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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 65

 

anschauen, wie das letzte Jahr der Schallteppich, der Belastungsteppich vom Flughafen Wien-Schwechat war, dann ist festzustellen, dass die 50 dB-Zone keinesfalls nur bis zur Stadtgrenze Wien geht, sondern ganz im Gegenteil, dass die Zunge, die Richtung Wien reinreicht, mit 50 dB am Tag bereits endet.

 

Es gibt einen zweiten Unterschied und die Qualität macht sicher, wenn man sich das Landesgesetz und die Landesvorgangsweise und das Bundesgesetz anschaut. Wir messen beim Fluglärm nicht die 12 Monate des Jahres, sondern die 6 verkehrsreichsten Monate. Das gewährleistet, dass die Wienerinnen und Wiener weitaus besser gestellt sind, als das der Bundesgesetzgeber vorsieht. Und wenn Sie sich die Nachtwerte ansehen, dann wünsche ich keinem Wiener, dass er das erleben müsste, was der Bundesgesetzgeber für ihn vorgesehen hätte, nämlich in der Nacht einen Grenzwert von 55 dB! Tatsächlich, Kollege Stiftner, ist durch das De-facto-Nachtflugverbot der Fluglärm in Wien gar nicht messbar. Also Gnade uns Gott, der Bundesgesetzgeber hätte tatsächlich in Wien das Sagen, dann würden die Wienerinnen und Wiener nicht mehr sagen können, dass wir in einer Umweltmusterstadt leben, was heutzutage durch die Gesetzgebung, durch die Politik der Sozialdemokratie in dieser Stadt erfreulicherweise gegeben ist. Das heißt, wir haben weitaus höhere Werte als der Bundesgesetzgeber vorsieht und wir konnten durch viele Maßnahmen, die im Ermessen der Bundespolitik liegen, den Wienerinnen und Wienern diese Grenzwerte ersparen.

 

Ein zweites, sehr spaßiges Argument von Ihnen ist die Frage Straßenlärm versus Industrielärm. Auf der einen Seite sagen Sie, der Straßengrenzwert, den der Bund im Gesetz vorgegeben hat, mit 60 dB am Tag und 50 dB in der Nacht wäre zu hoch. Weiters sagen Sie aber nicht, dass wir für die Bundesstraßen der Landesgesetzgeber gar keine Möglichkeit haben, das zu verändern, und sie kritisieren im gleichen Atemzug ohne einmal dazwischen Luft zu holen, dass berechtigterweise das Land gesagt hat, dass in der jetzt vorliegenden Gesetzesvorlage der Industrielärm mit 45 dB in der Nacht beschränkt werden sollte, während der Bundesgesetzgeber 50 dB vorgesehen hat. Ich finde das spaßig und schrullig, auf der einen Seite zu sagen, wir wären industriefeindlich und würden den Wienerinnen und Wienern die Arbeitsplätze rauben, was in der Tat nicht stimmt und gleichzeitig zu argumentieren, dass die Grenzwerte des Bundes zu hoch sind. Das Gegenteil ist der Fall. Wir sorgen uns um die Wienerinnen und Wiener und haben deshalb sehr bewusst niedrigere Grenzwerte gesetzt, weil wir wissen, dass gerade in der Nacht der Lärm besonders störend ist und deshalb zu vermeiden ist.

 

Ein zweites, was in Wirklichkeit alle drei Oppositionsredner beleuchtet haben, ist die mangelnde Partizipation der Bürgerinnen und Bürger. Jetzt denke ich mir, die FPÖ, das hat sie ja auch gestern mit einer eigenen Presseaussendung bewiesen, wo sie einmal mehr mitgeteilt hat, dass ehemals so heimelige, in den FPÖ-Reihen kuschelnde Politiker mit Namen Gorbach und Mainoni nicht mehr die ihren sind. Ich nehme das zur Kenntnis. Die ÖVP wird sich da etwas schwieriger tun. Das, was der Bund an Partizipation vorgesehen hat, ist weitaus weniger, als das Land Wien vorsieht.

 

Der Bund hat lediglich vorgesehen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger die Lärmkarten ansehen dürfen. Im Bundesgesetz ist nicht einmal vorgesehen, dass es Konfliktpläne gibt. Konfliktpläne sind für diejenigen, die sich das Gesetz nicht so genau ansehen konnten, jener Bereich, der ausweist, wo es Konflikte zwischen der Zielvorstellung des Gesetzes und dem Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gibt. Das gibt es auf Bundesebene nicht, das wird ausgewiesen.

 

Das Land Wien wird in Tageszeitungen diese Karten ankündigen, sie im Internet für jedermann zugänglich machen und sie auch veröffentlichen. Sie sagten auch, dass es keine Mitsprache gibt. Die Mitsprache ist genauso stark und genauso klar ausgeführt wie beispielsweise - was wir tatsächlich in der öffentlichen Diskussion, aber auch hier im Haus erleben - bei Flächenwidmungsplänen. Natürlich werden die Damen und Herren BezirksvorsteherInnen Interesse daran haben, das, was ihren Bezirk betrifft und was ihnen offiziell seitens der MA 22 mitgeteilt wird, auch zu kommentieren. Und im Gegensatz zum Bund steht im Gesetz drinnen, es sind in die Beurteilung, aber auch in die Argumentation und in die Maßnahmen die Stellungnahmen der Bezirke einzubauen. In Wirklichkeit ist dieses Gesetz, das uns heute vorliegt, ein wesentlich demokratischeres, ein wesentlich griffigeres und deshalb auch wesentlich wirkungsvolleres als das, was der Bund vorgegeben hat.

 

Somit, meine Damen und Herren, gehen die vielen, vielen Diskussionen und die Kritik dieses Gesetzes ins Leere. Im Bereich der Möglichkeiten des Landes Wien hat in Kooperation mit der MA 22 die Baudirektion ein Gesetzeswerk erstellt, das weitaus bürgernäher und demokratiefreundlicher ist, das die Partizipation vorsieht, das die Information als verbindlich verankert und all die positiven Rahmenbedingungen inklusive besserer Grenzwerte, dort wo es möglich war, den Wienerinnen und Wienern anbietet, was der Bund gänzlich verabsäumt hat.

 

Ich kann deshalb also in keiner Weise verstehen, warum Sie meinen, dass der Bund ein besseres Gesetz vorgegeben hat. Ganz im Gegenteil. Überall dort, wo es durch das Landesgesetz, durch die Kompetenz des Landes, eine Möglichkeit gegeben hat, das Bundesgesetz zu verbessern, wurde es gemacht und es zeigt einmal mehr - im Gegensatz zur Argumentation meiner Vorredner -, dass dieses Gesetz sehr wohl auch den Kriterien einer Umweltmusterstadt, wie es Wien tatsächlich ist, gerecht wird.

 

Ich empfehle Ihnen deshalb, meine Damen und Herren, und fordere Sie auf, diesem Gesetz Ihre Zustimmung zu geben, weil es einfach im Bereich des Möglichen ist. Ich leugne nicht, dass der Bundesgesetzgeber eine schlechte Vorlage gemacht hat, ich leugne nicht, dass der Bundesgesetzgeber ökologische Rahmenbedingungen hier krass negiert hat. Aber das, was das Land Wien hier verbessern konnte, wurde im Bereich der

 

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