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Landtag, 23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 48 von 69

 

dramatisch dar. Da stellt sich nämlich heraus, dass bald einmal auf zwei aktive Bedienstete ein Bediensteter im Ruhestand kommt. (Abg Rudolf Hundstorfer: Wo ist denn der Blödsinn her?) Dieser Blödsinn ist aus dem Budget des Jahres 2003 dieser Wiener Stadt- und Landesverwaltung! Das hab’ nicht ich erfunden, das sind die Zahlen, die Sie nur nachzulesen brauchen. Ich kann sie Ihnen gerne nachher zur Verfügung stellen, es ist ganz einfach.

 

Das dokumentiert sich auch in den Abbauzahlen der Stadt Wien. Während der Bund beginnt, in der letzten Gesetzgebungsperiode und in dieser 10°bis 11°Prozent der öffentlich Bediensteten abzubauen, schafft es die Stadt Wien, wenn man die reine Verwaltung hernimmt, 2°Prozent abzubauen, und wenn man die Stadtwerke und alles dazunimmt, 4°Prozent. 4°im Verhältnis zu 11! Da zeigt sich schon alleine, dass Sie nicht wollen. (Abg Rudolf Hundstorfer: Wir haben auch viele Aufgaben übernehmen müssen!) Aber geh bitte, was müssen die Stadtwerke für Aufgaben vom Bund übernehmen? Ich hab’ nicht gewusst, das Tramwayfahren, Strom und Gas Bundesaufgaben sind! Also das zeigt mir einmal, dass der Kanal, der Friedhof, Straßenbahnfahren, Autobusfahren, Strom oder Gas Bundesaufgabe sind! Was ist das für eine Bundesaufgabe? Wo steht in der Bundesverfassung, dass Tramwayfahren Bundesaufgabe ist? Zeigen Sie mir das, Kollege Hundstorfer! Das sind die Stadtwerke und das hat nichts mit dem Bund zu tun.

 

Ein anderes Zahlenbeispiel, weil die Kollegin Frauenberger gesagt hat, das ist alles nicht nachvollziehbar. Schauen wir uns die beiden Harmonisierungsmodelle im Vergleich an, weil man es so leicht vergisst: Bund bis 2017, Wien: Spätestes Datum des Inkrafttretens, also des Wirksamwerdens, 2042. Antrittsalter im Bund heute schon 61,5, in Wien immer noch 60. Organisationsänderungen - von Ihnen angesprochen, Kollegin Frauenberger - weiterhin in Wien möglich, 55 Jahre bei vollen Bezügen, im Bund°... (Abg Rudolf Hundstorfer: Das ist falsch!) Was heißt, das ist falsch? Das ist aus eurer Novelle! Wie können Sie sagen, sie ist falsch? Soll ich sie Ihnen vorlesen? Bund 61,5, vom Verfassungsgerichtshof sogar die verpflichtende Pensionierung durch den Gesetzgeber aufgehoben. Man wird sehen, wie der Verfassungsgerichtshof das bei der Landesnovelle beurteilt.

 

Nächstes Beispiel, ab Durchrechnungszeitraum 2042 und 2028 beginnt man die Zahlen zu summieren, und jetzt brauche ich gar nicht das Rechenbeispiel des Kollegen Tschirf zu nehmen, sondern einfach nur die Zahlen aus dem Entwurf des Landes Wien. Nehmen wir uns ein Beispiel her, den so genannten Pensionssicherungsbeitrag, also eine Zahlung, die sowohl vom Aktiv- als auch vom Ruhebezug der öffentlich Bediensteten dafür geleistet wird, dass sie sichergestellterweise eine Pension, ich korrigiere mich, einen Ruhebezug haben, weil das sonst aus dem Aufwand nicht mehr bedeckbar ist. Unterschied Wien zum Bund: 1 Prozent bei den aktiven, 0,5 Prozent beim Ruhestand. Das klingt so bedeutungslos, 1°Prozent und ein halber Prozent, deswegen schläft ja noch keiner unter der Brücke, wenn man ihm das wegnimmt.

