«  1  »

 

Landtag, 20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 7 von 56

 

nicht die Meinung, die es manchmal gibt, dass das alles sehr altmodisch klingt, sondern es ist in der Tat eine ernst zu nehmende Frage: Was ist die kostengünstigere Variante, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen?

 

Ich muss mich auch entschuldigen, dass ich gestern nicht Gelegenheit gehabt habe, in der Gemeinderatssitzung Ihren Ausführungen zu diesem Thema unmittelbar zu folgen. Ich habe es nachgelesen und bin auf jeden Fall in einem Punkt anderer Meinung, nämlich ich verstehe nicht, warum Sie das Engagement für die Parkuhr mit einer eher Ablehnung des Mobiltelefons als Instrument des Parkens verbinden, wenn ich das richtig verstanden habe.

 

Zur Sache selbst: Ihre Frage zielt ja auf die 10-Minuten-Parkscheine ab. Das Problem, das sich einfach stellt und sich auch in einem anderen Zusammenhang mit der Parkuhr ergibt, ist die juristische Zweispurigkeit, die in diesem System gegeben ist.

 

Auf der einen Seite haben wir die abgabenrechtliche Seite, die eine Landesangelegenheit ist, wo wir auch den Parkschein geregelt haben und auch das Mobiltelefon als Kontrollinstrument anerkannt haben. Auf der anderen Seite gibt es die Straßenverkehrsordnung mit der Durchführungsverordnung zur Kontrolle der Kurzparkzone, also der Maximalaufenthaltsdauer und dort ist der Parkschein akzeptiert, nicht das Mobiltelefon. Und beim Parkschein ist es jetzt so, wenn du den Parkschein erwirbst, und er ist ja als Alternative zum Mobiltelefon weiterhin vorgesehen, dann erwirbst du damit auch gleich den Kurzparkschein. Daher ist dieses Argument, das Sie bringen - es ist unpraktisch und für den Verkehrsteilnehmer kompliziert -, eigentlich nicht gegeben. Ich denke, dass die Anlegung einer eigenen Parkuhr, die ja dann auf Minuten abgestellt sein müsste, aufwendiger und komplizierter ist, auch wenn sie immer wieder verwendet werden kann. Das Argument gelte ja letztlich umgekehrt auch, wenn man aufhebt. Und Sie haben ja gestern davon gesprochen, dass die Kurzparkscheine aufgehoben werden können, auch sehr ironisch, aber es wird ja doch immer wieder getan, sodass der Kostenunterschied nicht groß ist und vom Konsumenten her, der in die Trafik geht oder in eine andere Abgabenstelle, auf dasselbe hinausläuft. Daher ist meine Einschätzung - und ich bleibe dabei, wir führen ja diese Diskussion nicht zum ersten Mal -, dass eine Anreicherung unseres Systems noch zusätzlich in einem ganz kleinen Segment durch eine Kurzparkuhr nicht notwendig ist.

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Abg Pfeiffer.

 

Abg Gerhard Pfeiffer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt): Danke, Herr Vizebürgermeister.

 

Ich verstehe schon, dass Sie heute dazu im Licht der letzten Diskussion auch sehr moderat Stellung genommen haben - das ist durchaus sehr verständlich -, wo jetzt in zunehmendem Maße klar geworden ist, dass die Parkscheibe sozusagen recht positivistisch als das Anwendungs- und Sicherheitskriterien bezogene Instrument zur Überwachung der Kurzparkzonen definiert ist. Das steht halt so in der Kurzparkzonenüberwachungsverordnung explizit im § 9 Abs 2 drinnen und man kann rechtlich also wirklich nicht dagegen argumentieren, dass eine im Gesetz verankerte Parkscheibe ein nicht geeignetes Kriterium für die Überwachung der Kurzparkzonen wäre, so wie es bisher in den letzten sechs Anträgen und Anfragen immer wieder seitens, ich nehme an, eines Ihrer Beamten festgestellt wird. Wahrscheinlich ist es immer der gleiche, denn der Wortlaut ist über drei Finanzstadträte hinweg - von Edlinger über Ederer bis jetzt zu Ihnen - fast immer derselbe, immer wieder der gleiche Wortlaut. Also der Beamte hat offensichtlich erkannt, dass eine in der Gesetzesverordnung festgehaltene Parkscheibe widerrechtlich und sinnlos ist. Aber er dürfte in dem Fall schon ein Einzelfall derjenigen sein, die das interpretieren.

 

Ich frage Sie daher, Herr Vizebürgermeister: Wie können Sie es eigentlich auch als Wirtschaftsstadtrat verantworten, dass die Nahversorgungsbetriebe durch acht Jahre hindurch und auch weiterhin mit einem Instrument, das durch Ihre Regierung eingeführt wurde - nämlich das kostenlose Abstellen von Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen, das anwenderfreundlich zur Förderung der Nahversorgung dienen soll, damit die Leute nicht bis zum nächsten Einkaufszentrum durchfahren, sondern stehen bleiben können, kurz etwas erledigen und weiterfahren können -, konfrontiert sind, das anwenderunfreundlich ist, für die Stadt Kosten erzeugt, umweltunfreundlich ist, weil es wieder entsorgt werden muss und bürokratisch ist, weil es jedes Mal zu Handlungen herausfordert an Stelle zu einfachen Einstellvorgängen?

 

Präsident Johann Hatzl: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter, bitte.

 

LhptmSt Dr Sepp Rieder: Herr Abgeordneter!

 

Seit Einführung des Mobiltelefons als Instrument des Parkens, also der elektronische Parkschein, sind es immerhin 37 700 Verkehrsteilnehmer – Sie haben gestern von 40 000 gesprochen –, die sich dieses Instruments bedienen. Es sind insbesondere auch jüngere, mit der Technologie besser vertraute Menschen. Das ist sicher der Fall. Das entspricht etwa fünf Prozent der in Wien zugelassenen PKW’s, also es ist ein nicht unwesentlicher Teil. Innerhalb von fünf Monaten ist das ein ziemliches Signal, dass hier auf ein Bedürfnis reagiert wurde, das da ist und dass das eine Verbesserung des Kundenservices ist. Es ist zweifellos auch die modernere Form und wenn man es international vergleicht, gibt es immer mehr Städte, die auch in diesen Bereich hineingehen, also weggehen von den konservativen bisherigen Methoden, weil es eben ein Weg ist, wo du nicht zusätzlich irgendein Instrument schaffen musst, sondern du hast es bei dir - die meisten haben ein Mobiltelefon -, das du auch zu diesem Zweck verwenden kannst.

 

Daher gehe ich davon aus, dass die Entwicklung in Wien eigentlich in die andere Richtung gehen wird. Ich zweifle eigentlich daran, dass der Bundesminister für Verkehr und Innovation - letztlich führt das Ministerium in dieser Frage geradezu provokant den Titel „Innovation und Technologie“ - sich dem anschließen wird, was mittlerweile ja viele fordern, nämlich dass man das Mobiltelefon ebenfalls als Instrument der Bestätigung

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular