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Landtag, 30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 55 von 64

 

In diesem Sinne sind wir für die Beschlussfassung dieser Gesetzesänderung, aber für keine ressortmäßige Veränderung des Einsatzes dieser Mittel. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen dazu vor, daher sind die Verhandlungen geschlossen.

 

Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. – Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen worden.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen worden.

 

Die Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener IPPC-Anlagengesetz geändert wird.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Mag Sima. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzesakt.

 

Präsident Johann Hatzl: Es liegt zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vor, daher kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen. - Widerspruch gibt es keinen.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz ist in zweiter Lesung ebenfalls einstimmig beschlossen worden.

 

Wir kommen nun zur Postnummer 3. Sie betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Neuregelung der E-Wirtschaft - E-Wirtschaftsgesetz 2005.

 

Berichterstatter hiezu ist Herr Abg Dr Stürzenbecher. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatter Dr Kurt Stürzenbecher: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Poststück.

 

Präsident Johann Hatzl: Danke. Da zu diesem Poststück Wortmeldungen vorliegen, schlage ich gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Ich sehe keine Einwendung gegen diese Zusammenlegung. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet.

 

Als Erster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Mag Chorherr.

 

Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub im Rathaus): Meine Damen und Herren!

 

Es würde jetzt lohnen, eine breitere energiepolitische Diskussion zu führen vor dem Hintergrund, dass nahezu alle Elektrizitätsversorgungsunternehmen davon sprechen - ich kann nicht umhin zu sagen, mit gutem Grund -, dass wir angesichts der Zuwächse im Stromverbrauch in Österreich unter einem enormen Druck stehen, in signifikantem Ausmaß weitere Kraftwerke zu errichten und zu bauen. Um Ihnen die Größenordnung, über die wir hier reden – 20 Jahre nach Hainburg et cetera –, vor Augen zu führen: Ein Experte hat neulich davon gesprochen, dass in den nächsten Jahren ein Bedarf von 3 000 MW an neuer Kraftwerksleistung besteht. Damit Sie sich etwas darunter vorstellen können, was 3 000 MW sind: 170 MW hat das Kraftwerk Freudenau; das heißt, ungefähr 20 Mal Freudenau ist das, was notwendig wäre.

 

Ich gehe da auch gar nicht locker darüber hinweg, angesichts der Tatsache, dass der Zuwachs an Stromverbrauch in Österreich so aussieht, dass wir alle zwei Jahre den Strom eines ganzen Donaukraftwerks mehr verbrauchen und dass Österreich eines der Länder mit dem höchsten Pro-Kopf-Stromverbrauch der Welt ist - jetzt rede ich einmal nicht über Indien und über China und über die vielen Länder, wo es eine Notwendigkeit dafür gibt, und über die CO2-Emissionen -, und dass diese Frage eigentlich eine ziemlich relevante darstellt.

 

Ich begrüße in diesem Kontext - Herr VBgm Rieder hat es heute ohnehin gesagt -, dass wir uns in einer Arbeitsgruppe mit einigen sehr engagierten Beamten und Wissenschaftern bemühen, eine Strom- und Energiesparoffensive der Stadt Wien zu entwickeln. Das ist alles ziemlich anspruchsvoll und ist leider viel zu wenig ein Thema. Denn egal, wo dieser Strom herkommt – da bin ich jetzt kein Utopist -: Nur mit Ökoenergie ist das nicht zu gewährleisten.

 

Also die Hauptaufgabe wäre - aber das würde jetzt das Thema und den zeitlichen Rahmen sprengen -, sich von der Einsicht leiten zu lassen, dass ein Stromverbrauchswachstum von 2 oder 3 Prozent bei einer weitgehend stagnierenden Bevölkerung im Weltmaßstab etwas nicht Nachhaltiges ist.

 

Um nur ganz kurz auf die technischen Details einzugehen: Diese Novelle war notwendig, weil es eine Bundesnovelle gegeben hat, weil EU-Richtlinien verändert wurden. Es gibt einen einzigen Grund, warum wir nach Abwägung vieler Dinge diesem Bereich nicht zustimmen werden, und dieser passt in jenen Kontext, wo auch Frau StRin Sima - ich glaube, zu Recht - in den letzten Monaten ebenso wie wir laut aufgeheult hat, nämlich als es um die Einschränkung der Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Bundesregierung ging. Und aus, aus unserer Sicht, völlig unnotwendigen Gründen steht in dieser Novelle, die heute vorliegt, dass sich die Parteistellung der Umweltanwaltschaft ändert, nämlich eingeschränkt wird.

 

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