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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 22 von 90

 

Den Fraktionen wurden beide Anträge schriftlich bekannt gegeben.

 

Die Zuweisungen erfolgen, wie sie beantragt wurden.

 

Die Abgen Godwin Schuster und Dr Wolfgang Ulm haben am 28. September 2006 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend den Entwurf einer Novelle zum Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesen, das so genannte Wiener Veranstaltungsgesetz, LGBl Nr 12/1971, in der geltenden Fassung des LGBl Nr 51/2005, eingebracht.

 

Dieser Antrag wurde dem Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zugewiesen.

 

Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich nunmehr folgende Umstellung der Tagesordnung vor. Die Postnummern 6, 3, 8, 7, 9, 4, 5, 11, 12, 13, 1, 2, 15, 10,14 und 16 werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt.

 

Gegen diese Umreihung wird kein Einwand erhoben. Ich werde daher so vorgehen.

 

Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Postnummer 6. Diese betrifft die erste Lesung eines Gesetzes, mit dem das Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist Frau Amtsf StRin Mag Renate Brauner. Ich bitte um ihre Ausführungen.

 

Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herzlichen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte, das Gesetz zu diskutieren und zu beschließen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. - Die Verhandlung ist sohin eingeleitet.

 

Es hat sich nunmehr eine Reihe von Abgeordneten zum Wort gemeldet. Wir beginnen mit Herrn Abg Strache. Ich erteile ihm das Wort. - Bitte.

 

Abg Heinz-Christian Strache (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wenn Sie sich erinnern - und ich bin mir sicher, dass Sie sich erinnern -: Wir haben in den letzten Jahren hier in diesem Haus, im Landtag, immer wieder davor gewarnt und aufgezeigt, dass zwar zum einen Europa und das vereinte Europa eine große Chance darstellt, dass aber eines klar ist: Es kann nicht und darf nicht zu einer zentralistischen europäischen Unionsentwicklung kommen, in der die Menschen fremdbestimmt werden, in der wir alles aus der Hand geben und sozusagen eine Art Brüsseler Diktat erleben, in der wir alle unsinnigen Vorgaben, die aus Brüssel vorgegeben werden, hier bei uns umsetzen, wobei dies letztlich auch dazu führen kann, dass Menschen, nämlich gerade wir Österreicher, Wohlstand verlieren.

 

Herr Gusenbauer hat im Wahlkampf plakatiert: "Wohlstand muss gerecht verteilt werden." Das klingt durchaus vernünftig, aber ich habe den Eindruck, dass die SPÖ es irgendwie falsch verstanden hat, wenn sie heute diesem Gesetz zustimmt. Denn hier wird nicht gerecht verteilt, sondern hier wird ungerecht und zum Nachteil der sozial Schwachen verteilt werden!

 

Die Menschen wollten das ja so verstehen, dass eine Umverteilung von überproportional finanziell begünstigten Reichen zu leistungsorientierten verarmten Menschen oder unverschuldet in Not Geratenen stattfindet, und müssen jetzt zur Kenntnis nehmen, dass dieser Wahlslogan der SPÖ heute eigentlich schon das erste Mal nach der Wahl gebrochen wird, weil man genau das Gegenteil vornehmen wird. Ich werde dann noch darauf zu sprechen kommen, warum das so ist.

 

Denn natürlich führt das zu dem, was wir angesprochen haben: Dass das die Folgen eines Brüsseler Diktats sind, die wir jetzt erleben können, dass wir aber Möglichkeiten gehabt hätten, in diesem Gesetz Sicherungsmaßnahmen einzubauen, und dass dies nicht getan wurde. Wir haben zu Recht immer davor gewarnt, eine Novellierung des Sozialhilfegesetzes in dieser Art und Weise vorzunehmen.

 

Gerade in Wien haben wir in zahlreichen Initiativen, auch in Dringlichen Initiativen vor den negativen Auswirkungen der Freizügigkeits- und Gleichbehandlungsrichtlinie und auch anderer Richtlinien gewarnt. Das sind ja nur die ersten Bereiche von Entwicklungen, die aus Brüssel kommen werden. Sie höhlen natürlich unsere Selbstständigkeit aus, und sie führen in eine Richtung, in der wir Probleme erwarten müssen und Probleme erleben werden.

 

Wir haben das auch in den Verhandlungen nach der vergangenen Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl beim Bürgermeister angesprochen. Ich habe damals in den Gesprächen mit dem Herrn Bürgermeister erwähnt, dass wir hier aufpassen müssen, und ich habe damals den Eindruck gehabt, dass der Herr Bürgermeister dem durchaus auch Verständnis entgegengebracht hat. Aber ich kann dies heute nicht erkennen. Offenbar hat das nicht dazu geführt, dass hier Sicherungsmaßnahmen eingebaut werden.

 

Wir haben im letzten Jahr zu Recht auch ein Volksbegehren nach dem Motto "Österreich bleib frei!" initiiert, für das wir österreichweit 260 000 Unterstützungsunterschriften bekommen haben und mit dem wir ein Zeichen gegen den Ausverkauf der Interessen Österreichs gesetzt haben, auch ein Zeichen gegen den Sozialmissbrauch gesetzt haben, und wir wurden dabei von der Bevölkerung unterstützt. Wir sind eben der Meinung und bleiben auch dabei, dass der Sozialstaat in erster Linie etwas für Staatsbürger zu sein hat. Es gibt nämlich nicht nur das Grundrecht des Menschenrechts, es gibt auch das Bürgerrecht und das Staatsbürgerrecht, und da muss es Differenzierungen geben, wenn es um Sozialleistungen geht. Genau da sind wir der Meinung, dass Sozialleistungen und Sonder-Sozialleistungen in erster Linie für Staatsbürger da zu sein haben, und nicht für jeden. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Jetzt erleben wir hier eine Freizügigkeitsrichtlinie, die letztlich für die Sozialhilfe verheerende Auswirkungen hat und haben wird, und wir erleben, dass die Gleichbehandlungsrichtlinie durchaus den sozialen Wohnbau in der bisherigen Form ruinieren wird. Auf alle Fälle kann dieser nicht mehr so vorgenommen werden wie bisher, weil Sie

 

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