Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 8 von 56
verwenden kann, dass die nach der Straßenverkehrsordnung vorgeschriebene Höchstzeit für Kurzparkzonen nicht überschritten worden ist.
Dazu muss man Folgendes auch sagen, um jetzt auf Ihre
Frage konkret einzugehen. Die Diskussion ist ja dort unter dem Gesichtspunkt zu
führen: Bedeutet das, das Mobiltelefon ist ein Instrument, um die Obergrenzen
des Kurzparkens – bei uns in Wien der Parkraumbewirtschaftung – auszuhebeln und
bestätigt sich - ich will jetzt nicht zu breit werden -, dass das sicher nicht
der Fall ist, insbesondere auch nicht aus der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs?
Wenn Sie überlegen, dass Sie die Parkuhr jederzeit nachstellen können, ohne
dass es nachvollziehbar ist und Sie die Parkscheine austauschen können, ohne
dass es nachvollziehbar ist, während beim elektronischen Parken mit dem
entsprechend vorbereiteten Mobiltelefon die Legende des Parkens historisch
dokumentiert ist - und das Unternehmen, das von uns mit diesem Projekt
beauftragt ist, „Siemens“, bietet ja auch an, dass es damit die Möglichkeit
gibt, viel besser, viel genauer nachzukontrollieren, ob jemand jetzt wirklich
diese Gesamtzeit überschritten hat -, so muss ich eigentlich sagen: Der Weg
führt in diese Richtung und nicht zurück.
Das Dritte ist: Ich glaube, dass die Frage, die Sie
auch gestern angeschnitten haben - das hat mit der Nahversorgung zu tun -, ein
Bruchteil ist. Wenn wir von Nahversorgung sprechen, dann sind es ja oft ältere
Menschen, die jetzt nicht mit dem Auto herumfahren, sondern in der Gegend
wohnen und dann dort einkaufen gehen. Also ich würde schon Wert darauf legen,
dass Nahversorgung in erster Linie nicht jene Betreuung ist, wo jemand aus
einem anderen Bezirk kommt, um dort einkaufen zu fahren, sondern dass
Nahversorgung im eigenen Bezirk stattfindet. Dort hat in der Regel der
Autobesitzer ja auch eine Dauergenehmigung und braucht diesen Kurzparkschein
überhaupt nicht. Also das mit der Nahversorgung in Zusammenhang zu bringen, so
wie Sie es gestern und auch heute wieder getan haben, ist eigentlich unlogisch.
Auf der anderen Seite weise ich die Behauptung noch einmal zurück, dass das
wirklich ein unfreundlicher Akt gegenüber dem Autofahrer ist. Ich bin wie Sie
für Kundenservice auch in der Parkraumbewirtschaftung, dass man eben sagt: Du
erwirbst den Parkschein in der Trafik oder anderswo und bekommst gleich dazu
kostenlos auch den lila Kurzparkschein.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Josef
Wagner, bitte.
Abg Josef Wagner (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann-Stellvertreter!
Die Frage beim m-parking,
die der Kollege Pfeiffer aufgeworfen hat betreffend 10-Minuten-Gratisparkschein,
bezieht sich nicht nur auf diese 10 Minuten, sondern generell auf die
Überwachung oder auf die Problematik. Ich denke, man sollte so ehrlich sein und
zugeben, dass hier bei der Einführung von m-parking ein paar Fehlinformationen oder
Fehler passiert sind und sich bemühen, diese Fehler auszumerzen. Richtig ist,
dass in der Kurzparkzonenverordnung das elektronische Parken nicht vorgesehen
ist. Es ist allerdings jetzt schon lange her, dass es eingeführt wurde. Ich
frage mich daher, warum man diesbezüglich nicht rechtzeitig Gespräche mit dem
Bund aufgenommen hat, um hier als Überwachungsmöglichkeit das Instrument von
m-parking als SMS-Parken einzuführen.
Bevor ich meine konkrete Frage stelle, bitte nur ein
Hinweis: Ich verstehe nicht, wie die Kontrollorgane erkennen sollten, ob jemand
SMS parkt oder nicht, wenn überhaupt kein Nachweis oder kein Hinweis im Auto
angebracht ist. Ich halte es für unzumutbar, dass ein Kontrollorgan
elektronisch jeweils nachprüft, ob Elektronik-Parken vorliegt oder nicht und in
50 Prozent der Fälle wird es darauf kommen, es hat jetzt umsonst
kontrolliert und wird strafen.
Daher meine konkrete Frage: Warum haben Sie bisher
mit dem Bund offensichtlich keine Kontakte für eine Veränderung oder Ergänzung
der Kurzparkzonenverordnung aufgenommen?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter, bitte.
LhptmSt Dr Sepp Rieder: Ich bin etwas
überrascht, dass die Kommunikation in Ihrem Klub nicht wirklich gut
funktioniert, aber das kann passieren, denn relativ bald nach Einführung des
Mobiltelefon-parkings hat es ein Gespräch mit Bundesminister Gorbach gegeben,
an dem auch Vertreter Ihrer Fraktion teilgenommen haben, wo unter anderem auch
dieses Thema behandelt worden ist und ich den Eindruck gewonnen habe, dass es
für diese Entwicklung durchaus Verständnis gibt.
Ich sage noch einmal: Es ist ja nicht nur ein Problem
hier in Wien, sondern auch eine Reihe anderer österreichischer Gemeinden und Städte
gehen zu diesem System über, sodass es spezifisch nicht nur ein Wiener Thema
ist. Das, glaube ich, muss man sagen.
Das Zweite ist: Ich gebe zu bedenken, dass es ein
Rechtsproblem aus der Straßenverkehrsordnung heraus gibt. Eine Ahndung des
Delikts „Nichteinhaltung der Höchstgrenze der Kurzparkzeit nach der
Straßenverkehrsordnung“ ist subsidiär gegen abgabenrechtliche Verstöße. Schon
aus dieser Situation heraus kann sich kein Kontrollorgan damit begnügen zu
sagen, es ist keine Parkscheibe drinnen und daher ist er strafbar, sondern es
muss feststellen, dass die abgabenrechtliche Vorschrift erfüllt worden ist. Ich
betrachte es wirklich als ein absurdes, dem Autofahrer unzumutbares Kuriosum,
dass die Situation eintritt, dass jemand ordnungsgemäß seine Gebühr entrichtet
hat und dann dafür von Organen des Bundes bestraft wird. Es geht hier um
Bundesorgane, wir befinden uns ja im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung,
nur am Rande angemerkt, nicht im Bereich der Landesverwaltung (Abg Dr
Herbert Madejski: Da könnten Sie aber Verkehrsüberwachungen auch machen mit der
MA 46!)) und daher ist es eine merkwürdige Situation, dass hier
selbstverständlich in jedem Fall zunächst die Einhaltung der Abgabenvorschrift
geprüft werden muss. (Abg Dr Herbert Madejski: Sie wissen nicht, was Sie
reden!)
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg
Margulies, bitte.
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