Landtag,
9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 74
man weiß, was auf einen zukommt. Ich glaube, wir
gehen im Hinblick auf den üblichen Ablauf im Rahmen der Europäischen Union
durchaus sinnvoll vor.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Wir kommen zur 2. Zusatzfrage: Frau Abg Mag (FH) Wehsely, bitte.
Abg Mag (FH) Tanja Wehsely (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau
Stadträtin!
Der Bodenschutz bezieht sich vorwiegend auf
unversiegelte Flächen. Dazu meine Frage: Wie hoch ist der Anteil dieser
unversiegelten Flächen in der Stadt Wien? Was wird jetzt schon getan, um diese
auch zu schützen, zu hegen und zu pflegen?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr geehrte
Frau Abgeordnete!
70 Prozent der Flächen Wiens sind unversiegelt,
50 Prozent der Flächen Wiens sind Grünflächen im klassischen Sinn, das
heißt, Wald, Park, Acker, Wiesen und so weiter. 30 Prozent der Wiener
Landesflächen sind Schutzgebiete, also Sww- und Spk-Flächen,
Landschaftsschutzgebiet, Naturschutzgebiete, Nationalparks und so weiter. Für
all diese Flächen und daher auch den Boden dieser Flächen gibt es spezielle
Bestimmungen. 12 000 ha, also zirka 30 Prozent der Stadtfläche,
sind Sww-Flächen, wo Bautätigkeiten oder sonstige Versiegelungen ausgeschlossen
sind, besondere Bewilligungspflichten bestehen und so weiter.
Wir haben natürlich auch Waldflächen, die einen
speziellen Bodenschutz durch das Forstgesetz genießen, es befinden sich allein
1 500 ha Naturwaldreservate im Besitz der Stadt. Wir haben
2 500 ha Nationalpark innerhalb der Stadtgrenze, was weltweit
vermutlich einzigartig ist. Der Nationalpark wurde von uns im Übrigen gerade um
17 ha erweitert.
Weiters verfügen wir über fast 10 000 ha
Biosphärenpark innerhalb von Wien. Man darf nicht vergessen, dass auch die Landschaftsschutzgebiete
in den letzten Jahren massiv erweitert wurden, etwa im Bereich des
Wienerwaldes, aber auch darüber hinaus. Teile von Favoriten und Floridsdorf
sind gerade in Vorbereitung für diese Unterschutzstellung. Wir haben also
wirklich einen sehr breiten Fächer von Schutzgebieten, die sich über die Stadt
ausbreiten.
Außerdem gibt es auch die geschützten
Landschaftsteile sowie die unter besonderem Schutz stehenden
Natura-2000-Gebiete, also den Lainzer Tiergarten, den Bisamberg, das Landschaftsschutzgebiet
Liesing und so weiter.
Ich meine, wir können in diesem Zusammenhang als
Großstadt wirklich eine sehr gute Bilanz vorweisen!
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Wir kommen zur 3. Zusatzfrage: Herr Abg Blind, bitte.
Abg Kurth-Bodo Blind (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Stadtrat!
Es gefällt mir überhaupt nicht, dass Sie die EU und
vor allem auch den Bund in dieser Frage als absolut federführend erwähnen!
Sie wissen genau, dass es die EU-Richtlinie
86/278/EWG gibt, in der steht, dass eine Regelung zur Verwendung von
Klärschlämmen so getroffen werden soll, dass eine Verwendung von Klärschlamm
nicht verhindert wird. – Bitte setzen Sie in Anbetracht dessen also nicht
gar so viel Hoffnung auf die EU! Hoffen Sie nicht auf die EU und auf den Bund!
Ansonsten müssten wir annehmen, dass Sie Ihre Kompetenzen nicht genügend ernst
nehmen!
Das Salzburger Bodenschutzgesetz, das Sie kennen
werden, gibt es seit 2001. Daher meine Frage: In welchen gravierenden Punkten
glauben Sie vom Salzburger Bodenschutzgesetz derart abweichen zu müssen, dass
Sie diese zum Beispiel nicht eins zu eins übernehmen könnten? Dass es sinnlos
ist, das Ganze auf die EU oder den Bund abzuschieben, sehen Sie – wie
gesagt – am Beispiel Klärschlamm.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Wir haben
nicht vor, beim Klärschlamm eine Änderung der derzeitigen Wiener Rechtslage
einzuführen. Ich will auch auf die EU nichts abschieben. Herr Abgeordneter, und
ich erkläre Ihnen das gerne noch einmal.
Es macht für mich einfach keinen Sinn, jetzt sehenden
Auges ein Wiener Bodenschutzgesetz zu machen, wenn ich weiß, dass in Kürze
Vorgaben von der Europäischen Union kommen, an die wir unsere Bestimmungen dann
wieder angleichen müssen. Tut mir leid! Wir sind Mitglied der Europäischen
Union und müssen ganz einfach akzeptieren, dass aus Brüssel zu gewissen Themen
inhaltliche Vorgaben kommen, die wir dann umzusetzen haben.
Warum habe ich den Bund erwähnt? – In den
meisten Fällen haben wir als Land nicht unmittelbar umzusetzen, sondern es
gibt, wie zum Beispiel auch beim IG-L, eine Bundesvorgabe, die dann auf
Länderebene umgesetzt wird.
Ich kann das leider nicht ändern, auch wenn Ihnen das
nicht passt, so funktioniert das System der Europäischen Union nun einmal! Wir
müssen uns an diese Spielregeln halten, und ich glaube, es ist relativ logisch,
dass wir zum jetzigen Zeitpunkt, so kurz vor Abschluss der
Bodenschutzrichtlinie, nicht noch eine landesgesetzliche Reglegung treffen, die
wir kurz danach wieder ändern müssten.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Wir kommen zur 4. Zusatzfrage: Herr Abg Mag Maresch, bitte.
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub
im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Es macht jetzt natürlich wenig
Sinn, ein eigenes Wiener Bodenschutzgesetz zu machen. Ich möchte Sie nur daran
erinnern, dass wir im Jahr 2002 einen Antrag auf ein Wiener Bodenschutzgesetz
gestellt haben, dem die SPÖ zugestimmt hat. Am 25. September 2002 hat
uns die damalige Frau Stadträtin erklärt, welche Grundzüge dieses Gesetz haben
wird. Es hat eine Zeitlang gedauert, mittlerweile ist die ÖVP auch darauf
gekommen, dass wir das schon einmal gefragt haben.
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