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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 81 von 98

 

Ich mache es kurz, denn ich glaube, das Interesse hält sich jetzt in Grenzen. Ich möchte darauf hinweisen, dass zwei Beschluss- und Resolutionsanträge vorliegen, einerseits von den Grünen, andererseits von der ÖVP. Wir selbst haben am 25. Mai einen entsprechenden Antrag eingebracht. Es freut mich, dass die anderen Oppositionsparteien dieses Thema ebenfalls als wichtig erachten und entsprechende Anträge einbringen! Dem Antrag der Grünen werden wir zustimmen, obwohl wir, wie wir schon gesagt haben, mit manchen Formulierungen an sich nicht ganz glücklich sind. Inhaltlich ist die Forderung des Antrags aber richtig, und daher sind wir dafür.

 

Zum Beschluss- und Resolutionsantrag der ÖVP: Wir sind bereit, dem Beschlussantrag beizutreten, weil dieser ein allgemeines Statement beinhaltet, dass ein Arbeitskreis von politischen Vertretern Reformvorschläge machen soll. Dagegen ist nichts einzuwenden.

 

Die Begründung ist hingegen sehr janusköpfig. Auf der einen Seite wird der massive Verlust an Kubatur beklagt und festgestellt, dass dagegen etwas getan werden müsste. Auf der anderen Seite wird den Bedenken hinsichtlich der Sensibilität bei baubehördlichen Genehmigungen nicht genügend Rechnung getragen. Es wird nach der Methode „Wasch mit den Pelz, aber mach mich nicht nass!" vorgegangen. – Trotzdem werden wir zustimmen.

 

Unsere Ablehnung der Bauordnungsnovelle ist in erster Linie als Zeichen zu sehen, dass es endlich zu einer echten Reform der Bauordnung dahin gehend kommen soll, dass man die Fülle von Ausnahmebestimmungen – § 69 und Co – endlich in den Griff bekommt. Es soll nicht mehr möglich sein, unter dem Titel „geringfügige Abweichungen" einen Turm – Stichwort Millenniums-Tower – höher zu bauen, als er bisher gewesen ist und Ähnliches mehr.

 

Wir verlangen die Neufassung einer Bauordnung, die ohne eine Fülle von Ausnahmebestimmungen, wie es eben § 69 ist, auskommt und eine Zerstörung des Stadtbildes unmöglich macht. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Dipl-Ing Gretner. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Dipl-Ing Sabine Gretner (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrte wenige anwesende Damen und Herren!

 

Es handelt sich hiebei an und für sich um eine Novelle der Bauordnung, die nicht viel Veränderung für diese Stadt bringen will. Man sagt sogar selbst in den Erläuternden Bemerkungen, dass durch den Entfall der Wortfolge „die Höhe oder" im § 81 die Beibehaltung der bisherigen baubehördlichen Praxis sichergestellt ist. Und das ist genau der Grund, warum wir dieser Novelle nicht zustimmen werden.

 

Worum es geht, ist relativ schwierig aus dem Bauordnungsdeutsch zu übersetzen, es ist aber relativ einfach mit einer Zeichnung zu erklären: Es geht darum, dass ein Bauwerber in einer Einfamilienhaus-Gegend zwei Grundstücke zusammengelegt und dadurch eine Baukörpertiefe erreicht hat, dass er durch extreme Nutzung der Bauordnung wirklich mehr Geschoße untergebracht hätte, als von der Flächenwidmungsplanung eigentlich vorgesehen waren. Das ist eine Lücke in der Bauordnung, das haben die Anrainer dann beeinsprucht, und der Verwaltungsgerichtshof hat den Anrainern recht gegeben.

 

Das Ganze ist ohne Bild wirklich schwer zu erklären, deswegen werde ich es Ihnen kurz zeigen: Der Plan, den ich hier habe, ist relativ anschaulich. Sehen Sie sich das an! Hier sind die Einfamilienhäuser, und auf diese Art und Weise hat der Bauwerber das ausgenutzt.

 

Deswegen ist es auch durchaus unbefriedigend, wenn man jetzt sagt, dass man zunächst einmal die Rechtslage sicherstellt. Gerade das gelingt nämlich nicht! Und der schon angesprochene Rechtsanwalt Dr Prager hat bereits angekündigt, dass er diese Novelle im Auftrag der Anrainer beeinspruchen wird. Das heißt, die Rechtsunsicherheit bleibt weiterhin bestehen, und es kann eigentlich nicht Sinn einer Novelle sein, dass man die Rechtsunsicherheit fortschreibt!

 

Wir hätten vorgeschlagen, dass man bei dieser Novelle jetzt gleich einen Zusatz macht, mit dem man klarlegt, dass der Giebel eines Hauses immer nur an der Schmalseite und nicht an der Längsseite sein kann. Das ist für jeden Menschen eigentlich begreiflich. Sogar Kinder zeichnen Häuser mit Giebeln richtig.

 

Im Hinblick darauf können wir dieser Novelle nicht zustimmen. Wir werden allerdings dem Antrag, den die ÖVP gemeinsam mit der SPÖ einbringt, zustimmen, weil auch wir meinen, dass es dringend notwendig ist, diese Novelle nochmals zu überarbeiten. Wir hoffen, dass dann ein besseres Ergebnis zustande kommt. –Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Kenesei. Ich erteile es ihm.

 

Abg Günter Kenesei (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Präsidentin! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Eigentlich wäre man ja verleitet, an dieser Stelle etwas ausführlicher zur Bauordnung Stellung zu nehmen, auch in Anbetracht dessen, dass die letzten Debattenbeiträge zu den vorigen Poststücken berechtigterweise auch einige Zeit in Anspruch genommen haben. Eine Novellierung der Bauordnung ist immer ein interessanter Tagesordnungspunkt. Wir werden uns den ausführlichen Debattenbeitrag aber für den Herbst aufheben, denn dann soll es angeblich tatsächlich zu einer großen Novelle und Neufassung der Bauordnung kommen.

 

Ich bringe nur zwei Punkte: Fraglos muss bei einer Novellierung der Bauordnung der § 69 ein Thema sein, denn der Ärger aller Beteiligten darüber, wie dieser § 69 extensiv ausgenutzt wird, ist groß und es ist für den Gemeinderat fast überhaupt nicht mehr möglich, hier Spielregeln aufzustellen.

 

Mein zweiter Punkt: Wenn man jetzt in der Zeitung liest, dass die so genannte Kulisse im Prater deshalb so geworden ist, wie sie ist, weil das eben ohne Verfahren

 

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