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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 65

 

Bevölkerung leider nicht bei Angelegenheiten der PflegeheimbewohnerInnen wahrgenommen wird. Nur 24 von 1 636 Beschwerden im Jahr 2004 haben diesen Pflegebereich betroffen.

 

Die Freude darüber hat sich auch verflüchtigt, als wir zur Kenntnis nehmen mussten, dass die vom Patientenanwalt Dr Dohr 2002 bereits geforderte Kompetenzerweiterung noch nicht einmal im Ansatz umgesetzt wurde, eine Kompetenzerweiterung, um einer eigenen Pflegeanwaltschaft auf Grund natürlich der bestehenden Unterschiede zwischen dem stationär-medizinisch indizierten Spitalsaufenthalt und dem Wohnen in einem Pflegeheim gerecht zu werden.

 

Und natürlich ist auch die Freude nicht groß über die schon von Frau Dr Pilz, meiner Vorrednerin, angeführten Mängel in folgenden Bereichen: Die personelle Unterbesetzung im Hygienebereich, die Kapazitätsprobleme im Dialysebereich. Im Bericht heißt es darüber: Die dadurch notwendigen Behandlungen sind unzumutbar für die meisten Patienten, sind eine unzumutbare Belastung für die meisten Patienten. Wir haben uns nicht gefreut über die fehlenden Abteilungen für Jugendpsychiatrie und die bereits angesprochene Situation in den Pflegeheimen von Wien.

 

Und deshalb, meine Damen und Herren, bringen meine Kollegin Ingrid Korosec und ich zur Post 1 der Tagesordnung betreffend die rechtliche Verankerung des Wiener Pflegeombudsmanns einen Beschluss- und Resolutionsantrag ein, und in dem Antrag heißt es:

 

„Der Wiener Landtag möge beschließen, dass der Pflegeombudsmann Dr Werner Vogt mittels landesgesetzlicher Regelung als Wiener Pflegeanwalt analog zum Wiener Patientenanwalt installiert wird und als Institution mit geeigneten finanziellen Mitteln langfristig auszustatten ist.

 

In formeller Hinsicht wird die sofortige Abstimmung verlangt.“ (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Klicka. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Marianne Klicka (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Ich freue mich ganz besonders, dass dieses Jahr schon der 13. Bericht der Patientenanwaltschaft, die 1992 gegründet wurde, vorgelegt werden kann, denn uns sozialdemokratischen GesundheitspolitikerInnen ist die Wahrung der Patientenrechte und die Sicherung der Interessen der Patienten ein ganz besonderes Anliegen.

 

Es sind aus den Berichten des Patientenanwaltes teilweise Mängel aufgezählt worden und dargestellt worden, die eigentlich auch schon in Behandlung waren und in Umsetzung waren. Dazu kann ich auch heute sehr erfreulich aus dem Bereich der Dialyse berichten, dass im letzten Jahr schon vorher vieles in Bewegung war, aber auch endgültig viele neue Plätze geschaffen werden konnten.

 

Ganz wichtig für die Arbeit des Patientenanwaltes ist auch die gute Zusammenarbeit mit der Bundesverwaltung und den gesetzlichen beruflichen Vertretern der freien Berufe. Herr Dr Dohr und sein Team haben ständig Kontakt mit der Ärztekammer, der Apothekerkammer, den Sozialversicherungen und der Pharmaindustrie. Und so wie wir es auch im Wiener Gesundheitswesen halten, dass wir alle gemeinsam Ziele erreichen wollen, so gelingt es auf dieser Ebene auch immer wieder der Patientenanwaltschaft. (Beifall bei der SPÖ.)

 

2004 war auch ein sehr wichtiges Jahr, weil viele Gesetze im Vorbereitung oder schon in Beschlussfassung waren, Gesetze auf der Bundesebene wie das Heimvertragsgesetz und das Heimaufenthaltsgesetz, auf der Wiener Ebene das Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz, die zusammen mit dem Krankenanstaltengesetz eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Patientenanwaltschaft in Bezug auf die Patientenrechte und Bewohnerrechte darstellen.

 

Der Herr Patientenanwalt bedauert, dass es leider in Zusammenarbeit mit dem Bund noch immer nicht möglich ist, dieses Gesetz über die Patientenverfügung, das ein wesentlicher Ausdruck der Selbstbestimmungsrechte der Patienten ist, endlich in die Tat umzusetzen. Die Kollegin hat gemeint, das Gesetz braucht sehr lange zur Gesetzeswerdung. Im Prinzip sind wir vom Bund in den letzten Jahren leider anderes gewöhnt. Die Gesetze wurden nämlich in Husch-Pfusch-Aktion beschlossen und mussten dann vielfach vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben werden. Das wollen wir bei diesem Gesetz natürlich nicht. Wir wissen aber, dass es bereits sehr gut vorbereitet ist und einfach in der Schublade liegt und so wesentliche Patientenrechte in Bezug auf die Patientenverfügung den Menschen verwehrt werden. Und das gerade bei einer Bevölkerung, die immer älter wird und wo wir wissen, dass es gerade im hohen Alter vielfach zu Demenzerkrankungen kommt, wo dann die Sachwalterschaft versucht, sozusagen den Willen des Patienten umzusetzen, und das wäre viel leichter, günstiger und eben der Würde des Menschen entsprechend besser zu machen, wenn es diese Patientenverfügung bereits gäbe.

 

Es wurde in den letzten drei Jahren eine ähnlich hohe Anzahl von Anliegen, Anfragen, Beschwerden und Vorsprachen eingebracht, also eine sehr stabile Zahl, die zeigt, dass es natürlich dort, wo viele, viele Menschen arbeiten und Hunderttausende Krankheitsfälle behandelt, gelöst und geheilt werden, möglicherweise zu menschlichen Fehlern kommt, die Anzahl kann aber zum Glück sehr stabil gehalten werden.

 

Nun darf ich auf den Punkt der Dialyse eingehen. Der Bericht stammt natürlich aus dem Jahr 2004, und wir sind sehr stolz, dass wir diese Engpässe, die es damals teilweise gegeben hat, im letzten Jahr auflösen konnten. Insgesamt können um 85 Patienten pro Woche mehr behandelt werden. Wir haben im Kaiser-Franz-Josef-Spital die Zahl der Dialyseplätze von 6 auf 12 verdoppelt, das bedeutet 36 zusätzliche Patientenplätze. Wir haben im SMZ-Ost um fünf Plätze mehr in Betrieb in diesem Jahr. Auch das bedeutet 30 Patientenplätze mehr. Wir konnten in den Verhandlungen mit dem Hanusch-Krankenhaus den dritten Schichtbetrieb eröffnen und haben

 

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