Landtag,
5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 74 von 84
Arbeit. Er repräsentiert unangenehme Kritik, die
Ihnen offensichtlich nicht gefällt, und die Tatsache, dass Sie ihn loswerden
wollen, kann ich sozusagen als eine gewisse politische Schlussfolgerung
verstehen!
Dass aber Sie, Herr Bürgermeister, wortbrüchig werden
und nicht zu Ihrer Zusage, die Sie mir vis à vis gegeben haben… (Lhptm
Dr Michael Häupl: Mit diesem Vorwurf sollten Sie vorsichtiger sein!)
Gut! Dann formuliere ich es anders, damit Sie nicht argumentieren können, dass
ich etwas auf eine Weise sage, die Sie nicht akzeptieren können.
Sie haben gesagt: Sie werden, sofern Herr
Dr Vogt nicht auf Bundesebene im Rahmen des Heimaufenthaltsgesetzes
Pflegeanwalt wird, für seine rechtliche Verankerung sorgen, denn er soll keine
Eintagsfliege sein. Ich sehe die Umsetzung dieser Zusage nicht! – Danke
schön. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Heinz Hufnagl: Zur
Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Landeshauptmann zum Wort
gemeldet. – Ich erteile es ihm.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte
Frau Abgeordnete!
Zunächst lege ich Wert darauf festzustellen, dass
Fragen des Patienten- und Pflegeanwalts im Wiener Gesundheits- und Sozialwesen eine
ungeheuerlich wichtige Stellung einnehmen, vor allem nach den von Ihnen
angesprochenen neuerlichen absolut unerfreulichen und zu korrigierenden
Ereignissen im Pflegeheim Lainz, deren Aufklärung mir – wie Sie
selbstverständlich auch wissen – ein besonderes Anliegen war und ist.
Gleichzeitig arbeiten wir aber auch permanent an der Weiterentwicklung der für
diese Aufgabenerfüllung optimalen Strukturen.
Zu Frage 1: Ich sehe in dieser Frage keine
Anhaltspunkte, dass hier ein Bruch einer Zusage meinerseits vorliegt. Ganz im
Gegenteil: Mit dem Gesetz über die Wiener Patienten- und Pflegeanwaltschaft,
das derzeit als Entwurf vorliegt, wird Wien erstmals einen gesetzlich
verankerten Pflegeanwalt schaffen und damit die Kontrolle im Pflegebereich auch
rechtlich stärken.
Ziel dieser geplanten Regelung ist, dass es in Wien
zukünftig eine unabhängige und weisungsfreie Kontrollinstanz für alle Anliegen
im Gesundheitsbereich gibt, an die sich die Wienerinnen und Wiener wenden
können. Es soll dies eine gestärkte, aktive und kritische Anwaltschaft sein,
die bei Beschwerden, Missständen oder Verbesserungsmöglichkeiten schnell,
wirkungsvoll und nachhaltig Maßnahmen setzt.
Die rechtliche Verankerung war übrigens auch ein
langjähriger Wunsch von Dr Vogt, den er mir auch selbst immer wieder
mitgeteilt hat und dem die Amtsf StRin Mag Brauner mit dem neuen Gesetz auch
entsprochen hat.
Wie mir StRin Mag Brauner erläutert hat, hat es dazu
auch eine eigene Arbeitsgruppe mit hochrangigen Juristen des Hauses, unter
anderem mit dem Verfasser des ursprünglichen Patientenanwaltschaftsgesetzes,
gegeben. Im Zuge dieser Arbeitsgruppe wurden auch Gespräche mit Dr Vogt
geführt, in denen er seinen Wunsch nach rechtlicher Absicherung einmal mehr
auch bekräftigt hat.
Derzeit gibt es, wie Sie wissen, in Wien zwei
parallele Einrichtungen für Anliegen im Pflegebereich, nämlich die Wiener
Patientenanwaltschaft, die 1992 gesetzlich verankert wurde und mit
entsprechenden Rechten auch zur vollen Akteneinsicht ausgestattet ist, und die
Wiener Pflegeombudsstelle, die seit 2003 als Pflegestelle ohne gesetzliche
Verankerung und entsprechende rechtliche Vollmachten arbeitet. Die Tätigkeit
beider Stellen überschneiden sich dahin gehend, dass die Patientenanwaltschaft
für den gesamten Gesundheitsbereich, also auch zur Prüfung von Beschwerden in
Wiener Pflegeheimen, zuständig ist. Mit dem neuen Gesetz werden die
Parallelstrukturen zusammengeführt, und es wird eine gestärkte, unabhängige und
weisungsfreie Einrichtung geschaffen, die als Beschwerdestelle sowohl für den
Gesundheits- als auch für den Pflegebereich zuständig ist. Insofern wird auch
die Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des derzeitigen
Pflegeombudsmanns, die in die Patientenanwaltschaft übernommen werden, in der
gestärkten Pflege- und Patientenanwaltschaft von großer Bedeutung sein.
Eine solche Lösung gibt es übrigens in fast allen
Bundesländer Österreichs. Sowohl in Niederösterreich, Oberösterreich,
Vorarlberg, im Burgenland und in der Steiermark sind der Gesundheits- und
Pflegebereich in einer Stelle zusammengefasst. Das liegt auch daran, dass der
Pflege- und der Gesundheitsbereich oftmals eng verbunden sind. So ist die
Abgrenzung zwischen Kurzzeitpflege, die zur Pflege gehört, und Akutgeriatrie,
die zum Akutspital gehört, sogar für Experten schwierig. Von Patienten und
Angehörigen diese Unterscheidung zu verlangen, um die richtige Beschwerdestelle
zu befassen, ist unzumutbar bis unmöglich. Nach Beschlussfassung im Landtag und
dem Verstreichen der Einspruchsfrist des Bundes wird die Stelle des Patienten-
und Pflegeanwalts beziehungsweise der Patienten- und Pflegeanwältin öffentlich
ausgeschrieben.
An dieser Stelle sei angemerkt: Wie Sie wissen, habe
ich persönlich ein außerordentlich positives Verhältnis zu Dr Vogt, und
dies seit geraumer Zeit. Ich schätze Herrn Dr Vogt zweifelsohne und habe
es als meine Pflicht und meine Aufgabe gesehen, genau jene Zusage, die ich
Ihnen gegeben habe, auch zu erfüllen. Und sie ist aus meiner Sicht so erfüllt,
wie sie heute, rechtlich gesehen, in der Tat auch möglich ist. Wenn Sie
kritisieren, dass der Patientenanwalt in der Vergangenheit keine aufsuchende
Arbeit geleistet hat, dann ist es doch keine Lösung, dass man
Parallelstrukturen herstellt, sondern dass man das Problem so löst, wie es sich
gehört, dass nämlich der Patienten- und Pflegeanwalt künftig eben auch
aufsuchende Arbeit leistet. Und es steht für mich außer jedem Zweifel, dass
dies die vernünftigste – und ich sage jetzt kein Wort über
Kostengünstigkeit – Regelung sein wird, und ich bin zutiefst davon
überzeugt, dass dem neuen Patienten- und Pflegeanwalt oder der -anwältin auch
die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden können.
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