Landtag,
8. Sitzung vom 26.01.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 59
im letzten Landtag zu diesem Thema eingebracht wurde,
und ich beantworte diese Frage folgendermaßen:
Diese Diskussion ist vor allem auf Grund eines
entsetzlichen Vorfalls in Deutschland entstanden, und es geht dabei darum,
inwieweit man Maßnahmen ergreifen muss – seien es nun gesetzliche
Maßnahmen oder andere –, um solche Vorfälle verhindern zu können.
Im Anschluss an diesen Vorfall hat es eine intensive
Diskussion zwischen vielen ExpertInnen aus den verschiedenen Berufen gegeben,
die sich damit auseinandergesetzt haben, wie man Kinder und Jugendliche
schützen kann und wie man letztlich auch die Gesellschaft vor Auswirkungen
schützen kann, wie wir sie in diesem Zusammenhang gesehen haben. Dabei waren
sich alle einig, dass solche entsetzlichen Taten in Wirklichkeit das Ergebnis
einer Fülle von Komponenten sind und nicht ausschließlich – wie in diesem
Fall versucht wurde – an der Tatsache festgemacht werden können, dass
unter Umständen ein Computerspiel der letzte Auslöser für die Tat war.
Wir haben auch im Haus und vor allem mit ExpertInnen
für Jugendarbeit darüber diskutiert, welche Maßnahmen zu setzen sind und was
sinnvoll ist. Wir haben seinerzeit bei der Novellierung des Wiener
Jugendschutzgesetzes schon darauf Rücksicht genommen, und im Wiener
Jugendschutzgesetz findet sich ein Absatz, der ganz eindeutig auf diese
Fragestellung eingeht und auch regelt, welche gesetzlichen Maßnahmen in einem
solchen Fall zu treffen sind. Ich weise jetzt nur darauf hin und möchte darauf
verzichten, diesen Absatz zu zitieren. Wenn es notwendig ist, hole ich das noch
nach.
Es ist mir aber ganz wichtig, darauf hinzuweisen,
dass sich alle, die in dieser Diskussion involviert waren und diese auf Basis
von fachlichen Argumenten geführt haben, darüber einig waren, dass das Wichtigste,
was man tun kann, um Kinder und Jugendliche zu schützen, die Prophylaxe ist.
Prophylaxe heißt in diesem Fall, dass man Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg
des Erwachsenwerdens dahin gehend begleitet, dass man sie gegen solche Gefahren
immunisiert und zu starken Persönlichkeiten erzieht, die sich kritisch mit den
Angeboten der Gesellschaft auseinandersetzen, diese wirklich kritisch
hinterfragen und nicht versuchen, ihre eigene Persönlichkeit auf diese Weise zu
stärken. Wir müssen dafür sorgen, dass sie nicht abhängig werden und
verschiedensten Süchten verfallen, die sich nicht nur in Alkohol, Drogen oder
Sekten dokumentieren. Man muss den jungen Menschen beibringen, sich kritisch
mit all diesen Dingen auseinanderzusetzen, damit sie einen entsprechenden Weg
ins Erwachsenwerden und damit auch in die Gesellschaft finden.
Auch ich bin davon überzeugt, dass dies der beste Weg
ist. Wir müssen unsere Konsequenzen aus den Erkenntnissen ziehen, die
Psychologen gewinnen, wenn sie die Komponenten analysieren, die zusammenspielen
müssen, dass jemand, egal, ob Jugendlicher und Erwachsener, für sich selbst
keinen anderen Ausweg mehr sieht, als Probleme in Form von Gewalt zu lösen, wie
es auch in diesem Zusammenhang der Fall war. Unsere Aufgabe und insbesondere meine
Aufgabe als Jugendpolitikerin sehe ich darin, dass wir mit allen Maßnahmen, die
uns zur Verfügung stehen, genau zur vorhin beschriebenen Persönlichkeitsbildung
beitragen. Wir müssen Jugendliche ernst nehmen und gleichzeitig Erwachsenen
dort Hilfestellung geben, wo sie selbst machtlos gegenüber den
Herausforderungen in Bildungs- und Erziehungsfragen sind.
Das gilt auch für diesen Bereich. Gerade im
Zusammenhang mit Medien, die Gewalt verherrlichen oder Gewalt zeigen, wird
Hilfe angeboten, und zwar einerseits durch die Beratungsstelle und
Qualifizierungsstelle, die auf Bundesebene
eingerichtet ist, aber auch durch eine Wiener Einrichtung, die wir seit
Jahrzehnten haben, und zwar durch die Spielebox, die nicht nur eine große
Anzahl von Spielen bereithält und Kindern und Erwachsenen auch die Möglichkeit
gibt, sie gemeinsam zu erproben, sondern auch eine Beurteilung betreffend
Videospiele vornimmt und so für Eltern die Beurteilung leichter macht, auch
wenn es gerade bei Videospielen auch eine Alterskennzeichnung gibt.
Klar muss auch sein, dass selbst die schärfsten
gesetzlichen Regelungen und deren Kontrolle nicht dazu führen, dass es nicht
immer noch Mittel und Wege gibt, an solche Dinge heranzukommen. Es ist
aber – und damit schließt sich der Kreis zu dem, was ich eingangs gesagt
habe – auf jeden Fall am besten, junge Menschen gegenüber allen Gefahren
zu immunisieren, die bestehen.
Man darf aber auch nicht alle in einen Topf werfen
und sagen: Jeder, der solche Videospiele spielt, ist in der Realität automatisch
gewaltgefährdet. Das hat auch die aktuelle Diskussion gezeigt, die wir auch auf
einer ganz anderen Ebene erleben.
In diesem Sinne meine ich, dass das
Jugendschutzgesetz derzeit ausreichend ist, möchte aber gleichzeitig
festhalten, dass ich auch auf Grund der gemeinsamen Willenskundgebung, die auf
Regierungsebene stattgefunden hat, hoffe, dass es in dieser Legislaturperiode
vielleicht gelingen könnte, ein österreichweit einheitliches Jugendschutzgesetz
zu bekommen.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Gudenus. –
Bitte.
Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadtrat!
Das Thema ist sehr wichtig. Es wurde die Kausalität
zwischen Gewalt verherrlichenden Medien und Gewalt, die dann tatsächlich an den
Tag gelegt wird, betont. Unter den Jugendlichen gibt es ein neues Phänomen,
nämlich das „happy slapping“, auf Deutsch in etwa das „fröhliche
Dreinschlagen": Es werden Gewaltszenen mit Mobiltelefonen oder Kameras
gefilmt. Diesbezüglich hat es leider auch einige Vorfälle in Wien in Schulen
gegeben, wo Kinder einer tunesischen und jugoslawischen Einwandererfamilie
solche Szenen gefilmt haben.
Meine Frage an Sie: Würden Sie dafür eintreten, dass
Mobiltelefone in Schulen deswegen verboten werden?
Präsident Johann Hatzl: Bitte, Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin.
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