Landtag,
30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 59 von 64
Meine Damen und Herren! Wenn das Wort "Demut"
bei den Abgeordneten oder bei der Information schon keine Bedeutung hat, so
glaube ich, es sollte eine Novelle mit solch schwerwiegenden Auswirkungen, wie
sie heute beschlossen wird, sicherlich nicht so vorbeigehen, dass man sie nicht
kritisch betrachtet. Ich verzichte hier absichtlich auf die Kraftausdrücke wie
"unklug" und so weiter, aber ich möchte schon feststellen (Abg
Dipl Ing Martin Margulies: "Unklug" ist ein Kraftausdruck?), dass
es Fachleute gibt, Herr Kollege, die sagen, dass diese Regelung überschießend
ist und nicht dem Stand der Technik entspricht.
Das führt in weiterer Folge - und wir haben das von
einigen Vorrednern schon gehört - zu maßgeblichen Erhöhungen der Netzkosten.
Das heißt, das ist eine Belastung der Wiener Stromkunden, meine Damen und
Herren! Das wird hier ganz verschleiert ausgedrückt.
Überzogen ist es auch deshalb, weil, wie Sie wissen,
Österreich im internationalen Vergleich eine hervorragende Zuverlässigkeit des
Verteilernetzes hat. Sie sprechen aber in Ihrem Gesetzentwurf von instabilen
Zuständen! Das finde ich arg, denn jeder hat seinen Strom, jeder weiß, dass das
Netz funktioniert. Meine Damen und Herren, Regelungen, wie Sie sie da drinnen
aufstellen betreffend Errichtung und Erhaltung von Netzen für die Betreiber und
Benutzer von Netzen, sind eigentlich eine Aufgabe der E-Control, die im Rahmen
der Regulierungsfunktion gemeinsam mit den verschiedenen Netzbetreibern zu
erarbeiten sind.
Meine Damen und Herren! Für die im § 41 - wie
Sie so schön ausgeführt haben - angeführten Pflichten der
Übertragungsnetzbetreiber, wie den Verbund, dessen Netz sich über das gesamte
Österreich erstreckt, bedarf es natürlich einer Maßnahmensetzung zur Behebung
ei-nes breiten Konzeptes, eines bundeseinheitlichen Konzeptes. Sie wollen aber
regionale Regelungen. Das ist ja nicht nur eine Frage der Regierung, sondern
das ist eine Frage des gesamten Gebiets.
Meine Damen und Herren! Ihre Ausführungen im Gesetz
entsprechen nicht den Intentionen eines bundes-einheitlichen
Wettbewerbsqualitätszieles zugunsten der Stromkunden. Sie wollen wieder einen
Alleingang, Sie wollen Ihre Monopolstellung behaupten. Das ist, wenn man es in
weiterer Folge betrachtet, eine Verteuerung zum Schaden der Wiener Stromkunden!
(Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Die E-Control hat in den
vergangenen Monaten stark Kritik geübt, Kritik an dem zu teuren Netz. Sie
können sich erinnern, im Februar 2004 hat der Chef der E-Control die Senkung
der Preise im Sinne der Stromkunden gefordert. Obwohl dann Sie diese Preiserhöhung
zugesagt haben, hat die Wien Energie, die SPÖ-Alleinregierung, sich damals
aufgestellt, und ich erinnere an die Preiserhöhung des vorigen Jahres, als Wien
Energie im November die Preise für Kunden um 8 Prozent, den Grundpreis für
Privatkunden auf bis zu 10 EUR per anno angehoben hat. Für Kleinverbraucher
mit 500 Kilowattstunden stieg der Preis jährlich auf 122 EUR, und für
einen Durchschnittshaushalt ergeben sich bei einer Abnahme von
3 500 Kilowatt 550 EUR. Meine Damen und Herren, es war die E-Control,
deren Mahnungen bereits nach einer dritten Netzkostenprüfung nun doch zu einer
Preissenkung von 9,5 Prozent geführt haben. Ohne die E-Control hätte es
diese Senkung in Wien nicht gegeben.
In Ihrem Gesetz, das Sie jetzt vorlegen, im § 51
Abs 6 will nun die Wiener Landesregierung die Möglichkeit der
Amtsbeschwerde gegen Bescheide, wie sie die E-Control oft erlässt, und die
Zulassung dieser Bescheide an den Verwaltungsgerichtshof als Beschwerde erheben
können. Das kann nicht im Sinne der Stromkunden sein.
Wenn dann WIENSTROM auch beklagt, meine Damen und
Herren, dass sie durch diese eine Senkung, aufgrund dieser
Netzkostentarifsenkung Mindesterlöse von 30 Millionen EUR hat, so
frage ich Sie ganz offen: Wo sind die Kostensenkungsprogramme und die Effizienzsteigerung
geblieben? Wo ist das straffe Kostenmanagement, das der Rechnungshof bereits
gefordert hatte? Warum gelingt es Ihnen nicht, beim
Personalaufwand-Umsatz-Verhältnis sich dem europäischen Vergleichswert beim
Personal von 20 Prozent anzunähern? Meine Damen und Herren, warum machen
Sie kein mittelfristiges - wenn schon nicht ein kurzfristiges - Programm für
die Personenstandszahlen?
Ich glaube, dass all diese Dinge und Ihre Inaktivität
sehr wohl dazu beitragen, dass die Kosten von WIEN-STROM erheblich hoch sind,
dass sie zu Lasten der Stromkunden gehen, und das lässt sich durch Ihre
Gesetzesnovelle sicherlich nicht wettmachen. Ihre mangelnde Bereitschaft, meine
Damen und Herren, im Sinne der Bürger zu handeln, kann hier ganz klar und deutlich
gesehen werden. Im Sinne der Markttransparenz und der Kundeninformation hätten
Sie im Gesetz im § 68 wenigstens anführen können, dass Sie in Zukunft die
Preisblätter im Internet veröffentlichen. Aber Sie wollen das alles vertuschen,
Sie wollen das verschweigen, dass kein Wettbewerb nach außen stattfindet.
Meine Damen und Herren! Das sind nur einige Punkte.
Aber ich glaube auch, einem Gesetz, das keiner Begutachtung unterzogen worden
ist, kann man sicherlich nicht die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächster zum Wort gemeldet ist Herr StR Dr Schock. Ich erteile ihm das
Wort.
StR DDr Eduard Schock: Sehr geehrte
Frau Präsidentin! Herr Kollege Stürzenbecher! Herr StR Rieder! Meine Damen und
Herren!
Die freiheitliche Fraktion wird dem vorliegenden
Gesetzentwurf zustimmen, da er ja nichts anderes ist als die Umsetzung einer
EU-Richtlinie, einer Richtlinie über das “Unbundling“, also die Trennung
zwischen Netzbetreiber und Stromverkäufer. Wir werden zustimmen, auch wenn man
sich mit der Umsetzung dieser Richtlinie in Wien eigentlich sehr lange Zeit
gelassen hat und auch wenn die Gesetzestechnik - das hat auch der Kollege Fuchs
schon festgestellt, es ist ein Initiativantrag in diesem Haus, und daher gibt
es kein Begutachtungsverfahren - eigentlich
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