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Landtag, 3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 78

 

Personalvertretungswahlen auch so hoch ist: Man kann nämlich an mehreren Tagen seine Stimme abgeben. Man könnte das pars pro toto wirklich als Beispiel auch für eine Reform der Wiener Gemeinderatswahlordnung nennen. (Abg Christian Oxonitsch: Fragen Sie einmal Ihre Vorsteher, wie sie das in den Verhandlungen gesehen haben!) Es gibt bereits diese Möglichkeit, und diese muss auch in diesem Raum und von diesem Gremium beschlossen worden sein. Können Sie sich vorstellen, dass das beispielgebend sein könnte und es dann auch bei der Gemeinderatswahl zu einer erhöhten Wahlbeteiligung kommen könnte?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich darf Ihnen ein weiteres Geheimnis verraten: Bei der Wahl in der so genannten Hauptgruppe 7, also bei den Pensionisten, gibt es eine Briefwahl. So gesehen gibt es also bei den Oldies durchaus gewisse Anreize und Diskussionsbereicherungen. Sagen wir das einmal so. Aber wir sollten alle einmal vor unserer eigenen Tür kehren. Ich denke, Sie haben in der ÖVP noch Einige zu überzeugen, vielleicht nicht diejenigen, die hier sitzen, aber es gibt den einen oder anderen Vorsteher, mit dem Sie noch Gespräche führen sollten! Das Gleiche gilt sicherlich auch für uns. Lasst uns also diese Gespräche durchaus in Ruhe führen und Überzeugungsarbeit leisten, dann werden wir uns, wie ich meine, gemeinschaftlich auf einem guten Weg befinden!

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 4. Zusatzfrage: Frau Abg Matiasek.

 

Abg Veronika Matiasek (Klub der Wiener Freiheitlich): Herr Landeshauptmann!

 

Sie haben in Ihrer Beantwortung durchaus sehr freundlich signalisiert, dass Sie für den Abbau gewisser Hürden gern zu haben wären. Und Sie haben auch in Ihrer Regierungserklärung gesagt, dass Sie eine zeitgerechte und demokratische Einbindung aller Betroffenen sehr wünschen und schätzen.

 

Es sind ja nicht immer politische Parteien, es sind ja manchmal auch Initiativen, die etwa über das politische Instrument einer Volksbefragung etwas signalisieren oder erreichen wollen, die dann aber keine Infrastruktur und den Apparat einer Partei zur Verfügung haben und es wesentlich schwerer haben, Unterschriften zu sammeln. Außerdem besteht, glaube ich, schon ein Unterschied, ob bezirksübergreifend unterschrieben wird oder ob es um Wien und Vorarlberg geht, wie Sie es im Zusammenhang mit der Garage angesprochen haben.

 

Das heißt: Ich würde es schon auch so sehen, dass man bei einer Volksbefragung als Einleitung für ein Volksbegehren in Wien doch durchaus gesamt sammeln kann und hier nicht etwa nach Bezirken sortieren muss. Das lässt sich ja durchaus feststellen.

 

Herr Landeshauptmann! Daher frage ich Sie: Welche konkreten Maßnahmen können nach Ihrer Vorstellung in nächster Zeit umgesetzt werden, damit eben dieses Instrument direkter Demokratie bürgerfreundlicher wird?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Für den Vorschlag, den Sie jetzt eben verbreitet haben, dass für bestimmte Projekte, die beispielsweise auch von Initiativen ausgehen, in ganz Wien eine Abstimmung durchgeführt werden soll, brauchen wir nicht sehr viel ändern. Das ist Gesetzeslage, das ist zur Stunde so. Ich habe auch die Frau Vorsteherin des ersten Bezirks darauf aufmerksam gemacht, dass man, wenn man eine gesetzeskonforme Bürgerbefragung etwa zur Garage am Neuen Markt durchführen will, das nur für ganz Wien machen kann.

 

Zur Abstimmung über die Fragestellung: Wollt ihr eine Oberflächenherstellung, die der Attraktivität des 1. Bezirks adäquat ist, mit einer Garage darunter oder ohne eine Garage darunter? – Da brauche ich auch nicht lange rätseln, wie das ausgeht, sondern da werden wir in ganz Wien, obwohl der 1. Bezirk ohnehin die größte Dichte an Garagen hat, wohl auch eine klare Antwort bekommen.

 

Sei dem, wie dem auch sei. Ich wiederhole mich noch einmal: Wenn man über die Details etwa auch der Frage der elektronischen Möglichkeiten der Abstimmung spricht, dann halte ich das für gut und richtig. Ich mache Sie aber heute schon darauf aufmerksam, dass es da auch eine Menge Probleme zu lösen gibt. Wenn wir nämlich jetzt so leicht hinsagen: Wir bekennen uns alle uneingeschränkt zum geheimen Wahlrecht, dann muss uns klar sein, dass es bei dieser Form der Abstimmung eine ganze Menge Probleme zu lösen geben wird. Ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern! Ich erinnere mich sehr gut: Allein die Frage der elektronischen Signatur war etwa im Notariatsbereich, aber natürlich auch in anderen Bereichen, zweifelsohne eine nicht leicht zu lösende Geschichte. Wir haben es dann auch hingekriegt, aber es gab dazu geraume Zeit eine Diskussion, das Ganze musste gut vorbereitet werden und hing zweifelsohne auch von einer enormen Zahl von technischen Entwicklungen und Innovationen in diesem Bereich ab.

 

Ich wiederhole, was Kollege Chorherr auch gesagt hat: Es gibt hier eine gute Diskussion dazu, und ich will diese Diskussion abwarten. Aber ich denke, dass wir in Jahresfrist zu einem Ergebnis kommen sollen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Die 5., 6., 7. und 8. Anfrage wurden zurückgezogen. Wir kommen daher zur 9. Frage (FSP – 00241-2006/0001 – KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Ulm gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Zuletzt war es der Regelfall, dass Beamtinnen und Beamte aus Krankheitsgründen in den Ruhestand getreten sind. Werden Sie eine Reform des Wiener Beamtendienstrechtes in Angriff nehmen, um dieser überschießenden Entwicklung betreffend Pensionierungen aus Krankheitsgründen entgegenzutreten?)

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich freue mich, Sie neuerlich zu sehen, bei dieser Frage zwar unerwartet, aber es sei dem, wie dem auch sei. Das macht nicht zuletzt auch den Reiz des Parlamentarismus aus.

 

Ich habe Ihnen zunächst zu dieser Fragestellung mitzuteilen, dass Ihre Feststellung, die Sie eingangs

 

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