Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 81 von 84
werden kann. Dass das Defizit des Krankenanstaltenverbunds eine
Investition in die Gesundheit der Bevölkerung ist, ist genauso wie die
Investitionen bei Schulen, wo in die Bildung investiert wird. Natürlich würde
sich rein betriebswirtschaftlich für jedes einzelne Haus auch ein Defizit
ergeben, aber dennoch reden wir davon, es geht beim Defizit des KAV im
Jahr 2005 um genau 1 Prozent der Bilanzsumme.
Ich möchte nun auf die von Ihnen angesprochenen tragischen Fälle, die
auch in einigen Medien kundgemacht wurden, eingehen. Diese sind natürlich
zutiefst zu bedauern und das Mitgefühl gehört den Angehörigen. Trotzdem möchte
ich festhalten, dass bei den Beschwerden, die überprüft wurden, wo die
Überprüfungen teilweise bereits abgeschlossen wurden, die Sachverhalte von den
jeweiligen Institutionen im Detail angesehen wurden und ich den Medien
entnehmen konnte, dass im Fall der Frau Anna S eine Exikose nicht als
Todesursache angenommen wurde, das heißt, von einem Austrocknen keine Rede sein
kann, weil wir wissen, dass es Standard in den Institutionen ist, dass in der
Pflegedokumentation ab dem Aufnahmetag ein Ess- und Trinkprotokoll angelegt
wird, dass über die Anzahl der Mahlzeiten genauso Aufzeichnungen geführt werden
wie über die tägliche Trinkbilanz Auskunft gegeben wird. Trotz all dieser
internen Überprüfungen, und um alle Zweifel entsprechend auszuräumen, hat auch
die Geschäftsführerin für dieses Heim, die MA 15 - Heimaufsicht, ersucht,
nochmals eine rasche Prüfung im Hinblick auf die Beschwerde durchzuführen.
Dieses Ergebnis ist noch abzuwarten.
Im zweiten Fall, der kein Pflegefall ist, wenn man sich die Chronologie
der Krankenhausaufenthalte von Herrn Franz D ansieht, ist auch von Seiten
des Krankenanstaltenverbunds diesem Vorfall genauestens nachgegangen worden,
sind aber auch Maßnahmen festgesetzt worden, um solche Vorfälle in Zukunft zu
vermeiden (Amtsf StRin Mag Renate
Brauner: Schon vor langer Zeit!), wobei diese Angelegenheit nicht
ausschließlich ein Thema des Krankenanstaltenverbunds ist, sondern auch private
Spitäler und die AUVA et cetera einbezogen werden müssen. Faktum ist aber, dass
hier aus medizinisch-pflegerischer Sicht kein Fehlverhalten vorliegt, dass auch
von Seiten des Krankenanstaltenverbunds korrekt gehandelt wurde, aber aus
sozialer Sicht auf Grund des schlechten allgemeinen Zustands des Patienten eine
Aufnahme erforderlich gewesen wäre, wir daher von einem Kommunikationsproblem
zwischen diesen Institutionen zu sprechen haben und daher, gerade auch auf
Initiative von Seiten des KAV, Maßnahmen in Angriff genommen wurden, um das
trägerübergreifende Entlassungsmanagement zu verbessern und die Kommunikation
zwischen den Trägern zu intensivieren. Daher findet am 11. Juli auch hier
eine weitere Gesprächsrunde statt, wo alle Möglichkeiten ausgelotet werden
sollen, um diese Institutionen, Organisationen, die im Auftrag der Stadt Wien
für die soziale, medizinische und pflegerische Versorgung zuständig sind, noch
weiter zu vernetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wieder zurück zum
Gesetzesvorschlag: Durch den neuen Gesetzesentwurf wird eigentlich eine
Forderung realisiert, über die wir hier in den Sitzungen des Gemeinderats immer
wieder diskutiert haben. Es wird eigentlich ein Schritt gesetzt, dem Sie
zustimmen könnten, denn es war gerade auch Wunsch von Herrn Dr Vogt, dass eine
Arbeitsgruppe eingerichtet wird, in der geprüft wird, welche Möglichkeiten es
gibt, den Pflegeombudsmann gesetzlich zu verankern. Es hat aber von uns auch
betreffend die Patientenanwaltschaft eine ganz klare Position gegeben, nämlich
dass es keinen Sinn macht, Teile oder Kompetenzen aus dem Pflegeanwaltsgesetz
herauszunehmen, weil das die Pflegeanwaltschaft aushöhlen und letztendlich
schwächen würde. Das ist auch aus vielen anderen Gründen abzulehnen, weil
gerade die Einrichtung der Wiener Patientenanwaltschaft 1992 der erste
historische Schritt zur gesetzlichen Verankerung der PatientInnenrechte - mit
großem I - war.
Weiters wurde nach dem Beschluss
des Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetzes eine Heimkommission, wie Sie wissen,
unter dem Vorsitz des Wiener Patientenanwalts eingerichtet, die den Betreuungs-
und Pflegestandard der Wiener Wohn- und Pflegeheime regelmäßig zu beurteilen
hat. Ich meine, Herr Dr Dohr hat in der letzten Sitzung der Geriatriekommission
einen sehr umfassenden schriftlichen Bericht präsentiert. Er hat umfassend
darüber berichtet und eindrucksvoll die Anzahl der Sprechstunden, die vor Ort
geboten werden, dokumentiert und damit eigentlich auch die Niederschwelligkeit
des Zugangs zur Heimkommission dargestellt. Daher sollte man in der Diskussion
gar nicht den Eindruck erwecken, als gäbe es ausschließlich die
Pflegeombudsstelle des Herrn Dr Vogt als Kontrollinstanz. Das würde er nämlich
auch nicht meinen. Er selbst hat in einem Artikel der "Presse" am
13. August darauf hingewiesen, wenn er sagt: „Wenn eines nicht in Ordnung
ist, schauen sich das heute alle möglichen Instanzen an." - Das kann man
nur unterstreichen. Daher glaube ich, dass der Vorschlag, der von der Kollegin
Antonov hier in ihrem Beitrag gemacht wurde, die Patientenanwaltschaft
schwächen würde, während der Gesetzesvorschlag die Kontrolle im Spitals- und
Pflegebereich stärkt, Synergien schafft und Parallelitäten vermeidet.
Daher halte ich nochmals fest, dass dem Wunsch nach
einer rechtlichen Verankerung des Pflegeombudsmanns mit diesem neuen Gesetz
entsprochen wird. Das hätten meine Vorrednerinnen eigentlich auch positiv
anerkennen können. Dazu hätten sie eigentlich gratulieren können, weil
letztendlich eine Forderung von ihnen umgesetzt wird. Warum sie sich jetzt von
ihrer eigenen Forderung distanzieren, ist für mich nicht nachvollziehbar, aber
wahrscheinlich hat sie plötzlich der Mut dazu verlassen (Abg Dr Sigrid Pilz: Also bitte!), weil auch die im Rahmen der
Untersuchungskommission angesprochene rechtliche Absicherung der Ombudsfunktion
nunmehr ebenfalls umgesetzt wurde! Das wissen Sie genauso gut wie ich! (Abg Dr Sigrid Pilz: Fürchterlich!)
Die Aussage des Bürgermeisters war, und dies ist auch im
wörtlichen Protokoll der
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