Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 76 von 104
gewerbsmäßigen Tätigkeit
im Sinne unseres Gesetzes nachgehen darf. Und hier liegt der Mangel der
Bundespolizeidirektion! (Beifall bei der FPÖ.)
Ich verstehe auch, Kollege
Pfeiffer, dass das der ÖVP unangenehm ist. Da fühlen Sie sich natürlich
verantwortlich, wenn Sie den Innenminister stellen, hier das Innenministerium
selbst nach den falschen Gesetzen läuft und die Bundespolizeidirektion Wien
nicht reagiert. Sie fühlen sich auch deswegen zuständig - und da hat der
Kollege Schuster Recht -, weil nicht die nötige Polizei da ist, um das Gesetz
zu vollziehen. Wir haben das auch anlässlich der Beschlussfassung des
Prostitutionsgesetzes gesagt, weil die Bundespolizeidirektion Wien und das Innenministerium
- in nahezu frecher Art, muss man schon sagen - gesagt haben: Wir wollen damit
nicht belästigt werden, weil eine Belastung der Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes mit so genannten artfremden Tätigkeiten - also mit
Aufgabenstellungen, die nicht in Zusammenhang mit den Kernaufgaben der
Sicherheitspolizei stehen - nicht in Betracht gezogen werden kann.
Was soll das heißen? - Das heißt, dass das
Bundesministerium für Inneres, die Bundespolizeidirektion Wien sagt: Wir wollen
das Wiener Prostitutionsgesetz nicht vollziehen, das ist für uns eine artfremde
Tätigkeit und es geht nicht um die Sicherheit, wir haben dafür keine Leute,
andere Sachen sind für uns wichtiger, wir strafen lieber ein paar Parksünder,
weil dadurch ein Geld hereinkommt, aber wir vollziehen kein Wiener
Sicherheitsgesetz. Kollege Pfeiffer, ich verstehe, dass Ihnen das nicht
angenehm ist.
Schuster Kollege (Heiterkeit. - Amtsf StRin Mag
Renate Brauner: Was verwirrt Sie?), Kollege Schuster - kann passieren -,
wenn du fragst: Woher kommen diese Zahlen? Wieder: Bundesministerium für
Inneres, Stellungnahme anlässlich des Prostitutionsgesetzes, du kennst sie. Du
sagst sie selber, die Zahl der Geheimprostituierten. Wir haben nicht gesagt,
dass von diesen geschätzten 1 500 jede legal Aufenthalt hat oder legal der
Prostitution nachgeht, sondern wir haben gesagt, es gibt geschätzte 1 500
schwarzafrikanische Prostituierte. Wir haben nicht gesagt, dass die alle legal
sind, in doppelter Hinsicht. 4 000, sagt das Bundesministerium für Inneres
anlässlich unserer Gesetzgebung (Abg Godwin Schuster: Ja!), 4 000
geschätzte Geheimprostituierte - also aus diesem Bereich sind die Zahlen. (Abg
Godwin Schuster in Richtung Abg Josef Wagner deutend: Aber er hat gesagt
6 000 bis 10 000!)
Zu der Frage, was die MA 15 damit zu tun hat:
Die MA 15 hat als Behörde Folgendes damit zu tun. Ich gestehe ihr zu - wir
haben das auch beim Gesetz diskutiert -, dass sie sagt: Verwaltungsübertretung,
wenn sie vorlegt; Strafmilderung - das ist aber nicht die MA 15, sondern
eine andere Behörde - dann, wenn sie der Gesundheitsuntersuchung nachgeht, aber
die sonstigen Bedingungen des Gesetzes nicht erfüllt. Dem haben wir auch
zugestimmt.
Nicht zugestimmt haben wir, dass die MA 15 sagt:
Wir wissen zwar, die Bundespolizeidirektion hat sich mit höchster
Wahrscheinlichkeit geirrt, sie hätte ja keine Berechtigung ausstellen dürfen,
aber wir reagieren jetzt nicht darauf. - Das ist aus unserer Sicht nicht
zulässig. Ich sage ja nicht gleich, dass sie sie damit in die Illegalität bringen
müssen, damit wir die gesundheitspolitischen Maßnahmen nicht mehr vollziehen
können. Aber es gibt ja noch andere Dinge, die man sich im Zusammenhang
überlegen kann.
Kollegin Vana! Schwarzafrikaner, Osteuropäer oder was
auch immer, mir ist das völlig wurscht. Mir ist es wurscht, woher diese
Menschen kommen, das tut nichts zur Sache, ich habe nichts gegen sie. Mir geht
es darum, dass gegen die dahinter liegenden Banden, die diese Frauen ausnützen,
sie mit Zwang - ich habe das vorhin gesagt - auf den Strich stellen und in
Drogenabhängigkeit bringen, vorgegangen wird. (Beifall bei der FPÖ.)
Da hilft es nicht, die Augen zu verschließen und zu
sagen, das gibt es alles nicht, es kommt nicht vor, wir stehen nur für die
braven Sexarbeiterinnen. Um die geht es überhaupt nicht, es geht nicht gegen
die! Es geht gegen diejenigen - und das ist amtsbekannt -, die Gewalt ausüben,
die sie dazu zwingen, die sie in Abhängigkeitsverhältnisse jeder Art pressen.
Mit denen habe ich überhaupt kein Mitleid, für die habe ich null Mitleid, woher
sie auch kommen: Ob das Wiener Zuhälter sind, ob das schwarzafrikanische
Zuhälterbanden sind, ob das osteuropäische Zuhälterbanden sind, ist mir völlig
wurscht! Da ist gegen jeden vorzugehen.
Das Wiener Prostitutionsgesetz war an sich ein
Beitrag dazu, die Illegalität stärker zu bekämpfen und das Legale zuzulassen
und zu kontrollieren. Deswegen haben wir dem zugestimmt. Aber wenn sich
herausstellt, dass die Behörden - und die habe ich angesprochen - nicht bereit
sind, gegen das dahinter liegende Umfeld, die dahinter liegende organisierte
Kriminalität vorzugehen, obwohl sie das könnten, dann muss ich das aufzeigen -
und das hat nichts mit der Herkunft der Frauen zu tun, die man zur Prostitution
zwingt und auf die Straße stellt! Du weißt das, dass sie gezwungen werden, und
das ist jetzt nicht die nette Sexarbeiterin, sondern das sind arme Frauen, die
wirklich schlechtest behandelt werden. Niemand von uns, niemand in der
Freiheitlichen Partei richtet sich gegen diese Frauen, und es war unfair, das
zu sagen! (Beifall bei der FPÖ.)
Eines hat sich auch herausgestellt. Es hat sich
herausgestellt, dass die Anträge, die von den GRÜNEN und von der ÖVP im
Zusammenhang mit dem Prostitutionsgesetz gekommen sind - nämlich dahin gehend,
dass die Frauen nicht mehr bei Amtsärzten zur Gesundheitskontrolle erscheinen
sollen, sondern bei irgendwelchen Fachärzten, und dass das nicht wöchentlich,
sondern nur noch in längeren Abständen, monatlich oder sonst was, der Fall sein
soll -, falsch sind.
All das, was beschrieben wurde,
die Aggression, die stattfindet, die Gewalt gegen die Frauen, die Gewalt
zwischen den Frauen - das passiert uns leider auch -, wäre nicht bekannt - und,
Godwin Schuster, du hast es in Wahrheit bestätigt! -, es wäre nicht bekannt,
würde nicht die Untersuchung - und das muss man zu Recht
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