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Landtag, 9. Sitzung vom 30.03.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 74

 

(Beginn um 9.01 Uhr)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Sie recht herzlich begrüßen und bitte Sie, zur 9. Sitzung des Wiener Landtages, die ich hiermit eröffne, Platz zu nehmen.

 

Entschuldigt sind heute eine Reihe von Abgeordneten: Herr Abg Dr Aigner bis zirka 14 Uhr aus dienstlichen Gründen, Frau Abg Martina Ludwig ab 17.30 Uhr, Herr Abg Dr Mayer zwischen 10 Uhr und 12 Uhr wegen eines Begräbnisses, Herr Abg Vettermann ab 12 Uhr dienstlich, Herr Abg Woller zwischen 12 Uhr und 14.30 Uhr, Frau Abg Mag Korun wegen einer Dienstreise, Herr Abg Parzer ist im Ausland, Frau Abg Schubert ist beim Arzt, und Herr Abg Dr Ulm ist krank gemeldet.

 

Wir kommen zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (FSP - 01412-2007/0001 - KFP/LM) wurde von Frau Abg Veronika Matiasek gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Integration, Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal gerichtet. (Wie viele Asylwerberinnen, die als Prostituierte in Wien arbeiten, bekommen Leistungen aus der Grundversorgung?)

 

Ich bitte um Beantwortung, und ich bitte auch um ein bisschen mehr Ruhe im Saal, so dass wir hören können, was Frau StRin Frauenberger zu sagen hat.

 

Amtsf StRin Sandra Frauenberger: Danke schön.

 

Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Das Land Wien hat sich, wie auch der Bund und alle anderen Länder, im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art 15a B-VG im Jahr 2004 zur Gewährung der vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, welche ihren Hauptwohnsitz beziehungsweise ihren Aufenthalt in Wien haben, verpflichtet. Zur Umsetzung dieser Vereinbarung wurde das Wiener Grundversorgungsgesetz erlassen. Dieses setzt für die Gewährung von Leistungen der Grundversorgung neben der genau definierten Schutzbedürftigkeit die Hilfsbedürftigkeit der Fremden voraus.

 

Hilfsbedürftig ist, wer seinen Lebensbedarf nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann, konkret, wer über kein ausreichendes Einkommen zur Bestreitung seines Lebensunterhalts verfügt. Leistungen aus der Grundversorgung, welche unter anderem Unterbringung, Verpflegung, die Gewährung eines Taschengeldes, medizinische Betreuung und Krankenversorgung umfassen, werden auf Grund eines Beschlusses des Gemeinderates vom 19. Dezember 2003 zuständigkeitshalber vom Fonds Soziales Wien erbracht, und vom Fonds Soziales Wien werden auch die Anspruchsvoraussetzungen wie die Hilfsbedürftigkeit überprüft und allfällige Einkommen, welche der Deckung des Lebensbedarfes dienen können, erhoben. Zu diesem Zwecke haben die Antragstellerinnen und Antragsteller entsprechende Angaben zu machen und Unterlagen vorzulegen, wie zum Beispiel eine Bestätigung über eventuell zu Ende gegangene Arbeitsverhältnisse, einen Nachweis der Dauer der Arbeitsverhältnisse und der Höhe der Einkünfte, Bestätigungen über eventuell beendete Leistungen der öffentlichen Hand, Bestätigungen über Einkommen von nicht Zielgruppen angehörigen EhepartnerInnen beziehungsweise unterhaltsverpflichteten Personen oder auch Bestätigungen über eine zu Ende gegangene Unterstützung durch Privatpersonen.

 

Die Hilfsbedürftigkeit wird weiters geprüft an Hand von Anfragen an die Datenbank des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger im Zusammenhang mit der Wiener Gebietskrankenkasse und der MA 15 sowie an Hand von Informationen durch das Arbeitsmarktservice.

 

Sobald der Fonds Soziales Wien davon Kenntnis erlangt, dass Personen, die Leistungen aus der Grundversorgung beziehen, Prostitution ausüben und ihren Lebensbedarf aus dieser Tätigkeit bestreiten, werden die betreffenden Personen über den Wegfall der Anspruchsvoraussetzung informiert, und erforderlichenfalls werden die Leistungen der Grundversorgung eingestellt. Damit wird das dem Fonds Soziales Wien Mögliche getan, damit keine Leistungen aus der Grundversorgung zu Unrecht bezogen werden.

 

Illegale Prostitution ist jedoch nicht vom Magistrat der Stadt Wien und auch nicht vom Fonds Soziales Wien, sondern von der Polizei zu bekämpfen. Außerdem ändert sich an der Zahl der illegal Prostituierten ständig etwas, sodass keine konkrete Zahl zur Frage einer etwaigen Überschneidung von Grundversorgung und Prostitutionsausübung benannt werden kann.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke für die Beantwortung.

 

Wir kommen zur 1. Zusatzfrage: Frau Abg Matiasek.

 

Abg Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin! Wir entnehmen es unseren Akten über Subventionen an Vereine, die sich um die Betreuung von Prostituierten kümmern, immer wieder, und diese Zahl sowie die Angaben der Polizei sind sicherlich glaubhaft: Mit leichten Veränderungen haben wir jetzt in Wien von der Gesamtzahl her ein Drittel legale und zwei Drittel illegale Prostituierte. Das ist mit allen möglichen Problemen verbunden, von Gesundheitsproblemen angefangen bis hin zu den sozialen Problemen, aber auch den Problemen für das Umfeld, in denen die Straßenprostitution begangen wird.

 

Ich stelle daher meine erste Anfrage: Es kann nicht im Sinne der Frauenpolitik, aber auch der Politik insgesamt sein, die sich über weitere Bereiche bis hin zur Sicherheit erstreckt, dass wir diese hohe Anzahl an Prostituierten in Wien haben und weiterhin haben werden. Wenngleich das Vorgehen gegen illegale Prostitution in den Händen der Polizei liegt, würde ich gerne wissen, welche Intentionen Sie haben, Frau Stadträtin, und welche Maßnahmen getroffen werden könnten, um diese doch recht hohe Anzahl von illegal Prostituierten abzubauen, die meiner Meinung nach natürlich auch deswegen so hoch ist, weil man etwa auch Asylwerbern die Prostitution möglich macht. Wie könnte man diese hohe Zahl abbauen? Gibt es da auch von Ihrer Seite Intentionen und Vorschläge?

 

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