Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 86 von 90
beiden Hütchenspielern. Nicht böse sein, nicht böse sein!
Sehr viel bedrohlicher für die Existenz der Wiener
und Wienerinnen ist das Kleine Glücksspiel. Das ist so, das sind Zehntausende
Leute, ja, Zehntausende sind das, (Beifall bei den GRÜNEN.) und keiner
traut sich was machen. Warum nicht?
Wir werden in der Folge - heute nicht mehr, weil
schauen wir einmal, ob irgendjemand etwas davon bemerkt hat - Anträge stellen, dass
man zumindest die Anonymen Spieler und Spielerinnen von diesen
34 Millionen EUR anständig unterstützt, damit wenigstens die ihre
Arbeit leisten können. Wir haben in der Stadt viel zu wenige Institutionen, die
sich darum kümmern können, was mit Spielsüchtigen passiert und wir sollten sehr
viel mehr Geld in die Prävention stecken. Und wenn wir schon glauben, dass das
Spiel zum einem Teil zur Gesellschaft dazugehört, das glaube ich auch, und in
welcher Art und Weise man das immer kontrolliert, sollte man sich doch auch
überlegen, wie man zumindest die Exzesse davon hintan hält.
Einer dieser Exzesse ist das Kleine Glücksspiel, und
nur weil der Karl Schlögl im Vorstand der Novomatic sitzt und nur weil der Herr
Hahn mit dem Herrn Schlögl gut auskommt und auch in der Novomatic gesessen ist,
müssen die nicht in Wien eine Position vertreten, die die Bundes-SPÖ, zumindest
solange sie in Opposition war, nicht vertreten hat. Danke. (Beifall bei den
GRÜNEN.)
Präsident Heinz Hufnagl: Als nächster
Redner hat sich Herr Abg Dr Ulm zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten
Damen und Herren!
Zunächst einmal möchte ich die Unterstellungen, die
Herr Kollege Ellensohn da in den Raum gestellt hat, zurückweisen. Er versucht
da, Stimmung zu machen und das ist schlicht und einfach unseriös. Und wenn Sie
sagen, Ihnen sind die Spielsüchtigen ein großes Anliegen und wir sollten
überlegen, wie wir sie fördern können, dann kann ich Ihnen in dem Punkt Recht
geben. Wie wir ihnen helfen können, das ist ja keine Frage, darüber kann man
reden. Einem solchen Gespräch werden wir uns selbstverständlich nie
verschließen, aber es ist Ihnen heute eines nicht gelungen: Zu argumentieren, warum
Sie dann, wenn Sie das Hütchenspiel auch als Missstand ansehen, diesem Gesetz
nicht zustimmen wollen. Ich weiß schon, Sie sind skeptisch gegenüber
Haftstrafen und haben als Vorschlag die Prävention und die Aufklärung gebracht.
Und da darf ich Sie ein bisschen aufklären. Es gibt
diese Präventionsarbeit. Die Polizei hat das sehr intensiv gemacht, es gibt
diese Folder und es gibt diese Plakate, und es hat vor allem auch Geldstrafen
gegeben und gibt sie nach wie vor in einer nicht unerheblichen Höhe von 7 000 EUR.
Und es ist uns nicht gelungen, trotz dieser Maßnahmen, der hohen Geldstrafen
und der Aufklärungskampagne durch die Wiener Polizei, dieses Problem in den
Griff zu bekommen.
Es ist daher heute, wo wir Haftstrafen für
Hütchenspieler vorsehen, um diesen Missstand beseitigen zu können, eine sehr
gute Stunde des Landtages, es ist eine besondere, und es ist eine
außergewöhnliche Stunde, denn so oft passiert es nicht, dass mittels
Initiativantrages ein Gesetz beschlossen wird, so oft passiert es auch nicht,
dass das auf Initiative einer Oppositionspartei erfolgt.
Jetzt will ich nicht sagen, es ist einer der ganz
seltenen Fälle, wo es grundsätzlich eine Zusammenarbeit zwischen ÖVP und SPÖ
geben kann, soweit möchte ich also nicht gehen und ich will da jetzt gar nicht
allzu sehr in einen Vaterschaftsstreit eintreten, aber ich freue mich
jedenfalls darüber, dass es zur gemeinsamen Initiative gekommen ist. Ich freue
mich, dass ich im Sommer und auch schon davor dieses Problem thematisieren
konnte und ich freue mich, dass es zu diesem Initiativantrag gekommen ist. Es
ist tatsächlich so, wie StR Ellensohn gesagt hat, eine Primärarreststrafe ist
etwas Außergewöhnliches im österreichischen Verwaltungsrecht, im
österreichischen Verwaltungsstrafrecht.
Ich freue mich aber, dass es gelungen ist, jetzt so
einen Straftatbestand festzuschreiben. Ich kenne eine solche Primärarreststrafe
beim Entzug der Lenkerberechtigung noch, habe aber auch nicht viele Beispiele
in Landesgesetzen, es ist also sicherlich eine Besonderheit und es ist
sicherlich auch eine Besonderheit, wenn jetzt der Wiener Landesgesetzgeber eine
strafbare Handlung festschreibt und die Zuständigkeit zur Strafgerichtsbarkeit
in einem Landesgesetz vorsieht.
Durch ein Landesgesetz machen wir eine Bundesbehörde
zuständig, nämlich das Strafbezirksgericht, das im zweiten Wiederholungsfall
Haftstrafen bis zu sechs Monaten verhängen kann und im ersten Wiederholungsfall
drohen den Hütchenspielern Primärarreststrafen von bis zu sechs Wochen.
Ich gehe also davon aus, dass mit dieser Novelle eine
erhebliche Verbesserung erzielt werden kann, ich freue mich über die Initiative
und glaube, dass es eine sehr gute Stunde des Wiener Landtages ist und lade
alle hier anwesenden Abgeordneten ein, dieser Novelle zuzustimmen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsident Heinz Hufnagl: Danke. Als
nächster und vorläufig letzter Abgeordneter ist Kollege Schuster zum Wort
gemeldet. Ich erteile es ihm.
Abg Godwin Schuster (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Meine sehr geehrten Damen
und Herren!
Ich werde versuchen, mich relativ
kurz zu halten. Kollege Herzog hat die Information aus der österreichischen
Sicherheit großteils so wiedergegeben, wie sie auch hier dokumentiert ist,
nämlich dokumentiert von der Wiener Polizei über die realen Zustände, die auf
der Straße herrschen. Das war aber nicht der Anlassfall, sondern unser
Anlassfall war, dass wir fast vor genau einem Jahr eine Initiative über das
Veranstaltungsgesetz gestartet haben, nämlich dass wir versucht haben, dieses
Unwesen der Hütchenspieler, die sich da zu dieser Zeit ausgebreitet haben, doch
halbwegs in den Griff zu bekommen. Nicht wegen vielleicht des einen oder
anderen
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