Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 90
Verbesserungen im System.
An dieser Stelle muss ich leider die Noch-, aber voraussichtlich
Nicht-wieder-Gesundheitsministerin Rauch-Kallat erwähnen, die über viele Fehler
und Kritiken, die in ihrem System auf Bundesebene klar auf den Tisch gelegt
wurden, einfach hinweggeschaut und ignoriert hat, was andere Leute sagen. Wir
machen es anders! Die sozialdemokratische Auffassung einer Gesundheitspolitik
ist, dass man für die Menschen da ist und dass man, wenn es Fehler gibt,
Verbesserungen vornimmt. (Beifall bei der SPÖ.)
An dieser Stelle nenne ich auch das Beispiel, dass
2004 die Pflegeanwaltschaft eingerichtet wurde. Das dient jetzt als Beweis
dessen, was ich gerade gesagt habe: Damals hat es Fehler und Probleme in der Geriatrie gegeben, und die Herangehensweise
der sozialdemokratischen Gesundheitspolitik war, dementsprechend zu handeln.
Wir haben gehandelt: Es wurde zur Patientenanwaltschaft als Instrument auch
eine Pflegeanwaltschaft im Besonderen eingerichtet. Außerdem wurde 2004 auch
eine Heimkommission eingerichtet, die ich auch erwähnen möchte, in welcher Herr
Dr Vogt als Pflegeombudsmann gemeinsam mit Herrn Dr Dohr tätig war.
Eingehend auf den Bericht
möchte ich zu einigen Zahlen kommen und gleich anmerken, dass es hier darum
geht, wenn es Probleme gibt, Lösungen zu finden und auch dementsprechend zu
handeln und nicht nur davon zu sprechen oder irgendwelche Vorschläge zu machen,
ohne etwas Dementsprechendes zu tun. Ich beziehe mich nun auf die Zahlen im
Patientenanwaltschaftsbericht und möchte zunächst vor Augen halten, dass die
Patientenanwaltschaft und ihre Mitarbeiter über 8 600 Kontakte gepflegt
haben, wovon knapp 1 800 aktenkundig geworden sind; davon betreffen
1 068 Fälle Spitäler und 268 Fälle niedergelassene Ärzte.
Sehr geehrte Damen und
Herren! Ich nenne diese Zahlen deshalb, um zu zeigen, dass die Arbeit, die von
Herrn Dr Dohr und seinen Mitarbeitern
und Mitarbeiterinnen geleistet wird, etwas ganz Besonderes ist. Der
Bericht zeigt Transparenz, und er zeigt, dass die Spitäler in einem
Konkurrenzverhältnis, aber auf höchstem medizinischen Qualitätsmaß stehen.
Stellen Sie sich einmal vor, dass jährlich im Durchschnitt über 30 000
Patienten stationär behandelt werden! Diese Zahl berücksichtigt die ambulanten
Patienten nicht. Das heißt: Die Leistungen, die von unseren Spitälern, aber
auch von den niedergelassenen Ärzten erbracht werden, sind – wie ich
vorher schon erwähnt habe – einfach großartig. Das muss man zur Kenntnis
nehmen!
Bei den größten Spitälern
liegt die Beschwerdefrequenz bei 919, das heißt, dass sich jeder 919-te Patient
beschwert. Sehr wichtig ist aber auch – und das kommt im Bericht gut
hervor –, dass man auch gewisse Unterschiede sieht. Ich möchte keine
Klassifizierung von Beschwerden vornehmen, sondern möchte nur kurz darstellen,
dass es eben einerseits Patienten gibt, die sich darüber beschweren, dass der
Portier unfreundlich ist, und dass es andererseits Beschwerden gibt, in denen
es wirklich um das Leben von Menschen, um medizinische Fehldiagnosen und
Fehlgriffe geht. Es ist sehr wichtig, dass darauf differenziert hingewiesen
wird.
Nun möchte ich noch zu den auch im Bericht der Patientenanwaltschaft erwähnten
Entschädigungen kommen. Das muss man auch einmal erwähnen: Die finanziellen
Entschädigungen betragen 2,7 Millionen EUR. Das ist eine sehr große Summe! Ich
möchte aber auch betonen, dass es nicht nur finanzielle Entschädigungen gibt,
sondern dass es für uns Sozialdemokraten in Wien ganz wichtig ist, nicht nur
darüber zu reden, was alles noch getan werden muss, sondern wirklich zu
handeln. Wir handeln, damit Betroffene zu einer Verbesserung kommen. (Beifall
bei der SPÖ.)
Ich möchte auch darauf eingehen, weil diese
Geschäftsstücke zusammen gezogen sind: Es gibt und gab Verbesserungen, und das
sieht man in der Stadt, und das findet Anerkennung auch bei den Betroffenen,
und wir nähern uns mit diesem Gesetz über die Patienten- und Pflegeanwaltschaft
wiederum einer Verbesserung für Patienten und für Pflegende. In diesem
Zusammenhang stellt sich die Frage, die wir schon vor dem Sommer im
Zusammenhang mit dem Entwurf diskutiert haben: Wollen wir eine verstärkte
Kontrolle der Patientenrechte? – Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, ich
denke, das ist der Fall, und das wird der/die zukünftige PatientenanwältIn -
ich sage das bewusst mit großem I - auch tun.
Ein weiterer Punkt: Wollen wir eine aktive und
offensive Arbeit, die sich juristischen Problemen und menschlich-emotionalen
Probleme gleichwertig widmet? – Auch das plant dieses Gesetz, und auch das
wird der/die zukünftige PatientenanwältIn tun.
Wollen wir Synergieeffekte? Wollen wir Effizienz in einer
organisatorischen Struktur schaffen, wo das auch möglich ist? – Auch das
wird der/die zukünftige PatientenanwältIn tun.
Wollen wir eine weisungsfreie und eine unabhängige
Institution? – Das ist per Gesetz so vorgesehen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Vorschlag einer
Experten- und Expertinnenkommission wurde eine juristische Arbeitsgruppe ins
Leben gerufen und eingesetzt und wurde dieser Gesetzesvorschlag, der nun vor
uns liegt, ausgearbeitet. Bei dieser Gelegenheit möchte ich auch erwähnen, dass
Herr Dr Dohr, aber auch Herr Pflegeombudsmann Dr Vogt bei dieser
Arbeitsgruppe dabei waren, als dieser Vorschlag, der jetzt vor uns liegt,
ausgearbeitet wurde. Daher ist er auch von so großer Bedeutung und so gut!
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann nur sagen:
Stimmen Sie diesem Gesetz für eine Patienten- und Pflegeanwaltschaft zu! Wenn
Sie für die Bevölkerung Wiens eine Verbesserung im Beschwerdemanagement oder in
der Kontrolle haben wollen, dann haben Sie gar keine Alternative, als hier
heute Ja zu sagen!
Ganz besonders wichtig ist mir
auch der Appell: Überlegen Sie bitte, für wen Sie heute Ihre Zustimmung geben
und für wen Sie Ja sagen! – Sie sagen für die Menschen Ja! Und welche
Auswirkungen wird dieses Gesetz haben? – Es gibt jetzt die Möglichkeit,
dass sich
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