Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 79
Verhütungsmitteln, Sie wissen, sind in Österreich nach wie vor sehr hoch. Auch hier folgen wir der Entschließung des Europäischen Parlaments von 2002, die den Mitgliedsstaaten empfiehlt, doch vor allem für bestimmte Zielgruppen wie Jugendliche Verhütungsmittel doch kostenlos abzugeben.
Wir stellen daher den Antrag:
„Der Wiener Landtag spricht sich dafür aus, dass
Schwangerschaftsabbruch mittels Krankenschein von den Krankenkassen bezahlt
wird. Ebenso sollen die Kosten für Verhütungsmittel als allgemeine
Kassenleistung anerkannt werden. Darüber hinaus soll eine Informations- und
Aufklärungskampagne über Verhütungsmethoden für die unterschiedlichen
Zielgruppen gestartet werden."
Ich habe hier bei diesem Antrag positive Signale aus
der SPÖ, auch weil es, denke ich mir, eurer Programmatik und dem, wofür ihr
eintretet, entspricht. Also ich denke, diesem Antrag zuzustimmen, dürfte nichts
im Wege stehen.
Wir haben in dem Zusammenhang einen dritten Antrag
vorbereitet, der ursprünglich in dem Antrag, den ich jetzt gestellt habe,
enthalten war. Aber dadurch, dass wir positive Signale erhalten haben, dass
diesem Antrag von Seiten der SPÖ zugestimmt werden kann, haben wir den Antrag
geteilt und haben einen dritten Antrag betreffend die Zugangserleichterung für
die "Pille danach" vorbereitet. Sie wissen, die "Pille
danach" ist ein Instrument der Notfallsverhütung, nicht des
Schwangerschaftsabbruchs oder dergleichen. Es kommt bei der "Pille danach"
nicht einmal zu einer Schwangerschaft. Auch der Frauengesundheitsbericht, über
den meine Kollegin Sigrid Pilz dann auch noch ausführlicher sprechen wird,
äußert sich hier sehr, sehr positiv über die “Pille danach“, insbesondere dann,
wenn es um die ungewollte Schwangerschaft bei Jugendlichen geht. Aber die
"Pille danach" ist in Österreich rezeptpflichtig und dadurch, dass
die "Pille danach" ja mindestens innerhalb oder maximal innerhalb von
72 Stunden nach dem ungeschützten Verkehr eingenommen werden muss, haben
hier Spitäler eine besondere Verantwortung bei der Abgabe der "Pille
danach", weil es oft für die Betroffene nicht möglich ist, innerhalb von
72 Stunden einen niedergelassenen Arzt oder Ärztin zu erreichen. Das
heißt, Spitäler muss man hier besonders in die Verantwortung nehmen. Eine
Nachfrage und Anfrage hat ergeben, dass nur 19 Prozent aller Spitäler
überhaupt die "Pille danach" ausgeben und zwei Drittel aller Spitäler
auch für die "Pille danach" Ambulanzgebühr verlangen, was auch wieder
eine Zugangsbarriere für viele ist.
Wir stellen daher den Antrag:
„Der Landtag wolle beschließen, die Stadträtinnen für
Gesundheit und Soziales, Frau Mag Brauner, und für Frauenfragen, Frau Mag
Wehsely, mögen prüfen, wie der Zugang der "Pille danach" insbesondere
während Nacht- und Wochenendzeiten beziehungsweise in Wiener Spitälern
verbessert werden könnte. Das Ergebnis der Prüfung ist im Ausschuss für
Gesundheit und Soziales und im Ausschuss für Integration, Frauenfragen,
Konsumentenschutz und Personal innerhalb dieses Jahres vorzustellen."
Ein Antrag auf Zuweisung an den Ausschuss.
Ich komme dann zum letzten Antrag, den die Wiener
GRÜNEN heute stellen, zu dem auch meine Kollegin Sigrid Pilz noch ausführlicher
Stellung nehmen wird, der sich auch mit dem unbeeinträchtigten Zutritt von
Frauen zu privaten Abtreibungsambulatorien befasst und zwar: Wir haben im
Vorfeld dieser Debatte einige Diskussionen mit den Vertretern und
Vertreterinnen der privaten Abtreibungsambulatorien gehabt und haben sie
gefragt, was denn dann eine mögliche Erleichterung für ihre Situation wäre,
wenn der Psychoterror der radikalen Abtreibungsgegner, -gegnerinnen vor den
Abtreibungskliniken nicht aufhört. Wir sind eigentlich mit einem Vorschlag, den
meine Frau Kollegin Pilz und ich gemacht haben, auf positives Echo gestoßen,
nämlich dass man doch ähnlich wie in Salzburg den privaten
Abtreibungsambulatorien in öffentlichen Spitälern Räumlichkeiten zur Verfügung
stellen sollte, wo sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen können.
Selbstverständlich nur dann, wenn sie das wollen. Denn was wir natürlich nicht
wollen, ist, dass die privaten Ambulatorien aus dem öffentlichen Raum
verschwinden, was man ja vielleicht böswillig als eine Flucht vor den radikalen
AbtreibungsgegnerInnen bezeichnen könnte. Das ist nicht die Intention des
Grünen Vorschlags, das möchte ich an dieser Stelle besonders betonen, sondern
dass man dann, wenn die Abtreibungsambulatorien das wollen, entsprechend
Räumlichkeiten in öffentlichen Krankenanstalten zur Verfügung stellt.
Wir stellen daher den gemeinsamen Antrag:
„Der Landtag wolle beschließen: Die Stadträtinnen für
Gesundheit und Soziales, Frau Mag Brauner, und für Frauenfragen, Frau Mag Sonja
Wehsely, mögen prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Bereitstellung von
adäquaten Räumlichkeiten innerhalb von Krankenanstalten des KAV für private
Abtreibungsambulatorien möglich ist. Gegebenenfalls soll eine erforderliche
Novellierung im Wiener Krankenanstaltenrecht vorgeschlagen werden. Das Ergebnis
der Prüfung ist im Ausschuss für Gesundheit und Soziales innerhalb dieses
Jahres vorzustellen."
Ich möchte abschließend noch einmal betonen, weil ja
heute seitens der GRÜNEN mehrere RednerInnen auf der Tagesordnung stehen, was
auch zeigt, dass uns das Thema ein sehr wichtiges ist und eines, bei dem wir es
uns nicht leicht gemacht haben und deshalb auch ein unterschiedliches
Abstimmungsverhalten haben werden.
Ich möchte noch einmal betonen,
dass es allen GRÜNEN, die heute hier abstimmen, um die Verhinderung der Gewalt
an Frauen und die Verhinderung des Psychoterrors geht. Ich verstehe aber auch,
obwohl ich dem Gesetz nachdrücklich zustimme, auch weil ich lange Jahre mit den
betroffenen Zielgruppen gemeinsam gearbeitet habe, um hier Verbesserungen für
die Betroffenen möglich zu machen und es von der Zielgruppe als Möglichkeit zur
Verbesserung gesehen wird, dass weite Teile der GRÜNEN es sehr, sehr schwer bei
dem Landes-
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular