Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 80 von 98
der Hand. – Der Antrag bleibt mit den Stimmen
der Freiheitlichen, der GRÜNEN und der ÖVP in der Minderheit und ist somit
abgelehnt.
Wir kommen jetzt zum Beschlussantrag der SPÖ
betreffend öffentliche Dienstleistung.
Wer diesem Antrag beitritt, gebe bitte ein Zeichen
mit der Hand. – Das sind die SPÖ und die GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag
mit der erforderlichen Mehrheit angenommen.
Der Antrag der ÖVP wurde zurückgezogen und kommt
daher nicht zur Abstimmung.
Somit ist die Gesetzgebung in erster Lesung
angenommen.
Mir liegt ein Widerspruch durch Frau Abg Smolik
betreffend die zweite Lesung dieses Gesetzes vor.
Ich lasse darüber abstimmen.
Wer dem Widerspruch beitritt, gebe bitte ein Zeichen
mit der Hand. – Das ist die Mehrheit. Dem Widerspruch wird somit
stattgegeben.
Die zweite Lesung wird in der nächsten
Landtagssitzung stattfinden.
Es ist nun eine Präsidiale im Zimmer von Frau OARin
Kriz geplant. Ich bitte die betreffenden Damen und Herren, sich dorthin zu
begeben.
Ich frage die Klubobleute, ob eine kurze
Unterbrechung notwendig ist oder ob wir weitermachen können. – Wir machen
weiter. Dann bitte ich, im Saal zu bleiben.
Wir fahren in der Tagesordnung fort.
Nunmehr kommt Postnummer 5 zur Verhandlung. Es geht
hiebei um einen Gesetzesentwurf, mit dem die Bauordnung für Wien geändert wird.
Berichterstatter ist der Herr Amtsf StR Dr Michael
Ludwig. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Amtsf StR Dr Michael Ludwig:
Ich ersuche um Zustimmung.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Gemäß
§ 30 Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung
erhoben? – Ich sehe keine Einwendung. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr
StR Herzog. Ich hoffe, es hört ihm jetzt auch jemand zu. Ich bitte um ein
bisschen mehr Ruhe im Saal!
StR Johann Herzog: Der Lärmpegel hält
sich wieder in Grenzen. Ich kann daher zum Thema kommen.
Es gab zwei Höchstgerichtsurteile, und zwar eines vom
Verwaltungsgerichtshof und eines vom Verfassungsgerichtshof, die sich beide mit
der Bauordnung beschäftigen und in denen es darum geht, dass seitens der
Höchstgerichte die überwuchernde Dachausbautätigkeit Beschränkungen unterworfen
wird: Gemäß einem Urteil dürfen die Aufbauten bei Dachgeschoßen nicht mehr
trapezförmig erfolgen, sondern nur mehr in Dreiecksform, womit die
Verwertbarkeit von Flächen in diesem Bereich eingeschränkt wird. Im zweiten
Urteil wird eine Bestimmung der Wiener Bauordnung aufgehoben, nach welcher eine
Überschreitungen der zulässigen Gebäudehöhe dann erlaubt ist, wenn diese auf
besondere Raumhöhen in den Geschoßen zurückzuführen ist.
Diese beiden Höchstgerichtsurteile haben
weitreichende Folgen. Sie schränken die überwuchernde Tätigkeit von
Dachausbauten ein. In der vorliegenden Novelle der Bauordnung geht es darum,
den vor Urteilsfindung üblichen Zustand im Großen und Ganzen wieder
herzustellen.
Wir selbst sind Freunde des Dachbodenausbaus. In den
90er Jahren haben wir gegen StR Edlinger massive Redeschlachten geschlagen, in
denen wir in Wien gefordert haben, dass Dachbodenausbauten vermehrt vorgenommen
werden dürfen. Und wir sind heute nach wie vor dafür, wir glauben aber, dass
der Schwerpunkt des Dachbodenausbaues in den Außenbezirken außerhalb des
Gürtels liegen sollte. Dort ist das von der gesamten Situation her billiger und
außerdem notwendig, um neue Schichten in diese Gebiete hineinzubringen. Das
würde zu einer sozialen Durchmischung und zu einer Wiederbelebung der Bezirke
führen. Es käme zu einer weiteren Durchmischung von Jung und Alt und auch von
Zuwanderern und Einheimischen.
Dagegen sind wir massiv gegen den Unfug, der in der
Innenstadt und in den Innenbezirken vor sich gegangen ist. Das führte –
wie ich fast sagen möchte – zu einer weitgehenden Zerstörung
beziehungsweise Verschandelung der Kärntner Straße. Da kann man sich wirklich
nur wundern, was alles unter dem Titel Dachbodenausbau läuft! Das geht auf
keine Hutschnur! Und auch in den Innenbezirken hat eine Flut von
Dachbodenausbauten zur Stadtbildzerstörung massiv beigetragen.
Wir werden daher dieser Novelle nicht zustimmen. Ich
möchte aber darauf hinweisen, dass dem Dachbodenausbau nicht nur von dieser
Seite Gefahr – unter Anführungszeichen – droht, sondern letzten Endes auch
dadurch, dass im Hinblick auf Erdbebensicherheit Maßnahmen durch die EU gesetzt
werden. Diese müssen bis spätestens 2009 via Eurocode eingeführt werden. Es
wird dann hinsichtlich verschiedener Bauformen massive Beschränkungen oder
Veränderungen geben, die ebenfalls zu einer massiven Verringerung des
Dachbodenausbaues führen können, und zwar generell überall. Daher ist es
wertvoll, wenn wir diesbezüglich einen Arbeitskreis einsetzen, damit wir mit
vernünftigen Maßnahmen eine Regelung finden, um all das, was von der EU kommt,
in ein Wiener System einzubauen.
Dr Michael Prager ist der Anwalt, der diese
Gesetzesnovelle im Rahmen des Verfassungsgerichtshofurteils durchgesetzt hat.
Er hat sich wieder massiv gemeldet und vertritt die Auffassung, dass die
Bestimmungen, die jetzt eingesetzt werden sollen, unrichtig sind. Er sieht darin
wieder eine eindeutige Verfassungswidrigkeit, und zwar vor allem darin, dass
die Festsetzung der zulässigen Bauhöhe und Dachhöhe für alle gleich gelten
müsste und dass anderes nicht möglich wäre. Weiters ist eines seiner
Hauptargumente, dass die Dachgestaltung, die sich durchgesetzt hat, nämlich
praktisch Giebel über die Längsseite zu richten, unzumutbar sei.
Wir werden sehen, wie sich das rechtlich ausgehen
wird. Auf alle Fälle darf ich feststellen, dass wir der Novelle nicht zustimmen
werden.
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