Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 90
alle Menschen niederschwellig an den Patientenanwalt oder an die Pflegeanwaltschaft wenden können, um sich zu beschweren oder aber auch, um Lob anzubringen. Da es jetzt zu einer Umkehr kommen soll und wir auch betreffend Fehler eine positive Kultur schaffen wollen, meine ich, dass es wichtig ist, den Leuten auch Gelegenheit zu geben, zu sagen, dass alles gut funktioniert hat.
Abschließend möchte ich nur noch festhalten: Dieses
Gesetz verbessert die Rechte der PatientInnen absolut. Die Stadtregierung
beziehungsweise die Frau Stadträtin schlagen dieses Gesetz vor, um für Menschen
etwas besser zu machen. Genau das wünschen wir uns in der Gesundheitspolitik,
und ich denke, dass es daher eine breite Zustimmung geben wird. – Danke
schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Danke sehr. -
Zu Wort gemeldet ist Frau Abg Korosec. Ich erteile es ihr.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Dr Dohr! Herr Präsident!
Frau Landesrätin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Frau Kollegin Ramskogler! Es tut mir leid, dass ich
Sie enttäuschen muss, aber wir werden diesem Gesetz sicherlich nicht zustimmen.
(Beifall bei der ÖVP.)
Ich werde das auch begründen: Sie, die
sozialdemokratische Mehrheitsfraktion dieses Hauses, werden heute natürlich
dieses Wiener Patienten- und Pflegeanwaltschaftsgesetz beschließen. Es ist dies
der letzte Akt einer langen Diskussion. (Zwischenruf von Abg Kurt Wagner.)
Sie auf alle Fälle, davon bin ich überzeugt, Herr Wagner!
Auf jeden Fall ist das der letzte Akt einer sehr
langen Diskussion, in der alle Argumente der Fachwelt, der Betroffenen und auch
der Opposition von Ihnen, Frau Landesrätin, ignoriert wurden. (Zwischenruf
von Abg Mag Sonja Ramskogler.)
Frau Kollegin Ramskogler! Es ist wirklich
unglaublich: Sie stellen sich hier her, kritisieren Frau Ministerin
Rauch-Kallat und sagen, dass sie auf Vorschläge nicht eingeht. Darauf erwidere
ich: Sie ignorieren hier alles! Die Frau Landesrätin ignoriert die Fachwelt,
die Opposition und die Betroffenen! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Ich behaupte, Sie beschließen
heute ein Vogt-Vertreibungsgesetz, weil Sie – und das wissen wir
ja! – Kritik einfach nicht vertragen. Zugegeben: Herr Dr Vogt
zeichnet sich tatsächlich durch eine weit über dem Durchschnitt liegende
Halsstarrigkeit aus, und er hat auch einen Hang zur Konfrontation. Dies
geschieht aber – und darauf kommt es an – immer im Interesse der
Menschen, für die er kämpft, und das ist wichtig! Rechnet man seine Unfähigkeit
dazu, sich erwiesener Wohltaten zu erinnern, dann ergibt sich für Sie
offensichtlich ein logischer Schluss: Dr Vogt ist ungeeignet als
Vasall. – Vasallentreue gilt bei dem problematischen
Demokratieverständnis, das Sie haben, als Kardinalstugend. Und da Dr Vogt
diese Vasallentreue nicht zeigt und ein unbequemer Kritiker ist, muss er gehen.
Was wird am Gesetz geändert? Eigentlich wird nichts
außer der Überschrift geändert. Gemäß § 3 des Patientenanwaltsgesetzes war
der Patientenanwalt teilweise auch derzeit für Pflege zuständig. Aber damit die
Menschen das jetzt merken, ändert man die Überschrift, und das war es dann. Das
ist es im Großen und Ganzen.
Frau Kollegin Ramskogler! Daher verstehe ich Ihre
Lobhudelei nicht, denn all das war bisher auch im Gesetz! Sie haben nur die
Überschrift geändert. Das heißt, es wird nichts erweitert, es wird erläutert.
Meine Damen und Herren! Es gibt seit Jahrzehnten
Probleme in den Pflegeheimen. Trotzdem wurde der Patientenanwalt kaum damit
befasst. Es gibt auch den Umkehrschluss, dass er sich kaum damit befasst hat.
Da ist nämlich der Unterschied zu sehen. Frau Kollegin Pilz hat heute schon
darauf hingewiesen: Der Pflegeombudsmann Dr Vogt geht aktiv auf die
Probleme zu. Das heißt, er beschäftigt sich mit den Pflegebedürftigen, er
beschäftigt sich mit den Angehörigen und auch mit dem Pflegepersonal, was ganz
wichtig ist, und zwar rasch und unbürokratisch,
Dr Vogt hat auch viele
Vorschläge gemacht, ohne sich zu darum zu kümmern, ob er dafür zuständig ist
oder nicht. – Ich nenne Ihnen ein Beispiel. Die Sachwalterschaft wird in
einem Bundesgesetz geregelt, und Dr Vogt ist dafür nicht zuständig.
Trotzdem hat er sich eingemischt und gesagt, dass die Bestimmung dieses
Gesetzes unerträglich ist, dass Rechtsanwaltsbüros bis zu
1 000 Besachwaltete sozusagen verwalten können. Dass da von
menschlicher Begleitung und Zuwendung keine Rede sein kann, ist
offensichtlich! – Ich bin Sachwalterin einer einzigen Pflegeperson, ich
kenne daher den Zeitaufwand, und wenn menschliche Begleitung nicht nur ein
Schlagwort sein soll, dann ist das sehr zeitaufwändig!
Laut neuem Gesetz darf ein Anwalt nur
25 Besachwaltete bearbeiten, und an dieser Bestimmung hat Dr Vogt
großen Anteil. Ich möchte das nur als ein Beispiel aufzeigen, dass es eben in
manchen Situationen wichtig ist, dahinter zu stehen und sich einzumischen. Man
könnte jetzt sagen: Das geht den Vogt überhaupt nichts an! Dass er damit aber
vielen Menschen in diesem Land hilft, steht außer Frage! (Beifall bei der
ÖVP.)
Unser Verein hat schon im Juni eine Stellungnahme
abgegeben, in welcher die größten Bedenken gegen die Zusammenlegung artikuliert
und auch die Rechtslücken aufgezeigt wurden, die heute auch schon erwähnt
wurden. Man hat schlicht und einfach nicht daran gedacht, die Pflegemängel in
den freiwilligen Wiener Härtefonds für medizinische Schäden mit einzubeziehen,
oder man will das eben nicht. Und das bedeutet, dass das Vertretung zweiter
Klasse ist, die man nicht als gute Vertretung bezeichnen kann.
Aber apropos Dringliche Anfrage:
In seiner Beantwortung Ende Juni meinte Bgm Häupl, dass er „persönlich ein
außerordentlich positives Verhältnis zu Dr Vogt“ habe. Am Schluss der
Beantwortung sagt Bgm Häupl – und nun zitiere ich ihn wörtlich: „Ich
bitte Sie, wirklich zur Kenntnis zu nehmen, dass wir in diesem Bereich
effiziente Strukturen schaffen und nicht einen Ungeliebten
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