Landtag,
9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 40 von 74
ökonomischer Bedeutung. Gemäß § 7
Parkometerabgabenverordnung ist der Nettoertrag der Parkometerabgabe, wie Sie
wissen, zweckgebunden für Maßnahmen zu verwenden, die zur Erleichterung des
innerstädtischen Verkehrs dienen. Das Gesetz definiert als solche Maßnahmen die
Förderung des Garagenbaus, die Verbesserung von Einrichtungen des öffentlichen
Personennah- und -regionalverkehrs sowie die Verbesserung der
Funktionsaufteilung zwischen Individual- und Massenverkehr.
So konnten, um einen kleinen Rückblick zu machen,
beispielsweise in den Jahren 1993 bis 2002 105 Garagen mit insgesamt
34 292 Stellplätzen und weitere 18 Wohnsammelgaragen, die
berühmten Volksgaragen, mit insgesamt 3 490 Stellplätzen gefördert
werden. Derzeit sind 15 weitere Garagenstandorte mit weiteren
3 120 Stellplätzen in Entwicklung. Insgesamt konnten in diesem
Zeitraum Einnahmen aus der Parkometerabgabe im Ausmaß von
228 Millionen EUR für positive Verkehrsentwicklungsmaßnahmen in Wien
investiert werden.
Einnahmenseitig ist abgesehen von den Erträgen aus
der Parkometerabgabe auch das Volumen der eingenommen Strafgelder, sei aus
Organmandaten oder aus durchgeführten Strafverfahren, zu berücksichtigen. Diese
wegen Übertretung des Parkometergesetzes eingenommenen Strafgelder sind gemäß
§ 15 des Verwaltungsstrafgesetzes für Zwecke der Sozialhilfe zu verwenden.
Hierbei handelt es sich derzeit jährlich um eine Größenordnung von zirka
32,6 Millionen EUR.
Zum anderen, sehr geehrte Damen und Herren, kann
durch die Parkraumbewirtschaftung ein nachhaltiger Lenkungseffekt auf die
Verkehrsmittelwahl der Wiener und Wienerinnen und ihr Verkehrsverhalten erzielt
werden. Die Parkraumbewirtschaftung trägt tagsüber zur deutlichen Entspannung
der Parksituation bei und zeigt weitere Auswirkungen durch den reduzierten
Autoverkehr. Luftverschmutzung und Lärm nehmen ab, die Lebensqualität erhöht
sich.
Gebührenpflichtige Kurzparkzonen in Wien gibt es seit
32 Jahren. Die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung wurde 1993 zuerst
im 1. Bezirk eingeführt. In den Jahren 1995 bis 2005 erfolgte dann
schrittweise die räumliche Ausweitung auf die angrenzenden Bezirke bis zum
heutigen Stand, die praktisch zeigt, dass ein Limit der Parkdauer von zwei
Stunden gut angenommen wird. Ab September wird für die flächendeckende
Kurzparkzone in den Bezirken 1 bis 9 und in der Brigittenau eine einheitliche
Bewirtschaftungszeit von 9 Uhr bis 22 Uhr sowie eine maximale Parkdauer
von einheitlich zwei Stunden gelten.
Seit 20 Jahren, sehr geehrte Damen und Herren,
wir diskutierten darüber bereits, wurde der Parkometertarif nicht angehoben. Im
Gegenteil, mit der Einführung der Euro-Währung, und ich glaube, da waren wir
wirklich die rühmliche Ausnahme im Vergleich mit anderen, wurde im
Jahr 2002 dieser Tarif sogar um 8 Prozent gesenkt. Im selben Zeitraum
sind der Verbraucherpreisindex vergleichsweise um 54 Prozent, der
durchschnittliche Garagenstundentarif um das 2,3-Fache oder der Index für
Dieselkraftstoff um 53 Prozent gestiegen. Die Parkgebühr ist dadurch in
diesem Zeitraum real fast um die Hälfte billiger und logischerweise damit ihrer
Wirkung entsprechend kleiner geworden.
Der Vergleich zu internationalen Städten wurde
ebenfalls schon angesprochen. Hier ist die Parkgebühr in Wien ausgesprochen
niedrig. München, Berlin: 3 EUR, das Zentrum von Amsterdam: 4,40 EUR (Abg Mag Wolfgang Jung: Die haben auch viele
Grachten!), um hier nur zwei Zahlen zu erwähnen. Mit der aktuellen Anhebung
der Parkometergebühr wird sich Wien in einer Bandbreite mit der Tarifhöhe von
Budapest mit 1,05 EUR und der Tarifhöhe von Prag mit 1,46 EUR pro
Stunde bewegen, wobei wir alle wissen, dass die Kaufkraft, und wir sind stolz
darauf in Wien, ungleich höher als jene in unseren genannten Nachbarstädten
ist.
Selbstverständlich, sehr verehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Landtagsabgeordnete, ist die Stadt Wien immer daran interessiert,
nach dem alten, aber so wahren Grundsatz „Das Bessere ist der Feind des Guten."
das bestehende Parkraumbewirtschaftungssystem immer wieder kritisch zu
hinterfragen, weitere Verbesserungen, vor allem natürlich für unsere Kunden und
KundInnen, für die Autofahrer und Autofahrerinnen einzuführen. Ich erinnere an
das M-Parking-System, das 2003 implementiert wurde, wodurch die Autofahrer
und Autofahrerinnen mit einer einfachen SMS einen elektronischen Parkschein
buchen können. Mehr als 140 000 UserInnen nutzen dieses
Handyparksystem. Damit ist das doch ein beträchtliches Ausmaß von 13 Prozent
des Gesamtumsatzes, das mit diesem M-Parking-System bezahlt wird.
Den Kontrollorganen stehen seit der Einführung des
M-Parking-Systems elektronische Handgeräte zur Verfügung, die es ermöglichen,
alle an einem Tag erfolgten Abstellvorgänge eines bestimmten Fahrzeugs
lückenlos abzufragen. Es ist also keine Rede davon, dass hier nicht
kontrolliert werden kann oder gar die Augen vor unkorrekten Verhaltensweisen
zugedrückt werden. Während in der Vergangenheit im Papierscheinsystem die
Nichteinhaltung der höchstzulässigen Abstelldauer schwer nachgewiesen werden
konnte, weil der Autofahrer, die Autofahrerin in der Regel neue Parkscheine
ausfüllt und die alten einfach entfernt, ist mit dem M-Parking-System sozusagen
die Geschichte der Abstellvorgänge feststellbar und es ist den so genannten,
wie wir sie ein bisschen liebevoll hier nennen, Weißkapplern im Wege
WAP-fähiger Mobiltelefone so möglich, geeignete Schritte gegen die
Nichteinhaltung der höchstzulässigen Abstelldauer zu setzen.
Bei den Überlegungen, und darum
geht uns allen, zur Optimierung bestehender Systeme ist selbstverständlich zu
berücksichtigen, dass verfassungsrechtliche Grenzen bestehen, die vom Land und
der Gemeinde Wien nicht beeinflusst werden können. Die Stadt Wien ist somit
grundsätzlich für alle Anregungen zur Optimierung oder Verbesserung des
bestehenden Bewirtschaftungssystems offen, muss allerdings auch dafür Sorge
tragen, dass das funktionierende System der Wiener
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