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Landtag, 4. Sitzung vom 30.03.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 42

 

Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadtrat!

 

Ich bin froh, dass Sie sehr zuversichtlich sind, dass es zu einer Vereinheitlichung kommen wird. Aber meine Frage geht dahin: Es gibt ja zwei Möglichkeiten, das entweder auf Länderebene zu verwirklichen oder auf Bundesebene, also eine Kompetenzveränderung.

 

Wo, meinen Sie, ist weniger Widerstand zu erwarten? Wir wissen, Politik ist Form von harten Brettern und es wäre schon längst an der Zeit, das Jugendschutzgesetz bundesweit zu verwirklichen. Wo, meinen Sie, ist am wenigsten Widerstand zu erwarten? Wo könnte es am schnellsten gehen?

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Stadträtin, bitte.

 

LhptmStin Grete Laska: Meine Einschätzung ist, und das haben die Reaktionen, die Sie sicherlich nach dieser Sitzung auf Bundesebene auch verfolgt haben, gezeigt, dass die LändervertreterInnen auf dieser Kompetenz weiter beharren. Ich sehe darin auch kein Problem. Wichtig ist die gemeinsame Vorgangsweise und wichtig ist auch, dass gemeinsam mit dem Bund eine Regelung gefunden wird, weil ja der Bund vor allem im Wege der Polizei für den Vollzug zuständig ist. Das lässt sich aber aus meiner Sicht auf Basis der derzeitigen Aufgabenverteilung über eine Artikel 15a-Vereinbarung durchaus regeln.

 

Präsident Johann Hatzl: Eine weitere Zusatzfrage hat Frau Abg Smolik.

 

Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im Rathaus): Frau Stadträtin!

 

Jetzt hat Wien ja ein wirklich fortschrittliches Jugendschutzgesetz. Ist es nicht zu befürchten, dass unter dieser Bundesregierung die Regelungen, die es in Wien gibt und die ja gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeitet wurden, zurückgenommen werden würden, wenn es ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz geben würde und wie würden Sie sich dann dazu verhalten?

 

Präsident Johann Hatzl: Ich bitte um die Beantwortung.

 

LhptmStin Grete Laska: Ich meine, dass wir in Wien einen guten Kompromiss gefunden haben, der auch gemeinsam mit den Jugendlichen und den Eltern erarbeitet wurde. Ich gehe davon aus, dass Sie den Vorschlag der Kinder- und Jugendanwälte kennen, der sich sehr an dieser Regelung orientiert.

 

Ich würde einer bundeseinheitlichen Regelung nur unter der Vorgabe zweier Punkte zustimmen, nämlich dass einerseits dieser Standard, der auch von den Kinder- und Jugendanwälten vorgegeben wird, nicht unterschritten wird und andererseits, dass vereinbart wird, dass in allen Bundesländern die Vorgangsweise der Partizipation, wie wir sie in Wien gewählt haben, übernommen wird, dass eine solche gesetzliche Regelung auf dieser Basis stattzufinden hat.

 

Präsident Johann Hatzl: Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abg Anger-Koch.

 

Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Ja, ich habe eine Frage zum Kinder- und Jugendanwaltsbericht. Da wird ja auch auf dieses Babykino Bezug genommen und da möchte ich fragen, ob Sie die erforderlichen Änderungen im Wiener Kinogesetz auch dafür machen, weil es ja von Müttern auch sehr gut angenommen wurde.

 

Präsident Johann Hatzl: Frau Landeshauptmann-Stellvertreter!

 

LhptmStin Grete Laska: Also die Regelung, die wir seinerzeit getroffen haben - das war hier im Haus ja eine lange Diskussion - ist so, dass damals der Herr StR Mailath-Pokorny in seiner gesetzlichen Regelung eine Möglichkeit gefunden hat, um das Babykino auch tatsächlich weiter funktionieren zu lassen. Ich sehe hier im Jugendschutzgesetz keine Regulierungsnotwendigkeit, denn der Kompromiss war zwischen dem Jugendwohlfahrtsgesetz und dem zuständigen Gesetz im Bereich Mailath-Pokorny zu finden und ist gefunden worden. Aus meiner Sicht ist hier kein Regelungsbedarf.

 

Präsident Johann Hatzl: Die letzte Zusatzfrage hat Herr Abg Baxant.

 

Abg Petr Baxant (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Ja, Frau Stadträtin! Sie haben es hier angesprochen, das Wiener Jugendschutzgesetz ist auch deswegen qualitativ so hochwertig, weil die Kinder, Jugendlichen und Eltern in die Strategien miteinbezogen wurden.

 

Meine Frage ist: Werden Sie sich in der Erarbeitung des bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzes auch dafür einsetzen, dass diese Strategie nach Wiener Muster auch gefahren wird?

 

Präsident Johann Hatzl: Bitte um die Beantwortung.

 

LhptmStin Grete Laska: Ja, das werde ich tun, vor allem vor dem Hintergrund, dass im gesamten Bereich der Erziehung, der Rechte und Pflichten die Eltern nicht aus dem Auge verloren werden dürfen. Sie haben eine Verantwortung zu tragen. Das Jugendschutzgesetz ist ja nur eine Richtlinie, aber die Verantwortung bei Minderjährigen liegt bei den Eltern. Daher geht es hier darum, die Bewusstseinslage und die Verantwortlichkeit, die bei den Eltern liegt, genau zu definieren und auch anzuregen, dass dieses partizipative Vorgehen auch in den Familien stattfindet. Es hat noch nie etwas geholfen, wenn man in der innerfamiliären Beziehung mit einem Gesetz gewachelt hat, sondern hier geht es um Überzeugung. Das Zweite ist, dass ich meine, dass solche Regelungen jedenfalls auch mit der betroffenen Zielgruppe, und das sind die Jugendlichen, behandelt und bearbeitet gehören, denn auch dort geht es um Bewusstseinsbildung. Vor allem in den Bereichen, wo es eindeutige Verbote gibt, und da geht es vor allem um Alkoholkonsum, ist es unbedingt notwendig, hier eine Bewusstseinsänderung bei den Jugendlichen zu erreichen, sie immun und fit zu machen, um nicht solchen Gefahren zu erliegen. Dementsprechend kann der Weg nur ein partizipativer sein.

 

Präsident Johann Hatzl: Die 2. Frage (FSP - 01558-2006/0001 - KFP/LM) wurde von Abg Gudenus gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Wie ist der Stand der Gespräche zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf die Vereinheitlichung

 

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