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Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 8 von 56

 

verwenden kann, dass die nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Höchstzeit für Kurzparkzonen nicht überschritten worden ist.

 

Dazu muss man Folgendes auch sagen, um jetzt auf Ihre Frage konkret einzugehen. Die Diskussion ist ja dort unter dem Gesichtspunkt zu führen: Bedeutet das, das Mobiltelefon ist ein Instrument, um die Obergrenzen des Kurzparkens – bei uns in Wien der Parkraumbewirtschaftung – auszuhebeln und bestätigt sich - ich will jetzt nicht zu breit werden -, dass das sicher nicht der Fall ist, insbesondere auch nicht aus der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs? Wenn Sie überlegen, dass Sie die Parkuhr jederzeit nachstellen können, ohne dass es nachvollziehbar ist und Sie die Parkscheine austauschen können, ohne dass es nachvollziehbar ist, während beim elektronischen Parken mit dem entsprechend vorbereiteten Mobiltelefon die Legende des Parkens historisch dokumentiert ist - und das Unternehmen, das von uns mit diesem Projekt beauftragt ist, „Siemens“, bietet ja auch an, dass es damit die Möglichkeit gibt, viel besser, viel genauer nachzukontrollieren, ob jemand jetzt wirklich diese Gesamtzeit überschritten hat -, so muss ich eigentlich sagen: Der Weg führt in diese Richtung und nicht zurück.

 

Das Dritte ist: Ich glaube, dass die Frage, die Sie auch gestern angeschnitten haben - das hat mit der Nahversorgung zu tun -, ein Bruchteil ist. Wenn wir von Nahversorgung sprechen, dann sind es ja oft ältere Menschen, die jetzt nicht mit dem Auto herumfahren, sondern in der Gegend wohnen und dann dort einkaufen gehen. Also ich würde schon Wert darauf legen, dass Nahversorgung in erster Linie nicht jene Betreuung ist, wo jemand aus einem anderen Bezirk kommt, um dort einkaufen zu fahren, sondern dass Nahversorgung im eigenen Bezirk stattfindet. Dort hat in der Regel der Autobesitzer ja auch eine Dauergenehmigung und braucht diesen Kurzparkschein überhaupt nicht. Also das mit der Nahversorgung in Zusammenhang zu bringen, so wie Sie es gestern und auch heute wieder getan haben, ist eigentlich unlogisch. Auf der anderen Seite weise ich die Behauptung noch einmal zurück, dass das wirklich ein unfreundlicher Akt gegenüber dem Autofahrer ist. Ich bin wie Sie für Kundenservice auch in der Parkraumbewirtschaftung, dass man eben sagt: Du erwirbst den Parkschein in der Trafik oder anderswo und bekommst gleich dazu kostenlos auch den lila Kurzparkschein.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Josef Wagner, bitte.

 

Abg Josef Wagner (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!

 

Die Frage beim m-parking, die der Kollege Pfeiffer aufgeworfen hat betreffend 10-Minuten-Gratisparkschein, bezieht sich nicht nur auf diese 10 Minuten, sondern generell auf die Überwachung oder auf die Problematik. Ich denke, man sollte so ehrlich sein und zugeben, dass hier bei der Einführung von m-parking ein paar Fehlinformationen oder Fehler passiert sind und sich bemühen, diese Fehler auszumerzen. Richtig ist, dass in der Kurzparkzonenverordnung das elektronische Parken nicht vorgesehen ist. Es ist allerdings jetzt schon lange her, dass es eingeführt wurde. Ich frage mich daher, warum man diesbezüglich nicht rechtzeitig Gespräche mit dem Bund aufgenommen hat, um hier als Überwachungsmöglichkeit das Instrument von m-parking als SMS-Parken einzuführen.

 

Bevor ich meine konkrete Frage stelle, bitte nur ein Hinweis: Ich verstehe nicht, wie die Kontrollorgane erkennen sollten, ob jemand SMS parkt oder nicht, wenn überhaupt kein Nachweis oder kein Hinweis im Auto angebracht ist. Ich halte es für unzumutbar, dass ein Kontrollorgan elektronisch jeweils nachprüft, ob Elektronik-Parken vorliegt oder nicht und in 50 Prozent der Fälle wird es darauf kommen, es hat jetzt umsonst kontrolliert und wird strafen.

 

Daher meine konkrete Frage: Warum haben Sie bisher mit dem Bund offensichtlich keine Kontakte für eine Veränderung oder Ergänzung der Kurzparkzonenverordnung aufgenommen?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, bitte.

 

LhptmSt Dr Sepp Rieder: Ich bin etwas überrascht, dass die Kommunikation in Ihrem Klub nicht wirklich gut funktioniert, aber das kann passieren, denn relativ bald nach Einführung des Mobiltelefon-parkings hat es ein Gespräch mit Bundesminister Gorbach gegeben, an dem auch Vertreter Ihrer Fraktion teilgenommen haben, wo unter anderem auch dieses Thema behandelt worden ist und ich den Eindruck gewonnen habe, dass es für diese Entwicklung durchaus Verständnis gibt.

 

Ich sage noch einmal: Es ist ja nicht nur ein Problem hier in Wien, sondern auch eine Reihe anderer österreichischer Gemeinden und Städte gehen zu diesem System über, sodass es spezifisch nicht nur ein Wiener Thema ist. Das, glaube ich, muss man sagen.

 

Das Zweite ist: Ich gebe zu bedenken, dass es ein Rechtsproblem aus der Straßenverkehrsordnung heraus gibt. Eine Ahndung des Delikts „Nichteinhaltung der Höchstgrenze der Kurzparkzeit nach der Straßenverkehrsordnung“ ist subsidiär gegen abgabenrechtliche Verstöße. Schon aus dieser Situation heraus kann sich kein Kontrollorgan damit begnügen zu sagen, es ist keine Parkscheibe drinnen und daher ist er strafbar, sondern es muss feststellen, dass die abgabenrechtliche Vorschrift erfüllt worden ist. Ich betrachte es wirklich als ein absurdes, dem Autofahrer unzumutbares Kuriosum, dass die Situation eintritt, dass jemand ordnungsgemäß seine Gebühr entrichtet hat und dann dafür von Organen des Bundes bestraft wird. Es geht hier um Bundesorgane, wir befinden uns ja im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung, nur am Rande angemerkt, nicht im Bereich der Landesverwaltung (Abg Dr Herbert Madejski: Da könnten Sie aber Verkehrsüberwachungen auch machen mit der MA 46!)) und daher ist es eine merkwürdige Situation, dass hier selbstverständlich in jedem Fall zunächst die Einhaltung der Abgabenvorschrift geprüft werden muss. (Abg Dr Herbert Madejski: Sie wissen nicht, was Sie reden!)

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Margulies, bitte.

 

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