Landtag,
29. Sitzung vom 29.04.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 31 von 79
Sicherheitsgesetz haben, das wir massiv abgelehnt haben und nach wie vor massiv ablehnen, weil – wie die Kollegin Jerusalem heute schon im Rahmen einer mündlichen Anfrage gesagt hat – es die Einschränkung der demokratischen Freiheit bedeuten kann, je nachdem wie man es auslegt. Ich verstehe, dass es hier ambivalente und unterschiedliche Meinungen gibt. Das ist die Vielfalt der GRÜNEN.
Ich denke, es ist aber allen klar, dass die GRÜNEN
selbstverständlich zu den Möglichkeiten des ungehinderten und freien Zugangs
zum Schwangerschaftsabbruch stehen, was die Anträge zeigen, die wir
eingebracht haben, die hier auch Verbesserungen und... (Abg Godwin Schuster.
Wir sind für alles!) Täuschen Sie sich nicht! Es kommt in der Zielgruppe
nicht so gut an wie Sie glauben, weil gesehen wird, auch von allen Betroffenen,
dass es auch ein Marketinggag sein kann. Täuschen Sie sich nicht!
Es ist eine ambivalente Geschichte, es hätte auch
andere rechtliche Möglichkeiten gegeben. Wir hoffen auf andere rechtliche
Möglichkeiten, auch im Bund. Ich stimme heute zu, andere Teile der GRÜNEN
werden das nicht tun. - Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner:
Als nächste Rednerin ist Frau Abg Mag Feldmann gemeldet. Ich erteile ihr das
Wort.
Abg Mag Barbara Feldmann (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte
Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!
Wir
diskutieren heute eine Novelle zu einem Gesetz, das einen unverfänglichen Namen
trägt: Das Wiener Landes-Sicherheitsgesetz. Konkret geht es hier um nichts anderes
als um eine präzisierende Bestimmung des Wegweiserechts vor
Gesundheitseinrichtungen, genauer vor Abtreibungskliniken.
Personen, die andere Personen in unzumutbarer Weise
belästigen, insbesondere wenn auf Personen, die sich einer sozialen oder medizinischen
Einrichtung nähern, psychischer Druck wie zum Beispiel durch nachdrückliches
Ansprechen oder versuchte Übergabe von Gegenständen ausgeübt wird, können
künftig durch die Polizei weggewiesen werden.
Ich habe jetzt “künftig“ gesagt, so als ob es sich
bei dieser Novelle um eine Änderung handelt, die eine neue rechtliche Situation
schafft. Das ist es nicht. Darum wird in den Materialien zu diesem Gesetz auch
von Klarstellung gesprochen. Viele namhafte Juristen meinen, dass die geltende
Rechtslage vollkommen ausreichend gewesen wäre. Da schreibt die
Bundespolizeidirektion Wien: „Schon die geltende Rechtslage ermöglicht es,
insbesondere Personen, die an öffentlichen Orten andere in unzumutbarer Weise
belästigen, anzuweisen, ihr Verhalten einzustellen beziehungsweise den Ort zu
verlassen.“
Dennoch, wir stehen dazu, dass niemandem und schon
gar nicht Frauen in dieser schwierigen, psychisch äußerst belastenden und
sensiblen Situation eine unzumutbare Belästigung widerfahren soll. In solch
einer Situation befindet sich eine Frau, die ungewollt schwanger ist. Die
aggressiven Handlungen von manchen Demonstranten grenzen an Psychoterror. Diese
Vorgangsweise ist ein respektloses Bedrängen von Frauen in Krisensituationen,
die sich die Entscheidung, eine Abtreibung durchzuführen, sicherlich nicht
leicht gemacht haben, die zumeist unter einem enormen Druck stehen und unter
diesem Entschluss leiden.
Wir unterstützen auch andere Initiativen wie zum Beispiel
das Antistalking-Gesetz, das Psychoterror verbietet. Aber in unserer
Gesellschaft muss es möglich sein, Meinungsunterschiede, Ansichten und
Anliegen, auch wenn sie noch so emotional sind, ohne Psychodruck, ohne
Stigmatisierung und ohne Übergriffe zu artikulieren. (Beifall bei der ÖVP.)
Daher werde ich heute diesem Gesetz auch meine Zustimmung erteilen.
Allerdings wird bei der Exekution dieses Gesetzes auf
das Spannungsverhältnis zwischen den geltenden Rechtsnormen, die unter gewissen
Voraussetzungen eine Abtreibung ermöglichen, und den Grundrechten der Versammlungsfreiheit
und dem Recht auf freie Meinungsäußerung besonderes Augenmerk zu richten sein.
Ich zitiere wieder die Bundespolizeidirektion Wien:
„Es liegt auf der Hand, dass gerade im Zusammenhang mit Versammlungen
hinsichtlich der Auslegung, welches Verhalten als unzumutbare Belästigung
anzusehen wäre, hohe Ansprüche zu stellen sein werden.“ Ich möchte hiermit ganz
klar festhalten, dass wir keinen Verwaltungsstraftatbestand wollen, so wie die
Freiheitlichen in ihrem Antrag fordern, weil wir ausdrücklich gegen die Kriminalisierung
der Demonstranten und Lebensschützer sind. Weiters möchte ich nur darauf
aufmerksam machen, dass ein Verwaltungsstrafverfahren für alle Beteiligten
nachteilige und auch erst recht psychische Probleme mit sich führen kann wie
zum Beispiel bei Zeugeneinvernahmen.
Es ist mir jetzt anlässlich der heutigen Diskussion
ein besonderes Anliegen, die Position der ÖVP hinsichtlich der Fragen zum
Schutz des menschlichen Lebens darzulegen. Für uns steht der Schutz des
menschlichen Lebens im Vordergrund. Das klare Ziel muss es sein, jedes Leben,
das geborene und das ungeborene, zu schützen. (Beifall bei der ÖVP.)
Nichtsdestoweniger sind Schwangerschaftsabbrüche
soziale Realität. Aktive Aufklärung, Kompetenz und fürsorgliche Beratung der
betroffenen Frauen, aber auch der Männer und Angehörigen zwecks Erhalt des
werdenden menschlichen Lebens und die Schaffung von kinder- und
familienfreundlichen Rahmenbedingungen für die Gesellschaft sind der beste Weg,
Abtreibungen zu vermeiden. (Beifall bei der ÖVP.)
Wie wir alle wissen, wurde 1975
die Straffreiheit für Schwangerschaftsabbrüche unter bestimmten Bedingungen in
die österreichische Rechtsordnung eingeführt. In der damals sehr emotional
geführten Debatte fand auch schon Bundeskanzler Bruno Kreisky deutliche Worte,
die nichts an ihrer Aktualität verloren haben. Ich zitiere: „Man muss alles
tun, um im Bereich der Politik diesen ganzen Paragraphen so obsolet zu machen,
wie dies mit den Mitteln der Politik, Psychologie und auch der Moral nur geht,
um die Frau zu veranlassen, dass sie dann, wenn
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