Landtag,
3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 16 von 78
Personalvertretungswahlen
auch so hoch ist: Man kann nämlich an mehreren Tagen seine Stimme abgeben. Man
könnte das pars pro toto wirklich als Beispiel auch für eine Reform der Wiener
Gemeinderatswahlordnung nennen. (Abg Christian
Oxonitsch: Fragen Sie einmal Ihre Vorsteher, wie sie das in den Verhandlungen
gesehen haben!) Es gibt bereits diese
Möglichkeit, und diese muss auch in diesem Raum und von diesem Gremium
beschlossen worden sein. Können Sie sich vorstellen, dass das beispielgebend
sein könnte und es dann auch bei der Gemeinderatswahl zu einer erhöhten
Wahlbeteiligung kommen könnte?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich darf Ihnen ein
weiteres Geheimnis verraten: Bei der Wahl in der so genannten
Hauptgruppe 7, also bei den Pensionisten, gibt es eine Briefwahl. So
gesehen gibt es also bei den Oldies durchaus gewisse Anreize und
Diskussionsbereicherungen. Sagen wir das einmal so. Aber wir sollten alle
einmal vor unserer eigenen Tür kehren. Ich denke, Sie haben in der ÖVP noch
Einige zu überzeugen, vielleicht nicht diejenigen, die hier sitzen, aber es
gibt den einen oder anderen Vorsteher, mit dem Sie noch Gespräche führen
sollten! Das Gleiche gilt sicherlich auch für uns. Lasst uns also diese
Gespräche durchaus in Ruhe führen und Überzeugungsarbeit leisten, dann werden
wir uns, wie ich meine, gemeinschaftlich auf einem guten Weg befinden!
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Wir kommen zur 4. Zusatzfrage: Frau Abg Matiasek.
Abg Veronika Matiasek (Klub der
Wiener Freiheitlich): Herr
Landeshauptmann!
Sie haben in Ihrer
Beantwortung durchaus sehr freundlich signalisiert, dass Sie für den Abbau
gewisser Hürden gern zu haben wären. Und Sie haben auch in Ihrer
Regierungserklärung gesagt, dass Sie eine zeitgerechte und demokratische
Einbindung aller Betroffenen sehr wünschen und schätzen.
Es sind ja nicht immer
politische Parteien, es sind ja manchmal auch Initiativen, die etwa über das
politische Instrument einer Volksbefragung etwas signalisieren oder erreichen
wollen, die dann aber keine Infrastruktur und den Apparat einer Partei zur
Verfügung haben und es wesentlich schwerer haben, Unterschriften zu sammeln.
Außerdem besteht, glaube ich, schon ein Unterschied, ob bezirksübergreifend
unterschrieben wird oder ob es um Wien und Vorarlberg geht, wie Sie es im
Zusammenhang mit der Garage angesprochen haben.
Das heißt: Ich würde es
schon auch so sehen, dass man bei einer Volksbefragung als Einleitung für ein
Volksbegehren in Wien doch durchaus gesamt sammeln kann und hier nicht etwa
nach Bezirken sortieren muss. Das lässt sich ja durchaus feststellen.
Herr Landeshauptmann! Daher frage ich Sie: Welche konkreten Maßnahmen
können nach Ihrer Vorstellung in nächster Zeit umgesetzt werden, damit eben
dieses Instrument direkter Demokratie bürgerfreundlicher wird?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Für den
Vorschlag, den Sie jetzt eben verbreitet haben, dass für bestimmte Projekte,
die beispielsweise auch von Initiativen ausgehen, in ganz Wien eine Abstimmung
durchgeführt werden soll, brauchen wir nicht sehr viel ändern. Das ist
Gesetzeslage, das ist zur Stunde so. Ich habe auch die Frau Vorsteherin des
ersten Bezirks darauf aufmerksam gemacht, dass man, wenn man eine
gesetzeskonforme Bürgerbefragung etwa zur Garage am Neuen Markt durchführen
will, das nur für ganz Wien machen kann.
Zur Abstimmung über die Fragestellung: Wollt ihr eine
Oberflächenherstellung, die der Attraktivität des 1. Bezirks adäquat ist,
mit einer Garage darunter oder ohne eine Garage darunter? – Da brauche ich
auch nicht lange rätseln, wie das ausgeht, sondern da werden wir in ganz Wien,
obwohl der 1. Bezirk ohnehin die größte Dichte an Garagen hat, wohl auch
eine klare Antwort bekommen.
Sei dem, wie dem auch sei. Ich wiederhole mich noch
einmal: Wenn man über die Details etwa auch der Frage der elektronischen
Möglichkeiten der Abstimmung spricht, dann halte ich das für gut und richtig.
Ich mache Sie aber heute schon darauf aufmerksam, dass es da auch eine Menge
Probleme zu lösen gibt. Wenn wir nämlich jetzt so leicht hinsagen: Wir bekennen
uns alle uneingeschränkt zum geheimen Wahlrecht, dann muss uns klar sein, dass
es bei dieser Form der Abstimmung eine ganze Menge Probleme zu lösen geben
wird. Ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern! Ich erinnere mich sehr gut: Allein
die Frage der elektronischen Signatur war etwa im Notariatsbereich, aber
natürlich auch in anderen Bereichen, zweifelsohne eine nicht leicht zu lösende
Geschichte. Wir haben es dann auch hingekriegt, aber es gab dazu geraume Zeit
eine Diskussion, das Ganze musste gut vorbereitet werden und hing zweifelsohne
auch von einer enormen Zahl von technischen Entwicklungen und Innovationen in
diesem Bereich ab.
Ich wiederhole, was Kollege Chorherr auch gesagt hat:
Es gibt hier eine gute Diskussion dazu, und ich will diese Diskussion abwarten.
Aber ich denke, dass wir in Jahresfrist zu einem Ergebnis kommen sollen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Die 5., 6., 7. und 8. Anfrage wurden zurückgezogen. Wir kommen
daher zur 9. Frage (FSP –
00241-2006/0001 – KVP/LM). Sie wurde von Herrn Abg Dr Ulm
gestellt und ist an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Zuletzt war es der Regelfall, dass
Beamtinnen und Beamte aus Krankheitsgründen in den Ruhestand getreten sind.
Werden Sie eine Reform des Wiener Beamtendienstrechtes in Angriff nehmen, um
dieser überschießenden Entwicklung betreffend Pensionierungen aus
Krankheitsgründen entgegenzutreten?)
Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Abgeordneter! Ich freue mich, Sie neuerlich zu sehen, bei dieser Frage
zwar unerwartet, aber es sei dem, wie dem auch sei. Das macht nicht zuletzt auch
den Reiz des Parlamentarismus aus.
Ich habe Ihnen zunächst zu dieser Fragestellung mitzuteilen,
dass Ihre Feststellung, die Sie eingangs
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular