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Landtag, 10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 80 von 98

 

der Hand. – Der Antrag bleibt mit den Stimmen der Freiheitlichen, der GRÜNEN und der ÖVP in der Minderheit und ist somit abgelehnt.

 

Wir kommen jetzt zum Beschlussantrag der SPÖ betreffend öffentliche Dienstleistung.

 

Wer diesem Antrag beitritt, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Das sind die SPÖ und die GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.

 

Der Antrag der ÖVP wurde zurückgezogen und kommt daher nicht zur Abstimmung.

 

Somit ist die Gesetzgebung in erster Lesung angenommen.

 

Mir liegt ein Widerspruch durch Frau Abg Smolik betreffend die zweite Lesung dieses Gesetzes vor.

 

Ich lasse darüber abstimmen.

 

Wer dem Widerspruch beitritt, gebe bitte ein Zeichen mit der Hand. – Das ist die Mehrheit. Dem Widerspruch wird somit stattgegeben.

 

Die zweite Lesung wird in der nächsten Landtagssitzung stattfinden.

 

Es ist nun eine Präsidiale im Zimmer von Frau OARin Kriz geplant. Ich bitte die betreffenden Damen und Herren, sich dorthin zu begeben.

 

Ich frage die Klubobleute, ob eine kurze Unterbrechung notwendig ist oder ob wir weitermachen können. – Wir machen weiter. Dann bitte ich, im Saal zu bleiben.

 

Wir fahren in der Tagesordnung fort.

 

Nunmehr kommt Postnummer 5 zur Verhandlung. Es geht hiebei um einen Gesetzesentwurf, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird.

 

Berichterstatter ist der Herr Amtsf StR Dr Michael Ludwig. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig: Ich ersuche um Zustimmung.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß § 30 Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? – Ich sehe keine Einwendung. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr StR Herzog. Ich hoffe, es hört ihm jetzt auch jemand zu. Ich bitte um ein bisschen mehr Ruhe im Saal!

 

StR Johann Herzog: Der Lärmpegel hält sich wieder in Grenzen. Ich kann daher zum Thema kommen.

 

Es gab zwei Höchstgerichtsurteile, und zwar eines vom Verwaltungsgerichtshof und eines vom Verfassungsgerichtshof, die sich beide mit der Bauordnung beschäftigen und in denen es darum geht, dass seitens der Höchstgerichte die überwuchernde Dachausbautätigkeit Beschränkungen unterworfen wird: Gemäß einem Urteil dürfen die Aufbauten bei Dachgeschoßen nicht mehr trapezförmig erfolgen, sondern nur mehr in Dreiecksform, womit die Verwertbarkeit von Flächen in diesem Bereich eingeschränkt wird. Im zweiten Urteil wird eine Bestimmung der Wiener Bauordnung aufgehoben, nach welcher eine Überschreitungen der zulässigen Gebäudehöhe dann erlaubt ist, wenn diese auf besondere Raumhöhen in den Geschoßen zurückzuführen ist.

 

Diese beiden Höchstgerichtsurteile haben weitreichende Folgen. Sie schränken die überwuchernde Tätigkeit von Dachausbauten ein. In der vorliegenden Novelle der Bauordnung geht es darum, den vor Urteilsfindung üblichen Zustand im Großen und Ganzen wieder herzustellen.

 

Wir selbst sind Freunde des Dachbodenausbaus. In den 90er Jahren haben wir gegen StR Edlinger massive Redeschlachten geschlagen, in denen wir in Wien gefordert haben, dass Dachbodenausbauten vermehrt vorgenommen werden dürfen. Und wir sind heute nach wie vor dafür, wir glauben aber, dass der Schwerpunkt des Dachbodenausbaues in den Außenbezirken außerhalb des Gürtels liegen sollte. Dort ist das von der gesamten Situation her billiger und außerdem notwendig, um neue Schichten in diese Gebiete hineinzubringen. Das würde zu einer sozialen Durchmischung und zu einer Wiederbelebung der Bezirke führen. Es käme zu einer weiteren Durchmischung von Jung und Alt und auch von Zuwanderern und Einheimischen.

 

Dagegen sind wir massiv gegen den Unfug, der in der Innenstadt und in den Innenbezirken vor sich gegangen ist. Das führte – wie ich fast sagen möchte – zu einer weitgehenden Zerstörung beziehungsweise Verschandelung der Kärntner Straße. Da kann man sich wirklich nur wundern, was alles unter dem Titel Dachbodenausbau läuft! Das geht auf keine Hutschnur! Und auch in den Innenbezirken hat eine Flut von Dachbodenausbauten zur Stadtbildzerstörung massiv beigetragen.

 

Wir werden daher dieser Novelle nicht zustimmen. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass dem Dachbodenausbau nicht nur von dieser Seite Gefahr – unter Anführungszeichen – droht, sondern letzten Endes auch dadurch, dass im Hinblick auf Erdbebensicherheit Maßnahmen durch die EU gesetzt werden. Diese müssen bis spätestens 2009 via Eurocode eingeführt werden. Es wird dann hinsichtlich verschiedener Bauformen massive Beschränkungen oder Veränderungen geben, die ebenfalls zu einer massiven Verringerung des Dachbodenausbaues führen können, und zwar generell überall. Daher ist es wertvoll, wenn wir diesbezüglich einen Arbeitskreis einsetzen, damit wir mit vernünftigen Maßnahmen eine Regelung finden, um all das, was von der EU kommt, in ein Wiener System einzubauen.

 

Dr Michael Prager ist der Anwalt, der diese Gesetzesnovelle im Rahmen des Verfassungsgerichtshofurteils durchgesetzt hat. Er hat sich wieder massiv gemeldet und vertritt die Auffassung, dass die Bestimmungen, die jetzt eingesetzt werden sollen, unrichtig sind. Er sieht darin wieder eine eindeutige Verfassungswidrigkeit, und zwar vor allem darin, dass die Festsetzung der zulässigen Bauhöhe und Dachhöhe für alle gleich gelten müsste und dass anderes nicht möglich wäre. Weiters ist eines seiner Hauptargumente, dass die Dachgestaltung, die sich durchgesetzt hat, nämlich praktisch Giebel über die Längsseite zu richten, unzumutbar sei. 

 

Wir werden sehen, wie sich das rechtlich ausgehen wird. Auf alle Fälle darf ich feststellen, dass wir der Novelle nicht zustimmen werden.

 

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