«  1  »

 

Landtag, 4. Sitzung vom 30.03.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 42

 

(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Präsident Johann Hatzl: Die 4. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet.

 

Entschuldigt bis mittags sind die Abgen Dr Aigner und Mag Ebinger. Weiters sind die Abgen Cammerlander, Pilz, Rudas und Ulm entschuldigt. Ich bitte dies zur Kenntnis zu nehmen.

 

Hohes Haus! Lassen Sie mich heute am Beginn unserer Landtagssitzung daran erinnern, dass die Republik Österreich in diesen Tagen im Jahr 1956, das heißt, vor ziemlich genau 50 Jahren, ein Mitgliedsstaat des Europarats wurde. Dies hatte auch für Wien eine sehr große Zukunftsbedeutung. Wir alle wissen, der Europarat ist die älteste zwischenstaatliche politische Organisation unseres Kontinents.

 

Ich darf nochmals an die Absichten erinnern, die mit der Gründung verbunden waren. Der Europarat wurde gegründet, um die Menschenrechte und die parlamentarische Demokratie zu schützen und die Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Der Europarat wurde gegründet, um europaweit Abkommen zur Harmonisierung der sozialen und rechtlichen Praktiken der Mitgliedsstaaten zu schließen und er wurde gegründet, um das Bewusstsein für die europäische Identität zu wecken, die sich auf die gemeinsamen und über die Kulturunterschiede hinausgehenden Werte gründet. Und er wurde letztendlich deshalb gegründet - und das ist 10, 11 Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges auch eine wichtige Sache gewesen -, um mitzuhelfen, dass auf diesem Kontinent nicht mehr Kriege geführt werden oder von diesem Kontinent Kriege ausgehen.

 

Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen. Seit 1989 besteht seine wesentliche Aufgabe darin, politischer Anker und Hüter der Menschenrechte auch für die postkommunistischen Demokratien Europas zu sein und den Ländern Mittel- und Osteuropas zu helfen, gemeinsam mit den Wirtschaftsreformen auch die politischen, rechtlichen und konstitutionellen Reformen durchzuführen und zu konsolidieren und Sachkenntnisse im Bereich wie Menschenrechte, kommunale Demokratie, Erziehung, Kultur und Umwelt zur Verfügung zu stellen.

 

Vor mehr als 12 Jahren wurde in Wien, und das ist auch nochmals wichtig, in Erinnerung zu rufen, bei einer Gipfelkonferenz des Europarates das neue politische Mandat definiert. Es mag schon stimmen, dass der Europarat vielleicht nicht dieses Gewicht und die öffentliche Aufmerksamkeit wie die Europäische Union erreicht. Aber er ist weiterhin wichtig, da er auch Staaten umfasst, die nicht der Europäischen Union angehören und mit seinen Aktivitäten, das kann man ruhig sagen, dennoch unverzichtbar geworden ist.

 

Eine ganze Reihe von Österreichern und auch Wienern haben in dieser Phase des Europarats wichtige Funktionen in dieser Organisation inne gehabt. Für Wien hat die Arbeit, die der Europarat durchgeführt hat, immer eine besondere Bedeutung gehabt. Daher wollte ich auch heute auf diese Situation der Ereignisse der Gründung vor rund 50 Jahren bei dieser Sitzung aufmerksam machen.

 

Nun kommen wir zur Fragestunde.

 

Die 1. Frage (FSP - 01554-2006/0001 - KSP/LM) wurde von Herrn Abg Petr Baxant gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Wie schätzen Sie die Realisierungschancen für eine bundesweite Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes ein?)

 

Ich bitte hier um die Beantwortung.

 

LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie fragen mich, wie ich die Realisierungschancen für eine bundesweite Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes einschätze.

 

Ich sage Ihnen ganz offen, ich bin grundsätzlich sehr optimistisch, allerdings vor dem Hintergrund einer mittlerweile über elfjährigen Geschichte in dieser Causa. Die zuständigen Landesrätinnen und Landesräte haben in all diesen Jahren immer wieder versucht, eine bundeseinheitliche Regelung zu forcieren. Es ist uns auch gelungen, dass auf der einen Seite ein Arbeitskreis eingesetzt wurde, auf der anderen Seite sich die Kinder- und Jugendanwälte aller Bundesländer dazu gefunden haben, einen Vorschlag für eine solche Vereinheitlichung zu machen. Und es ist auch, und das ist der Punkt, der meinen Optimismus unterstützt, in den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland gelungen, vor einigen Jahren eine Vereinheitlichung zu erreichen.

 

Die Frage, die sich jetzt auf Grund der aktuellen Situation gestellt hat, ob die gesetzliche Materie und die Verantwortung auf Bundesebene überwechseln oder auf Länderebene bleiben soll, ist aus meiner Sicht eine rhetorische Frage, hinter der man sich verstecken kann, wenn man eine solche Vereinheitlichung nicht will. Denn im Grunde genommen steht die Tatsache im Vordergrund, dass es im Sinne aller wäre, eine solche Vereinheitlichung herbeizuführen. Wie es eine Abstimmung in dieser Frage geben kann, dafür gibt es viele Wege, aber das dürfte politisch gesehen nicht im Vordergrund stehen.

 

Eines ist allerdings wichtig: Die Erfahrungen vor allem des Bundeslandes Wien haben gezeigt, dass eine gesetzliche Regelung das eine, der Vollzug das Zweite, aber die Einstellung und die persönliche Befindlichkeit, das Bewusstsein auch der persönlichen Verantwortung das Dritte ist. Und gerade bei dem Prozess, den wir in Wien mit einer sehr starken Beteiligung der Jugendlichen und der Eltern eingeleitet haben, hat sich herausgestellt, dass die Bewusstseinsbildung das ist, was bei jeder gesetzlichen Maßnahme im Mittelpunkt stehen muss.

 

Zusammengefasst: Ich werde mich immer für eine solche Vereinheitlichung aussprechen. Wir drei Bundesländer haben gemeinsam bewiesen, dass es diese Möglichkeiten auch unter unterschiedlichen politischen Voraussetzungen gibt und daher: Ja, ich bin zuversichtlich, dass es zu einer solchen Regelung kommen kann.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke.

 

Wir kommen zur 1. Zusatzfrage. Die hat der Abg Gudenus.

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular