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Landtag, 22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 104

 

so ändern, dass wir frohen Herzens noch zustimmen könnten?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Ich bin Ihnen ja wirklich dankbar, dass Sie um mein Wohlbefinden immer so bemüht sind. Ich erlebe das jetzt schon zum zweiten oder dritten Mal und ich finde das nachgerade rührend! Ich wollte gerade sagen, Ihre sozialdemokratische Erziehung hat offensichtlich doch Spuren hinterlassen (Heiterkeit bei der SPÖ.), die man daran erkennen kann und das freut mich ja auch sehr! Ich darf Ihnen aber versichern, dass Fragestunden hier oder Diskussionen mit Abgeordneten mein Befinden weder positiv noch negativ beeinflussen, sondern gar nicht, denn es würde, ehrlich gesagt, wenn dem so wäre, ein hohes Ausmaß an Unprofessionalität signalisieren und das will ich nicht unbedingt.

 

Was nun Ihre eigentliche Frage betrifft, so will ich sie nicht in dieselbe Verlegenheit wie die Frau Kollegin Korosec bringen, denn Ihnen bis zum 1. Juli dieses Jahres 36 Prozesse zu erläutern, würde selbst wesentlich begabteren Pädagogen als mir relativ schwer fallen und Sie würden dann natürlich auch zu Recht anmerken, dass es in allzu kurzer Zeit so abgehandelt wurde. Noch dazu hege ich in mir die dumpfe Befürchtung, dass auch nach blitzartiger Abhandlung dieser 36 Prozesse Sie dem Gesetz trotzdem nicht zustimmen würden, weil ... (Abg Günther Barnet: Man soll sich nicht täuschen!) Es ist alles möglich, aber sagen wir, es ist sehr unwahrscheinlich (Abg Günther Barnet: Ich überlege!), sondern Sie würden wahrscheinlich auch morgen, nämlich am 1. Juli, dann hier herausgehen und sagen: Das ist viel zu kurz gewesen.

 

Also es tut mir Leid, ich fürchte, ich werde Ihnen auch da nicht helfen können und ich hoffe sehr, dass wir - jetzt unabhängig von der kurzen Zeitspanne weniger Stunden, die wir noch dorthin haben - dann auch morgen Zeit genug haben, diese Diskussion fortzuführen, vor allem, was die reale Umsetzung betrifft. Ich lade Sie ja herzlich gerne dazu ein! (Abg Günther Barnet: Nehme ich an!)

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Margulies.

 

Abg Dipl Ing Martin Margulies (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!

 

Jetzt hat mich tatsächlich etwas entfremdet und ich bin gespannt, was für Auswirkungen das auf den gesamten Verwaltungsapparat der Stadt Wien hat, dass es für Sie vollkommen egal zu sein scheint, dass ein Sozialhilfeträger tatsächlich satzungskonform arbeitet. Es ist für mich an und für sich nicht vorstellbar zu sagen, es ist vollkommen egal, es gibt Übergangsfristen, die im Übrigen in den verschiedenen Gesetzesänderungen nicht normiert sind und es ist vollkommen egal, es wird schon irgendwie gearbeitet. Dass die Stadt Wien auf dieser Basis tatsächlich Rechtsgeschäfte im weitesten Sinn sowohl mit KlientInnen als auch mit Trägerorganisationen in einer Größenordnung von rund 700 Millionen EUR abwickelt, ist meines Erachtens schon ein bisserl dramatisch.

 

Nichtsdestoweniger, wenn man das dahingestellt lässt, bezieht sich die 2. Zusatzfrage auf die Möglichkeiten der Bundesvergabe. Der Fonds Soziales Wien wurde gegründet - und ich stehe dazu, das auch offen zu sagen -, dass man im Bereich der nicht prioritären Dienstleistungen das Vergabegesetz nicht zur Anwendung kommen lässt. Ja, das halte ich für in Ordnung, nur deutet gegenwärtig alles darauf hin, dass zumindest im kommenden halben Jahr und wahrscheinlich aufgrund der bestehenden Fristen noch viel länger innerhalb des Fonds Soziales Wien weiterhin mit Kontingentierungen und Tagsätzen im Bereich der Pflege und der Behindertenhilfe gearbeitet werden wird. Das heißt, dass es de facto kaum zu einer Veränderung kommt, außer dass man das halt vom Magistrat jetzt in den Fonds Soziales Wien überleitet und gleichzeitig Doppelgleisigkeiten schafft, aber in Wirklichkeit weder den von Ihnen erwünschten Einsparungseffekt hat, noch im Sinne besser und schneller für betroffene Menschen arbeiten kann.

 

Glauben Sie wirklich, dass es zukunftsträchtig ist - und jetzt komme ich zu meiner Frage -, solche Modelle zu installieren, die in Wirklichkeit sogar die rechtsstaatliche Abwicklung in Frage stellen, wenn der Sozialhilfeträger nicht satzungskonform arbeitet, und gleichzeitig durch die Gesetzesänderungen sogar Sachen zu normieren, die man eigentlich abstellen will, weil die Legalzession, die im Sozialhilfegesetz normiert wird, jetzt auch für den Fonds Soziales Wien ja nur dann sinnvoll ist ...

 

Präsident Johann Hatzl (unterbrechend): Herr Abgeordneter, Sie reden bereits zweieinhalb Minuten, 2 Minuten stehen Ihnen ja nur zur Verfügung. Die Frage haben Sie gestellt.

 

Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Zunächst einmal habe ich jedes Verständnis für Ihre Emotionen, aber ich bitte Sie, sie auch mir zuzubilligen.

 

Ich weise daher hier die Unterstellung, es sei mir vollkommen egal, ob und wie Sozialhilfe und Sozialhilfeleistungen hier in dieser Stadt funktionieren, auf das Allerschärfste zurück. Im Gegenteil. Ich halte das für eines der wichtigsten Dinge, die wir hier neben den ganzen Bereichen der Gesundheit und der Frage einer Forcierung des entsprechenden Wirtschaftswachstums zu erledigen haben. Es sind das die wesentlichsten politischen Punkte, die wir abzuhandeln haben und es ist mir daher überhaupt nicht wurscht!

 

Selbstverständlich hätten wir es uns relativ einfacher machen können, indem wir Sozialhilferichtlinien ändern, Sozialhilfetagsätze einfach von Zeit zu Zeit anheben und das Ganze so belassen wie es ist. Das wäre wahrscheinlich viel einfacher gewesen. Ich bin aber zutiefst davon überzeugt, dass diese Reform, so wie wir sie hier gemacht haben, von einer ganz entscheidenden Bedeutung ist. Und selbstverständlich wird auch für diese Übergangsfrist eine rechtskonforme Sozialhilfeunterstützung möglich sein! Das ist ja überhaupt keine Frage! Und selbstverständlich werde ich auch darauf drängen, dass diese Übergangsfrist so kurz als möglich ist. Auch das ist

 

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