Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 81 von 98
Ich mache es kurz, denn ich glaube, das Interesse
hält sich jetzt in Grenzen. Ich möchte darauf hinweisen, dass zwei Beschluss-
und Resolutionsanträge vorliegen, einerseits von den Grünen, andererseits von der ÖVP. Wir selbst haben am 25. Mai
einen entsprechenden Antrag eingebracht. Es freut mich, dass die anderen Oppositionsparteien
dieses Thema ebenfalls als wichtig erachten und entsprechende Anträge
einbringen! Dem Antrag der Grünen
werden wir zustimmen, obwohl wir, wie wir schon gesagt haben, mit manchen
Formulierungen an sich nicht ganz glücklich sind. Inhaltlich ist die Forderung
des Antrags aber richtig, und daher sind wir dafür.
Zum Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP: Wir
sind bereit, dem Beschlussantrag beizutreten, weil dieser ein allgemeines
Statement beinhaltet, dass ein Arbeitskreis von politischen Vertretern
Reformvorschläge machen soll. Dagegen ist nichts einzuwenden.
Die Begründung ist hingegen sehr janusköpfig. Auf der
einen Seite wird der massive Verlust an Kubatur beklagt und festgestellt, dass
dagegen etwas getan werden müsste. Auf der anderen Seite wird den Bedenken
hinsichtlich der Sensibilität bei baubehördlichen Genehmigungen nicht genügend
Rechnung getragen. Es wird nach der Methode „Wasch mit den Pelz, aber mach mich
nicht nass!" vorgegangen. – Trotzdem werden wir zustimmen.
Unsere Ablehnung der Bauordnungsnovelle ist in erster
Linie als Zeichen zu sehen, dass es endlich zu einer echten Reform der
Bauordnung dahin gehend kommen soll, dass man die Fülle von
Ausnahmebestimmungen – § 69 und Co – endlich in den Griff
bekommt. Es soll nicht mehr möglich sein, unter dem Titel „geringfügige
Abweichungen" einen Turm – Stichwort Millenniums-Tower – höher
zu bauen, als er bisher gewesen ist und Ähnliches mehr.
Wir verlangen die Neufassung einer Bauordnung, die
ohne eine Fülle von Ausnahmebestimmungen, wie es eben § 69 ist, auskommt
und eine Zerstörung des Stadtbildes unmöglich macht. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Dipl-Ing Gretner. Ich erteile ihr das
Wort.
Abg Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Sehr geehrte wenige anwesende Damen und Herren!
Es handelt sich hiebei an und für sich um eine
Novelle der Bauordnung, die nicht viel Veränderung für diese Stadt bringen
will. Man sagt sogar selbst in den Erläuternden Bemerkungen, dass durch den
Entfall der Wortfolge „die Höhe oder" im § 81 die Beibehaltung der
bisherigen baubehördlichen Praxis sichergestellt ist. Und das ist genau der Grund,
warum wir dieser Novelle nicht zustimmen werden.
Worum es geht, ist relativ schwierig aus dem
Bauordnungsdeutsch zu übersetzen, es ist aber relativ einfach mit einer
Zeichnung zu erklären: Es geht darum, dass ein Bauwerber in einer
Einfamilienhaus-Gegend zwei Grundstücke zusammengelegt und dadurch eine
Baukörpertiefe erreicht hat, dass er durch extreme Nutzung der Bauordnung
wirklich mehr Geschoße untergebracht hätte, als von der Flächenwidmungsplanung
eigentlich vorgesehen waren. Das ist eine Lücke in der Bauordnung, das haben
die Anrainer dann beeinsprucht, und der Verwaltungsgerichtshof hat den
Anrainern recht gegeben.
Das Ganze ist ohne Bild wirklich schwer zu erklären,
deswegen werde ich es Ihnen kurz zeigen: Der Plan, den ich hier habe, ist relativ
anschaulich. Sehen Sie sich das an! Hier sind die Einfamilienhäuser, und auf
diese Art und Weise hat der Bauwerber das ausgenutzt.
Deswegen ist es auch durchaus unbefriedigend, wenn
man jetzt sagt, dass man zunächst einmal die Rechtslage sicherstellt. Gerade
das gelingt nämlich nicht! Und der schon angesprochene Rechtsanwalt
Dr Prager hat bereits angekündigt, dass er diese Novelle im Auftrag der
Anrainer beeinspruchen wird. Das heißt, die Rechtsunsicherheit bleibt weiterhin
bestehen, und es kann eigentlich nicht Sinn einer Novelle sein, dass man die
Rechtsunsicherheit fortschreibt!
Wir hätten vorgeschlagen, dass man bei dieser Novelle
jetzt gleich einen Zusatz macht, mit dem man klarlegt, dass der Giebel eines
Hauses immer nur an der Schmalseite und nicht an der Längsseite sein kann. Das
ist für jeden Menschen eigentlich begreiflich. Sogar Kinder zeichnen Häuser mit
Giebeln richtig.
Im Hinblick darauf können wir dieser Novelle nicht
zustimmen. Wir werden allerdings dem Antrag, den die ÖVP gemeinsam mit der SPÖ
einbringt, zustimmen, weil auch wir meinen, dass es dringend notwendig ist,
diese Novelle nochmals zu überarbeiten. Wir hoffen, dass dann ein besseres
Ergebnis zustande kommt. –Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster
zu Wort gemeldet ist Herr Abg Kenesei. Ich erteile es ihm.
Abg Günter Kenesei (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Präsidentin! Herr Stadtrat! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Eigentlich wäre man ja verleitet, an dieser Stelle
etwas ausführlicher zur Bauordnung Stellung zu nehmen, auch in Anbetracht
dessen, dass die letzten Debattenbeiträge zu den vorigen Poststücken
berechtigterweise auch einige Zeit in Anspruch genommen haben. Eine
Novellierung der Bauordnung ist immer ein interessanter Tagesordnungspunkt. Wir
werden uns den ausführlichen Debattenbeitrag aber für den Herbst aufheben, denn
dann soll es angeblich tatsächlich zu einer großen Novelle und Neufassung der
Bauordnung kommen.
Ich bringe nur zwei Punkte: Fraglos muss bei einer
Novellierung der Bauordnung der § 69 ein Thema sein, denn der Ärger aller
Beteiligten darüber, wie dieser § 69 extensiv ausgenutzt wird, ist groß
und es ist für den Gemeinderat fast überhaupt nicht mehr möglich, hier
Spielregeln aufzustellen.
Mein zweiter Punkt: Wenn man jetzt
in der Zeitung liest, dass die so genannte Kulisse im Prater deshalb so
geworden ist, wie sie ist, weil das eben ohne Verfahren
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