Landtag,
2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 57 von 65
Ordnung gerufen, wohl aber auf die Seite genommen wurde des Protokolls wegen, denn da könnten wir ja wie mit Hansaplast angepickt da sitzen und nur das Handerl heben. Und jetzt geht es um einen Abänderungsantrag bezugnehmend auf einen Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung, der auch auf den Kündigungsschutz angepasst werden soll.
Die vorliegende
22. Novelle zur Dienstordnung 1994, beziehungsweise die vorliegende
24. Novelle zur Vertragsbedienstetenordnung schafft einen Rechtsanspruch
auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines Kindes bis zum Ablauf von
7 Jahren nach der Geburt des Kindes oder bis zum späteren Schuleintritt.
Auf Grund der vorliegenden Novelle endet der Kündigungsschutz bei
Inanspruchnahme der Elternteilzeit spätestens einen Monat nach Ablauf des
vierten Lebensjahres des Kindes.
Damit wird eine Kluft zwischen
der Dauer des Rechtsanspruchs auf Teilzeitbeschäftigung zur Betreuung eines
Kindes und der Dauer des Kündigungsschutzes geschaffen. Der derzeit bestehende
Rechtsanspruch auf Elternteilzeit wird hinsichtlich der Dauer ausgeweitet, die
Dauer des Kündigungsschutzes jedoch nicht. Damit wird das Recht auf
Elternteilzeit geschwächt und die Arbeitsplatzsicherheit von Personen, die das
Recht auf Elternteilzeit im vollen Umfang ausschöpfen wollen, gemindert.
Wir bitten Sie, diesem
Abänderungsantrag zuzustimmen. Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Ich habe keine weitere
Wortmeldung. Die Verhandlung ist beendet. Die Frau Berichterstatterin hat das
Schlusswort.
Berichterstatterin
amtsf StRin Mag Sonja Wehsely:
Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren!
Meines Erachtens nach ist
die vorliegende Regelung eine gute, die eben die Richtlinien umsetzen und
darüber hinaus den Rechtsanspruch auf Teilzeit bis zum siebenten Geburtstag
eines Kindes vorsieht. Wir haben in Wien erfreulicherweise die Situation, dass
wir für alle Kinder, jedenfalls für die, die älter als drei Jahre sind, einen
Kindergartenplatz haben, auch einen Ganztagskindergartenplatz, wie wir ja auch
einen Betriebskindergarten haben. Und wir alle wissen, je länger man vom Arbeitsplatz
weg bleibt, aber auch je länger man in Teilzeit arbeitet, desto schwerer ist
es, im Beruf weiter aufzusteigen und dieselben Chancen wie Männer zu haben.
Natürlich gilt dieses Gesetz für Frauen und Männer in gleichem Ausmaß, wir
wissen aber, dass es, ich sage, leider, so ist, dass es großteils von Frauen in
Anspruch genommen wird. Und in diesem Sinn glaube ich, dass der
Kündigungsschutz bis zum vierten Geburtstag des Kindes auf Teilzeit absolut
ausreichend ist und dass ich mir persönlich wünschen würde, dass viele
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter viel früher zurückkehren. Und das kann man in
Wien auch machen, weil ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen da sind. Das
ist gut für die Stadt Wien, und das ist gut für die Frauen und die Kinder. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Wir kommen nun zu den
Abstimmungen.
Es gibt einen
Abänderungsantrag der Grünen
betreffend Anpassung des Kündigungsschutzes an die maximale Dauer der Elternteilzeitkarenz.
Er wurde zuvor eingebracht, Sie haben ihn gehört.
Wer für den
Abänderungsantrag eintritt, den bitte ich um ein Zeichen mit der Hand. - Das
sind Grüne und FPÖ. - Das ist die
Minderheit, daher hat der Abänderungsantrag nicht die erforderlichen Mehrheit.
Ich bitte nun jene
Mitglieder des Landtags, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang
zustimmen wollen, die Hand zu heben. - Das ist fast, ja doch, einstimmig. Das
Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.
Ich habe keine Beschluss-
und Resolutionsanträge und frage daher, ob ein Widerspruch besteht, die zweite
Lesung sofort vornehmen zu können. - Dieser Widerspruch besteht nicht.
Ich bitte daher jene
Mitglieder des Landtags, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um
ein Zeichen mit der Hand. – Danke, das Gesetz ist in zweiter Lesung einstimmig
beschlossen worden.
Die Postnummer 4
betrifft die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über
eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik, es ist der
Österreichische Stabilitätspakt 2005.
Ich bitte den
Berichterstatter, Herrn LhptmSt Dr Rieder, die Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatter
LhptmSt Dr Sepp Rieder:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich ersuche Sie um
Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf.
Präsident Johann Hatzl: Danke. Hier gibt es
mehrere Wortmeldungen. Als Erster hat sich Herr Abg Margulies gemeldet. Er hat
das Wort.
Abg Dipl Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte
Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Stadtrat! Sehr geehrter Herr Präsident!
Eine sich in regelmäßigen
Abständen wiederholende Rede wird angesichts dessen, dass man wirklich das
Gefühl hat, es prallt immer wieder auf neue taube Ohren, relativ leicht zur
Farce.
Nichtsdestoweniger werde ich
ganz kurz im Bereich Wirtschaftspolitik/Innerösterreichischer Stabilitätspakt
verweilen. Ich verspreche Ihnen jedoch auch angesichts dessen, dass es schon
der vierte Tag ist, es nicht allzu umfassend und nicht allzu lang zu machen.
Eines muss man sich einmal überlegen: Was passiert
eigentlich wirtschaftspolitisch in Europa? Was passiert wirtschaftspolitisch in
Österreich? Und wie hängt das alles mit dem innerösterreichischen
Stabilitätspakt zusammen?
Seit gut fünf Jahren -
abgezeichnet hat es sich eigentlich schon früher - gibt es nicht nur in
Österreich, sondern in ganz Europa ein relativ stark stagnierendes
Wirtschaftswachstum, insbesondere in denjenigen Ländern, die oft als
Kernbereiche der Europäischen Union bezeichnet worden sind - Deutschland,
Frankreich -, aber eben auch in Österreich. Die Arbeitslosigkeit steigt enorm,
und gleichzeitig werden die Mittel der öffentlichen
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