Landtag,
10. Sitzung vom 28.06.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 63 von 98
Arbeitnehmer, die hier übergeführt werden,
vorgenommen werden. Eine massive arbeitsrechtliche Unsicherheit ist mit einem
solchen Bestimmungspaket natürlich verbunden." (Beifall bei der FPÖ.)
„Wie gesagt, die Bescheidform ...", wird
nochmals festgestellt, „... ist zwingend vorgesehen im Bereich für die
Beamten. Auch eine bloße vertragliche Ermächtigung zur Wahrnehmung der
Dienstgeberbefugnisse kann einen solchen Zuständigkeitsübergang nicht
bewirken." - Ich hoffe, dass hier Vorsorge getroffen wurde, dass seitens
der Gemeinde Wien das sichergestellt ist.
Aber auch im Hinblick auf Vertragsbedienstete stellt
das Bundeskanzleramt fest, ist die vertragliche Übertragung von
Dienstgeberbefugnissen problematisch: „Es ist nämlich generell fraglich, ob
Aufgaben der Privatwirtschaftsverwaltung durch Vertrag übertragen werden
können."
Im § 7 wird zwar entsprechend dem
Verfassungsgerichtshof ausdrücklich festgestellt, dass der Beschäftiger bei der
Ausübung von Dienstgeberbefugnissen an die Weisung des zuständigen
Gemeindeorgans gebunden ist, aber die Durchsetzbarkeit dieser Weisung
sicherzustellen, wurde unterlassen, weil keine Sanktionen vorgesehen sind. Das
heißt also, hier fehlt offensichtlich ein Nachtrag, dass entsprechende
Sanktionen für die Durchsetzung von diesen Dingen gemacht werden können.
Des Weiteren noch, hinsichtlich der den Beschäftigern
eingeräumten ausschließlichen Zuständigkeit zur Erteilung von fachlichen
Weisungen und Fachaufsicht und Ähnliches: „Nach dem vorgeschlagenen § 7
ist anzumerken, dass der Ausschluss des Weisungsrechtes bei Organen der
Gemeinde Wien ohne eine entsprechende landesverfassungsgesetzliche Grundlage
unter Hinweis auf die Bundesverfassung Art 20 insoweit unzulässig wäre,
als den Beschäftigern und den ihnen zugewiesenen Bediensteten die Wahrnehmung
hoheitlicher Aufgaben übertragen wird." - Das heißt also, hier sind auch
massive verfassungsrechtliche Bedenken seitens des Bundeskanzleramts angemeldet
worden.
Dann ist zum Wiener Stadtwerke - Zuweisungsgesetz
noch festzustellen, dass in Kollektivverträgen aufgrund § 19 Abs 1
und 2 ARG das Vorgesehene abweichend vom ARG, das für Arbeitnehmer und
Arbeiternehmerinnen der Verkehrsbetriebe gilt, auch für den Verkehrsbetrieben
zugewiesene, dem jeweiligen Kollektivvertrag nicht unterworfene Bedienstete
gilt. Auch hier ist eine verfassungsrechtliche Bedenklichkeit seitens des
Bundeskanzleramts klar angemerkt, weil ein Verstoß gegen das Legalitätsprinzip
der Verfassung vorliegen könnte, wie jetzt festgestellt wird.
Man kann daher sagen, die arbeitsrechtlichen
Schutzbestimmungen sind bei diesen vorgeschlagenen Gesetzen nicht mehr
gesichert. Sie sind aufgeweicht und langfristiger Schaden für Arbeitnehmer und
Arbeitnehmerinnen ist nicht auszuschließen. Die Generalvollmacht für die
Ausgliederung ist damit gegeben. Damit ist es jederzeit auch möglich, relativ
rasch, schmerzlos, gegen die Opposition, vielleicht auch gegen die öffentliche
Meinung, diese Dinge durchzupeitschen. Die Ausschaltung des Wiener Gemeinderats
als Kontrollorgan ist durch diese Gesetzesvorlage einen bedeutenden Schritt
weiter vorangegangen.
Ich glaube, wir brauchen, um eine abschließende
Bemerkung zu machen, nichts anderes zu sagen, als was die Arbeiterkammer mit
einer sozialdemokratischen Mehrheit festgestellt hat: Ein Gesetz, das aus
formalen Kriterien jede Möglichkeit von Ausgliederungen vorgibt, keinen
ausreichenden arbeitsrechtlichen Schutz bietet und sich der politischen
Diskussion entzieht, ist abzulehnen! (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl:
Zum Wort gemeldet hat sich Herr StR Ellensohn. Ich erteile es ihm.
StR David Ellensohn: Sehr geehrter Herr
Präsident! Frau Berichterstatterin! Meine Damen und Herren!
Das, was sich heute fast euphemistisch
Zuweisungsgesetz nennt, könnte genau so gut „Freibrief für die Wiener SPÖ für
Ausgliederungen sonder Zahl" heißen. Dann würden wenigstens alle wissen,
worum es geht.
Am Anfang ein paar Sachen formaler Natur: Die Art und
Weise, wie dieses Gesetz durchgepeitscht wird, ist einfach unüblich. Für die,
die das nicht wissen, am 15. Juni, am Freitag Nachmittag, beim
allerletzten Nachtrag zur folgenden Landesregierungs- und Stadtsenatssitzung,
im letzten Moment, denn wir sind ja am Freitag Nachmittag noch nicht zu Hause,
also in der letzten Sekunde, wo man das bringen darf, kommt ein Gesetz daher,
das 80 000 Beschäftigte betrifft. Auf die Schnelle, am Freitag
Nachmittag. Am Dienstag geht es in Stadtsenat und Landesregierung. Heute haben
wir es da, 13 Tage danach. Diese Geschwindigkeit bei solchen Gesetzen hat
es noch nicht gegeben. Das ist das erste Mal. Kann man nur sagen, schlechtes
Gewissen, weil wir hatten alle offiziell nicht länger Zeit, als uns
13 Tage mit dem Gesetz zu befassen. Das genügt uns natürlich trotzdem, um
die einzelnen Punkte herauszuarbeiten.
Im Wesentlichen ist es schnell gesagt, neue
MitarbeiterInnen bei den ausgegliederten Betrieben werden schlechter gestellt
sein, als die, die jetzt dort sind. Punkt. Die werden weniger verdienen, die
werden schlechte Arbeitszeiten haben und so weiter und so fort. Das gibt es ja
schon in ausgegliederten Betrieben, das kennen wir, weil dort gibt es genau die
Schwierigkeiten untereinander, dass die Leute, die von früher dabei sind, schon
von den Neuen, die weniger gut abgesichert sind, gemobbt werden.
Die SPÖ wird, nehme ich an, sich
hier hinstellen und sagen, das ist alles notwendig, das schreibt uns die
Europäische Union vor. Das ist wahr und falsch zugleich. Weil die Europäische
Union schreibt tatsächlich vor, dass etwas geschieht, und zwar schon ziemlich lange.
Wir sind da eigentlich schon wieder säumig und haben sehr lange gebraucht.
Jetzt wird das endlich gemacht. Die EU schreibt nämlich eine Mindestabsicherung
bei Beschäftigten vor, wenn man sie übergibt. Was die Union nicht vorschreibt,
ist, ob es neuen Beschäftigten in Zukunft schlechter gehen soll oder besser
gehen soll oder gleich gut gehen soll. Das könnten wir hier
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