Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 90
bilden, das zumindest aus einem entsprechend ausgebildeten Arzt und einer Pflegeperson besteht und den ärztlichen Fachabteilungen zusätzlich zur Verfügung steht. Auch hier, meine Damen und Herren von der Wiener Stadtregierung, ist rasches Handeln gefragt!
Zum Abschluss möchte ich noch auf drei Empfehlungen
der Patientenanwaltschaft eingehen, denen wir als Oppositionspartei uns
anschließen.
Einen Punkt habe ich schon erwähnt, nämlich den Ausbau
der jugendpsychiatrischen Versorgung in Wien sowie eine flächendeckende
Versorgung mit Fachärzten für die Psychiatrie in den Wiener Spitälern.
Weiters fordern wir ein flächendeckendes Angebot
einer Sterbebegleitung in allen Wiener Spitälern und an allen Abteilungen
fachlich geeignetes Personal, um eine möglichst schmerzarme letzte Phase sowie
ein Sterben in Würde zu ermöglichen.
Das dritte Thema, zu dem es von der
Patientenanwaltschaft auch wiederholt Kritik gab, liegt uns besonders am
Herzen: Es geht um die Strahlentherapie im Donauspital. Seit Jahren wird
seitens der Patientenanwaltschaft die Anschaffung eines zusätzlichen
Strahlengerätes gefordert. In jüngster Zeit wurde die Patientenanwaltschaft
verstärkt mit dieser Problematik befasst. Patienten, aber auch Ärzte beklagen,
dass die Patientensicherheit gefährdet ist und in manchen Fällen sogar verletzt
wird. Der Hintergrund ist bekannt: Es handelt sich um die extreme Auslastung
beziehungsweise Überlastung dieses einen Geräts; Wartungs- und Reparaturarbeiten
blockieren manchmal tagelang die Strahlentherapie. Es wird daher eine
Kapazitätsausweitung, am besten durch die Beschaffung eines weiteren Gerätes,
gefordert.
Meine Damen und Herren! Das sind nur einige wenige
Fälle, zitiert aus diesem spannend zu lesenden Bericht, die für uns einmal mehr
beweisen, dass die Stadtregierung systemimmanente Fälle negiert oder einfach
nicht zur Kenntnis nimmt. Zum Wohle der PatientInnen in dieser Stadt fordere
ich Sie auf, dringend diese Engpässe zu beseitigen! Ich hoffe, dass wir als
Opposition nicht nächstes Jahr hier am Rednerpult stehen und über Empfehlungen
der Patientenanwaltschaft vom Jahre 2002, 2003, 2004 oder 2005 sprechen müssen,
die dann noch immer auf eine Kenntnisnahme Ihrerseits warten! (Beifall bei der ÖVP.)
Herr Patientenanwalt! Noch einmal vielen Dank für den
interessanten Bericht! (Beifall bei der
ÖVP.)
Präsident Heinz Hufnagl: Herr
Abg Dr Aigner musste die Sitzung um 14 Uhr verlassen und ist daher
seit diesem Zeitpunkt als entschuldigt zu führen.
Wir setzen die Debatte fort.
Als Nächste gemeldet ist Frau Abg
Mag Ramskogler. Ich erteile es ihr.
Abg Mag Sonja Ramskogler
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr
geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrter
Herr Patientenanwalt Dr Dohr! Liebe Kollegen und Kolleginnen!
Ich möchte hier einmal
ganz deutlich in den Vordergrund stellen, dass die Patientenanwaltschaft
wertvolle und nachhaltige Arbeit leistet, die auch in diesem Bericht über das
Jahr 2005, der uns hier heute vorliegt, belegt wird. Dafür möchte ich Ihnen,
Herr Dr Dohr, aber auch Ihrem Team – Sie haben ja fachspezifische und
juristische Fachkräfte – im Namen meiner Fraktion herzlich danken! (Beifall
bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 1992 arbeitet die
Patientenanwaltschaft für die Rechte
und Interessen der Wiener und Wienerinnen. Die Prüfungszuständigkeit der
Patientenanwaltschaft umfasst alle Angelegenheiten im Gesundheitswesen in Wien.
Die Patientenanwaltschaft ist weisungsfrei sowie zur Verschwiegenheit
verpflichtet. Ich betone das deshalb so, weil das heute in meiner Rede noch
besondere Bedeutung haben wird.
Die wirkungsvolle
Vertretung der Patienteninteressen funktioniert deshalb, weil viele
Berufsgruppen – das muss man auch insbesondere erwähnen – mit der
Patientenanwaltschaft in einem Team zusammenarbeiten. Es gibt hier einen
Austausch, das heißt, alle Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen der Spitäler und im Gesundheitswesen der Stadt Wien arbeiten in Kooperation, und es ist
auch ihr berufliches Interesse, dass Patienten, wenn ihnen Unrecht geschehen
ist, zu ihrem Recht kommen.
In
diesem Zusammenhang möchte ich, damit das auch von dieser Stelle einmal gesagt
wird, ganz besonders darauf hinweisen, dass Menschen in helfenden Berufen im
Gesundheitssystem als erstes Ziel haben – das steht auch in ihrem Berufskodex –, Menschen zu helfen,
sie zu unterstützen und ihnen auf keinen Fall bewussten Schaden zuzufügen. Letzteres
wäre außerhalb des Berufskodex.
Ich
möchte von dieser Stelle ein herzliches Dankeschön sagen, denn dieses
funktionierende Gesundheitssystem, das wir in Wien haben und das europaweit
vergleichbar ist, haben wir diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt
Wien zu verdanken! (Beifall bei der SPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich passieren
aber auch in diesem Bereich Fehler. Jedem von uns unterlaufen fraglos Fehler,
das heißt, es ist wohl auch eine politische Kategorie, dass Fehler passieren,
es ist aber natürlich auch eine ganz menschliche Kategorie. Und für Fälle, dass
im Gesundheitsbereich Fehler gemacht werden und es zu Problemen kommt, gibt es
eben die Patientenanwaltschaft, die natürlich
auch darauf achtet, nicht nur Einzelfälle zu berücksichtigen, sondern daraus
auch allgemeine Lehren zu ziehen und systematisch etwas zu verändern. Es wäre
nicht sinnvoll, wenn Fehler passieren, darüber hinwegzuschauen.
Sehr
geehrte Damen und Herren! Wir kennen das Darüberhinwegschauen von anderer
Seite. Dazu möchte ich sagen, dass von der Stadt Wien und von Frau StRin
Brauner immer darauf geachtet wurde, dass man Kritik beachtet, dementsprechend
analysiert, auch vom juristischen Standpunkt überprüft, inwieweit tatsächlich
ein Fehler vorliegt und dementsprechend handelt. Dazu ist die
Patientenanwaltschaft da. Und es gibt hier – im Gegensatz zu anderen
Stellen – in der Folge auch
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