 

Sieht man sich aber die Zahl an, was das in einem konkreten Jahr bedeuten würde und zwar mit Wirksamkeit sofort nächstes Jahr, so sind das 20,5 Millionen EUR oder für den Kollegen Ekkamp in Schilling, weil er es nicht gerne so vorgerechnet hat, sonst glaubt er, ich weiß es nicht: 282 Millionen ATS. 282 Millionen ATS oder 20,5 Millionen EUR alleine bei der Frage, ob ich den Pensionssicherungsbeitrag an den Bund angleiche, ein halbes beziehungsweise 1°Prozent beim Aktiv- oder beim Ruhebezug. Und wegen einem halben oder 1°Prozent schläft kein öffentlich Bediensteter in Ruhe oder im Aktivstand unter der Brücke! Kein Mensch lebt deswegen unter der Brücke! 282 Millionen ATS, eine einzige Maßnahme, im nächsten Jahr wirksam. (Aufregung bei der SPÖ.)

 

Nächster Aspekt: Pensionseintrittalter. 2024 wird das erst schlagend und macht gemäß Ihren eigenen Rechnungen aus dem Entwurf der Stadt Wien 104 Millionen EUR aus. Würde es früher wirksam werden, stünden diese Mittel der Stadt zur Verfügung.

 

Gesamtpersonalaufwand: Verringerung 51 Millionen EUR. Durchrechnungsverlust, wenn man es nicht so wie die Stadt bis zum Jahr 2042 machen würde, sondern schon früher wie der Bund: 88,9 Millionen EUR. Summiert, alles aus dem Entwurf der Stadt Wien oder des Landes Wien, allein diese vier entscheidenden Beiträge und das schon in wenigen Jahren, wenn sie früher in Kraft treten würden: 264 Millionen EUR oder für die, die es noch in Schilling haben wollen, 3,6 Milliarden ATS. Das gibt diese Stadt für ihre Bediensteten mehr aus, weil sie nicht bereit ist, ein ordentliches Pensionsharmonisierungsmodell zu machen, bei dem - und ich wiederhole mich - nachher keiner unter der Brücke schläft. Das ist Geld, das im Sachaufwand fehlt und zwar schon in wenigen Jahren und das Sie auf der anderen Seite beim Finanzausgleich vom Bund haben wollen, nur weil Sie selbst beinharte Interessensgruppenpolitik für eine Gruppe von Bediensteten machen und nicht das Gesamtwohl der Wienerinnen und Wiener im Auge haben! (Beifall bei der FPÖ. – Abg Harry Kopietz: Ich bedanke mich für den Vortrag und die Feststellung, dass Wien sozial verträglich vorgeht im Gegensatz zum Bund!)

 

Also jetzt werde ich Ihnen etwas sagen, Kollege Kopietz: Was das mit sozialer Verträglichkeit zu tun hat, verstehe ich nicht! (Abg Harry Kopietz: Weil wir eine andere Basis im Auge haben gegenüber Sie! Sie haben eine andere Pensionsreform!) Also es heißt einmal “gegenüber mir“ und ich verwehre mich gegen den pluralis maiestatis. Ich nehme ihn nicht in Anspruch, es heißt “mir“, aber der Punkt ist der: Ich verstehe nicht, wo es da um soziale Gerechtigkeit geht, denn da sind ja nicht nur die Bezüge der Putzfrau dabei. Da geht es ja nicht um die Putzfrau, da geht es ja nicht um den handwerklich Bediensteten, da geht es ja nicht um den Feuerwehrmann allein, da geht es ja nicht um den Straßenbahnfahrer°... (Abg Heinz Hufnagl: Alleine geht es nicht darum, aber in der Summe!) Lassen Sie mich das Argument zu Ende führen, denn das ist der entscheidende Punkt: Bei dem manifestiert sich ja der Unterschied nicht so richtig

 

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