Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 33 von 104
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Sehr geehrte Damen und Herren des Wiener Landtages!
Ich möchte mich
insbesondere mit dem vorliegenden Gesetz, das das Wiener Grundversorgungsgesetz
ist und heute erlassen werden soll, beschäftigen und hervorheben - und das hat
eben mein Vorredner meiner Ansicht nach nicht gesagt -, dass ganz besonders
Wien, dass Herr Bgm Häupl in den Verhandlungen darauf bestanden hat,
dass alle Asylwerber, egal in welchem Asylverfahren, in dieses
Grundversorgungsgesetz mit einbezogen werden, sodass alle eine Grundversorgung
bekommen, egal ob sie in einem Asylverfahren abgelehnt worden sind, egal ob
dieses Asylverfahren noch nicht dementsprechend einem Entschluss zugegangen
ist. Es werden in Wien insbesondere mit diesem Gesetz alle in die
Grundversorgung aufgenommen, und dazu steht natürlich die sozialdemokratische
Politik in Wien. (Beifall bei der SPÖ.)
Wien ist das erste Land, das die Grundversorgung der
hilfs- und schutzbedürftigen Fremden gesetzlich verankert, heute gesetzlich
verankert mit den Stimmen der Sozialdemokratie. Das Gesetz dient der Umsetzung
der mit dem Bund und den Ländern abgeschlossenen Vereinbarung vom 1.5.2004.
Diese Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art 15a Bundes-Verfassungsgesetz
legt gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und
schutzbedürftige Asylwerber, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder
faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen fest. Das ist der besondere
Passus, denn das heißt, es werden aufgrund dieses Gesetzes tatsächlich in Wien
alle Menschen versorgt, und das ist meiner Ansicht nach eine sehr soziale
Leistung und eine sehr sozialdemokratische Leistung!
Ziel dieser Vereinbarung - und davon muss man
ausgehen - zwischen Bund und Ländern ist es, dass es eine österreichische
Vereinheitlichung der Grundversorgung gibt. Was diese österreichische
Vereinheitlichung betrifft, ist es ja, wie wir wissen, zum Beispiel auf dem
Sozialhilfegesetzpassus noch nicht durchgegangen, dass es österreichweit noch
keine sozialhilfegesetzliche Vereinheitlichung gibt, die für hilfsbedürftige
Fremde eine Sicherstellung auch ihrer Rechtssicherheit mit sich brächte.
Durch die Schaffung eines zentralen Datenverbundes
soll die Verteilung der Zielgruppenangehörigen im gesamten Bundesgebiet
ermöglicht werden und damit eine regionale Überbelastung vermieden werden.
Gleichzeitig ist durch diese Vereinbarung das vorliegende
Grundversorgungsgesetz ein großer Schritt hin zur Umsetzung der EU-Richtlinie
vom 27. Jänner 2003, die uns ja vorgegeben ist, wonach sich jedes Land
dementsprechend verhalten muss und die Richtlinien einhalten muss, die zur
Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von AsylwerberInnen in den
Mitgliedstaaten gesetzt werden. Diese Vereinbarungen müssen bis Sommer 2005
vollständig umgesetzt werden.
Wir setzten heute im Landtag einen Schritt in diese
Richtung. Bis zum Sommer 2005 werden weitere Verhandlungen mit dem Bund und mit
den Ländern stattfinden, und das heißt insbesondere, dass im Herbst die
Verhandlungen darüber begonnen werden müssen, wie der Rechtsanspruch, der heute
auch immer wieder eingefordert wird, genauest verankert wird. Das heißt, im
Herbst werden die entsprechenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern
stattfinden, und hier versucht man auch gemeinsam, mit dem Bund gemeinsam,
österreichweit zu einer Lösung zu kommen und diesen Rechtsanspruch zu
gewährleisten.
Aber was ist nun das Ziel der Grundversorgung
insbesondere in Wien mit dem Gesetz, das uns vorliegt und das wir heute
beschließen werden? - Kriminalitätsprävention durch Sicherung der Versorgung
aller Fremden ist ein ganz besonders wichtiger Punkt, welcher der Sozialdemokratie
auch immer ein wichtiger gewesen ist; denn es waren nicht wir, die unter
anderem hergegangen sind und Sicherheitsmaßnahmen abgesetzt haben, im
Gegenteil: Wir haben diese immer auch verstärkt gefordert! Weiters: Soziale
Verträglichkeit, Verteilung der Fremden innerhalb Wiens, Berücksichtigung der
kulturellen Bedürfnisse, frühzeitige Integrationsmaßnahmen für Fremde, die in
Österreich bleiben.
Aber auch die Kosten und die Aufteilung der Kosten
sind ein wichtiger grundsätzlicher Vereinbarungsfaktor zwischen dem Bund und
den Ländern. Der Kostenschlüssel ist mit 60 zu 40 auf Bund und Länder
aufgeteilt. Die Kostenteilung zwischen den Ländern soll quotenmäßig
stattfinden, wobei Wien 19,3 Prozent des Länderanteils beziehungsweise
7,7 Prozent der Gesamtkosten übernimmt. Länger als ein Jahr im
Asylverfahren stehende AsylwerberInnen werden jedoch zu 100 Prozent durch
den Bund finanziert. Auch das ist eine Vereinbarung zwischen den Ländern und
dem Bund, die mit Verhandlungsgeschick erreicht wurde.
Ich möchte es noch einmal insbesondere als eine
soziale Leistung hervorheben, was die Grundversorgungsleistungen mit diesem
Gesetz tatsächlich bedeuten für Menschen, die in Wien wirklich hilfsbedürftig
sind, was ihnen dadurch zukommen kann und wo sie es brauchen, da ja immer davon
gesprochen wird, dass dementsprechend genau diese Menschen einer besonderen
Hilfe und Unterstützung bedürfen. Sie bekommen durch dieses
Grundversorgungsgesetz die Möglichkeit einer Unterbringung, es wird ihnen
Verpflegung angeboten, Sach- und Geldleistungen für Schulbedarf und Bekleidung,
gleichzeitig auch Taschengeld für Fremde in organisierten Unterkünften, aber
auch Krankenversicherung sowie medizinische Leistungen, Information, Beratung,
Betreuung, Fahrtkosten bei behördlichen Ladungen und Überstellungen, aber auch
Kostenübernahmen bei freiwilliger Rückkehr in ein anderes Land.
Sehr geehrte Damen und Herren! Es
ist uns im Rahmen der Grundversorgungsvereinbarung unter anderem gelungen, dass
der FSW, der Fonds Soziales Wien, mit vielen andern Partnerorganisationen
zusammengearbeitet hat, sich mit vielen NGOs gemeinsam
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