Landtag,
20. Sitzung vom 04.03.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 56
nicht die Meinung, die es manchmal gibt, dass das alles sehr altmodisch klingt, sondern es ist in der Tat eine ernst zu nehmende Frage: Was ist die kostengünstigere Variante, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen?
Ich muss mich auch entschuldigen, dass ich gestern
nicht Gelegenheit gehabt habe, in der Gemeinderatssitzung Ihren Ausführungen zu
diesem Thema unmittelbar zu folgen. Ich habe es nachgelesen und bin auf jeden
Fall in einem Punkt anderer Meinung, nämlich ich verstehe nicht, warum Sie das
Engagement für die Parkuhr mit einer eher Ablehnung des Mobiltelefons als
Instrument des Parkens verbinden, wenn ich das richtig verstanden habe.
Zur Sache selbst: Ihre Frage zielt ja auf die
10-Minuten-Parkscheine ab. Das Problem, das sich einfach stellt und sich auch
in einem anderen Zusammenhang mit der Parkuhr ergibt, ist die juristische
Zweispurigkeit, die in diesem System gegeben ist.
Auf der einen Seite haben wir die abgabenrechtliche
Seite, die eine Landesangelegenheit ist, wo wir auch den Parkschein geregelt
haben und auch das Mobiltelefon als Kontrollinstrument anerkannt haben. Auf der
anderen Seite gibt es die Straßenverkehrsordnung mit der
Durchführungsverordnung zur Kontrolle der Kurzparkzone, also der
Maximalaufenthaltsdauer und dort ist der Parkschein akzeptiert, nicht das
Mobiltelefon. Und beim Parkschein ist es jetzt so, wenn du den Parkschein
erwirbst, und er ist ja als Alternative zum Mobiltelefon weiterhin vorgesehen,
dann erwirbst du damit auch gleich den Kurzparkschein. Daher ist dieses
Argument, das Sie bringen - es ist unpraktisch und für den Verkehrsteilnehmer
kompliziert -, eigentlich nicht gegeben. Ich denke, dass die Anlegung einer
eigenen Parkuhr, die ja dann auf Minuten abgestellt sein müsste, aufwendiger
und komplizierter ist, auch wenn sie immer wieder verwendet werden kann. Das
Argument gelte ja letztlich umgekehrt auch, wenn man aufhebt. Und Sie haben ja
gestern davon gesprochen, dass die Kurzparkscheine aufgehoben werden können,
auch sehr ironisch, aber es wird ja doch immer wieder getan, sodass der
Kostenunterschied nicht groß ist und vom Konsumenten her, der in die Trafik
geht oder in eine andere Abgabenstelle, auf dasselbe hinausläuft. Daher ist
meine Einschätzung - und ich bleibe dabei, wir führen ja diese Diskussion nicht
zum ersten Mal -, dass eine Anreicherung unseres Systems noch zusätzlich in
einem ganz kleinen Segment durch eine Kurzparkuhr nicht notwendig ist.
Präsident Johann Hatzl: Herr Abg
Pfeiffer.
Abg Gerhard Pfeiffer (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt): Danke, Herr Vizebürgermeister.
Ich verstehe schon, dass Sie heute dazu im Licht der
letzten Diskussion auch sehr moderat Stellung genommen haben - das ist durchaus
sehr verständlich -, wo jetzt in zunehmendem Maße klar geworden ist, dass die
Parkscheibe sozusagen recht positivistisch als das Anwendungs- und Sicherheitskriterien
bezogene Instrument zur Überwachung der Kurzparkzonen definiert ist. Das steht
halt so in der Kurzparkzonenüberwachungsverordnung explizit im § 9
Abs 2 drinnen und man kann rechtlich also wirklich nicht dagegen
argumentieren, dass eine im Gesetz verankerte Parkscheibe ein nicht geeignetes
Kriterium für die Überwachung der Kurzparkzonen wäre, so wie es bisher in den
letzten sechs Anträgen und Anfragen immer wieder seitens, ich nehme an, eines
Ihrer Beamten festgestellt wird. Wahrscheinlich ist es immer der gleiche, denn
der Wortlaut ist über drei Finanzstadträte hinweg - von Edlinger über Ederer
bis jetzt zu Ihnen - fast immer derselbe, immer wieder der gleiche Wortlaut.
Also der Beamte hat offensichtlich erkannt, dass eine in der Gesetzesverordnung
festgehaltene Parkscheibe widerrechtlich und sinnlos ist. Aber er dürfte in dem
Fall schon ein Einzelfall derjenigen sein, die das interpretieren.
Ich frage Sie daher, Herr Vizebürgermeister: Wie
können Sie es eigentlich auch als Wirtschaftsstadtrat verantworten, dass die
Nahversorgungsbetriebe durch acht Jahre hindurch und auch weiterhin mit einem
Instrument, das durch Ihre Regierung eingeführt wurde - nämlich das kostenlose
Abstellen von Kraftfahrzeugen in Kurzparkzonen, das anwenderfreundlich zur
Förderung der Nahversorgung dienen soll, damit die Leute nicht bis zum nächsten
Einkaufszentrum durchfahren, sondern stehen bleiben können, kurz etwas
erledigen und weiterfahren können -, konfrontiert sind, das
anwenderunfreundlich ist, für die Stadt Kosten erzeugt, umweltunfreundlich ist,
weil es wieder entsorgt werden muss und bürokratisch ist, weil es jedes Mal zu
Handlungen herausfordert an Stelle zu einfachen Einstellvorgängen?
Präsident Johann Hatzl: Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter, bitte.
LhptmSt Dr Sepp Rieder: Herr
Abgeordneter!
Seit Einführung des Mobiltelefons als Instrument des
Parkens, also der elektronische Parkschein, sind es immerhin
37 700 Verkehrsteilnehmer – Sie haben gestern von 40 000
gesprochen –, die sich dieses Instruments bedienen. Es sind insbesondere auch
jüngere, mit der Technologie besser vertraute Menschen. Das ist sicher der
Fall. Das entspricht etwa fünf Prozent der in Wien zugelassenen PKW’s, also es
ist ein nicht unwesentlicher Teil. Innerhalb von fünf Monaten ist das ein
ziemliches Signal, dass hier auf ein Bedürfnis reagiert wurde, das da ist und
dass das eine Verbesserung des Kundenservices ist. Es ist zweifellos auch die
modernere Form und wenn man es international vergleicht, gibt es immer mehr
Städte, die auch in diesen Bereich hineingehen, also weggehen von den
konservativen bisherigen Methoden, weil es eben ein Weg ist, wo du nicht
zusätzlich irgendein Instrument schaffen musst, sondern du hast es bei dir -
die meisten haben ein Mobiltelefon -, das du auch zu diesem Zweck verwenden
kannst.
Daher gehe ich davon aus, dass die
Entwicklung in Wien eigentlich in die andere Richtung gehen wird. Ich zweifle
eigentlich daran, dass der Bundesminister für Verkehr und Innovation -
letztlich führt das Ministerium in dieser Frage geradezu provokant den Titel
„Innovation und Technologie“ - sich dem anschließen wird, was mittlerweile ja
viele fordern, nämlich dass man das Mobiltelefon ebenfalls als Instrument der
Bestätigung
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