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Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 40 von 74

 

ökonomischer Bedeutung. Gemäß § 7 Parkometerabgabenverordnung ist der Nettoertrag der Parkometerabgabe, wie Sie wissen, zweckgebunden für Maßnahmen zu verwenden, die zur Erleichterung des innerstädtischen Verkehrs dienen. Das Gesetz definiert als solche Maßnahmen die Förderung des Garagenbaus, die Verbesserung von Einrichtungen des öffentlichen Personennah- und -regionalverkehrs sowie die Verbesserung der Funktionsaufteilung zwischen Individual- und Massenverkehr.

 

So konnten, um einen kleinen Rückblick zu machen, beispielsweise in den Jahren 1993 bis 2002 105 Garagen mit insgesamt 34 292 Stellplätzen und weitere 18 Wohnsammelgaragen, die berühmten Volksgaragen, mit insgesamt 3 490 Stellplätzen gefördert werden. Derzeit sind 15 weitere Garagenstandorte mit weiteren 3 120 Stellplätzen in Entwicklung. Insgesamt konnten in diesem Zeitraum Einnahmen aus der Parkometerabgabe im Ausmaß von 228 Millionen EUR für positive Verkehrsentwicklungsmaßnahmen in Wien investiert werden.

 

Einnahmenseitig ist abgesehen von den Erträgen aus der Parkometerabgabe auch das Volumen der eingenommen Strafgelder, sei aus Organmandaten oder aus durchgeführten Strafverfahren, zu berücksichtigen. Diese wegen Übertretung des Parkometergesetzes eingenommenen Strafgelder sind gemäß § 15 des Verwaltungsstrafgesetzes für Zwecke der Sozialhilfe zu verwenden. Hierbei handelt es sich derzeit jährlich um eine Größenordnung von zirka 32,6 Millionen EUR.

 

Zum anderen, sehr geehrte Damen und Herren, kann durch die Parkraumbewirtschaftung ein nachhaltiger Lenkungseffekt auf die Verkehrsmittelwahl der Wiener und Wienerinnen und ihr Verkehrsverhalten erzielt werden. Die Parkraumbewirtschaftung trägt tagsüber zur deutlichen Entspannung der Parksituation bei und zeigt weitere Auswirkungen durch den reduzierten Autoverkehr. Luftverschmutzung und Lärm nehmen ab, die Lebensqualität erhöht sich.

 

Gebührenpflichtige Kurzparkzonen in Wien gibt es seit 32 Jahren. Die flächendeckende Parkraumbewirtschaftung wurde 1993 zuerst im 1. Bezirk eingeführt. In den Jahren 1995 bis 2005 erfolgte dann schrittweise die räumliche Ausweitung auf die angrenzenden Bezirke bis zum heutigen Stand, die praktisch zeigt, dass ein Limit der Parkdauer von zwei Stunden gut angenommen wird. Ab September wird für die flächendeckende Kurzparkzone in den Bezirken 1 bis 9 und in der Brigittenau eine einheitliche Bewirtschaftungszeit von 9 Uhr bis 22 Uhr sowie eine maximale Parkdauer von einheitlich zwei Stunden gelten.

 

Seit 20 Jahren, sehr geehrte Damen und Herren, wir diskutierten darüber bereits, wurde der Parkometertarif nicht angehoben. Im Gegenteil, mit der Einführung der Euro-Währung, und ich glaube, da waren wir wirklich die rühmliche Ausnahme im Vergleich mit anderen, wurde im Jahr 2002 dieser Tarif sogar um 8 Prozent gesenkt. Im selben Zeitraum sind der Verbraucherpreisindex vergleichsweise um 54 Prozent, der durchschnittliche Garagenstundentarif um das 2,3-Fache oder der Index für Dieselkraftstoff um 53 Prozent gestiegen. Die Parkgebühr ist dadurch in diesem Zeitraum real fast um die Hälfte billiger und logischerweise damit ihrer Wirkung entsprechend kleiner geworden.

 

Der Vergleich zu internationalen Städten wurde ebenfalls schon angesprochen. Hier ist die Parkgebühr in Wien ausgesprochen niedrig. München, Berlin: 3 EUR, das Zentrum von Amsterdam: 4,40 EUR (Abg Mag Wolfgang Jung: Die haben auch viele Grachten!), um hier nur zwei Zahlen zu erwähnen. Mit der aktuellen Anhebung der Parkometergebühr wird sich Wien in einer Bandbreite mit der Tarifhöhe von Budapest mit 1,05 EUR und der Tarifhöhe von Prag mit 1,46 EUR pro Stunde bewegen, wobei wir alle wissen, dass die Kaufkraft, und wir sind stolz darauf in Wien, ungleich höher als jene in unseren genannten Nachbarstädten ist.

 

Selbstverständlich, sehr verehrte Damen und Herren, sehr geehrte Landtagsabgeordnete, ist die Stadt Wien immer daran interessiert, nach dem alten, aber so wahren Grundsatz „Das Bessere ist der Feind des Guten." das bestehende Parkraumbewirtschaftungssystem immer wieder kritisch zu hinterfragen, weitere Verbesserungen, vor allem natürlich für unsere Kunden und KundInnen, für die Autofahrer und Autofahrerinnen einzuführen. Ich erinnere an das M-Parking-System, das 2003 implementiert wurde, wodurch die Autofahrer und Autofahrerinnen mit einer einfachen SMS einen elektronischen Parkschein buchen können. Mehr als 140 000 UserInnen nutzen dieses Handyparksystem. Damit ist das doch ein beträchtliches Ausmaß von 13 Prozent des Gesamtumsatzes, das mit diesem M-Parking-System bezahlt wird.

 

Den Kontrollorganen stehen seit der Einführung des M-Parking-Systems elektronische Handgeräte zur Verfügung, die es ermöglichen, alle an einem Tag erfolgten Abstellvorgänge eines bestimmten Fahrzeugs lückenlos abzufragen. Es ist also keine Rede davon, dass hier nicht kontrolliert werden kann oder gar die Augen vor unkorrekten Verhaltensweisen zugedrückt werden. Während in der Vergangenheit im Papierscheinsystem die Nichteinhaltung der höchstzulässigen Abstelldauer schwer nachgewiesen werden konnte, weil der Autofahrer, die Autofahrerin in der Regel neue Parkscheine ausfüllt und die alten einfach entfernt, ist mit dem M-Parking-System sozusagen die Geschichte der Abstellvorgänge feststellbar und es ist den so genannten, wie wir sie ein bisschen liebevoll hier nennen, Weißkapplern im Wege WAP-fähiger Mobiltelefone so möglich, geeignete Schritte gegen die Nichteinhaltung der höchstzulässigen Abstelldauer zu setzen.

 

Bei den Überlegungen, und darum geht uns allen, zur Optimierung bestehender Systeme ist selbstverständlich zu berücksichtigen, dass verfassungsrechtliche Grenzen bestehen, die vom Land und der Gemeinde Wien nicht beeinflusst werden können. Die Stadt Wien ist somit grundsätzlich für alle Anregungen zur Optimierung oder Verbesserung des bestehenden Bewirtschaftungssystems offen, muss allerdings auch dafür Sorge tragen, dass das funktionierende System der Wiener

 

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