Landtag,
2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 65
anschauen, wie das letzte Jahr der Schallteppich, der Belastungsteppich vom Flughafen Wien-Schwechat war, dann ist festzustellen, dass die 50 dB-Zone keinesfalls nur bis zur Stadtgrenze Wien geht, sondern ganz im Gegenteil, dass die Zunge, die Richtung Wien reinreicht, mit 50 dB am Tag bereits endet.
Es gibt einen zweiten Unterschied und die Qualität
macht sicher, wenn man sich das Landesgesetz und die Landesvorgangsweise und
das Bundesgesetz anschaut. Wir messen beim Fluglärm nicht die 12 Monate
des Jahres, sondern die 6 verkehrsreichsten Monate. Das gewährleistet,
dass die Wienerinnen und Wiener weitaus besser gestellt sind, als das der
Bundesgesetzgeber vorsieht. Und wenn Sie sich die Nachtwerte ansehen, dann
wünsche ich keinem Wiener, dass er das erleben müsste, was der
Bundesgesetzgeber für ihn vorgesehen hätte, nämlich in der Nacht einen
Grenzwert von 55 dB! Tatsächlich, Kollege Stiftner, ist durch das De-facto-Nachtflugverbot
der Fluglärm in Wien gar nicht messbar. Also Gnade uns Gott, der
Bundesgesetzgeber hätte tatsächlich in Wien das Sagen, dann würden die
Wienerinnen und Wiener nicht mehr sagen können, dass wir in einer
Umweltmusterstadt leben, was heutzutage durch die Gesetzgebung, durch die
Politik der Sozialdemokratie in dieser Stadt erfreulicherweise gegeben ist. Das
heißt, wir haben weitaus höhere Werte als der Bundesgesetzgeber vorsieht und
wir konnten durch viele Maßnahmen, die im Ermessen der Bundespolitik liegen,
den Wienerinnen und Wienern diese Grenzwerte ersparen.
Ein zweites, sehr spaßiges Argument von Ihnen ist die
Frage Straßenlärm versus Industrielärm. Auf der einen Seite sagen Sie, der
Straßengrenzwert, den der Bund im Gesetz vorgegeben hat, mit 60 dB am Tag
und 50 dB in der Nacht wäre zu hoch. Weiters sagen Sie aber nicht, dass
wir für die Bundesstraßen der Landesgesetzgeber gar keine Möglichkeit haben,
das zu verändern, und sie kritisieren im gleichen Atemzug ohne einmal dazwischen
Luft zu holen, dass berechtigterweise das Land gesagt hat, dass in der jetzt
vorliegenden Gesetzesvorlage der Industrielärm mit 45 dB in der Nacht
beschränkt werden sollte, während der Bundesgesetzgeber 50 dB vorgesehen
hat. Ich finde das spaßig und schrullig, auf der einen Seite zu sagen, wir
wären industriefeindlich und würden den Wienerinnen und Wienern die
Arbeitsplätze rauben, was in der Tat nicht stimmt und gleichzeitig zu
argumentieren, dass die Grenzwerte des Bundes zu hoch sind. Das Gegenteil ist
der Fall. Wir sorgen uns um die Wienerinnen und Wiener und haben deshalb sehr
bewusst niedrigere Grenzwerte gesetzt, weil wir wissen, dass gerade in der
Nacht der Lärm besonders störend ist und deshalb zu vermeiden ist.
Ein zweites, was in Wirklichkeit alle drei
Oppositionsredner beleuchtet haben, ist die mangelnde Partizipation der
Bürgerinnen und Bürger. Jetzt denke ich mir, die FPÖ, das hat sie ja auch
gestern mit einer eigenen Presseaussendung bewiesen, wo sie einmal mehr
mitgeteilt hat, dass ehemals so heimelige, in den FPÖ-Reihen kuschelnde
Politiker mit Namen Gorbach und Mainoni nicht mehr die ihren sind. Ich nehme
das zur Kenntnis. Die ÖVP wird sich da etwas schwieriger tun. Das, was der Bund
an Partizipation vorgesehen hat, ist weitaus weniger, als das Land Wien
vorsieht.
Der Bund hat lediglich vorgesehen, dass sich die
Bürgerinnen und Bürger die Lärmkarten ansehen dürfen. Im Bundesgesetz ist nicht
einmal vorgesehen, dass es Konfliktpläne gibt. Konfliktpläne sind für
diejenigen, die sich das Gesetz nicht so genau ansehen konnten, jener Bereich,
der ausweist, wo es Konflikte zwischen der Zielvorstellung des Gesetzes und dem
Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gibt. Das gibt es auf Bundesebene nicht,
das wird ausgewiesen.
Das Land Wien wird in Tageszeitungen diese Karten
ankündigen, sie im Internet für jedermann zugänglich machen und sie auch
veröffentlichen. Sie sagten auch, dass es keine Mitsprache gibt. Die Mitsprache
ist genauso stark und genauso klar ausgeführt wie beispielsweise - was wir
tatsächlich in der öffentlichen Diskussion, aber auch hier im Haus erleben -
bei Flächenwidmungsplänen. Natürlich werden die Damen und Herren
BezirksvorsteherInnen Interesse daran haben, das, was ihren Bezirk betrifft und
was ihnen offiziell seitens der MA 22 mitgeteilt wird, auch zu
kommentieren. Und im Gegensatz zum Bund steht im Gesetz drinnen, es sind in die
Beurteilung, aber auch in die Argumentation und in die Maßnahmen die
Stellungnahmen der Bezirke einzubauen. In Wirklichkeit ist dieses Gesetz, das
uns heute vorliegt, ein wesentlich demokratischeres, ein wesentlich griffigeres
und deshalb auch wesentlich wirkungsvolleres als das, was der Bund vorgegeben
hat.
Somit, meine Damen und Herren, gehen die vielen, vielen
Diskussionen und die Kritik dieses Gesetzes ins Leere. Im Bereich der
Möglichkeiten des Landes Wien hat in Kooperation mit der MA 22 die
Baudirektion ein Gesetzeswerk erstellt, das weitaus bürgernäher und
demokratiefreundlicher ist, das die Partizipation vorsieht, das die Information
als verbindlich verankert und all die positiven Rahmenbedingungen inklusive
besserer Grenzwerte, dort wo es möglich war, den Wienerinnen und Wienern
anbietet, was der Bund gänzlich verabsäumt hat.
Ich kann deshalb also in keiner Weise verstehen,
warum Sie meinen, dass der Bund ein besseres Gesetz vorgegeben hat. Ganz im
Gegenteil. Überall dort, wo es durch das Landesgesetz, durch die Kompetenz des
Landes, eine Möglichkeit gegeben hat, das Bundesgesetz zu verbessern, wurde es
gemacht und es zeigt einmal mehr - im Gegensatz zur Argumentation meiner
Vorredner -, dass dieses Gesetz sehr wohl auch den Kriterien einer
Umweltmusterstadt, wie es Wien tatsächlich ist, gerecht wird.
Ich empfehle Ihnen deshalb, meine
Damen und Herren, und fordere Sie auf, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben,
weil es einfach im Bereich des Möglichen ist. Ich leugne nicht, dass der
Bundesgesetzgeber eine schlechte Vorlage gemacht hat, ich leugne nicht, dass
der Bundesgesetzgeber ökologische Rahmenbedingungen hier krass negiert hat.
Aber das, was das Land Wien hier verbessern konnte, wurde im Bereich der
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