Landtag,
23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 54 von 69
Zum Pensionssicherungsbeitrag: Lieber Herr Kollege
Barnet, wenn die Freiheitlichen die Vertretung des kleinen Mannes so ernst
nehmen, wie sie das angeblich immer behaupten, dann müssen sie schon aus diesem
Grund diesem Wiener Modell zustimmen. Was haben wir gemacht? Wir haben
berechnet, was die Bundesformel im Geldwert wert ist, was das in Geld heißt und
haben eine sozial verträgliche, sozial gestaltete Formel gegengerechnet. Beide
ergeben den gleichen Geldwertbetrag, nur zahlt bei uns der Obersenatsrat, der
Personaldirektor von seiner zukünftigen Pension um ein Eckhaus mehr
Pensionssicherungsbeitrag als der so genannte kleine Mitarbeiter, der
1 500 EUR Pension hat. Aber Fakt ist, in Summe dessen, was Geld
hereinkommt, kommt durchgerechnet beim Bundessystem genau der gleiche Geldwertbetrag
herein wie mit unserem System. (Abg Dr Wilfried Serles: Die Rechnung möchte
ich sehen!)
Die Berechnung, Herr Dr Serles, sind wir gerne
bereit, Ihnen mit allen Facetten offen zu legen. Wir haben nur eines gemacht,
wir haben den kleinen Mitarbeiter ernst genommen. (Abg Dr Wilfried Serles: Wie viele Millionen Euro kostet das wirklich?)
Gerade Sie, Herr Dr Serles, würde ich jetzt wirklich ersuchen, als
Wirtschaftstreuhänder vorsichtig zu sein, weil ich kann Ihnen diese Rechnung
auf Euro und den hundertstel Cent nachweisen. Das ist ihr Problem! Genau das
ist Ihr Problem! Weil wir haben nichts anderes gemacht als das, was der Bund
gemacht hat, vom Geldwert her, nur haben wir in Vertretung des kleinen Mitarbeiters
sozial gestaffelt.
Ich möchte nicht verhehlen, dass ich mit den früheren
Pensionisten nicht unerhebliche Schwierigkeiten habe, auch heute noch, warum
sie so viel zahlen müssen. Aber wenn man ihnen das in einem langen Diskurs
erklärt, ist es auch nachvollziehbar, dass jemand, der 1 900 EUR Bruttopension
hat, ein bisschen weniger zahlt als derjenige, der 3 000, 4 000 oder
5 000 EUR Pension hat, der ruhig sozial gestaffelt mehr zahlen kann.
Das ist eine Antwort, wie man sozial verträglich Pensionssicherungsbeiträge
einführen kann. Diese Antwort kommt Ihnen gar nicht in den Sinn. Man sieht es
auch bei den Wahlergebnissen.
Wenn man sich wirklich mit unserem Gesamtsystem
beschäftigen würde, dann würde man darauf kommen, dass die so genannten
Nebengebühren nicht wie im ASVG all inclusive hineingerechnet, sondern bei uns
seit fast 30 Jahren nach einem so genannten RVZG berechnet werden. Dieses
RVZG hat seit seiner Einführung ein Geheimnis, nämlich lebenslanges
Durchrechnen. Da wird seit damals lebenslang durchgerechnet. Da sind wir schon
lange in der Verflachung und in einer ganz schönen Geraden. (Abg Günther Barnet: Wir haben zu viele
Zulagen!) - Diese klappt auch nicht? Wir haben noch zu viele Zulagen, recht
viele Zulagen? Wir haben ein System, wo immerhin ein Drittel der Pension, weil
die Nebengebühren sind im Schnitt ein Drittel des Gesamtruhebezugs, schlichtweg
dazu führt, dass bei denen seit zig Jahren, seitdem es das gibt, lebenslang
durchgerechnet wird. Wir haben hier auch eine soziale Antwort. Wir haben hier
schon lange diese soziale Antwort gegeben. Genau das sollte man, wenn man über
unser Pensionssystem spricht, auch heranziehen.
Der nächste Punkt: Die Frauen; die Kollegin
Frauenberger hat da schon vieles gesagt. Sie haben hier gesagt, die
Fraueneinkommen sind bei uns so hoch. (Abg
Günther Barnet: Das habe ich nicht gesagt! Ich habe gesagt, im öffentlichen
Dienst! Durchschnittlich 54 Prozent!) Warum ist das so? Wie viele
Relationen haben wir in Teilbeschäftigung zum ASVG? Wie viele Relationen haben
wir in geringfügiger Beschäftigung zum ASVG? Und wie viele bei uns haben
schlichtweg auch eine Karrieremöglichkeit, die geschlechtsneutral ordentlich
abgegolten wird? Das ist halt unser System. Wir reden nicht nur über
Frauenförderung, sondern wir tun es auch! Wir tun es ganz einfach! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren der Opposition oder auf
Bundesebene Regierungsparteien, glauben Sie denn wirklich, dass es gerade in
der Frauenpolitik wirklich sozial verträglich ist, zur Pensionsbemessung Zeiten
heranzuziehen, die 20 Jahre, 15 Jahre schon vergangen sind? Glauben
Sie denn das wirklich? Glauben Sie wirklich, dass es sozial verträglich ist,
bei einer Kollegin, die von 25 bis 30 aus sehr guten Gründen in
Teilbeschäftigung war und heute 40 ist, damals in einem Pensionssystem gelebt
hat, wo die letzten 15 oder die letzten 18 Jahre maßgebend gewesen sind
und jetzt auf einmal die Zeit von 25 bis 30 voll hineingerechnet wird, ohne die
Möglichkeit des Nachkaufs, ohne die Möglichkeit der Selbstgestaltung? Glauben
Sie denn wirklich, dass das sozial verträglich ist. Denken Sie doch einmal über
den Begriff der Sozialverträglichkeit nach!
Was machen wir? Wir gehen in die Zukunft. Wir gehen
genauso in die 40-jährige Durchrechnung, aber wir gehen in eine gestaltbare
40-jährige Durchrechnung. Wenn heute jemand von 30 bis 35 sagt, er möchte zu
Hause bleiben, möchte Teilzeit machen, so soll er dies tun, aber es sind zwei
Dinge, nämlich er weiß, was auf ihn pensionsrechtlich zukommen kann und die
teilbeschäftigte Kollegin hat auch die Möglichkeit des Nachkaufs, wenn sie sich
das sozial leisten kann. Hier haben wir eine klare Botschaft: Das ist die
Zukunft, die zukünftige Entwicklung und nicht der brutale rückwirkende
Eingriff, ohne irgendetwas reparieren zu können. Das ist ein kleines Beispiel,
warum Ihre Pensionsreform solch eine Resonanz in der Bevölkerung hat.
Ich möchte schon zum Schluss
kommen. Wir haben uns auch etwas überlegt, wie man einen sozialen Ausgleich
zwischen so genannten Pragmanen und so genannten Vertragsbediensteten aufrecht
erhalten kann. Hier haben wir ein paar wesentliche Unterschiede. Bei uns hat
der Vertragsbedienstete die gleichen Beförderungsmodalitäten, die gleichen
Aufstiegsmodalitäten wie der Pragmane. Das ist beim Bund unter anderem ein
Fremdwort gewesen, die Zukunft wird ein bisschen anders sein, dauert aber sehr
lange. Wir haben für die Vertragsbediensteten eine Pensionskasse einbezogen,
weil wir sagen, diese Pensionskasse muss ganz einfach für Vertragsbedienstete
Wirksamkeit haben, weil diese Vertragsbediensteten ebenfalls nicht unwesentliche
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular