Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 22 von 90
Den Fraktionen wurden beide Anträge schriftlich
bekannt gegeben.
Die Zuweisungen erfolgen,
wie sie beantragt wurden.
Die Abgen Godwin Schuster
und Dr Wolfgang Ulm haben am 28. September 2006 gemäß § 30b der
Geschäftsordnung eine Gesetzesvorlage betreffend den Entwurf einer Novelle zum
Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesen, das so genannte Wiener
Veranstaltungsgesetz, LGBl Nr 12/1971, in der geltenden Fassung des
LGBl Nr 51/2005, eingebracht.
Dieser Antrag wurde dem
Ausschuss für Kultur und Wissenschaft zugewiesen.
Nach Beratung in der
Präsidialkonferenz nehme ich nunmehr folgende Umstellung der Tagesordnung vor.
Die Postnummern 6, 3, 8, 7, 9, 4, 5, 11, 12, 13, 1, 2, 15, 10,14 und 16
werden in dieser genannten Reihenfolge verhandelt.
Gegen diese Umreihung wird kein Einwand erhoben. Ich
werde daher so vorgehen.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur
Postnummer 6. Diese betrifft die erste Lesung eines Gesetzes, mit dem das
Wiener Sozialhilfegesetz - WSHG geändert wird. Berichterstatterin hiezu ist
Frau Amtsf StRin Mag Renate Brauner. Ich bitte um ihre Ausführungen.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Herzlichen Dank, Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte, das Gesetz zu diskutieren und zu
beschließen.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. -
Die Verhandlung ist sohin eingeleitet.
Es hat sich nunmehr eine Reihe von Abgeordneten zum Wort
gemeldet. Wir beginnen mit Herrn Abg Strache. Ich erteile ihm das Wort. -
Bitte.
Abg Heinz-Christian Strache (Klub
der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten
Damen und Herren!
Wenn Sie sich erinnern - und ich bin mir sicher, dass
Sie sich erinnern -: Wir haben in den letzten Jahren hier in diesem Haus, im
Landtag, immer wieder davor gewarnt und aufgezeigt, dass zwar zum einen Europa
und das vereinte Europa eine große Chance darstellt, dass aber eines klar ist:
Es kann nicht und darf nicht zu einer zentralistischen europäischen
Unionsentwicklung kommen, in der die Menschen fremdbestimmt werden, in der wir
alles aus der Hand geben und sozusagen eine Art Brüsseler Diktat erleben, in
der wir alle unsinnigen Vorgaben, die aus Brüssel vorgegeben werden, hier bei
uns umsetzen, wobei dies letztlich auch dazu führen kann, dass Menschen,
nämlich gerade wir Österreicher, Wohlstand verlieren.
Herr Gusenbauer hat im Wahlkampf plakatiert:
"Wohlstand muss gerecht verteilt werden." Das klingt durchaus
vernünftig, aber ich habe den Eindruck, dass die SPÖ es irgendwie falsch
verstanden hat, wenn sie heute diesem Gesetz zustimmt. Denn hier wird nicht
gerecht verteilt, sondern hier wird ungerecht und zum Nachteil der sozial
Schwachen verteilt werden!
Die Menschen wollten das ja so verstehen, dass eine
Umverteilung von überproportional finanziell begünstigten Reichen zu
leistungsorientierten verarmten Menschen oder unverschuldet in Not Geratenen
stattfindet, und müssen jetzt zur Kenntnis nehmen, dass dieser Wahlslogan der
SPÖ heute eigentlich schon das erste Mal nach der Wahl gebrochen wird, weil man
genau das Gegenteil vornehmen wird. Ich werde dann noch darauf zu sprechen
kommen, warum das so ist.
Denn natürlich führt das zu dem, was wir angesprochen
haben: Dass das die Folgen eines Brüsseler Diktats sind, die wir jetzt erleben
können, dass wir aber Möglichkeiten gehabt hätten, in diesem Gesetz
Sicherungsmaßnahmen einzubauen, und dass dies nicht getan wurde. Wir haben zu
Recht immer davor gewarnt, eine Novellierung des Sozialhilfegesetzes in dieser
Art und Weise vorzunehmen.
Gerade in Wien haben wir in zahlreichen Initiativen,
auch in Dringlichen Initiativen vor den negativen Auswirkungen der Freizügigkeits-
und Gleichbehandlungsrichtlinie und auch anderer Richtlinien gewarnt. Das sind
ja nur die ersten Bereiche von Entwicklungen, die aus Brüssel kommen werden.
Sie höhlen natürlich unsere Selbstständigkeit aus, und sie führen in eine
Richtung, in der wir Probleme erwarten müssen und Probleme erleben werden.
Wir haben das auch in den Verhandlungen nach der
vergangenen Wiener Landtags- und Gemeinderatswahl beim Bürgermeister
angesprochen. Ich habe damals in den Gesprächen mit dem Herrn Bürgermeister erwähnt,
dass wir hier aufpassen müssen, und ich habe damals den Eindruck gehabt, dass
der Herr Bürgermeister dem durchaus auch Verständnis entgegengebracht hat. Aber
ich kann dies heute nicht erkennen. Offenbar hat das nicht dazu geführt, dass
hier Sicherungsmaßnahmen eingebaut werden.
Wir haben im letzten Jahr zu Recht auch ein
Volksbegehren nach dem Motto "Österreich bleib frei!" initiiert, für
das wir österreichweit 260 000 Unterstützungsunterschriften bekommen
haben und mit dem wir ein Zeichen gegen den Ausverkauf der Interessen
Österreichs gesetzt haben, auch ein Zeichen gegen den Sozialmissbrauch gesetzt
haben, und wir wurden dabei von der Bevölkerung unterstützt. Wir sind eben der
Meinung und bleiben auch dabei, dass der Sozialstaat in erster Linie etwas für
Staatsbürger zu sein hat. Es gibt nämlich nicht nur das Grundrecht des
Menschenrechts, es gibt auch das Bürgerrecht und das Staatsbürgerrecht, und da
muss es Differenzierungen geben, wenn es um Sozialleistungen geht. Genau da
sind wir der Meinung, dass Sozialleistungen und Sonder-Sozialleistungen in
erster Linie für Staatsbürger da zu sein haben, und nicht für jeden. (Beifall
bei der FPÖ.)
Jetzt erleben wir hier eine
Freizügigkeitsrichtlinie, die letztlich für die Sozialhilfe verheerende
Auswirkungen hat und haben wird, und wir erleben, dass die
Gleichbehandlungsrichtlinie durchaus den sozialen Wohnbau in der bisherigen
Form ruinieren wird. Auf alle Fälle kann dieser nicht mehr so vorgenommen
werden wie bisher, weil Sie
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