Landtag,
2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 65
dort um 19 Patientenplätze mehr.
Die derzeitige Auflistung zeigt, dass es in keinem
der Spitäler, und das sind insgesamt sieben Spitäler plus dem AKH, mehr als
drei Schichten gibt. (Beifall bei der SPÖ.) Also ich weiß nicht, die
Frau Dr Pilz wird mir ja zuhören: Wir haben in allen Spitälern nur drei
Schichten. Ein vierter Schichtbetrieb war manchmal in der Nacht notwendig oder
wurde durchgeführt. Da muss man aber dazusagen: Es war auf Wunsch der
Patienten. Ich habe selbst mit so einem Patienten gesprochen, der Künstler war,
der im Theater aufgetreten ist und der ganz bewusst die vierte Schicht in der
Nacht nach seinem Auftritt gewählt hat, weil es für seinen beruflichen Ablauf
günstiger war. Aber es gibt derzeit keine vierte und fünfte Schicht. Die fünfte
Schicht kann ich mir eigentlich auch gar nicht vorstellen. Es wird an der
Interpretation liegen, in welchem Zeitraum diese stattgefunden hat.
Also wir sind sehr stolz darauf, dass wir diese
Dialyseplätze den Patienten und Patientinnen zur Verfügung stellen können.
Die extramurale Dialyse, die immer wieder
angesprochen wird, ist in Vorbereitung. Da sind natürlich sehr viele
Verhandlungen, auch mit den Sozialversicherungen, notwendig. Da kann man nicht
von heute auf morgen solche Plätze einrichten.
Ich darf nun noch auf die von den GRÜNEN und von der
ÖVP gestellten Anträge bezüglich des Pflegeombudsmannes eingehen, wobei ich
hervorstreichen möchte, dass die Patientenanwaltschaft alle Anliegen, die an
sie herangetragen werden, also auch jene aus dem Pflegebereich, in
vorbildlicher Art und Weise behandelt.
Die Zahl 24, die von den beiden Kolleginnen genannt
wurde, ist eine Aktenzahl. Das heißt nicht, dass von diesen 8 000
telefonischen und schriftlichen Anfragen nur 24 auf den Pflegebereich beschränkt
sind. Das stimmt natürlich nicht, sondern das sind jene Fälle, wo es auch
wirklich zu einer Behandlung, zu einem Akt gekommen ist. Diese Zahl ist
natürlich auch im Bereich der Akutpflege und der Akutbetreuung wesentlich
geringer.
Es ist auch so, dass zwischen dem Pflegeombudsmann,
der Patientenanwaltschaft und dem Patientenanwalt immer ein sehr gutes
Einvernehmen hergestellt war und dass auch in Anlassfällen in Pflegeheimen die
beiden Verantwortlichen sozusagen immer wieder Kontakt gehalten haben und viele
Fälle auch gemeinsam gelöst haben.
Es ist unbestritten, dass der Pflegeombudsmann viele
Aufgaben wahrnimmt, eine Vermittlerfunktion wahrnimmt und durch seine
Anwesenheit und seine Ansprechmöglichkeit das Klima in der Pflege und Betreuung
sowohl für die älteren Menschen als auch für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sehr zuträglich war.
Es ist aber etwas ganz Einmaliges, und darauf möchte
ich schon hinweisen, dass es eben in Wien auf Grund der Schaffung dieses
Pflegeombudsmannes zwei Anlaufstellen für Betroffene gibt. Würden wir die
Agenden der Pflege aus dem Bereich der Patientenanwaltschaft herauslösen, dann
wäre es nur mehr eine Anlaufstelle, nämlich nur mehr der Pflegeombudsmann. In
diesem Fall können wir stolz darauf sein, dass wir als Bundesland Wien diese
Möglichkeit den Pflegenden, den zu Betreuenden, den pflegenden Angehörigen und
den MitarbeiterInnen bieten, dass es eine zusätzliche niederschwellige, moderne
und persönlich engagierte Pflegeombudsstelle gibt, an die sich die Menschen wenden
können, ohne sofort in gewisser Hinsicht einen Rechtsweg beschreiten zu müssen.
Wäre der Pflegeombudsmann eine eigene rechtlich verankerte Stelle, dann würde
es in vielen Fällen immer wieder, bevor noch klargelegt ist, ob ein Verschulden
vorliegt oder nicht, zu einem Rechtsweg kommen, der sehr langwierig ist, der
sehr schwierig ist und diese Problemlösungen, die in den letzten Jahren, in den
letzten zwei Jahren durch den Pflegeombudsmann möglich waren, gar nicht
ermöglichen würde.
Der Pflegeombudsmann hat durch seine
Öffentlichkeitsarbeit, obwohl er natürlich der normalen
Verschwiegenheitspflicht unterliegt, sehr viel zur Bewusstseinsbildung in der
Öffentlichkeit für die ältere Generation, aber auch für die schwere Arbeit bei
den Pflegepersonen beigetragen. Wir haben eben auch im Wiener Pflegeheimgesetz
die Heimkommission geschaffen, wo er ein ständiges Mitglied ist und somit alle
diese Rechte, die Sie in Ihren Anträgen fordern, auch wahrnehmen kann und sie
auch wahrnimmt. Davon sind wir überzeugt.
Außerdem haben wir uns alle selbst im Bereich der
Landesregierung auferlegt, dass wir nicht Gesetze erlassen wollen, die unnötig
sind, die man eigentlich nicht braucht. Zu viele Gesetze regulieren unser Leben
auch nicht besser. In diesem Fall sollen neue Gesetze nur erlassen werden, wenn
ein Regelungsbedarf besteht. Das würde ja bedeuten, dass der Pflegeombudsmann
bis jetzt schlecht gearbeitet hat, wenn man sozusagen das neu regeln muss und
in ein Gesetzeswerk packen. Er hat seine Aufgabe sehr, sehr gut wahrgenommen
und wird sicher auch in Zukunft in diesem Sinne weiterarbeiten.
Zur ÖVP möchte ich noch sagen, dass die Einrichtung
der Pflegeombudsstelle im Dezember 2003 als Akt im Gesundheitsausschuss
natürlich verhandelt wurde und damals sowohl die ÖVP als auch die GRÜNEN und
die FPÖ dagegen gestimmt haben. Und jetzt lese ich in Ihrem Antrag, dass Sie
hier schreiben: Mit geeigneten finanziellen Mitteln langfristig auszustatten.
Also ich sehe darin schon einen Widerspruch, wenn man vor nicht eineinhalb
Jahren gemeint hat, der kriegt eh zu viel Geld und wozu braucht er denn das,
und dann jetzt das noch in einem eigenen Antrag fordert. (Beifall bei der
SPÖ.)
Abschließend möchte ich sagen, dass ich dem Herrn
Dr Dohr und seinem Team ganz, ganz herzlich danken möchte für seine
großartige Arbeit, auch herzlich danken möchte, dass dieser Bericht sehr
schnell jetzt, nachdem doch einige Jahre aufzuholen waren und in diesem Jahr
sehr viel an Berichten uns übermittelt wurden, rechtzeitig übermittelt wurde.
Und ich freue mich schon auf die Anregungen, die wir dann im nächsten Bericht
zu lesen bekommen, und dass wir dann gemeinsam auch diese Herausforderungen
wieder lösen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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