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Landtag, 2. Sitzung vom 15.12.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 65

 

Wiederholungen zu verlieren, darauf hinweisen, dass die Diskussionen um die Gemeindewahlordnung in diesem Haus und außerhalb dieses Hauses eine lange und, würde ich meinen, gute Tradition gehabt haben, und ich gehe auch davon aus, dass sie eine lange und gute Zukunft haben werden. Denn es zählt dies zweifelsohne zu den unter uns immer sehr beliebten Themen. Es interessiert zwar sonst niemanden, aber wir beschäftigen uns sehr gerne mit den Fragen der Gemeindewahlordnung, und das soll auch recht sein. Der Aspekt, den Sie heute in Ihrer Frage einbringen, hat allerdings einen relativen Neuigkeitswert, denn diese Frage wurde erst in jüngerer Zeit diskutiert.

 

Ohne jetzt die Detailmaßnahme beurteilen zu wollen: Sie können grundsätzlich davon ausgehen, dass ich Maßnahmen, die zu einer Anhebung der Beteiligung an Wahlen führen, grundsätzlich begrüße. Ich denke, dass jeder Demokrat ein hohes Ausmaß an Interesse daran haben muss, dass die Wählerinnen und Wähler tatsächlich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen - ohne dass man sie dazu zwingt, sondern aus Überzeugung. Daher ist alles, was dies erleichtert, aus meiner Sicht zu befürworten.

 

Ob diese Maßnahme nun tatsächlich eine Sinn machende ist, das werden mit Sicherheit die Parteiengespräche, die es auch darüber geben wird, beweisen müssen. Denn ich muss hier nun einmal auch darauf verweisen, dass diese Maßnahme in der Steiermark - konkret bei der letzten Landtagswahl in der Steiermark - lediglich eine Erhöhung der Wahlbeteiligung um 3,9 Prozent erbracht hat. Ich will das nicht minder schätzen, fast 4 Prozent sind eigentlich etwas, wovon man sagen kann: Ja, okay! Aber es ändert dies nichts an der Tatsache, dass das natürlich auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein kann.

 

Trotzdem ist das kein Gegenargument für mich. Ich meine, dass man sich diese Maßnahme und auch andere Maßnahmen durchaus überlegen sollte. Denn jeder weiß, dass ich seit geraumer Zeit auch im Rahmen des Städtebundes dafür eintrete, dass man die Lösungen, zu denen wir hier auch einen gemeinsamen Beschluss des Landtages im Hinblick auf eine, wenn man so will, Fernwahl erreicht haben, doch endlich umsetzen sollte und uns auch die rechtlichen Voraussetzungen seitens des Bundesgesetzgebers gegeben werden sollten.

 

Hier also zusammengefasst: Ja, es sollte im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Erhöhung der Wahlbeteiligung auch darüber diskutiert werden.

 

Präsident Johann Hatzl: 1. Zusatzfrage: Herr Abg Jung.

 

Abg Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke, Herr Bürgermeister!

 

Sie haben gesagt, dass diese Diskussion in Wien schon eine lang gehende ist. Ebenso lang gehend ist eben auch das stetige Sinken der Wahlzahl und der Wahlbeteiligung. Ich glaube, wir sollten wirklich nicht nur darüber reden, sondern auch Maßnahmen setzen, die eine höhere Wahlbeteiligung ermöglichen.

 

Es ist uns ja allen bekannt, dass ein beträchtlicher Teil der Wiener für die Wochenenden Wohnsitze außerhalb Wiens hat. Hier würde gerade die von uns vorgeschlagene Maßnahme nach dem Modell Steiermark sicher den Bürgern die Möglichkeit geben, ohne dass sie auf ihr Wahlrecht verzichten müssten, trotzdem ihr Wochenende draußen zu verbringen. Die Aufwendungen dafür, wenn man das steirische Muster nimmt, wären für die Stadt sicherlich nicht so hoch.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Ich habe jetzt die Frage nicht ganz mitbekommen, aber ich stimme dem zu, was Sie gesagt haben. Ich glaube allerdings, dass niemand seines Wahlrechts beraubt wird, der einen Zweitwohnsitz hat. Denn niemand verbietet jemandem, von seinem Zweitwohnsitz - etwa aus Niederösterreich, aus der Steiermark oder aus dem Burgenland - so zurückzukommen, dass er doch noch zur Urne eilen kann. Aber zweifelsfrei ist das, wenn man das ein oder zwei Tage, also beispielsweise am Freitag, auch erledigen kann, eine Idee, der ich mich nicht verschließe.

 

Präsident Johann Hatzl: Nächste Zusatzfrage: Frau Abg Vassilakou.

 

Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!

 

Es freut mich sehr, dass Sie sich der Möglichkeit einer vorzeitigen Stimmabgabe anschließen können, denn das würde viel mehr Menschen die Möglichkeit geben, ihr Stimmrecht auszuüben. Das wäre ein Mehr an Demokratie. Eine weitere Möglichkeit, an ein Mehr an Demokratie zu kommen, wäre, ein proportionales Wahlrecht in Wien dahin gehend umzusetzen, dass nicht die stimmenstärkste Fraktion bevorzugt wird.

 

Das heißt, ich frage Sie konkret: Finden Sie es fair, dass in Wien ein Grundmandat derzeit mit ungefähr 5 500 Stimmen erreicht werden kann, hingegen ein Reststimmenmandat 8 500 Stimmen - unter Anführungszeichen - kostet und dadurch die stimmenstärkste Fraktion bevorzugt wird?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Klubvorsitzende!

 

Diese Diskussion ist, hier im Haus geführt, älter als Sie. Denn die Frage... (StRin Dr Monika Vana: Das heißt nur, dass nichts passiert ist! - Weitere Zwischenrufe.) Da hat jemand versucht, charmant zu sein, wie großartig! (Heiterkeit bei der FPÖ. - Zwischenrufe bei der ÖVP und den GRÜNEN.)

 

Ich denke, die Frage der Gerechtigkeit ist immer auch eine Frage des Blickwinkels. Zweifelsohne wäre es am gerechtesten, wenn wir tatsächlich das Prinzip, dass jede Stimme gleich viel wert ist, komplett umsetzen, das heißt, 100 Einer-Wahlkreise schaffen und dann nach dem Mehrheitswahlrecht - welcher Abgeordnete gewählt wird - diesen Gemeinderat zusammensetzen.

 

Ich gehe ohne nähere Diskussion darüber davon aus, dass meine Fraktion sich solchen Vorstellungen nicht verschließen würde und einer solchen besonderen Form der Gerechtigkeit eine ganze Menge abgewinnen könnte. Es gibt andere Einrichtungen auch in unserer Stadt, in

 

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