Landtag,
19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 16 von 48
einer Meinung mit mir sind, bis zur Pensionsharmonisierung, wo ich aus mehrfachen Äußerungen von Ihnen weiß, dass Sie für eine solche in der Tat eintreten.
Wie weit
sind nun die Vorarbeiten zu einer Pensionsharmonisierung gediehen? Nach wie vor
ist es un-verständlich, warum Gemeindebeamte mit 60 Jahren in den
Ruhestand gehen, Bundesbedienstete das erst mit 61 ½ Jahren bis
mittelfristig 65 Jahren können, ebenso wie Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen
in Wien, die das auch nicht mit 60, sondern frühestens mit 61 ½ Jahren
können. Haben Sie die Absicht, in diese Gespräche auch Fraktionen einzubinden?
Wann wird es diesbezüglich einen Gesetzesentwurf von Ihnen geben.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Renate
Brauner: Ich weiß zwar nicht, was die Pensionsharmonisierung mit
dem Zuweisungsgesetz zu tun hat. Wir sind heute nicht nur hellseherisch,
sondern auch weit interpretativ, aber es soll mir recht sein.
Auch diese Sache lässt
sich sehr kurz beantworten. Im Gegensatz zum Bund lege ich Wert darauf,
Bestimmungen gemeinsam mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu
diskutieren, respektive mit deren Interessenvertretung, der
Personalvertretung und der Gewerkschaft. Diese Gespräche sind im Laufen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Wir kommen zur vierten
Zusatzfrage: Herr Abg Barnet.
Abg Günther Barnet
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau
Stadträtin, da Sie die Bediensteten angesprochen haben: Nach dem, was wir auch
im letzten Sonderlandtag diskutiert haben, gehe ich einmal davon aus, dass
nicht jeder Bedienstete der MA 12 oder 47, der jetzt in die MA 15°A
übergeführt wird und dann in den Fonds Soziales Wien, wirklich begeistert sein
wird. Da wird es den einen oder anderen geben, der das nicht will, auch wenn
Sie ihn mit diesem Gesetz dazu zwingen könnten.
Wie wird das – da ich nach Ihrer letzten Wortmeldung
davon ausgehe, dass Sie auf die Bediensteten Rücksicht nehmen – in diesem Fall
gehandhabt werden, wenn jemand sagt, ich möchte nicht in den Fonds Soziales
Wien gehen, ich möchte in der Hoheitsverwaltung, in der öffentlichen Verwaltung
des Magistrats bleiben?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Da möchte ich zuerst grundsätzlich bemerken, dass
ich das, was ich vorher in der Theorie gesagt habe, natürlich auch in der
Praxis umgesetzt habe. Dieses Zuweisungsgesetz ist mit Zustimmung und nach
Gesprächen mit Gewerkschaft und Personalvertretung beschlossen worden. Es wurde
also nicht gegen den Willen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durchgedrückt,
sondern gemeinsam mit der Interessenvertretung. Natürlich kann es sein, dass es
von dem einen oder anderen Versetzungswünsche gibt, und da kann ich Ihnen
sagen, Herr Abgeordneter, ändert sich auch in der Praxis überhaupt nichts
gegenüber der jetzigen Situation. Wie ich schon sagte, ändert sich
dienstrechtlich gar nichts. Das heißt, es gibt grundsätzlich für niemanden in
unserem Haus einen Rechtsanspruch auf Versetzung, auch wenn weiter die
MA 12, um ein Bespiel zu nennen, existieren würde, hätte niemand einen
Rechtsanspruch zu sagen, ich will jetzt woanders hin, aber die Möglichkeit des
Wechsels besteht selbstverständlich weiter. Das heißt, es ist jedem
Mitarbeiter, jeder Mitarbeiterin, auch wenn er/sie nach diesem Zuweisungsgesetz
im Fonds Soziales Wien arbeiten wird – wir sprechen ja noch von der Zukunft –,
unbenommen, einen Versetzungswunsch zu äußern, sich um eine Versetzung zu
bemühen. Und ganz besonders ist es ihnen unbenommen, sich um höhere
Dienstposten, die ja auch entsprechend ausgeschrieben werden, zu bewerben, und
sie haben genau dieselbe Chance, diesen höheren Dienstposten zu bekommen oder
auch nicht, wenn die Qualifikation entspricht, wie vorher. Also auch in diesem
Fall ändert sich für den Einzelnen gar nichts. Versetzungsmöglichkeiten gibt
es, Rechtsanspruch gibt es keinen, Bewerbungsmöglichkeiten für höhere
Dienstposten gibt es, Rechtsanspruch gibt es da natürlich auch genauso wie
vorher keinen.
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Danke schön.
Damit ist auch die Fragestunde erledigt.
Wir kommen zur Aktuellen Stunde. Der Klub der Wiener
Freiheitlichen hat eine Aktuelle Stunde mit dem Thema "Die Transitlawine
rollt – Wo bleiben Wiens Gegenkonzepte" verlangt. Das Verlangen wurde
gemäß § 39 Abs 2 der Geschäftsordnung ordnungsgemäß beantragt.
Ich bitte den Erstunterzeichner, Herrn Abg Dr
Madejski, die Aktuelle Stunde zu eröffnen, wobei ich bemerke, dass seine
Redezeit mit 10 Minuten begrenzt ist. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abg Dr Herbert Madejski
(Klub der Wiener Freiheitlichen):
Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Es steht unzweifelhaft fest, es ist bewiesen – ich
glaube, da werden Sie mir nicht widersprechen können –, dass die
Sozialdemokratie in der Zweiten Republik bis auf wenige Ausnahmen immer in der
Bundesregierung gesessen ist. Es ist unzweifelhaft und es ist bewiesen – und da
werden Sie mir auch nicht dagegen sprechen –, dass gerade Ihre Partei in der
Zweiten Republik bis Februar 2000 das Verkehrsministerium besetzt hatte (ironische Heiterkeit bei der SPÖ)
beziehungsweise hier gearbeitet hat. Es steht unzweifelhaft fest, dass Sie in
Wien in der Zweiten Republik bis auf wenige Ausnahmen, bis auf wenige Jahre den
zuständigen Stadtrat für Planung gestellt haben. Es steht unzweifelhaft fest,
dass seit 1996 Verhandlungen betreffend die EU-Osterweiterung seitens der EU im
Gange sind, und es steht unzweifelhaft fest, dass alle gewusst haben, dass in
wenigen Monaten diese EU-Osterweiterung heuer auch formal auf uns zukommt.
Es steht aber auch unzweifelhaft
fest, dass Wien keine Südumfahrung hat, obwohl Sie 50 Jahre an der Macht
waren. Es steht unzweifelhaft fest, dass es keine Nordostumfahrung gibt. Es
steht unzweifelhaft fest, dass es keine geordnete, keine ordentliche
Verkehrsverbindung, weder Bahn noch Straße, Richtung Preßburg gibt. Und wenn
Sie die Berichte im Fernsehen hören und in den
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