Landtag,
4. Sitzung vom 30.03.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 42
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsident Johann Hatzl: Die
4. Sitzung des Wiener Landtags ist eröffnet.
Entschuldigt bis mittags sind
die Abgen Dr Aigner und Mag Ebinger. Weiters sind die Abgen Cammerlander, Pilz,
Rudas und Ulm entschuldigt. Ich bitte dies zur Kenntnis zu nehmen.
Hohes Haus! Lassen Sie mich heute am Beginn unserer
Landtagssitzung daran erinnern, dass die Republik Österreich in diesen Tagen im
Jahr 1956, das heißt, vor ziemlich genau 50 Jahren, ein
Mitgliedsstaat des Europarats wurde. Dies hatte auch für Wien eine sehr große
Zukunftsbedeutung. Wir alle wissen, der Europarat ist die älteste
zwischenstaatliche politische Organisation unseres Kontinents.
Ich darf nochmals an die Absichten erinnern, die mit
der Gründung verbunden waren. Der Europarat wurde gegründet, um die
Menschenrechte und die parlamentarische Demokratie zu schützen und die
Rechtsstaatlichkeit sicherzustellen. Der Europarat wurde gegründet, um
europaweit Abkommen zur Harmonisierung der sozialen und rechtlichen Praktiken
der Mitgliedsstaaten zu schließen und er wurde gegründet, um das Bewusstsein
für die europäische Identität zu wecken, die sich auf die gemeinsamen und über
die Kulturunterschiede hinausgehenden Werte gründet. Und er wurde letztendlich
deshalb gegründet - und das ist 10, 11 Jahre nach Beendigung des Zweiten
Weltkrieges auch eine wichtige Sache gewesen -, um mitzuhelfen, dass auf diesem
Kontinent nicht mehr Kriege geführt werden oder von diesem Kontinent Kriege
ausgehen.
Der Europarat hat die Aufgabe, einen engeren
Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen. Seit 1989 besteht
seine wesentliche Aufgabe darin, politischer Anker und Hüter der Menschenrechte
auch für die postkommunistischen Demokratien Europas zu sein und den Ländern
Mittel- und Osteuropas zu helfen, gemeinsam mit den Wirtschaftsreformen auch
die politischen, rechtlichen und konstitutionellen Reformen durchzuführen und
zu konsolidieren und Sachkenntnisse im Bereich wie Menschenrechte, kommunale
Demokratie, Erziehung, Kultur und Umwelt zur Verfügung zu stellen.
Vor mehr als 12 Jahren wurde in Wien, und das
ist auch nochmals wichtig, in Erinnerung zu rufen, bei einer Gipfelkonferenz
des Europarates das neue politische Mandat definiert. Es mag schon stimmen,
dass der Europarat vielleicht nicht dieses Gewicht und die öffentliche
Aufmerksamkeit wie die Europäische Union erreicht. Aber er ist weiterhin
wichtig, da er auch Staaten umfasst, die nicht der Europäischen Union angehören
und mit seinen Aktivitäten, das kann man ruhig sagen, dennoch unverzichtbar
geworden ist.
Eine ganze Reihe von Österreichern und auch Wienern
haben in dieser Phase des Europarats wichtige Funktionen in dieser Organisation
inne gehabt. Für Wien hat die Arbeit, die der Europarat durchgeführt hat, immer
eine besondere Bedeutung gehabt. Daher wollte ich auch heute auf diese
Situation der Ereignisse der Gründung vor rund 50 Jahren bei dieser
Sitzung aufmerksam machen.
Nun kommen wir zur Fragestunde.
Die 1. Frage (FSP - 01554-2006/0001 - KSP/LM) wurde von
Herrn Abg Petr Baxant gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der
Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet. (Wie schätzen Sie die Realisierungschancen für eine
bundesweite Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes ein?)
Ich bitte hier um die Beantwortung.
LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrter
Herr Abgeordneter!
Sie fragen mich, wie ich die Realisierungschancen für
eine bundesweite Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes einschätze.
Ich sage Ihnen ganz offen, ich bin grundsätzlich sehr
optimistisch, allerdings vor dem Hintergrund einer mittlerweile über
elfjährigen Geschichte in dieser Causa. Die zuständigen Landesrätinnen und
Landesräte haben in all diesen Jahren immer wieder versucht, eine
bundeseinheitliche Regelung zu forcieren. Es ist uns auch gelungen, dass auf
der einen Seite ein Arbeitskreis eingesetzt wurde, auf der anderen Seite sich
die Kinder- und Jugendanwälte aller Bundesländer dazu gefunden haben, einen
Vorschlag für eine solche Vereinheitlichung zu machen. Und es ist auch, und das
ist der Punkt, der meinen Optimismus unterstützt, in den Bundesländern Wien,
Niederösterreich und Burgenland gelungen, vor einigen Jahren eine
Vereinheitlichung zu erreichen.
Die Frage, die sich jetzt auf Grund der aktuellen
Situation gestellt hat, ob die gesetzliche Materie und die Verantwortung auf
Bundesebene überwechseln oder auf Länderebene bleiben soll, ist aus meiner
Sicht eine rhetorische Frage, hinter der man sich verstecken kann, wenn man
eine solche Vereinheitlichung nicht will. Denn im Grunde genommen steht die
Tatsache im Vordergrund, dass es im Sinne aller wäre, eine solche
Vereinheitlichung herbeizuführen. Wie es eine Abstimmung in dieser Frage geben
kann, dafür gibt es viele Wege, aber das dürfte politisch gesehen nicht im
Vordergrund stehen.
Eines ist allerdings wichtig: Die Erfahrungen vor
allem des Bundeslandes Wien haben gezeigt, dass eine gesetzliche Regelung das
eine, der Vollzug das Zweite, aber die Einstellung und die persönliche
Befindlichkeit, das Bewusstsein auch der persönlichen Verantwortung das Dritte
ist. Und gerade bei dem Prozess, den wir in Wien mit einer sehr starken
Beteiligung der Jugendlichen und der Eltern eingeleitet haben, hat sich
herausgestellt, dass die Bewusstseinsbildung das ist, was bei jeder
gesetzlichen Maßnahme im Mittelpunkt stehen muss.
Zusammengefasst: Ich werde mich immer für eine solche
Vereinheitlichung aussprechen. Wir drei Bundesländer haben gemeinsam bewiesen,
dass es diese Möglichkeiten auch unter unterschiedlichen politischen
Voraussetzungen gibt und daher: Ja, ich bin zuversichtlich, dass es zu einer
solchen Regelung kommen kann.
Präsident Johann Hatzl: Danke.
Wir kommen zur 1. Zusatzfrage. Die hat der Abg
Gudenus.
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