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Landtag, 8. Sitzung vom 26.01.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 59

 

im letzten Landtag zu diesem Thema eingebracht wurde, und ich beantworte diese Frage folgendermaßen:

 

Diese Diskussion ist vor allem auf Grund eines entsetzlichen Vorfalls in Deutschland entstanden, und es geht dabei darum, inwieweit man Maßnahmen ergreifen muss – seien es nun gesetzliche Maßnahmen oder andere –, um solche Vorfälle verhindern zu können.

 

Im Anschluss an diesen Vorfall hat es eine intensive Diskussion zwischen vielen ExpertInnen aus den verschiedenen Berufen gegeben, die sich damit auseinandergesetzt haben, wie man Kinder und Jugendliche schützen kann und wie man letztlich auch die Gesellschaft vor Auswirkungen schützen kann, wie wir sie in diesem Zusammenhang gesehen haben. Dabei waren sich alle einig, dass solche entsetzlichen Taten in Wirklichkeit das Ergebnis einer Fülle von Komponenten sind und nicht ausschließlich – wie in diesem Fall versucht wurde – an der Tatsache festgemacht werden können, dass unter Umständen ein Computerspiel der letzte Auslöser für die Tat war.

 

Wir haben auch im Haus und vor allem mit ExpertInnen für Jugendarbeit darüber diskutiert, welche Maßnahmen zu setzen sind und was sinnvoll ist. Wir haben seinerzeit bei der Novellierung des Wiener Jugendschutzgesetzes schon darauf Rücksicht genommen, und im Wiener Jugendschutzgesetz findet sich ein Absatz, der ganz eindeutig auf diese Fragestellung eingeht und auch regelt, welche gesetzlichen Maßnahmen in einem solchen Fall zu treffen sind. Ich weise jetzt nur darauf hin und möchte darauf verzichten, diesen Absatz zu zitieren. Wenn es notwendig ist, hole ich das noch nach.

 

Es ist mir aber ganz wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich alle, die in dieser Diskussion involviert waren und diese auf Basis von fachlichen Argumenten geführt haben, darüber einig waren, dass das Wichtigste, was man tun kann, um Kinder und Jugendliche zu schützen, die Prophylaxe ist. Prophylaxe heißt in diesem Fall, dass man Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg des Erwachsenwerdens dahin gehend begleitet, dass man sie gegen solche Gefahren immunisiert und zu starken Persönlichkeiten erzieht, die sich kritisch mit den Angeboten der Gesellschaft auseinandersetzen, diese wirklich kritisch hinterfragen und nicht versuchen, ihre eigene Persönlichkeit auf diese Weise zu stärken. Wir müssen dafür sorgen, dass sie nicht abhängig werden und verschiedensten Süchten verfallen, die sich nicht nur in Alkohol, Drogen oder Sekten dokumentieren. Man muss den jungen Menschen beibringen, sich kritisch mit all diesen Dingen auseinanderzusetzen, damit sie einen entsprechenden Weg ins Erwachsenwerden und damit auch in die Gesellschaft finden.

 

Auch ich bin davon überzeugt, dass dies der beste Weg ist. Wir müssen unsere Konsequenzen aus den Erkenntnissen ziehen, die Psychologen gewinnen, wenn sie die Komponenten analysieren, die zusammenspielen müssen, dass jemand, egal, ob Jugendlicher und Erwachsener, für sich selbst keinen anderen Ausweg mehr sieht, als Probleme in Form von Gewalt zu lösen, wie es auch in diesem Zusammenhang der Fall war. Unsere Aufgabe und insbesondere meine Aufgabe als Jugendpolitikerin sehe ich darin, dass wir mit allen Maßnahmen, die uns zur Verfügung stehen, genau zur vorhin beschriebenen Persönlichkeitsbildung beitragen. Wir müssen Jugendliche ernst nehmen und gleichzeitig Erwachsenen dort Hilfestellung geben, wo sie selbst machtlos gegenüber den Herausforderungen in Bildungs- und Erziehungsfragen sind.

 

Das gilt auch für diesen Bereich. Gerade im Zusammenhang mit Medien, die Gewalt verherrlichen oder Gewalt zeigen, wird Hilfe angeboten, und zwar einerseits durch die Beratungsstelle und Qualifizierungsstelle, die auf Bundesebene eingerichtet ist, aber auch durch eine Wiener Einrichtung, die wir seit Jahrzehnten haben, und zwar durch die Spielebox, die nicht nur eine große Anzahl von Spielen bereithält und Kindern und Erwachsenen auch die Möglichkeit gibt, sie gemeinsam zu erproben, sondern auch eine Beurteilung betreffend Videospiele vornimmt und so für Eltern die Beurteilung leichter macht, auch wenn es gerade bei Videospielen auch eine Alterskennzeichnung gibt.

 

Klar muss auch sein, dass selbst die schärfsten gesetzlichen Regelungen und deren Kontrolle nicht dazu führen, dass es nicht immer noch Mittel und Wege gibt, an solche Dinge heranzukommen. Es ist aber – und damit schließt sich der Kreis zu dem, was ich eingangs gesagt habe – auf jeden Fall am besten, junge Menschen gegenüber allen Gefahren zu immunisieren, die bestehen.

 

Man darf aber auch nicht alle in einen Topf werfen und sagen: Jeder, der solche Videospiele spielt, ist in der Realität automatisch gewaltgefährdet. Das hat auch die aktuelle Diskussion gezeigt, die wir auch auf einer ganz anderen Ebene erleben.

 

In diesem Sinne meine ich, dass das Jugendschutzgesetz derzeit ausreichend ist, möchte aber gleichzeitig festhalten, dass ich auch auf Grund der gemeinsamen Willenskundgebung, die auf Regierungsebene stattgefunden hat, hoffe, dass es in dieser Legislaturperiode vielleicht gelingen könnte, ein österreichweit einheitliches Jugendschutzgesetz zu bekommen.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Gudenus. – Bitte.

 

Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadtrat!

 

Das Thema ist sehr wichtig. Es wurde die Kausalität zwischen Gewalt verherrlichenden Medien und Gewalt, die dann tatsächlich an den Tag gelegt wird, betont. Unter den Jugendlichen gibt es ein neues Phänomen, nämlich das „happy slapping“, auf Deutsch in etwa das „fröhliche Dreinschlagen": Es werden Gewaltszenen mit Mobiltelefonen oder Kameras gefilmt. Diesbezüglich hat es leider auch einige Vorfälle in Wien in Schulen gegeben, wo Kinder einer tunesischen und jugoslawischen Einwandererfamilie solche Szenen gefilmt haben.

 

Meine Frage an Sie: Würden Sie dafür eintreten, dass Mobiltelefone in Schulen deswegen verboten werden?

 

Präsident Johann Hatzl: Bitte, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin.

 

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