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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 33 von 104

 

Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Sehr geehrte Damen und Herren des Wiener Landtages!

 

Ich möchte mich insbesondere mit dem vorliegenden Gesetz, das das Wiener Grundversorgungsgesetz ist und heute erlassen werden soll, beschäftigen und hervorheben - und das hat eben mein Vorredner meiner Ansicht nach nicht gesagt -, dass ganz besonders Wien, dass Herr Bgm Häupl in den Verhandlungen darauf bestanden hat, dass alle Asylwerber, egal in welchem Asylverfahren, in dieses Grundversorgungsgesetz mit einbezogen werden, sodass alle eine Grundversorgung bekommen, egal ob sie in einem Asylverfahren abgelehnt worden sind, egal ob dieses Asylverfahren noch nicht dementsprechend einem Entschluss zugegangen ist. Es werden in Wien insbesondere mit diesem Gesetz alle in die Grundversorgung aufgenommen, und dazu steht natürlich die sozialdemokratische Politik in Wien. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Wien ist das erste Land, das die Grundversorgung der hilfs- und schutzbedürftigen Fremden gesetzlich verankert, heute gesetzlich verankert mit den Stimmen der Sozialdemokratie. Das Gesetz dient der Umsetzung der mit dem Bund und den Ländern abgeschlossenen Vereinbarung vom 1.5.2004. Diese Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art 15a Bundes-Verfassungsgesetz legt gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Asylwerber, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen fest. Das ist der besondere Passus, denn das heißt, es werden aufgrund dieses Gesetzes tatsächlich in Wien alle Menschen versorgt, und das ist meiner Ansicht nach eine sehr soziale Leistung und eine sehr sozialdemokratische Leistung!

 

Ziel dieser Vereinbarung - und davon muss man ausgehen - zwischen Bund und Ländern ist es, dass es eine österreichische Vereinheitlichung der Grundversorgung gibt. Was diese österreichische Vereinheitlichung betrifft, ist es ja, wie wir wissen, zum Beispiel auf dem Sozialhilfegesetzpassus noch nicht durchgegangen, dass es österreichweit noch keine sozialhilfegesetzliche Vereinheitlichung gibt, die für hilfsbedürftige Fremde eine Sicherstellung auch ihrer Rechtssicherheit mit sich brächte.

 

Durch die Schaffung eines zentralen Datenverbundes soll die Verteilung der Zielgruppenangehörigen im gesamten Bundesgebiet ermöglicht werden und damit eine regionale Überbelastung vermieden werden. Gleichzeitig ist durch diese Vereinbarung das vorliegende Grundversorgungsgesetz ein großer Schritt hin zur Umsetzung der EU-Richtlinie vom 27. Jänner 2003, die uns ja vorgegeben ist, wonach sich jedes Land dementsprechend verhalten muss und die Richtlinien einhalten muss, die zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von AsylwerberInnen in den Mitgliedstaaten gesetzt werden. Diese Vereinbarungen müssen bis Sommer 2005 vollständig umgesetzt werden.

 

Wir setzten heute im Landtag einen Schritt in diese Richtung. Bis zum Sommer 2005 werden weitere Verhandlungen mit dem Bund und mit den Ländern stattfinden, und das heißt insbesondere, dass im Herbst die Verhandlungen darüber begonnen werden müssen, wie der Rechtsanspruch, der heute auch immer wieder eingefordert wird, genauest verankert wird. Das heißt, im Herbst werden die entsprechenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern stattfinden, und hier versucht man auch gemeinsam, mit dem Bund gemeinsam, österreichweit zu einer Lösung zu kommen und diesen Rechtsanspruch zu gewährleisten.

 

Aber was ist nun das Ziel der Grundversorgung insbesondere in Wien mit dem Gesetz, das uns vorliegt und das wir heute beschließen werden? - Kriminalitätsprävention durch Sicherung der Versorgung aller Fremden ist ein ganz besonders wichtiger Punkt, welcher der Sozialdemokratie auch immer ein wichtiger gewesen ist; denn es waren nicht wir, die unter anderem hergegangen sind und Sicherheitsmaßnahmen abgesetzt haben, im Gegenteil: Wir haben diese immer auch verstärkt gefordert! Weiters: Soziale Verträglichkeit, Verteilung der Fremden innerhalb Wiens, Berücksichtigung der kulturellen Bedürfnisse, frühzeitige Integrationsmaßnahmen für Fremde, die in Österreich bleiben.

 

Aber auch die Kosten und die Aufteilung der Kosten sind ein wichtiger grundsätzlicher Vereinbarungsfaktor zwischen dem Bund und den Ländern. Der Kostenschlüssel ist mit 60 zu 40 auf Bund und Länder aufgeteilt. Die Kostenteilung zwischen den Ländern soll quotenmäßig stattfinden, wobei Wien 19,3 Prozent des Länderanteils beziehungsweise 7,7 Prozent der Gesamtkosten übernimmt. Länger als ein Jahr im Asylverfahren stehende AsylwerberInnen werden jedoch zu 100 Prozent durch den Bund finanziert. Auch das ist eine Vereinbarung zwischen den Ländern und dem Bund, die mit Verhandlungsgeschick erreicht wurde.

 

Ich möchte es noch einmal insbesondere als eine soziale Leistung hervorheben, was die Grundversorgungsleistungen mit diesem Gesetz tatsächlich bedeuten für Menschen, die in Wien wirklich hilfsbedürftig sind, was ihnen dadurch zukommen kann und wo sie es brauchen, da ja immer davon gesprochen wird, dass dementsprechend genau diese Menschen einer besonderen Hilfe und Unterstützung bedürfen. Sie bekommen durch dieses Grundversorgungsgesetz die Möglichkeit einer Unterbringung, es wird ihnen Verpflegung angeboten, Sach- und Geldleistungen für Schulbedarf und Bekleidung, gleichzeitig auch Taschengeld für Fremde in organisierten Unterkünften, aber auch Krankenversicherung sowie medizinische Leistungen, Information, Beratung, Betreuung, Fahrtkosten bei behördlichen Ladungen und Überstellungen, aber auch Kostenübernahmen bei freiwilliger Rückkehr in ein anderes Land.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist uns im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung unter anderem gelungen, dass der FSW, der Fonds Soziales Wien, mit vielen andern Partnerorganisationen zusammengearbeitet hat, sich mit vielen NGOs gemeinsam

 

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