«  1  »

 

Landtag, 29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 79

 

Verhütungsmitteln, Sie wissen, sind in Österreich nach wie vor sehr hoch. Auch hier folgen wir der Entschließung des Europäischen Parlaments von 2002, die den Mitgliedsstaaten empfiehlt, doch vor allem für bestimmte Zielgruppen wie Jugendliche Verhütungsmittel doch kostenlos abzugeben.

 

Wir stellen daher den Antrag:

 

„Der Wiener Landtag spricht sich dafür aus, dass Schwangerschaftsabbruch mittels Krankenschein von den Krankenkassen bezahlt wird. Ebenso sollen die Kosten für Verhütungsmittel als allgemeine Kassenleistung anerkannt werden. Darüber hinaus soll eine Informations- und Aufklärungskampagne über Verhütungsmethoden für die unterschiedlichen Zielgruppen gestartet werden."

 

Ich habe hier bei diesem Antrag positive Signale aus der SPÖ, auch weil es, denke ich mir, eurer Programmatik und dem, wofür ihr eintretet, entspricht. Also ich denke, diesem Antrag zuzustimmen, dürfte nichts im Wege stehen.

 

Wir haben in dem Zusammenhang einen dritten Antrag vorbereitet, der ursprünglich in dem Antrag, den ich jetzt gestellt habe, enthalten war. Aber dadurch, dass wir positive Signale erhalten haben, dass diesem Antrag von Seiten der SPÖ zugestimmt werden kann, haben wir den Antrag geteilt und haben einen dritten Antrag betreffend die Zugangserleichterung für die "Pille danach" vorbereitet. Sie wissen, die "Pille danach" ist ein Instrument der Notfallsverhütung, nicht des Schwangerschaftsabbruchs oder dergleichen. Es kommt bei der "Pille danach" nicht einmal zu einer Schwangerschaft. Auch der Frauengesundheitsbericht, über den meine Kollegin Sigrid Pilz dann auch noch ausführlicher sprechen wird, äußert sich hier sehr, sehr positiv über die “Pille danach“, insbesondere dann, wenn es um die ungewollte Schwangerschaft bei Jugendlichen geht. Aber die "Pille danach" ist in Österreich rezeptpflichtig und dadurch, dass die "Pille danach" ja mindestens innerhalb oder maximal innerhalb von 72 Stunden nach dem ungeschützten Verkehr eingenommen werden muss, haben hier Spitäler eine besondere Verantwortung bei der Abgabe der "Pille danach", weil es oft für die Betroffene nicht möglich ist, innerhalb von 72 Stunden einen niedergelassenen Arzt oder Ärztin zu erreichen. Das heißt, Spitäler muss man hier besonders in die Verantwortung nehmen. Eine Nachfrage und Anfrage hat ergeben, dass nur 19 Prozent aller Spitäler überhaupt die "Pille danach" ausgeben und zwei Drittel aller Spitäler auch für die "Pille danach" Ambulanzgebühr verlangen, was auch wieder eine Zugangsbarriere für viele ist.

 

Wir stellen daher den Antrag:

 

„Der Landtag wolle beschließen, die Stadträtinnen für Gesundheit und Soziales, Frau Mag Brauner, und für Frauenfragen, Frau Mag Wehsely, mögen prüfen, wie der Zugang der "Pille danach" insbesondere während Nacht- und Wochenendzeiten beziehungsweise in Wiener Spitälern verbessert werden könnte. Das Ergebnis der Prüfung ist im Ausschuss für Gesundheit und Soziales und im Ausschuss für Integration, Frauenfragen, Konsumentenschutz und Personal innerhalb dieses Jahres vorzustellen."

 

Ein Antrag auf Zuweisung an den Ausschuss.

 

Ich komme dann zum letzten Antrag, den die Wiener GRÜNEN heute stellen, zu dem auch meine Kollegin Sigrid Pilz noch ausführlicher Stellung nehmen wird, der sich auch mit dem unbeeinträchtigten Zutritt von Frauen zu privaten Abtreibungsambulatorien befasst und zwar: Wir haben im Vorfeld dieser Debatte einige Diskussionen mit den Vertretern und Vertreterinnen der privaten Abtreibungsambulatorien gehabt und haben sie gefragt, was denn dann eine mögliche Erleichterung für ihre Situation wäre, wenn der Psychoterror der radikalen Abtreibungsgegner, -gegnerinnen vor den Abtreibungskliniken nicht aufhört. Wir sind eigentlich mit einem Vorschlag, den meine Frau Kollegin Pilz und ich gemacht haben, auf positives Echo gestoßen, nämlich dass man doch ähnlich wie in Salzburg den privaten Abtreibungsambulatorien in öffentlichen Spitälern Räumlichkeiten zur Verfügung stellen sollte, wo sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen können. Selbstverständlich nur dann, wenn sie das wollen. Denn was wir natürlich nicht wollen, ist, dass die privaten Ambulatorien aus dem öffentlichen Raum verschwinden, was man ja vielleicht böswillig als eine Flucht vor den radikalen AbtreibungsgegnerInnen bezeichnen könnte. Das ist nicht die Intention des Grünen Vorschlags, das möchte ich an dieser Stelle besonders betonen, sondern dass man dann, wenn die Abtreibungsambulatorien das wollen, entsprechend Räumlichkeiten in öffentlichen Krankenanstalten zur Verfügung stellt.

 

Wir stellen daher den gemeinsamen Antrag:

 

„Der Landtag wolle beschließen: Die Stadträtinnen für Gesundheit und Soziales, Frau Mag Brauner, und für Frauenfragen, Frau Mag Sonja Wehsely, mögen prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Bereitstellung von adäquaten Räumlichkeiten innerhalb von Krankenanstalten des KAV für private Abtreibungsambulatorien möglich ist. Gegebenenfalls soll eine erforderliche Novellierung im Wiener Krankenanstaltenrecht vorgeschlagen werden. Das Ergebnis der Prüfung ist im Ausschuss für Gesundheit und Soziales innerhalb dieses Jahres vorzustellen."

 

Ich möchte abschließend noch einmal betonen, weil ja heute seitens der GRÜNEN mehrere RednerInnen auf der Tagesordnung stehen, was auch zeigt, dass uns das Thema ein sehr wichtiges ist und eines, bei dem wir es uns nicht leicht gemacht haben und deshalb auch ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten haben werden.

 

Ich möchte noch einmal betonen, dass es allen GRÜNEN, die heute hier abstimmen, um die Verhinderung der Gewalt an Frauen und die Verhinderung des Psychoterrors geht. Ich verstehe aber auch, obwohl ich dem Gesetz nachdrücklich zustimme, auch weil ich lange Jahre mit den betroffenen Zielgruppen gemeinsam gearbeitet habe, um hier Verbesserungen für die Betroffenen möglich zu machen und es von der Zielgruppe als Möglichkeit zur Verbesserung gesehen wird, dass weite Teile der GRÜNEN es sehr, sehr schwer bei dem Landes-

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular