Landtag,
9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 38 von 74
Wortmeldungen
vor. Daher ist die Diskussion geschlossen. Ich weiß, dass die Frau
Berichterstatterin auf das Schlusswort verzichtet
Daher
kommen wir zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Wiener Landtages, die
der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu
heben. – Danke. Somit ist diese Vorlage in erster Lesung einstimmig
angenommen worden.
Es gibt, wie Sie zuvor gehört haben, einen Antrag,
der von der SPÖ und den GRÜNEN eingebracht wurde.
Ich möchte über diesen Beschlussantrag, der sofortige
Abstimmung beinhaltet, nunmehr abstimmen.
Ich bitte diejenigen, die für diesen Antrag sind, um
ein Zeichen mit der Hand. – Das sind SPÖ, ÖVP, GRÜNE und FPÖ. Somit ist
auch dieser Beschlussantrag einstimmig angenommen worden.
Ich frage, ob es einen Widerspruch gibt, wenn ich die
zweite Lesung vornehmen lasse. – Diesen Widerspruch gibt es nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. –
Dieses Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen worden.
Meine Damen und Herren des Wiener Landtages, wir
kommen nun zu dem Verlangen, dass die von den Abgen Mag Rüdiger Maresch
und Dipl-Ing Martin Margulies eingebrachte, an die Frau amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener
Stadtwerke gerichtete Dringliche Anfrage betreffend Parkabgabegesetz nunmehr
behandelt wird.
Diese wird vom Fragesteller mündlich begründet, und
hierauf wird eine Debatte über den Gegenstand stattfinden.
Ein Verlangen nach Verlesung der Dringlichen Anfrage
gibt es nicht.
Für die nun folgende Begründung der Dringlichen
Anfrage, zu der wir sofort kommen, sieht die Geschäftsordnung gemäß § 37
Abs 1 eine Redezeit von 20 Minuten vor.
Ich erteile zur Begründung der Dringlichen Anfrage
nunmehr Herrn Abg Maresch das Wort, wobei ich eine Minute vor Ablauf der
20 Minuten darauf aufmerksam machen werde, dass die Redezeit zu Ende geht.
Herr Abg Maresch hat das Wort.
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub
im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Wir haben jetzt eine sehr lange Debatte über
Gebührerhöhungen und Tariferhöhungen hinter uns. Es ist uns nur ein wichtiger
Punkt abgegangen. Deswegen bringen wir heute auch diese Dringliche Anfrage ein,
und wir sind schon ganz gespannt, was da als Antwort kommen wird!
Die Parkraumbewirtschaftung oder das
Parkraummanagement in Wien werden immer angeführt, wenn sich die Debatte um
eine City-Maut für Wien dreht, und wenn ein City-Maut angedacht wird, kommt
immer automatisch die Antwort: Wir haben die Lösung für Wien! Sie heißt
Parkraummanagement. Das Parkpickerl ist die Lösung. Und für das Parkpickerl
gibt es mehrere Regelungen, unter anderem auch die Straßenverkehrsordnung.
Der Masterplan Verkehr war wohl kein
Jahrhundertpapier, aber doch immerhin ein richtungsweisendes Papier der Stadt
Wien. Auf Seite 147 werden im Masterplan gesetzliche Instrumente vorgeschlagen,
die es auch möglich machen, dass es in der nächsten Zeit Änderungen gibt. Da
werden unter anderem Bundesgesetze genannt, nämlich etwa die
Straßenverkehrsordnung. Es ist hier eigentlich nicht der Platz, das zu
diskutieren, aber es werden auch Änderungen der Landesgesetze im Masterplan
vorgeschlagen, und die Mehrheit hat das auch beschlossen, teilweise auch wir.
Unter anderem betrifft das das Garagengesetz und das Parkabgabegesetz. Das ist
ein wichtiger Impetus.
Ich möchte jetzt einmal vorlesen, was Sie hier
gemeinsam beschlossen haben. Sie werden sich wahrscheinlich noch daran erinnern
können und vielleicht auch heute Ihrem damaligen Begehren, das
hineinzuschreiben und zu verabschieden, Folge leisten. – Auf Seite 148
dieses Masterplans Verkehr aus dem Jahr 2003 heißt es: „Zur Schaffung der
Möglichkeit einer flächigen Parkraumbewirtschaftung über die Bezirke 1 bis 9
und 20 hinaus kann auch ein neues Parkabgabegesetz vom Wiener Landtag
beschlossen werden.“ – Wir sind jetzt im Landtag, Sie können also ruhig
beschließen! Wir werden Ihnen mit einem Antrag die Gelegenheit geben, das hier
im Landtag beschließen zu können!
Weiter heißt es: „Dieses Parkabgabegesetz soll ein
gebührenorientiertes Parkraummanagement ermöglichen, ohne dass eine
Straßenverkehrsordnungsnovellierung oder ein vorgelagertes
Straßenverkehrsordnungsverfahren erforderlich ist. Kern des Parkabgabegesetzes
ist die Festlegung von Kriterien wie die Ausweisung von Parkabgabegebieten, die
gleichzeitig den Zweck der Parkraumbewirtschaftung definieren. Im
Parkabgabegesetz werden auch die Spielräume für die Bewirtschaftungszonen und
die Parkgebühren festgelegt.“
Das ist eine ganz vernünftige Erklärung, die ich
vollinhaltlich unterschreiben kann! Deswegen auch unser späterer Antrag, der in
der Debatte dann präsentiert werden wird, grundgelegt auf der jetzigen
Situation, und das macht ja die Schwierigkeit aus: Parkscheine waren ewig,
nämlich 21 Jahre lang, gleich teuer. Wir haben nun eine vernünftige
Erhöhung bekommen. Gleichzeitig – und das ist allerdings weniger
vernünftig – damit muss aber natürlich auch das Parkpickerl teurer werden.
Es gab zwar eine Ausdehnung um zwei Stunden. Aber es gibt ja diese berühmte
Rechnung: 110 Tage mal 0,87 Cent mal eine Stunde macht – von
Schilling umgerechnet –im 1. Bezirk 95,7 EUR im Jahr aus. Das wurde
gerundet, und es wurde eine Stunde dazugegeben. Letztendlich waren es 105 EUR
plus Verwaltungsabgaben und dergleichen.
Die Schwierigkeit war dann, wie
man ausdehnen soll, wenn man immer diese eigenartige Multiplikation
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