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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 90

 

bilden, das zumindest aus einem entsprechend ausgebildeten Arzt und einer Pflegeperson besteht und den ärztlichen Fachabteilungen zusätzlich zur Verfügung steht. Auch hier, meine Damen und Herren von der Wiener Stadtregierung, ist rasches Handeln gefragt!

 

Zum Abschluss möchte ich noch auf drei Empfehlungen der Patientenanwaltschaft eingehen, denen wir als Oppositionspartei uns anschließen.

 

Einen Punkt habe ich schon erwähnt, nämlich den Ausbau der jugendpsychiatrischen Versorgung in Wien sowie eine flächendeckende Versorgung mit Fachärzten für die Psychiatrie in den Wiener Spitälern.

 

Weiters fordern wir ein flächendeckendes Angebot einer Sterbebegleitung in allen Wiener Spitälern und an allen Abteilungen fachlich geeignetes Personal, um eine möglichst schmerzarme letzte Phase sowie ein Sterben in Würde zu ermöglichen.

 

Das dritte Thema, zu dem es von der Patientenanwaltschaft auch wiederholt Kritik gab, liegt uns besonders am Herzen: Es geht um die Strahlentherapie im Donauspital. Seit Jahren wird seitens der Patientenanwaltschaft die Anschaffung eines zusätzlichen Strahlengerätes gefordert. In jüngster Zeit wurde die Patientenanwaltschaft verstärkt mit dieser Problematik befasst. Patienten, aber auch Ärzte beklagen, dass die Patientensicherheit gefährdet ist und in manchen Fällen sogar verletzt wird. Der Hintergrund ist bekannt: Es handelt sich um die extreme Auslastung beziehungsweise Überlastung dieses einen Geräts; Wartungs- und Reparaturarbeiten blockieren manchmal tagelang die Strahlentherapie. Es wird daher eine Kapazitätsausweitung, am besten durch die Beschaffung eines weiteren Gerätes, gefordert.

 

Meine Damen und Herren! Das sind nur einige wenige Fälle, zitiert aus diesem spannend zu lesenden Bericht, die für uns einmal mehr beweisen, dass die Stadtregierung systemimmanente Fälle negiert oder einfach nicht zur Kenntnis nimmt. Zum Wohle der PatientInnen in dieser Stadt fordere ich Sie auf, dringend diese Engpässe zu beseitigen! Ich hoffe, dass wir als Opposition nicht nächstes Jahr hier am Rednerpult stehen und über Empfehlungen der Patientenanwaltschaft vom Jahre 2002, 2003, 2004 oder 2005 sprechen müssen, die dann noch immer auf eine Kenntnisnahme Ihrerseits warten! (Beifall bei der ÖVP.)  

 

Herr Patientenanwalt! Noch einmal vielen Dank für den interessanten Bericht! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Herr Abg Dr Aigner musste die Sitzung um 14 Uhr verlassen und ist daher seit diesem Zeitpunkt als entschuldigt zu führen.

 

Wir setzen die Debatte fort.

 

Als Nächste gemeldet ist Frau Abg Mag Ramskogler. Ich erteile es ihr.

 

Abg Mag Sonja Ramskogler (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Frau Landesrätin! Sehr geehrter Herr Patientenanwalt Dr Dohr! Liebe Kollegen und Kolleginnen!

 

Ich möchte hier einmal ganz deutlich in den Vordergrund stellen, dass die Patientenanwaltschaft wertvolle und nachhaltige Arbeit leistet, die auch in diesem Bericht über das Jahr 2005, der uns hier heute vorliegt, belegt wird. Dafür möchte ich Ihnen, Herr Dr Dohr, aber auch Ihrem Team – Sie haben ja fachspezifische und juristische Fachkräfte – im Namen meiner Fraktion herzlich danken! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Seit 1992 arbeitet die Patientenanwaltschaft für die Rechte und Interessen der Wiener und Wienerinnen. Die Prüfungszuständigkeit der Patientenanwaltschaft umfasst alle Angelegenheiten im Gesundheitswesen in Wien. Die Patientenanwaltschaft ist weisungsfrei sowie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ich betone das deshalb so, weil das heute in meiner Rede noch besondere Bedeutung haben wird.

 

Die wirkungsvolle Vertretung der Patienteninteressen funktioniert deshalb, weil viele Berufsgruppen – das muss man auch insbesondere erwähnen – mit der Patientenanwaltschaft in einem Team zusammenarbeiten. Es gibt hier einen Austausch, das heißt, alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Spitäler und im Gesundheitswesen der Stadt Wien arbeiten in Kooperation, und es ist auch ihr berufliches Interesse, dass Patienten, wenn ihnen Unrecht geschehen ist, zu ihrem Recht kommen.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich, damit das auch von dieser Stelle einmal gesagt wird, ganz besonders darauf hinweisen, dass Menschen in helfenden Berufen im Gesundheitssystem als erstes Ziel haben – das steht auch in ihrem Berufskodex –, Menschen zu helfen, sie zu unterstützen und ihnen auf keinen Fall bewussten Schaden zuzufügen. Letzteres wäre außerhalb des Berufskodex.

 

Ich möchte von dieser Stelle ein herzliches Dankeschön sagen, denn dieses funktionierende Gesundheitssystem, das wir in Wien haben und das europaweit vergleichbar ist, haben wir diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Wien zu verdanken! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Natürlich passieren aber auch in diesem Bereich Fehler. Jedem von uns unterlaufen fraglos Fehler, das heißt, es ist wohl auch eine politische Kategorie, dass Fehler passieren, es ist aber natürlich auch eine ganz menschliche Kategorie. Und für Fälle, dass im Gesundheitsbereich Fehler gemacht werden und es zu Problemen kommt, gibt es eben die Patientenanwaltschaft, die natürlich auch darauf achtet, nicht nur Einzelfälle zu berücksichtigen, sondern daraus auch allgemeine Lehren zu ziehen und systematisch etwas zu verändern. Es wäre nicht sinnvoll, wenn Fehler passieren, darüber hinwegzuschauen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir kennen das Darüberhinwegschauen von anderer Seite. Dazu möchte ich sagen, dass von der Stadt Wien und von Frau StRin Brauner immer darauf geachtet wurde, dass man Kritik beachtet, dementsprechend analysiert, auch vom juristischen Standpunkt überprüft, inwieweit tatsächlich ein Fehler vorliegt und dementsprechend handelt. Dazu ist die Patientenanwaltschaft da. Und es gibt hier – im Gegensatz zu anderen Stellen – in der Folge auch

 

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