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Landtag, 7. Sitzung vom 23.11.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 41 von 61

 

und nicht umgekehrt.

 

Für uns ist das niemals ein Thema gewesen. Sie haben von uns auch noch nie irgendwelche Aussagen zu dem Thema gehört oder irgendwelche negativen Aussagen über Homosexuelle. Das werden Sie von uns nicht hören. Das ist nicht unser Thema, das ist eben eine Privatsache.

 

Uns geht es hier rein darum, wie man mit Kindern umgeht. (Zwischenrufe von Abg Marco Schreuder und Abg Christian Oxonitsch.) Es geht darum, wie man mit Kindern umgeht - das ist eine Frage -, und hierzu gibt es jedenfalls ganz interessante Untersuchungen, die sehr eindeutig sagen, dass das für Kinder problematisch ist. Wir haben das heute ohnehin schon ausgeführt, nur, bitte, respektieren Sie das!

 

Darum geht es, und wenn Sie jetzt versuchen, das umzudrehen, dann müssen Sie uns erst einmal nachweisen, dass wir das tun. Das tun wir nämlich tatsächlich nicht, weil es bei uns eben Privatsache ist, im Gegensatz offenbar zu anderen Fraktionen. Zumindest bei den GRÜNEN ist das offenbar ein wichtiges Thema, da muss man das vor sich hertragen. Ich glaube, sonst hat niemand das Bedürfnis, vor sich herzutragen, welche sexuelle Ausrichtung er hat.

 

Bleiben wir also bei der Realität, und bleiben wir auch dabei, dass wir das Kindeswohl, das ja die Zukunft bedeutet, in den Vordergrund stellen: Wie gut geht es den Kindern? Wie viele Kinder gibt es - das ist die eine Frage -, und wie gut geht es den Kindern, die heranwachsen? Das ist die Zukunft, um die es hier geht, und wenn wir die nicht in den Mittelpunkt rücken, dann ist das schade und traurig. (Beifall bei der FPÖ.) Wenn wir nur die persönlichen Präferenzen der Erwachsenen in den Mittelpunkt stellen, dann haben wir die Zukunft schon verloren.

 

Wenn Sie schon so sehr von Realitäten sprechen: Vielleicht müssen wir auch irgendwann einmal die Realität anerkennen, dass hier andere Religionen die Mehrheit haben. Dann sind wir, glaube ich, ganz woanders, und dann werden wir uns wünschen, dass wir hier überhaupt darüber diskutieren könnten, was das Kindeswohl ist. Denn dann wird darüber nicht mehr geredet werden, und dann werden Sie nicht mehr gefragt werden, was Sie für eine sexuelle Ausrichtung haben oder nicht, sondern dann wird drübergefahren. Auch das gilt es zu verhindern. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre damit die Verhandlung für geschlossen. Der Frau Berichterstatterin erteile ich das Schlusswort. - Bitte, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin.

 

Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Gesetz, mit dem wir uns gerade sehr intensiv beschäftigt haben, ist ein Gesetz, das vor allem darauf reagieren muss, dass es in bestimmten Fällen - und in Wien sind es in etwa 2 500 - für Kinder aus den unterschiedlichsten Gründen nicht möglich ist, in ihren Familien groß zu werden. Es behandelt das Schicksal von Kindern, die von Eltern zur Welt gebracht wurden, in die Welt hinein begleitet wurden und irgendwann von denen verlassen wurden, emotional und vor allem mit vielen anderen Dingen verlassen wurden. Deshalb ist es die Aufgabe der Kommune, ist es die Aufgabe der Stadt Wien, die Verantwortung für das Kindeswohl wahrzunehmen und hier gesetzlich zu regeln, wie man in diesem Fall vorgeht.

 

Es ist hier ein Zusammenspiel von verschiedenen Körperschaften. Denn die Entscheidung darüber, ob die Obsorge bei einem Elternteil oder mehreren Personen bleibt, ist eine, die die Gerichte zu treffen haben; auch da gibt es viele Diskussionen und hat es schon viele gesetzliche Veränderungen gegeben. Unsere Aufgabe ist es, in dem Falle, dass das Kindeswohl in der Familie nicht gewährleistet ist und das Gericht darüber auch befunden hat, dafür zu sorgen, dass die Kinder für eine bestimmte Zeit - auch für längere Zeit - in einer Situation aufwachsen können, die für ihr Wohl jedenfalls die sicherere ist. Das ist das, worüber wir diskutieren, und darum geht es in Wirklichkeit.

 

Es geht darum, dass wir uns als öffentliche Hand darum zu kümmern haben, dass das Kindeswohl gesichert ist. Und wie tun wir das? Wir tun es so, wie es in diesem speziellen Fall geregelt ist, und ich finde, dass es am besten wäre für alle Kinder dieser Stadt, aber nicht nur dieser Stadt, sondern auch darüber hinaus gehend, wenn die gesellschaftliche Realität schon so weit wäre, dass Konflikte, die in Partnerschaften - egal, welcher Art - entstehen, nicht dazu führen, dass sie das Kindeswohl beeinträchtigen.

 

Nun finde ich die Diskussion, die Sie hier soeben geführt haben, vor allem vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass es in Österreich seit 1974 für die Schulen als wesentlichen Teil der Erziehung den so genannten Grundsatzparagraphen und damit Grundsatzerlass für die Sexualerziehung gegeben hat. Wir befinden uns 32 Jahre nach diesem Erlass und sehen uns einer solchen Diskussion ausgesetzt, die offensichtlich das Spiegelbild der Gesellschaft ist, in der wir leben - und das ist das, was ich für bemerkenswert halte. Denn viele von den Damen und Herren, die hier im Saal sitzen, sind auch schon zu Zeiten in der Schule gewesen, zu denen dieser Erlass eigentlich hätte wirksam sein sollen und offensichtlich nicht das gewünschte Ergebnis gebracht hat, nämlich einerseits eine offene Diskussion zu diesem ganzen Thema zu führen und daraus ableitend zu Schlussfolgerungen zu gelangen.

 

Das ist ein Punkt, in dem ich nicht mit jenen übereinstimme, die sagen, dass sexuelle Neigungen Privatsache sind. Denn wenn einerseits bestimmte Normen und Regeln darüber aufgestellt werden, was normal sei, und auf der anderen Seite gerade auch der Ausdruck von Sexualität Grund für partnerschaftliche Probleme ist, die wieder Auswirkungen auf die Kinder haben, dann, denke ich mir, kann es nicht Privatsache sein, sondern ist es dringend nötig, hier eine offene gesellschaftspolitische Diskussion darüber zu führen, weil das letztendlich entscheidend ist für solche Gesetzesmaterien wie die, die wir heute hier zu beschließen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

 

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