Landtag,
2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 65
Möglichkeiten getan und ich ersuche Sie guten
Gewissens, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Zu einer
tatsächlichen Berichtigung hat sich der Herr Abg Maresch gemeldet-
Abg Mag Rüdiger Maresch (Grüner Klub im Rathaus): Ein schlechtes Gesetz wurde
überhaupt nicht besser.
Ich möchte als tatsächliche Berichtigung einfach nur
zwei Paragraphen vorlesen und zwar den § 11. Da geht es um die Einbindung
der Bezirksvorsteherin beziehungsweise des Bezirksvorstehers und da möchte ich
nur sagen, der Punkt 2 sagt: „Der Bezirksvorsteherin beziehungsweise dem
Bezirksvorsteher ist hinsichtlich der geplanten Maßnahmen die Möglichkeit zu
gewähren, innerhalb einer angemessenen Frist Stellung zu nehmen.“
Das ist ein demokratisches Recht, das genau 23 und
noch einmal 23 und noch einmal 23 Menschen in Wien haben. Also insgesamt
haben 69 Menschen ein demokratisches Recht bekommen, eine wunderbare
BürgerInnenbeteiligung, das ist ein, wie man so sagt – damit man es schön
formulieren kann – BezirksvorsteherInnen-Mitbestimmungsgesetz. Machen wir es
einmal so.
Dann der § 15, das ist wirkliche
BürgerInnenbeteiligung, da heißt es: „Ausschluss subjektiv öffentlicher Rechte.
Weder durch dieses Landesgesetz noch durch die strategischen Lärmkarten,
Konfliktpläne und Aktionspläne werden subjektiv öffentliche Rechte oder
privatrechtliche Ansprüche begründet.“
Das ist in Wirklichkeit eine ganz schlechte Kopie
eines ganz schlechten Gesetzes! (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Ich habe keine
weitere Wortmeldung. Der Herr Berichterstatter hat das Schlusswort.
Berichterstatter amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker:
Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich leugne nicht, dass Umweltgesetze auch noch
wesentlich intensiver und strenger gemacht werden könnten und dass wir auch auf
dem Gebiet des Verkehrs und des Industrielärms noch wesentlich bessere Gesetze
machen könnten. Ich frage mich aber, was hätten Sie dann hier in diesem Haus
gesagt? Ich denke an die Diskussion von gestern. Wir haben zum Beispiel gestern
und auch heute noch in der Fragestunde massive Kritik an etwas gehabt, was
eigentlich Rechtsbestand ist, nämlich Tempo 50 im Ortsgebiet. Und dann
gehen Sie heraus, Herr Kollege Blind und auch Herr Kollege Stifter, und
behaupten, dass der Umweltschutz in dieser Stadt nicht ernst genommen wird!
Wir nehmen den Umweltschutz in dieser Stadt ernst, aber
Sie offensichtlich nicht. Sie freuen sich wie ein Schneekönig, Herr Kollege
Blind, wenn Sie von Vösendorf nach Wien hereinfahren und das Gefühl haben, Sie
dürfen weiter Tempo 70 fahren. Das stimmt nämlich nicht. Es sind
mittlerweile, und das auch als sachdienliche Information, alle Tafeln so
ausgetauscht, dass Tempo 50 im Ortsgebiet überall gilt und das ist auch
rechtens so! (Abg Kurth-Bodo Blind: Aber vorgestern!) Auch die Umsetzung
dieser Maßnahme ist rechtlich vollkommen korrekt erfolgt. (Abg Kurth-Bodo
Blind: Ich habe vorgestern gesagt, nicht gestern!)
Wer die Straßenverkehrsordnung § 96 Abs 2
nicht kennt, sollte nachlesen. Vielleicht richten Sie das dem Kollegen Gerstl
aus, der hier immer wieder behauptet, dass die Umsetzung dieser
Emissionsschutzgesetzmaßnahme Luft hier nicht rechtskonform erfolgt sei. (Abg
Kurth-Bodo Blind: Vorgestern! Vorgestern! Ich habe vorgestern gesagt, Herr
Schicker!)
Herr Kollege, deswegen haben wir ja gesagt, dass wir
hier einen Zeitraum zur Umsetzung benötigen und nicht sofort alles umgesetzt
haben. Wenn Sie im Auto sitzen, dann sollten Sie nicht Ihrem Familiennamen
folgen, sondern Sie sollten schauen. Dann sehen Sie auch, dass die Zeichen, die
am Straßenrand stehen, zu beachten sind! (Heiterkeit und Beifall bei der
SPÖ. – Abg Kurth-Bodo Blind: Ich lasse mir von Ihnen den Familiennamen nicht
schlecht machen!)
Ich habe daher zur Kenntnis genommen, dass wir mit
dieser Opposition… (Abg Kurth-Bodo Blind: Lassen Sie meinen Familiennamen in
Ruhe! Ich lasse mir doch nicht von Ihnen meinen Familiennamen schlecht machen!)
Herr Kollege Blind, ich habe Ihren Namen nicht schlecht gemacht. Ich habe Ihren
Namen nicht schlecht gemacht. (Abg Kurth-Bodo Blind: Lassen Sie meinen
Familiennamen aus!) Ich habe aber zur Kenntnis genommen, dass durch diese
Stadtregierung und durch die Regierungsmehrheit in diesem Haus Umweltschutz
nicht ernst genommen wird, aber offensichtlich durch die FPÖ und durch die ÖVP
in diesem Haus! (Beifall bei der SPÖ.)
Lassen Sie mich, Kollege Maresch, auch ein paar Dinge
zu den Bürgerrechten sagen. Es tut mir Leid, wenn Sie erst beim § 11 zu
lesen beginnen. Ich empfehle Ihnen, auch den § 9 Abs 6 zu lesen. Dort
steht wortwörtlich: „Die Behörde hat den Entwurf des Aktionsplanes und den
Umweltbericht öffentlich aufzulegen und im Internet allgemein zugängig zu
machen. Die öffentliche Auflage ist in zwei weit verbreiteten Tageszeitungen
und im Internet bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf
hinzuweisen, dass jeder innerhalb von sechs Wochen ab der Bekanntgabe bei der
Behörde eine schriftliche Stellungnahme abgeben kann. Der Umweltbericht, die
eingelangten Stellungnahmen und die eventuellen Ergebnisse der
grenzüberschreitenden Konsultationen gemäß § 10 sind bei der Erstellung
des Aktionsplanes zu berücksichtigen.“ (Abg Mag Rüdiger Maresch: Das ist der
Umweltbericht! Das ist ja ganz etwas anderes!)
Herr Kollege Maresch! Das ist die Teilnahme der
Bevölkerung und zwar jedes und jeder, die übers Internet den Zugang haben. Da
ist nicht einmal berücksichtigt, ob der in Wien wohnhaft ist oder nicht. Es ist
die grenzüberschreitende Komponente dabei, alles das, was Ihnen hier
offensichtlich beim Lesen entgangen ist. (Abg Rüdiger Maresch: Nein, mir
nicht!)
Es ist in diesem Gesetz drinnen und zusätzlich haben die
Bezirksvorsteher und Bezirksvorsteherinnen in ihrem
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