Landtag,
30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 64
In diesem Sinne sind wir für die Beschlussfassung
dieser Gesetzesänderung, aber für keine ressortmäßige Veränderung des Einsatzes
dieser Mittel. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl:
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen dazu vor, daher sind die
Verhandlungen geschlossen.
Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die
Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. –
Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen worden.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. – Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. –
Danke. Das Gesetz ist auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen worden.
Die Postnummer 2 betrifft die erste Lesung der Vorlage
eines Gesetzes, mit dem das Wiener IPPC-Anlagengesetz geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin
Mag Sima. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Ulli Sima: Meine sehr geehrten Damen
und Herren!
Ich ersuche um Zustimmung zum vorliegenden
Gesetzesakt.
Präsident Johann Hatzl: Es liegt zu diesem Tagesordnungspunkt keine
Wortmeldung vor, daher kommen wir gleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das ist somit in erster Lesung
einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen. - Widerspruch gibt es keinen.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtags, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. - Das Gesetz
ist in zweiter Lesung ebenfalls einstimmig beschlossen worden.
Wir kommen nun zur Postnummer 3. Sie betrifft
die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Neuregelung der
E-Wirtschaft - E-Wirtschaftsgesetz 2005.
Berichterstatter hiezu ist Herr Abg
Dr Stürzenbecher. Ich bitte ihn, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatter Dr Kurt Stürzenbecher: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte
Damen und Herren!
Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Poststück.
Präsident Johann Hatzl:
Danke. Da zu diesem Poststück Wortmeldungen vorliegen, schlage ich gemäß
§ 30c Abs 10 der Geschäftsordnung vor, die General- und
Spezialdebatte zusammenzulegen.
Ich sehe keine Einwendung gegen diese Zusammenlegung.
Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet.
Als Erster zum Wort gemeldet ist Herr Abg
Mag Chorherr.
Abg Mag Christoph Chorherr (Grüner Klub
im Rathaus): Meine Damen und Herren!
Es würde jetzt lohnen, eine breitere energiepolitische
Diskussion zu führen vor dem Hintergrund, dass nahezu alle
Elektrizitätsversorgungsunternehmen davon sprechen - ich kann nicht umhin zu
sagen, mit gutem Grund -, dass wir angesichts der Zuwächse im Stromverbrauch in
Österreich unter einem enormen Druck stehen, in signifikantem Ausmaß weitere
Kraftwerke zu errichten und zu bauen. Um Ihnen die Größenordnung, über die wir
hier reden – 20 Jahre nach Hainburg et cetera –, vor Augen zu führen: Ein
Experte hat neulich davon gesprochen, dass in den nächsten Jahren ein Bedarf
von 3 000 MW an neuer Kraftwerksleistung besteht. Damit Sie sich
etwas darunter vorstellen können, was 3 000 MW sind: 170 MW hat
das Kraftwerk Freudenau; das heißt, ungefähr 20 Mal Freudenau ist das, was
notwendig wäre.
Ich gehe da auch gar nicht locker darüber hinweg,
angesichts der Tatsache, dass der Zuwachs an Stromverbrauch in Österreich so
aussieht, dass wir alle zwei Jahre den Strom eines ganzen Donaukraftwerks mehr
verbrauchen und dass Österreich eines der Länder mit dem höchsten
Pro-Kopf-Stromverbrauch der Welt ist - jetzt rede ich einmal nicht über Indien
und über China und über die vielen Länder, wo es eine Notwendigkeit dafür gibt,
und über die CO2-Emissionen -, und dass diese Frage eigentlich eine
ziemlich relevante darstellt.
Ich begrüße in diesem Kontext - Herr VBgm Rieder hat
es heute ohnehin gesagt -, dass wir uns in einer Arbeitsgruppe mit einigen sehr
engagierten Beamten und Wissenschaftern bemühen, eine Strom- und
Energiesparoffensive der Stadt Wien zu entwickeln. Das ist alles ziemlich
anspruchsvoll und ist leider viel zu wenig ein Thema. Denn egal, wo dieser
Strom herkommt – da bin ich jetzt kein Utopist -: Nur mit Ökoenergie ist das
nicht zu gewährleisten.
Also die Hauptaufgabe wäre - aber das würde jetzt das
Thema und den zeitlichen Rahmen sprengen -, sich von der Einsicht leiten zu
lassen, dass ein Stromverbrauchswachstum von 2 oder 3 Prozent bei einer weitgehend
stagnierenden Bevölkerung im Weltmaßstab etwas nicht Nachhaltiges ist.
Um nur ganz kurz auf die technischen Details
einzugehen: Diese Novelle war notwendig, weil es eine Bundesnovelle gegeben
hat, weil EU-Richtlinien verändert wurden. Es gibt einen einzigen Grund, warum
wir nach Abwägung vieler Dinge diesem Bereich nicht zustimmen werden, und
dieser passt in jenen Kontext, wo auch Frau StRin Sima - ich glaube, zu Recht -
in den letzten Monaten ebenso wie wir laut aufgeheult hat, nämlich als es um
die Einschränkung der Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Bundesregierung
ging. Und aus, aus unserer Sicht, völlig unnotwendigen Gründen steht in dieser
Novelle, die heute vorliegt, dass sich die Parteistellung der
Umweltanwaltschaft ändert, nämlich eingeschränkt wird.
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