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Landtag, 30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 59 von 64

 

Meine Damen und Herren! Wenn das Wort "Demut" bei den Abgeordneten oder bei der Information schon keine Bedeutung hat, so glaube ich, es sollte eine Novelle mit solch schwerwiegenden Auswirkungen, wie sie heute beschlossen wird, sicherlich nicht so vorbeigehen, dass man sie nicht kritisch betrachtet. Ich verzichte hier absichtlich auf die Kraftausdrücke wie "unklug" und so weiter, aber ich möchte schon feststellen (Abg Dipl Ing Martin Margulies: "Unklug" ist ein Kraftausdruck?), dass es Fachleute gibt, Herr Kollege, die sagen, dass diese Regelung überschießend ist und nicht dem Stand der Technik entspricht.

 

Das führt in weiterer Folge - und wir haben das von einigen Vorrednern schon gehört - zu maßgeblichen Erhöhungen der Netzkosten. Das heißt, das ist eine Belastung der Wiener Stromkunden, meine Damen und Herren! Das wird hier ganz verschleiert ausgedrückt.

 

Überzogen ist es auch deshalb, weil, wie Sie wissen, Österreich im internationalen Vergleich eine hervorragende Zuverlässigkeit des Verteilernetzes hat. Sie sprechen aber in Ihrem Gesetzentwurf von instabilen Zuständen! Das finde ich arg, denn jeder hat seinen Strom, jeder weiß, dass das Netz funktioniert. Meine Damen und Herren, Regelungen, wie Sie sie da drinnen aufstellen betreffend Errichtung und Erhaltung von Netzen für die Betreiber und Benutzer von Netzen, sind eigentlich eine Aufgabe der E-Control, die im Rahmen der Regulierungsfunktion gemeinsam mit den verschiedenen Netzbetreibern zu erarbeiten sind.

 

Meine Damen und Herren! Für die im § 41 - wie Sie so schön ausgeführt haben - angeführten Pflichten der Übertragungsnetzbetreiber, wie den Verbund, dessen Netz sich über das gesamte Österreich erstreckt, bedarf es natürlich einer Maßnahmensetzung zur Behebung ei-nes breiten Konzeptes, eines bundeseinheitlichen Konzeptes. Sie wollen aber regionale Regelungen. Das ist ja nicht nur eine Frage der Regierung, sondern das ist eine Frage des gesamten Gebiets.

 

Meine Damen und Herren! Ihre Ausführungen im Gesetz entsprechen nicht den Intentionen eines bundes-einheitlichen Wettbewerbsqualitätszieles zugunsten der Stromkunden. Sie wollen wieder einen Alleingang, Sie wollen Ihre Monopolstellung behaupten. Das ist, wenn man es in weiterer Folge betrachtet, eine Verteuerung zum Schaden der Wiener Stromkunden! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren! Die E-Control hat in den vergangenen Monaten stark Kritik geübt, Kritik an dem zu teuren Netz. Sie können sich erinnern, im Februar 2004 hat der Chef der E-Control die Senkung der Preise im Sinne der Stromkunden gefordert. Obwohl dann Sie diese Preiserhöhung zugesagt haben, hat die Wien Energie, die SPÖ-Alleinregierung, sich damals aufgestellt, und ich erinnere an die Preiserhöhung des vorigen Jahres, als Wien Energie im November die Preise für Kunden um 8 Prozent, den Grundpreis für Privatkunden auf bis zu 10 EUR per anno angehoben hat. Für Kleinverbraucher mit 500 Kilowattstunden stieg der Preis jährlich auf 122 EUR, und für einen Durchschnittshaushalt ergeben sich bei einer Abnahme von 3 500 Kilowatt 550 EUR. Meine Damen und Herren, es war die E-Control, deren Mahnungen bereits nach einer dritten Netzkostenprüfung nun doch zu einer Preissenkung von 9,5 Prozent geführt haben. Ohne die E-Control hätte es diese Senkung in Wien nicht gegeben.

 

In Ihrem Gesetz, das Sie jetzt vorlegen, im § 51 Abs 6 will nun die Wiener Landesregierung die Möglichkeit der Amtsbeschwerde gegen Bescheide, wie sie die E-Control oft erlässt, und die Zulassung dieser Bescheide an den Verwaltungsgerichtshof als Beschwerde erheben können. Das kann nicht im Sinne der Stromkunden sein.

 

Wenn dann WIENSTROM auch beklagt, meine Damen und Herren, dass sie durch diese eine Senkung, aufgrund dieser Netzkostentarifsenkung Mindesterlöse von 30 Millionen EUR hat, so frage ich Sie ganz offen: Wo sind die Kostensenkungsprogramme und die Effizienzsteigerung geblieben? Wo ist das straffe Kostenmanagement, das der Rechnungshof bereits gefordert hatte? Warum gelingt es Ihnen nicht, beim Personalaufwand-Umsatz-Verhältnis sich dem europäischen Vergleichswert beim Personal von 20 Prozent anzunähern? Meine Damen und Herren, warum machen Sie kein mittelfristiges - wenn schon nicht ein kurzfristiges - Programm für die Personenstandszahlen?

 

Ich glaube, dass all diese Dinge und Ihre Inaktivität sehr wohl dazu beitragen, dass die Kosten von WIEN-STROM erheblich hoch sind, dass sie zu Lasten der Stromkunden gehen, und das lässt sich durch Ihre Gesetzesnovelle sicherlich nicht wettmachen. Ihre mangelnde Bereitschaft, meine Damen und Herren, im Sinne der Bürger zu handeln, kann hier ganz klar und deutlich gesehen werden. Im Sinne der Markttransparenz und der Kundeninformation hätten Sie im Gesetz im § 68 wenigstens anführen können, dass Sie in Zukunft die Preisblätter im Internet veröffentlichen. Aber Sie wollen das alles vertuschen, Sie wollen das verschweigen, dass kein Wettbewerb nach außen stattfindet.

 

Meine Damen und Herren! Das sind nur einige Punkte. Aber ich glaube auch, einem Gesetz, das keiner Begutachtung unterzogen worden ist, kann man sicherlich nicht die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr StR Dr Schock. Ich erteile ihm das Wort.

 

StR DDr Eduard Schock: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Kollege Stürzenbecher! Herr StR Rieder! Meine Damen und Herren!

 

Die freiheitliche Fraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, da er ja nichts anderes ist als die Umsetzung einer EU-Richtlinie, einer Richtlinie über das “Unbundling“, also die Trennung zwischen Netzbetreiber und Stromverkäufer. Wir werden zustimmen, auch wenn man sich mit der Umsetzung dieser Richtlinie in Wien eigentlich sehr lange Zeit gelassen hat und auch wenn die Gesetzestechnik - das hat auch der Kollege Fuchs schon festgestellt, es ist ein Initiativantrag in diesem Haus, und daher gibt es kein Begutachtungsverfahren - eigentlich

 

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