Landtag,
7. Sitzung vom 23.11.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 61
findet die Lernbetreuung in einer Schule in einem ehemaligen Chemiekammerl statt. Gegessen wird mehr oder weniger auf dem Gang in einem abgetrennten Raum mit mehr oder weniger liebevoller Verpflegung. – Das ist an sich okay, und die Lehrer werden sich in den Lernstunden, die in den Klassen stattfinden, sicherlich auch bemühen und ein gutes Angebot bieten. Wenn man das aber mit unseren Horten und auch mit unseren offenen Schulen vergleicht, dann muss ich Ihnen sagen: Man soll das eine nicht gegen das andere ausspielen! Ich meine aber nicht, dass eine Form besonders überlegen ist. Das ist faktisch und sachlich nicht richtig!
Ganz zum Schluss noch zu den Teilungszahlen. –
Wir wissen es, und es steht auch in den Erläuterungen: Wien hat im Moment die
Zahl 19 und bleibt im Schnitt und Regelfall auch dabei. Warum steht dann da die
Zahl 30? – Ich komme dann gleich zum Initiativantrag. Das ist im Moment so
geregelt, weil im Einzelfall auch größere Gruppen möglich sein sollen und weil
das im Notfall auch mit einer gesamten Klassen funktionieren soll. Das können
theoretisch eventuell auch 30 sein, damit es etwa bei einem Ausfall möglich
ist, dass auch eine supplierende Person auf die Klasse aufpasst. Daher wurde
auch diese Zahl hineingeschrieben, und diese ist mit dem Zentralausschuss der
Wiener LandeslehrerInnen nicht nur abgesprochen, sondern sie wurde von diesen
sogar gefordert.
Frau Kollegin! Wir beide kennen die
Lehrergewerkschaft und den Zentralausschuss. Ich meine, man braucht da keine
Sorge zu haben! Das wird nicht der Regelfall sein. Es sollen hier nicht Lehrer
oder Betreuungspersonen eingespart werden. Das wird sicherlich nicht der Fall
sein! Aber einen Ausfall hat es manchmal schon gegeben, und da muss man eben
der Not gehorchen und für den Fall, dass zum Beispiel jemand krank ist,
rechtlich entsprechende Vorkehrungen treffen.
Ein zweites Beispiel will ich auch noch bringen, dass
eine höhere Zahl im Einzelfall begründet und auch pädagogisch sinnvoll sein
kann, etwa bei einem Fußballmatch: 2 mal 11 ist 22, das wird sich mit 19 nicht
ausgehen. Da könnte man natürlich neue Regeln machen, Leute hinausstellen, aber
das wäre ein Tohuwabohu sondergleichen! Warum man da eine zweite
Betreuungsperson haben sollte, weiß ich nicht! In diesem Sinn ist es also
durchaus okay, wenn wir im Einzelfall eine höhere Zahl ermöglichen, wenn es
pädagogisch sinnvoll ist. Der Regefall wird das aber nicht sein, weil wir ja
die Gruppen, die es jetzt gibt, entsprechend weiterführen werden. Es war in den
Schulen bisher die Praxis, dass es 19 waren, und es werden auch Gruppen mit
durchschnittlich 19 bleiben.
Jetzt komme zu unserem Initiativantrag: Aus diesem
Grund werden wir beantragen, dass auch bei der Tagesbetreuung die angemeldeten
Schüler in ganztägigen Schulformen in Gruppen von mindestens 15 und höchstens
25 zusammenzufassen sind, was, wie ich hoffe und wovon ich ausgehe, angenommen
wird. Das heißt, wir nehmen auch hier darauf Rücksicht, dass im Notfall auch
die gesamte Klasse unterrichtet werden kann. Heute sind es 30, dann wird es
eben mit 25 geregelt sein. Dieser Initiativantrag macht die Adaptierung des
Gesetzes nicht nur in diesem einen Punkt notwendig, sondern es wird auch
sichergestellt, dass die Klassenschülerhöchstzahl 25 nicht übersteigen soll.
Letztere wird bei den Integrationsklassen dann auch noch entsprechend gesenkt,
sodass in diesen Klassen sogar eine Klassenschülerzahl von 21 nicht
überschritten werden wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Alles in allem kann man sagen, dass sowohl der
heutige Initiativantrag als auch das Schulgesetz einen Schritt in die richtige
Richtung bedeuten. Gerade der Initiativantrag bringt sogar eine massive
Verbesserung für die Wiener Schülerinnen und Schüler und das Wiener
Bildungssystem. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und
erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich habe schon eingangs darauf hingewiesen, dass die
Vorlage zur Novellierung dieses Gesetzes aus vielen bereits genannten Gründen
ein wichtiger Schritt ist. Es ist dies ein Zwischenschritt in Richtung einer
sehr raschen weiteren Novellierung betreffend die
KlassenschülerInnenhöchstzahl.
Worüber ich in dieser Diskussion einerseits erstaunt,
andererseits erfreut bin, ist die Tatsache, dass ich mir noch vor ein paar
Jahren nicht vorstellen konnte, dass vor allem der ÖVP das Wort Ganztagsschule
so locker über die Lippen kommen wird, ohne gleich alles Unheil zu beschwören,
was damit angeblich verbunden ist. Ich begrüße es außerordentlich, dass wir
jetzt relativ sachlich über Ganztagsschulen reden können, wiewohl ich noch
immer der Meinung bin, dass wir uns vor allem vom inhaltlichen, pädagogischen
und didaktischen Blickwinkel noch darüber einigen müssen, was denn nun der
Vorteil einer Ganztagsschule ist, damit wir dann definieren können, welche
organisatorischen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen eine solche
Schulform braucht. Daraus können wir dann auch ableiten, wie andere
Schulformen, also Halbtagsschulen, ausschauen. Die Ergebnisse der
Zukunftskommission, die eingesetzt wurde, liegen vor, und wir haben dann
darüber zu diskutieren und zu entscheiden, welche Schulformen wir zukünftig in
unserem Bildungssystem tatsächlich brauchen.
In dieser Diskussion
ist es unabdingbar notwendig, auch darüber zu reden, ob hier nicht auch
Erfahrungen aus anderen Betreuungsformen mit einfließen müssen. Dabei geht es
mir vor allem um die zeitliche Orientierung, also um die Frage: Wie lange ist
der Tag? – Hier sind vor allem die Erfahrungen, die sich aus der
Berufstätigkeit der Eltern und der Notwendigkeit für Nachmittagsbetreuung
ergeben, ganz entscheidend. Das haben wir ja auch schon bei den
Betreuungsformen vor dem Schuleintritt diskutiert. Wir werden nämlich alle
nicht zu dem nötigen Ergebnis gelangen, wenn wir einen Schritt zurückgehen und
gerade für berufstätige Eltern eine
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