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Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 38 von 74

 

Wortmeldungen vor. Daher ist die Diskussion geschlossen. Ich weiß, dass die Frau Berichterstatterin auf das Schlusswort verzichtet

 

Daher kommen wir zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Wiener Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Danke. Somit ist diese Vorlage in erster Lesung einstimmig angenommen worden.

 

Es gibt, wie Sie zuvor gehört haben, einen Antrag, der von der SPÖ und den GRÜNEN eingebracht wurde.

 

Ich möchte über diesen Beschlussantrag, der sofortige Abstimmung beinhaltet, nunmehr abstimmen.

 

Ich bitte diejenigen, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen mit der Hand. – Das sind SPÖ, ÖVP, GRÜNE und FPÖ. Somit ist auch dieser Beschlussantrag einstimmig angenommen worden.

 

Ich frage, ob es einen Widerspruch gibt, wenn ich die zweite Lesung vornehmen lasse. – Diesen Widerspruch gibt es nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Dieses Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen worden.

 

Meine Damen und Herren des Wiener Landtages, wir kommen nun zu dem Verlangen, dass die von den Abgen Mag Rüdiger Maresch und Dipl-Ing Martin Margulies eingebrachte, an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Finanzen, Wirtschaftspolitik und Wiener Stadtwerke gerichtete Dringliche Anfrage betreffend Parkabgabegesetz nunmehr behandelt wird.

 

Diese wird vom Fragesteller mündlich begründet, und hierauf wird eine Debatte über den Gegenstand stattfinden.

 

Ein Verlangen nach Verlesung der Dringlichen Anfrage gibt es nicht.

 

Für die nun folgende Begründung der Dringlichen Anfrage, zu der wir sofort kommen, sieht die Geschäftsordnung gemäß § 37 Abs 1 eine Redezeit von 20 Minuten vor.

 

Ich erteile zur Begründung der Dringlichen Anfrage nunmehr Herrn Abg Maresch das Wort, wobei ich eine Minute vor Ablauf der 20 Minuten darauf aufmerksam machen werde, dass die Redezeit zu Ende geht.

 

Herr Abg Maresch hat das Wort.

 

Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

 

Wir haben jetzt eine sehr lange Debatte über Gebührerhöhungen und Tariferhöhungen hinter uns. Es ist uns nur ein wichtiger Punkt abgegangen. Deswegen bringen wir heute auch diese Dringliche Anfrage ein, und wir sind schon ganz gespannt, was da als Antwort kommen wird!

 

Die Parkraumbewirtschaftung oder das Parkraummanagement in Wien werden immer angeführt, wenn sich die Debatte um eine City-Maut für Wien dreht, und wenn ein City-Maut angedacht wird, kommt immer automatisch die Antwort: Wir haben die Lösung für Wien! Sie heißt Parkraummanagement. Das Parkpickerl ist die Lösung. Und für das Parkpickerl gibt es mehrere Regelungen, unter anderem auch die Straßenverkehrsordnung.

 

Der Masterplan Verkehr war wohl kein Jahrhundertpapier, aber doch immerhin ein richtungsweisendes Papier der Stadt Wien. Auf Seite 147 werden im Masterplan gesetzliche Instrumente vorgeschlagen, die es auch möglich machen, dass es in der nächsten Zeit Änderungen gibt. Da werden unter anderem Bundesgesetze genannt, nämlich etwa die Straßenverkehrsordnung. Es ist hier eigentlich nicht der Platz, das zu diskutieren, aber es werden auch Änderungen der Landesgesetze im Masterplan vorgeschlagen, und die Mehrheit hat das auch beschlossen, teilweise auch wir. Unter anderem betrifft das das Garagengesetz und das Parkabgabegesetz. Das ist ein wichtiger Impetus.

 

Ich möchte jetzt einmal vorlesen, was Sie hier gemeinsam beschlossen haben. Sie werden sich wahrscheinlich noch daran erinnern können und vielleicht auch heute Ihrem damaligen Begehren, das hineinzuschreiben und zu verabschieden, Folge leisten. – Auf Seite 148 dieses Masterplans Verkehr aus dem Jahr 2003 heißt es: „Zur Schaffung der Möglichkeit einer flächigen Parkraumbewirtschaftung über die Bezirke 1 bis 9 und 20 hinaus kann auch ein neues Parkabgabegesetz vom Wiener Landtag beschlossen werden.“ – Wir sind jetzt im Landtag, Sie können also ruhig beschließen! Wir werden Ihnen mit einem Antrag die Gelegenheit geben, das hier im Landtag beschließen zu können!

 

Weiter heißt es: „Dieses Parkabgabegesetz soll ein gebührenorientiertes Parkraummanagement ermöglichen, ohne dass eine Straßenverkehrsordnungsnovellierung oder ein vorgelagertes Straßenverkehrsordnungsverfahren erforderlich ist. Kern des Parkabgabegesetzes ist die Festlegung von Kriterien wie die Ausweisung von Parkabgabegebieten, die gleichzeitig den Zweck der Parkraumbewirtschaftung definieren. Im Parkabgabegesetz werden auch die Spielräume für die Bewirtschaftungszonen und die Parkgebühren festgelegt.“

 

Das ist eine ganz vernünftige Erklärung, die ich vollinhaltlich unterschreiben kann! Deswegen auch unser späterer Antrag, der in der Debatte dann präsentiert werden wird, grundgelegt auf der jetzigen Situation, und das macht ja die Schwierigkeit aus: Parkscheine waren ewig, nämlich 21 Jahre lang, gleich teuer. Wir haben nun eine vernünftige Erhöhung bekommen. Gleichzeitig – und das ist allerdings weniger vernünftig – damit muss aber natürlich auch das Parkpickerl teurer werden. Es gab zwar eine Ausdehnung um zwei Stunden. Aber es gibt ja diese berühmte Rechnung: 110 Tage mal 0,87 Cent mal eine Stunde macht – von Schilling umgerechnet –im 1. Bezirk 95,7 EUR im Jahr aus. Das wurde gerundet, und es wurde eine Stunde dazugegeben. Letztendlich waren es 105 EUR plus Verwaltungsabgaben und dergleichen.

 

Die Schwierigkeit war dann, wie man ausdehnen soll, wenn man immer diese eigenartige Multiplikation

 

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