Landtag,
2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 28 von 65
Bevölkerung leider nicht bei Angelegenheiten der PflegeheimbewohnerInnen wahrgenommen wird. Nur 24 von 1 636 Beschwerden im Jahr 2004 haben diesen Pflegebereich betroffen.
Die Freude darüber hat sich auch verflüchtigt, als
wir zur Kenntnis nehmen mussten, dass die vom Patientenanwalt Dr Dohr 2002
bereits geforderte Kompetenzerweiterung noch nicht einmal im Ansatz umgesetzt
wurde, eine Kompetenzerweiterung, um einer eigenen Pflegeanwaltschaft auf Grund
natürlich der bestehenden Unterschiede zwischen dem stationär-medizinisch
indizierten Spitalsaufenthalt und dem Wohnen in einem Pflegeheim gerecht zu
werden.
Und natürlich ist auch die Freude nicht groß über die
schon von Frau Dr Pilz, meiner Vorrednerin, angeführten Mängel in
folgenden Bereichen: Die personelle Unterbesetzung im Hygienebereich, die
Kapazitätsprobleme im Dialysebereich. Im Bericht heißt es darüber: Die dadurch
notwendigen Behandlungen sind unzumutbar für die meisten Patienten, sind eine
unzumutbare Belastung für die meisten Patienten. Wir haben uns nicht gefreut
über die fehlenden Abteilungen für Jugendpsychiatrie und die bereits
angesprochene Situation in den Pflegeheimen von Wien.
Und deshalb, meine Damen und Herren, bringen meine
Kollegin Ingrid Korosec und ich zur Post 1 der Tagesordnung betreffend die
rechtliche Verankerung des Wiener Pflegeombudsmanns einen Beschluss- und
Resolutionsantrag ein, und in dem Antrag heißt es:
„Der Wiener Landtag möge beschließen, dass der
Pflegeombudsmann Dr Werner Vogt mittels landesgesetzlicher Regelung als
Wiener Pflegeanwalt analog zum Wiener Patientenanwalt installiert wird und als
Institution mit geeigneten finanziellen Mitteln langfristig auszustatten ist.
In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung
verlangt.“ (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Klicka. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Marianne Klicka (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau
Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Ich freue mich ganz besonders, dass dieses Jahr schon
der 13. Bericht der Patientenanwaltschaft, die 1992 gegründet wurde,
vorgelegt werden kann, denn uns sozialdemokratischen GesundheitspolitikerInnen
ist die Wahrung der Patientenrechte und die Sicherung der Interessen der
Patienten ein ganz besonderes Anliegen.
Es sind aus den Berichten des Patientenanwaltes
teilweise Mängel aufgezählt worden und dargestellt worden, die eigentlich auch
schon in Behandlung waren und in Umsetzung waren. Dazu kann ich auch heute sehr
erfreulich aus dem Bereich der Dialyse berichten, dass im letzten Jahr schon
vorher vieles in Bewegung war, aber auch endgültig viele neue Plätze geschaffen
werden konnten.
Ganz wichtig für die Arbeit des Patientenanwaltes ist
auch die gute Zusammenarbeit mit der Bundesverwaltung und den gesetzlichen
beruflichen Vertretern der freien Berufe. Herr Dr Dohr und sein Team haben
ständig Kontakt mit der Ärztekammer, der Apothekerkammer, den
Sozialversicherungen und der Pharmaindustrie. Und so wie wir es auch im Wiener
Gesundheitswesen halten, dass wir alle gemeinsam Ziele erreichen wollen, so
gelingt es auf dieser Ebene auch immer wieder der Patientenanwaltschaft. (Beifall
bei der SPÖ.)
2004 war auch ein sehr wichtiges Jahr, weil viele
Gesetze im Vorbereitung oder schon in Beschlussfassung waren, Gesetze auf der
Bundesebene wie das Heimvertragsgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz, auf der
Wiener Ebene das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz, die zusammen mit dem
Krankenanstaltengesetz eine wichtige Grundlage für die Arbeit der
Patientenanwaltschaft in Bezug auf die Patientenrechte und Bewohnerrechte
darstellen.
Der Herr Patientenanwalt bedauert, dass es leider in
Zusammenarbeit mit dem Bund noch immer nicht möglich ist, dieses Gesetz über
die Patientenverfügung, das ein wesentlicher Ausdruck der
Selbstbestimmungsrechte der Patienten ist, endlich in die Tat umzusetzen. Die
Kollegin hat gemeint, das Gesetz braucht sehr lange zur Gesetzeswerdung. Im
Prinzip sind wir vom Bund in den letzten Jahren leider anderes gewöhnt. Die
Gesetze wurden nämlich in Husch-Pfusch-Aktion beschlossen und mussten dann
vielfach vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben werden. Das wollen wir
bei diesem Gesetz natürlich nicht. Wir wissen aber, dass es bereits sehr gut
vorbereitet ist und einfach in der Schublade liegt und so wesentliche
Patientenrechte in Bezug auf die Patientenverfügung den Menschen verwehrt
werden. Und das gerade bei einer Bevölkerung, die immer älter wird und wo wir
wissen, dass es gerade im hohen Alter vielfach zu Demenzerkrankungen kommt, wo
dann die Sachwalterschaft versucht, sozusagen den Willen des Patienten
umzusetzen, und das wäre viel leichter, günstiger und eben der Würde des
Menschen entsprechend besser zu machen, wenn es diese Patientenverfügung bereits
gäbe.
Es wurde in den letzten drei Jahren eine ähnlich hohe
Anzahl von Anliegen, Anfragen, Beschwerden und Vorsprachen eingebracht, also
eine sehr stabile Zahl, die zeigt, dass es natürlich dort, wo viele, viele Menschen
arbeiten und Hunderttausende Krankheitsfälle behandelt, gelöst und geheilt
werden, möglicherweise zu menschlichen Fehlern kommt, die Anzahl kann aber zum
Glück sehr stabil gehalten werden.
Nun darf ich auf den Punkt der
Dialyse eingehen. Der Bericht stammt natürlich aus dem Jahr 2004, und wir sind
sehr stolz, dass wir diese Engpässe, die es damals teilweise gegeben hat, im
letzten Jahr auflösen konnten. Insgesamt können um 85 Patienten pro Woche
mehr behandelt werden. Wir haben im Kaiser-Franz-Josef-Spital die Zahl der
Dialyseplätze von 6 auf 12 verdoppelt, das bedeutet 36 zusätzliche
Patientenplätze. Wir haben im SMZ-Ost um fünf Plätze mehr in Betrieb in diesem
Jahr. Auch das bedeutet 30 Patientenplätze mehr. Wir konnten in den
Verhandlungen mit dem Hanusch-Krankenhaus den dritten Schichtbetrieb eröffnen
und haben
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