Landtag,
3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 60 von 78
inhaltlich nicht. Das
einzige, was mir klar ist: Wenn ich ein Rassist wäre, würde ich vermutlich auch
Ihre Partei wählen" – an die Adresse des Herrn Klubobmanns Strache
gerichtet – „weil ich glaube..." Und jetzt kommt der Zwischenruf des Herrn
Abg Strache: „Sie diffamieren 15 Prozent der Wiener! Sie bezeichnen
15 Prozent der Wiener Wähler als Rassisten! Das ist ein Skandal!"
Ellensohn setzt fort: „Herr Strache, Sie müssen nur zuhören. Sie müssen nur
zuhören. Herr Strache, ich wiederhole den Satz noch einmal. Es ist zwar kein
Zwiegespräch zwischen uns, aber ich wiederhole den Satz gerne: Wäre ich ein
Rassist, würde ich FPÖ wählen, habe ich gesagt."
Meine Damen und Herren! Das ist eine subjektive, noch
dazu im Konjunktiv formulierte persönliche Einschätzung über ein mögliches
Abstimmungsverhalten eines Mitglieds dieses Hauses. (StR DDr Eduard Schock: Ah!) Hier liegt
also kein Grund für eine Bewertung seitens des Präsidenten vor. (StR DDr Eduard Schock: Eine rot-grüne
Koalition ist das! Eine Vorleistung! Eine jämmerliche Vorsitzführung ist das! –
Heiterkeit bei den GRÜNEN und bei der SPÖ.) Ich habe heute einen sehr
toleranten Tag. Der Herr Dr Schock kann ihn durchaus konsumieren.
Anders, meine Damen und Herren, verhält es sich in
der Tat mit dem Rededuell zwischen dem Abg Dipl Ing Margulies und dem weiterhin
in der Bank verweilenden Herrn Abg Heinz-Christian Strache. Und hier muss ich
einen etwas größeren Absatz vorlesen, damit auch hier die Nachvollziehbarkeit
gewährleistet ist.
Ich zitiere den Redner Margulies: „Er kann diese
Zwischenrufe nicht lassen und jetzt muss ich doch einen Satz dazu sagen. Der
Kollege Ellensohn – Sie haben nicht einmal zugehört – hat gesagt, wäre er ein
Rassist, dann würde er FPÖ wählen. Jetzt sage ich Ihnen etwas anderes: Die
15 Prozent Wählerinnen und Wähler, die FPÖ gewählt haben, sollen sich
tatsächlich einmal bei der Nase nehmen und darüber nachdenken, ob sie ständig
mit Rassisten und islamophoben, ausländerfeindlichen Menschen, die sich
permanent in der FPÖ aufhalten…“ Klammerausdruck: Strache: „Nur Diffamierungen und Beschimpfungen!“ Weiteres O-Zitat von
Margulies: „…ob sie mit diesen Menschen in einem
Boot sitzen wollen. Und wir glauben...“ Und hier unterbricht Strache neuerlich:
„Sie sind ein Würschtl! Sie sind
wirklich ein Würschtl!“ Margulies fortfahrend: „Wir glauben
tatsächlich, Sie sind ein Rassist, Herr Strache.“ Strache: „Sie sind ein wirkliches Würschtl!“ Und das ein zweites Mal.
Margulies: „Sie sind ein Rassist, Herr Strache, es tut mir Leid.“ Strache neuerlich: „Ein richtiges Würschtl
sind Sie! Sie sind ein Würschtl!“
Na, es soll der Landtag sich der absoluten
rhetorischen Hochwertigkeit dieses Dialogs auch voll bewusst werden. (Heiterkeit.)
Margulies fortfahrend: „Wie
viele andere von Ihnen" – nämlich von den Freiheitlichen, aus der Sicht
vom Abg Margulies – „auch!"
Und jetzt halte ich fest und komme zu meiner
Bewertung. Ich denke, dass von beiden Abgeordneten Begriffe verwendet wurden,
die der Würde und dem Anstand dieses Hauses und dem gegenseitigen Respekt
absolut nicht adäquat sind und daher zurückzuweisen sind. Daher erteile ich dem
Abg Margulies für die mehrfach verwendete, unmittelbar auf ein anderes Mitglied
des Hauses angewendete Begrifflichkeit "Rassist" ebenso einen
Ordnungsruf, wie ich die wiederholte Verwendung des Wortes "Würschtl"
vom Klubobmann der freiheitlichen Fraktion für ein anderes Mitglied dieses
Hauses als unzulässig empfinde und daher auch mit einem Ordnungsruf versehe.
Ich danke, dass Sie meiner detaillierten Ausführung
Aufmerksamkeit und Gehör geschenkt haben.
Zur Debatte über die Postnummer 2. Gemäß
§ 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
die Spezialdebatte zusammenzulegen. Wird gegen die Zusammenlegung eine
Einwendung erhoben? – Es gibt keinen Einwand, ich kann daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Als Erste zu Wort gemeldet
hat sich Frau Abg Dr Pilz. Ich erteile es ihr.
Abg Dr Sigrid Pilz
(Grüner Klub im Rathaus): Wir
werden dieser neuerlichen Gesetzesänderung zum Gesetz über den Patientenanwalt zustimmen,
wiewohl wir uns eine Gesetzesänderung gewünscht hätten, die auch in der Sache
mehr Substanz hätte. Ich sage das der Ordnung halber dazu. Wir haben es diesmal
mit keinem Antrag hier verstärkt wegen Aussichtslosigkeit.
Wir hätten nach wie vor gerne und werden politisch
weiter darauf bestehen, dass dem Herrn Pflegeombudsmann Dr Vogt und seinem Team
eine eigene Rechtspersönlichkeit eingerichtet würde und die entsprechende dazu
notwendige Änderung im Gesetz über den Patientenanwalt vorgenommen würde. So
ist das Gesetz über die Patientenanwaltschaft ein Dauerbrenner in unseren
Landtagssitzungen. Es ist schon in der letzten eine Abänderung vorgenommen
worden. Schade, dass auch diesmal wieder die Gelegenheit versäumt wurde, die
richtige und wirkliche Konsequenz aus den Notwendigkeiten und auch aus den
Aufgaben, die beide Institutionen haben, zu ziehen.
Wie wenig bedeutsam die heutige Gesetzesänderung
genommen wird, zeigt allein der Umstand, dass weder der Herr Patientenanwalt Dr
Dohr noch die Frau Stadträtin anwesend sind. Irgendwie machen sie sich das
jetzt schon alles offensichtlich untereinander und ganz alleine aus. Das finde
ich wirklich – wie sagen Sie? – der Würde dieses Hauses nicht angemessen. Ich
würde mir wünschen, dass bei Gesetzesänderungen die Leute, die es angeht, auch
da sind.
Präsident Heinz Hufnagl (unterbrechend):
Frau Abgeordnete, ich unterbreche nur ungern. Ich wollte nur der guten Ordnung
halber darauf hinweisen: Es ist Herr Mag Siegfried Weilharter von der
Patientenanwaltschaft sehr wohl anwesend; Herr Dr Dohr befindet sich auf Urlaub.
Abg Dr Sigrid Pilz
(fortsetzend): Gut, das tröstet mich
ein bisschen, dass zumindest die Institution da ist.
Weil, und auch das ist in dem
Zusammenhang vielleicht für Sie nicht besonders überraschend, wir über den
Patientenanwalt und seine Aufgaben schon in extenso
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