Landtag,
4. Sitzung vom 30.03.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 42
Abg Mag Johann Gudenus, MAIS (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadtrat!
Ich bin froh, dass Sie sehr zuversichtlich sind, dass
es zu einer Vereinheitlichung kommen wird. Aber meine Frage geht dahin: Es gibt
ja zwei Möglichkeiten, das entweder auf Länderebene zu verwirklichen oder auf
Bundesebene, also eine Kompetenzveränderung.
Wo, meinen Sie, ist weniger Widerstand zu erwarten?
Wir wissen, Politik ist Form von harten Brettern und es wäre schon längst an
der Zeit, das Jugendschutzgesetz bundesweit zu verwirklichen. Wo, meinen Sie,
ist am wenigsten Widerstand zu erwarten? Wo könnte es am schnellsten gehen?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin, bitte.
LhptmStin Grete Laska: Meine
Einschätzung ist, und das haben die Reaktionen, die Sie sicherlich nach dieser
Sitzung auf Bundesebene auch verfolgt haben, gezeigt, dass die
LändervertreterInnen auf dieser Kompetenz weiter beharren. Ich sehe darin auch
kein Problem. Wichtig ist die gemeinsame Vorgangsweise und wichtig ist auch,
dass gemeinsam mit dem Bund eine Regelung gefunden wird, weil ja der Bund vor
allem im Wege der Polizei für den Vollzug zuständig ist. Das lässt sich aber
aus meiner Sicht auf Basis der derzeitigen Aufgabenverteilung über eine
Artikel 15a-Vereinbarung durchaus regeln.
Präsident Johann Hatzl: Eine weitere
Zusatzfrage hat Frau Abg Smolik.
Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im
Rathaus): Frau Stadträtin!
Jetzt hat Wien ja ein wirklich fortschrittliches Jugendschutzgesetz.
Ist es nicht zu befürchten, dass unter dieser Bundesregierung die Regelungen,
die es in Wien gibt und die ja gemeinsam mit den Jugendlichen erarbeitet
wurden, zurückgenommen werden würden, wenn es ein bundeseinheitliches
Jugendschutzgesetz geben würde und wie würden Sie sich dann dazu verhalten?
Präsident Johann Hatzl: Ich bitte um
die Beantwortung.
LhptmStin Grete Laska: Ich meine, dass
wir in Wien einen guten Kompromiss gefunden haben, der auch gemeinsam mit den
Jugendlichen und den Eltern erarbeitet wurde. Ich gehe davon aus, dass Sie den
Vorschlag der Kinder- und Jugendanwälte kennen, der sich sehr an dieser
Regelung orientiert.
Ich würde einer bundeseinheitlichen Regelung nur
unter der Vorgabe zweier Punkte zustimmen, nämlich dass einerseits dieser
Standard, der auch von den Kinder- und Jugendanwälten vorgegeben wird, nicht
unterschritten wird und andererseits, dass vereinbart wird, dass in allen
Bundesländern die Vorgangsweise der Partizipation, wie wir sie in Wien gewählt
haben, übernommen wird, dass eine solche gesetzliche Regelung auf dieser Basis
stattzufinden hat.
Präsident Johann Hatzl: Eine weitere
Zusatzfrage, Frau Abg Anger-Koch.
Abg Mag Ines Anger-Koch (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Ja, ich habe eine Frage zum Kinder- und
Jugendanwaltsbericht. Da wird ja auch auf dieses Babykino Bezug genommen und da
möchte ich fragen, ob Sie die erforderlichen Änderungen im Wiener Kinogesetz
auch dafür machen, weil es ja von Müttern auch sehr gut angenommen wurde.
Präsident Johann Hatzl: Frau
Landeshauptmann-Stellvertreter!
LhptmStin Grete Laska: Also die
Regelung, die wir seinerzeit getroffen haben - das war hier im Haus ja eine
lange Diskussion - ist so, dass damals der Herr StR Mailath-Pokorny in seiner
gesetzlichen Regelung eine Möglichkeit gefunden hat, um das Babykino auch
tatsächlich weiter funktionieren zu lassen. Ich sehe hier im Jugendschutzgesetz
keine Regulierungsnotwendigkeit, denn der Kompromiss war zwischen dem
Jugendwohlfahrtsgesetz und dem zuständigen Gesetz im Bereich Mailath-Pokorny zu
finden und ist gefunden worden. Aus meiner Sicht ist hier kein Regelungsbedarf.
Präsident Johann Hatzl: Die letzte
Zusatzfrage hat Herr Abg Baxant.
Abg Petr Baxant
(Sozialdemokratische Fraktion des Wiener
Landtages und Gemeinderates): Ja, Frau Stadträtin! Sie haben es hier
angesprochen, das Wiener Jugendschutzgesetz ist auch deswegen qualitativ so
hochwertig, weil die Kinder, Jugendlichen und Eltern in die Strategien
miteinbezogen wurden.
Meine Frage ist: Werden Sie sich in der Erarbeitung
des bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzes auch dafür einsetzen, dass diese
Strategie nach Wiener Muster auch gefahren wird?
Präsident Johann Hatzl: Bitte um die
Beantwortung.
LhptmStin Grete Laska: Ja, das werde
ich tun, vor allem vor dem Hintergrund, dass im gesamten Bereich der Erziehung,
der Rechte und Pflichten die Eltern nicht aus dem Auge verloren werden dürfen.
Sie haben eine Verantwortung zu tragen. Das Jugendschutzgesetz ist ja nur eine
Richtlinie, aber die Verantwortung bei Minderjährigen liegt bei den Eltern.
Daher geht es hier darum, die Bewusstseinslage und die Verantwortlichkeit, die
bei den Eltern liegt, genau zu definieren und auch anzuregen, dass dieses
partizipative Vorgehen auch in den Familien stattfindet. Es hat noch nie etwas
geholfen, wenn man in der innerfamiliären Beziehung mit einem Gesetz gewachelt
hat, sondern hier geht es um Überzeugung. Das Zweite ist, dass ich meine, dass
solche Regelungen jedenfalls auch mit der betroffenen Zielgruppe, und das sind
die Jugendlichen, behandelt und bearbeitet gehören, denn auch dort geht es um
Bewusstseinsbildung. Vor allem in den Bereichen, wo es eindeutige Verbote gibt,
und da geht es vor allem um Alkoholkonsum, ist es unbedingt notwendig, hier eine
Bewusstseinsänderung bei den Jugendlichen zu erreichen, sie immun und fit zu
machen, um nicht solchen Gefahren zu erliegen. Dementsprechend kann der Weg nur
ein partizipativer sein.
Präsident Johann Hatzl:
Die 2. Frage (FSP - 01558-2006/0001 - KFP/LM) wurde von Abg Gudenus
gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe
Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Wie ist der Stand der
Gespräche zwischen Bund und Ländern im Hinblick auf die Vereinheitlichung
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