Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 36 von 79
Pelzen, von Gegnern von Rauchern, von Gegnern von
Alkohol, was ist mit diesen Dingen? Was ist, wenn es tatsächlich noch einmal
ein derartig virulentes Problem geben wird wie Psychoterror gegen Frauen? Gehen
wir dann hier im Wiener Landtag her und verlängern dann den Kanon des § 3,
machen wir dann eine große Liste von Dingen, die jetzt definitiv verboten sind,
und die anderen Dinge sind erlaubt? Das kann es ja wohl bitte nicht sein. Das kann
es bitte nicht sein, und hier sollte man bitte die Kirche im Dorf lassen. So
ein Verhalten, wie es bisher von den Abtreibungsgegnern an den Tag gelegt
wurde, wäre auch bisher mit der Regelung des § 3 des Wiener
Landes-Sicherheitsgesetzes zu ahnden gewesen, nur hat es niemand gemacht. (Beifall
beim BZW.)
Da geht es dann darum, dass Personen, die unter
psychischem Druck stehen, beschützt werden, oder Personen, die unter
psychischem Druck stehen, Sanktionen angedroht werden. Das ist ein äußerst
unbestimmter Gesetzesbegriff. Da würde ich mich dann freuen, wenn ich
Exekutivbeamter bin und von jemandem angerufen werde und gesagt wird, ich bin
unter psychischen Druck gestellt worden. Und ich als Exekutivbeamter sage, aha,
ja, worin äußert sich das, wie kann ich das sehen?; nun, ich bin halt unter
psychischen Druck gesetzt worden. Aber da präzisiert man natürlich, weil der
Gesetzgeber, oder diejenigen, die das Gesetz ausgearbeitet haben, sind sich ja
offensichtlich dieses Defizits bewusst und daher sagen sie, psychischer Druck
ist beispielsweise nachdrückliches Ansprechen oder die versuchte Übergabe von
Gegenständen. Und ich glaube, das hat Frau Abg Trammer gemeint. Das kann ja
nicht sein, dass es nur die versuchte Übergabe von Gegenständen, ob das jetzt
ein Plastikembryo, ein Kreuz oder ein Rosenkranz oder das nachdrückliche
Ansprechen von Personen ist. Wenn ich dann ein Polizist oder Exekutivbeamter
bin und dann kommt irgendjemand zu mir und sagt: „Ich bin psychisch unter Druck
gesetzt worden, weil dort, wo ich hingehen wollte, um mir eine Beratung zu
holen, da sind zwei so Zwei-Meter-Prügeln gestanden mit großen Plakaten
umgehängt und da hat man einen Fötus und ein glückliches Baby, und da hat man
eine große Aufschrift gesehen, Abtreibung ist Mord“. Ist das kein psychischer
Druck? Und was mache ich dann bitte als Exekutivbeamter? Dann schaue ich im
Landes-Sicherheitsgesetz nach und dann sage ich, das steht leider nicht
drinnen, es scheint demonstrativ nicht auf. Das kann es ja bitte nicht sein.
Hier sieht man ja die praktischen Grenzen dieser ganzen Angelegenheit. Die
Polizei, hat Frau Abg Straubinger, ich glaube, es war Frau Abg Straubinger, die
das gesagt hat, müsse jetzt eingreifen oder einschreiten. Ja, Frau Abg
Straubinger, wenn die zwei Sachen drinnen stehen, aber ansonsten muss die
Polizei überhaupt nicht einschreiten. Ich sage Ihnen nämlich, warum die
Polizei, oder wann die Polizei einschreiten sollte, aber zum Schluss. Die
Grenzen dieses § 3 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes, die liegen bitte
im verfassungsrechtlichen Bereich. Und ich sage Ihnen, die Abtreibungsgegner,
weil die so gut unterstützt sind - und die sind gut unterstützt und gut
organisiert - nun, die sind ja auch nicht auf der Nudelsuppe daher geschwommen.
Und was machen sie jetzt schon und was werden sie in Zukunft machen? Sie werden
einen Schimmelbrief irgendwo in der Schublade haben, den schicken sie dann als
Fax oder als E-Mail an die BPD Wien ab und sagen, am Montag, am Mittwoch und am
Donnerstag werden wir eine Demonstration abhalten, und die ist dann halt leider
zufällig vorm Fleischmarkt oder da am Gürtel, wo diese Kliniken sind. Nun, und
was machen wir dann, wenn sich der dann nicht so verhält, wie es im § 3
des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes vorgelegt ist, wenn der sich dann einfach
friedlich hinstellt, ja, was machen wir dann, ist es dann sanktioniert, ist es
dann in Ordnung?
Weil Sie gesagt haben, Schutzzone. Irgendwer hat
gesagt, Schutzzone. Bei der Schutzzone brauchen wir schon ein drohendes
strafbares Verhalten. Und eine Strafnorm gegen einfaches Herumstehen und
Transparente Tragen, die kenne ich nicht. Ich kenne nicht einmal eine Strafnorm
gegen jemandem etwas in die Hand drücken Wollen, und ich kenne schon gar keine
Strafnorm dagegen, dass man jemandem etwas ins Ohr flüstert oder dass man ihm
irgendetwas sagt. So unangenehm das auch sein mag, aber die gibt es nicht, und
daher kann es dort auch keine Schutzzone geben, und daher bringt dort eine Schutzzone
auch überhaupt nichts.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt schon
eine Lösung für das ganze Problem, es gibt eine Lösung für das ganze Problem.
Wir haben heute zu Beginn der Sitzung vom Herrn Landeshauptmann von der Wiener
Sicherheits-Partnerschaft gehört zwischen den Bundes- und Landesbehörden. Und
das geht, bei manchen Dingen funktioniert das, bei der Überwachung der U-Bahn,
bei der Überwachung der Parks und bei der Schutzzone am Karlsplatz, da
funktioniert das und bei diesem Thema funktioniert das nicht, dass sich der
Herr Landeshauptmann mit den Behörden des Bundes oder mit anderen Zuständigen
zusammensetzt. Da funktioniert das auf einmal nicht, da ist es dem Herrn
Landeshauptmann auf einmal nicht mehr so wichtig wie die Schutzzone am
Karlsplatz. (Abg Martina LUDWIG: Schon
auch!) Dann kann er das ja bitte ändern.
Und ich sage Ihnen, wenn der Herr
Landeshauptmann und die zuständigen Stellen - und es ist da natürlich die SPÖ
angesprochen - ehrlich bemüht sind, dieses Problem zu lösen, dann hätten Sie
das schon längst gemacht. Der § 3 des Wiener Landes-Sicherheitsgesetzes,
diese Regelung ist nur demonstrativ, das heißt, es gibt keinen neuen
Tatbestand. Auf Grund dieses Tatbestandes des § 3 des Wiener
Landes-Sicherheitsgesetzes hätte man das machen können, man hätte sich nur
hinsetzen müssen, man hätte die Polizei instruieren müssen, man hätte ihnen
Dienstanweisungen geben müssen - was man sowieso muss -, man hätte denen
vermitteln und kommunizieren müssen, was sie tun sollen, und man hätte sich
dafür einsetzen müssen, dass sie das auch tun. Das kann man mit dem § 3 so
wie er derzeit besteht. Wenn wir jetzt eine Änderung dieses Paragraphen
bestimmen und es passiert sowieso wieder
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