Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 79 von 84
großem Schwung und Ambition seine Tätigkeit.
Meine Damen und Herren, es wurde von meinen
VorrednerInnen schon gesagt, die Arbeit und die Personalprobleme in
Altersheimen sind im Vergleich zum Spital sehr verschieden. Viele Möglichkeiten
der Entgleisungen sind in Pflegeheimen viel leichter möglich als in Kliniken,
wo mehr als 90 Prozent der Menschen wieder gesund werden oder gebessert
wieder nach Hause gehen können. Das geriatrische Pflegeheim ist für viele
Menschen, die dort hochgradig hilfsbedürftig leben, oft das letzte Zuhause.
Warum soll für diese Zone, die spezielle Stützung und Aufmerksamkeit verdient,
nicht ein eigener Pflegeombudsmann tätig bleiben? Es ist verständlich und, ich
finde, es ist auch nötig, dass es da durchaus Konflikte gibt und dass
Diskussionsbedarf vorhanden ist. Ich halte das für positiv. Von Kritik kann man
lernen, wenn man lernen will! (Beifall
bei der ÖVP.)
Vogt und
sein Team haben hervorragende Arbeit geleistet und leisten sie nach wie vor!
Nun gibt es einen Gesetzesentwurf, wo sich natürlich, Frau Stadträtin, der
Verdacht aufdrängt, das ist eine Lex Vogt, da will man einen unbequemen
Kritiker loswerden! Denn eines muss man schon sehr klar sagen, dieser
Gesetzesentwurf ist im Grunde genommen eine Etikettenerweiterung, denn gemäß
§ 3 des Patientenanwaltsgesetzes war und ist der Patientenanwalt auch für
die Pflegeheime zuständig. Damit die Menschen das jetzt offensichtlich merken,
erweitert man den Titel und sagt nicht mehr "Patientenanwalt",
sondern "Patienten- und Pflegeanwalt". Das ist es im Großen und
Ganzen, bitte! Das heißt, es wird gar nichts erweitert, sondern es wird
erläutert. Sagen wir so, es wird erläutert. Die, die es bis jetzt nicht gewusst
haben, wissen, wenn sie das Gesetz lesen, auch für Pflege zuständig.
Seit Jahrzehnten gibt es
Dauerprobleme in Pflegeheimen. Trotzdem wurde die Patientenanwaltschaft kaum
befasst. Aber es gilt auch der Umkehrschluss, der Patientenanwalt hat sich
nicht damit befasst.
Während Dr Vogt und sein Team auf größte Zustimmung
in der Bevölkerung stoßen, Frau Kollegin Pilz - ich habe auch dieses Schreiben
vorgelesen -, unterscheidet sich, da sind wir uns einig, die Tätigkeit eines
Patientenanwalts von einem Pflegeanwalt. Auf der einen Seite ist es mehr
juristisch zu sehen. Da kommen die Menschen, weil sie verärgert sind, weil sie
glauben, sie sind nicht in Ordnung behandelt worden, weil sie Geldansprüche
haben. Auf der anderen Seite, bei Pflege, muss man auf die Menschen zugehen.
Dieses Zugehen auf die Menschen hat die Pflegeombudsstelle in ganz
hervorragender Weise gemacht. Nachdem ich auch diese Stellungnahme von der
Sachwalterschaft habe, ist es schon bezeichnend, wenn im Jahr 2003, also
wo die Pflegeombudsstelle eingerichtet wurde, 24 Geschäftsfälle in den
städtischen und 19 Geschäftsfälle in den privaten Pflegeheimen beim
Patientenanwalt waren, aber 832 beim Pflegeombudsmann. Der Pflegeombudsmann
hilft also konkret sowohl den Pflegebedürftigen, den Angehörigen als auch dem
Pflegepersonal, das man nicht vergessen darf, und zwar rasch und unbürokratisch
und ist daher sehr beliebt.
Er hat auch Vorschläge gemacht. Ich möchte jetzt gar
nicht im Besonderen darauf eingehen. Ich möchte nur einen Bereich erwähnen, was
Bundesangelegenheit ist, aber eine ganz wichtige Maßnahme, wo Dr Vogt sicher
sehr viel dazu beigetragen hat, und zwar ist das die Sachwalterschaft. Sie
wissen, da hat es Rechtsanwaltskanzleien gegeben, die bis zu 1 000 und
noch mehr Besachwaltete übernommen haben. Dass hier von menschlicher Begleitung
oder Zuwendung keine Rede mehr sein kann, ist, glaube ich, offensichtlich, da
sind wir uns sicher einig. Nun gibt es ein neues Gesetz, wo nur
25 Pflegebewohner von einem Anwalt geführt werden dürfen, wobei ich 25
schon für sehr hoch halte, aber wo es immerhin eingeschränkt ist.
Er hat auch die Opposition unterstützt, dass wir von
den acht und neun Betten, die wir gehabt, und die Sie sehr lange verteidigt
haben, heruntergekommen sind. Auch da muss ich sagen, diese desaströsen
Zustände, die es in Lainz gegeben hat, hätte der Patientenanwalt längst
aussetzen und ändern können. Er hat es nicht gemacht. (Abg Dr Sigrid Pilz: Er hat es nicht einmal abgelehnt!) Dr Vogt ist
gekommen und hat uns dann unterstützt.
Meine Damen und Herren, der Patientenanwalt ist
wichtig, aber ich bin zutiefst davon überzeugt, dass ein gesetzlich verankerter
Pflegeanwalt unbedingt notwendig ist, also zwei Persönlichkeiten einzusetzen,
da der Zugang ein sehr differenzierter ist. Der Patientenanwalt bearbeitet
Rechtsprobleme, der Pflegeanwalt Befindlichkeiten. Meine sehr geehrten Damen
und Herren, natürlich bin ich durch die Tätigkeit in der Volksanwaltschaft
geprägt. Ich bin daher davon überzeugt, dass Patienten- und Pflegeanwaltschaft
als Kollegialorgan unter einem Dach sein sollten, womit es natürlich
Synergieeffekte gibt. Aber zwei weisungsfreie Persönlichkeiten halte ich für
notwendig. Ich hoffe sehr, dass Sie das noch überdenken! (Beifall bei der ÖVP.)
Zu dem Antrag der GRÜNEN: Wir stimmen diesem Antrag
selbstverständlich zu. Das Ziel ist nämlich gleich, nur der Weg ist ein etwas
anderer. Aber die Sache ist uns natürlich zu wichtig.
Frau Stadträtin, ich bedaure, dass Sie die ganze Zeit
nicht zugehört haben (Amtsf StRin Mag
Renate Brauner: Doch, doch!), aber offensichtlich kennen Sie meine
Argumentation schon so gut! (Amtsf StRin
Mag Renate Brauner: Ich kenne sie und höre trotzdem zu, weil ich immer hoffe,
dass Ihnen etwas Neues einfällt!) Ich habe sie auch schon oft gebracht.
Aber ich würde Sie wirklich ersuchen, ziehen Sie diesen Gesetzesantrag zurück,
folgen Sie unserer Argumentation! Ich glaube es nicht nur, sondern ich bin
davon überzeugt, dass wir damit gerade diesen hochbetagten Menschen, die Hilfe
und Unterstützung von uns allen brauchen, sehr helfen könnten! (Beifall bei der ÖVP)
Präsident Johann Hatzl:
Zum Wort gelangt Herr Abg Deutsch.
Abg Christian Deutsch
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Herr
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