch, am 28.6.2006 hat der
UVS Wien, also der Unabhängige Verwaltungssenat Wien, in einem
Berufungsbescheid festgestellt, dass die Kundmachung innerhalb der so genannten
linearen Kurzparkzonen zu verwirrend ist - kein Wunder! - und daher den
Bestraften im konkreten Fall kein Verschulden trifft. Damit war es dann
sozusagen zum ersten Mal amtlich, dass die Kundmachung tatsächlich mangelhaft
ist. Interessant in dem Zusammenhang ist auch der vom ARBÖ herausgegebene Tipp.
Es wurde von Seiten des ARBÖ festgestellt: „Strafe nicht einzahlen, auf
Zusendung der Anzeige warten und dagegen Einspruch einlegen". Außerdem hat
der ARBÖ richtigerweise festgestellt, dass all jene, die ihren Erlagschein
bereits eingezahlt haben, leider durch die Finger schauen. Man hat dann doch
noch Zusatztafeln angebracht, die auf die generelle Kurzparkzone innerhalb der
linearen Kurzparkzonen aufmerksam machen sollen, um das Ganze zu
verkomplizieren.
Ich selbst, meine Damen und Herren, habe mich auch in
der Zone strafen lassen und habe natürlich nicht eingezahlt. Ich habe gegen die
diesbezügliche Strafverfügung Einspruch erhoben. Was war das Ergebnis? Die
Behörde hat mir nach einer gewissen Zeit in einem knappen Schreiben mitgeteilt,
dass das Verwaltungsstrafverfahren gegen mich eingestellt wird. Davon kann man
halten, was man will. Andere Bürger haben sich leider nicht zur Wehr gesetzt
und haben sich in Wirklichkeit rechtswidrig strafen lassen und bezahlen müssen.
Wieder darf ich auf den Bericht der Volksanwaltschaft
verweisen. Auf Seite 62 wird diesbezüglich festgestellt: „Bekanntlich sind
Verwaltungsstrafverfahren mit einem gewissen Zeitaufwand und Kosten verbunden.
Daher haben viele empörte Bürger, die sich an die Volksanwaltschaft gewandt
hatten, angegeben, keine Rechtsmittel zu erheben und den Strafbetrag gleichsam
‚zähneknirschend' einzahlen zu wollen." - Das Magistrat spekuliert mit
zähneknirschendem Einzahlen der Betroffenen. Das stellt die Volksanwaltschaft
fest.
Ich habe versucht, Ihnen auszuführen, die
Durchführung des Pilotprojekts war fortlaufend von Pannen und Pleiten
durchsetzt. Bezeichnend allerdings, und das ist das Traurige daran, waren auch
die Reaktionen des Büros des zuständigen Stadtrats, der fortlaufend hat
mitteilen lassen, dass die Stadthallen-Kurzparkzone rechtlich absolut
wasserdicht sei. Wir haben gesehen, dass es nicht ganz so war.
Meine Damen und Herren, auf Grund der geschilderten
Situation hat die Volksanwaltschaft auch eine formelle Missstandsfeststellung
erhoben und eine Empfehlung ausgesprochen. Konsequenz in der Stadtverwaltung
sollte es sein, dieser Empfehlung nachzukommen und den Gestraften die falsch
eingehobenen Strafgelder zurückzuzahlen. Leider Gottes ist das nicht passiert!
Leider Gottes hat die Stadtverwaltung die Konsequenz vermissen lassen!
Ich bedanke mich bei der Volksanwaltschaft, dass sie
sich genau dieses Problems angenommen hat, weil sich hier wirklich, und das
kann ich als Mandatar aus dem 15. Bezirk behaupten und sagen, viele Bürger
beschwert haben und in Wirklichkeit keine Ahnung gehabt haben, was dort
wirklich gilt und wie das zugehen soll.
Zum Abschluss lassen Sie mich noch einmal meinen Dank
aussprechen, Ihnen, Frau Volksanwältin, ich möchte mich speziell bei Ihnen
bedanken, und Ihnen, Herr Volksanwalt, aber auch bei Volksanwalt Mag Kabas, der
heute nicht bei uns ist, für Ihre ausgezeichnete Arbeit! Es werden zwei dieser
Personen die Volksanwaltschaft verlassen, aber, es wurde schon bemerkt,
Kollegen Kostelka werden wir noch öfters sehen. Ich freue mich auf die
Zusammenarbeit! - Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl:
Von den Damen und Herren Abgeordneten ist niemand mehr zum Wort gemeldet. Die
Debatte ist geschlossen.
Ich lade noch die Frau Volksanwältin Rosemarie Bauer ein,
im Wiener Landtag das Wort zu nehmen. - Bitte sehr.
Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr
geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es wurde schon einige Male angesprochen, ich stehe
schon fast als Pensionistin hier vor Ihnen, weil in wenigen Stunden nach diesem
Tage meine Amtsperiode endet. Lassen Sie mich daher die Gelegenheit nutzen,
mich bei Ihnen allen sehr herzlich zu bedanken, denn durch die Möglichkeit,
unsere Berichte in den einzelnen Ausschüssen und im Plenum zu diskutieren,
konnten wir eigentlich immer einen Dialog führen.
Manchmal bestand größeres Interesse an unseren
Berichten, manchmal auch geringeres. Aber eines war immer sicher, wir haben
immer miteinander kommuniziert. Wir konnten als Volksanwälte bei Ihnen sein und
Ihnen Rede und Antwort stehen.
Ich persönlich habe versucht, in diesen sechs Jahren
objektiv und fair Fehler in der Wiener Verwaltung, aber auch die Positiva
herauszustellen und darzustellen und in der Wortwahl immer die Achtung vor
meinen Gesprächspartnern durchhören zu lassen, vor allem aber auch einen
konstruktiven Beitrag zur Verbesserung in der Verwaltung zu leisten.
Vor wenigen Tagen habe ich erklärt, eine begeisterte
Niederösterreicherin zu sein und zu bleiben. Auch wenn mein Mitarbeiter in diesen
sechs Jahren ständig versucht hat, mich zu einer Wienerin zu machen, ich bleibe
dabei. Aber eines ist mir schon ein Bedürfnis, jetzt hier zu sagen, ich bin
stolz auf die sechs Jahre, in denen ich Wiener Landesvolksanwältin sein habe
dürfen.
Ich danke Ihnen allen sehr herzlich für die
Zusammenarbeit, bedanke mich auch für die lobenden und anerkennenden Worte, die
unsere Mitarbeiter betreffen. Ich werde sie gerne im Haus weiterleiten und
überbringen. Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, wünsche ich alles
Gute für Ihre anspruchsvolle Aufgabe im Interesse unserer Bürgerinnen und
Bürger! - Danke. (Allgemeiner Beifall, Standing Ovations bei der ÖVP.)
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