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Landtag, 19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 48

 

auch schon gute Erfahrungen bei anderen Zuweisungsgesetzen gibt –, und es wird so sein, dass das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und nicht mehr das Bedienstetenschutzgesetz gilt. Ansonsten gilt für Beamte und Beamtinnen weiterhin die Dienstordnung, die Besoldungsordnung, die Pensionsordnung, für Vertragsbedienstete die Vertragsbedienstetenordnung und alle weiteren für diese Bediensteten jeweils geltenden Dienstrechtsgesetze.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Die erste Zusatzfrage: Herr Abg Barnet.

 

Abg Günther Barnet (Klub der Wiener Freiheitlichen): Danke schön. – Frau Präsidentin! Frau Stadträtin!

 

Ich freue mich, dass Sie so weit gedacht haben, weil ich diesen Halbsatz unterlassen habe. Das ist ein sehr nettes Entgegenkommen und spricht für Sie, daher werde ich mich heute auch freundschaftlich gestalten. (Heiterkeit.) Wer hat etwas dagegen?

 

Ein Punkt, der mir jetzt im vorliegenden Entwurf des Gesetzes noch aufgefallen ist, ist die Frage des Weisungsrechtes. Das scheint mir zu wenig spezifiziert zu sein, und ich würde Sie ersuchen, mir das zu erläutern, wie Sie glauben, dass diese Bestimmung jetzt zu interpretieren ist. Ich meine das Weisungsrecht auf die Bediensteten durch den Magistrat im Wege der Geschäftsführer des Fonds, denn das ist im Gesetz besonders angesprochen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Es ist selbstverständlich so, dass es das Hauptziel dieses Zuweisungsgesetzes ist, dass der Fonds funktioniert. Das heißt, es müssen selbstverständlich Möglichkeiten für die jeweils Vorgesetzten gegeben sein, dass sie den jeweils Untergebenen auch entsprechende Anweisungen geben können. Diese Übertragung wird erfolgen, denn der Sinn des Ganzen ist ja nicht, dass wir ein Wirrwarr an Kompetenzen oder ein Wirrwarr an Hierarchien haben. Ganz im Gegenteil! Es geht darum, dass da eine funktionstüchtige Einheit für einen für uns alle unglaublich wichtigen Bereich geschaffen wird. Deswegen ist es so vorgesehen und, ich denke, in dem Gesetz auch ausreichend festgelegt und definiert, dass die jeweils zuständigen Vorgesetzten auch das entsprechende Weisungsrecht haben, dass natürlich der Geschäftsführer, die Geschäftsführerin – sage ich jetzt einmal theoretisch – auch entsprechende Weisungsmöglichkeiten und Kompetenzen bekommt – im Sinne der Eindeutigkeit der Hierarchie, im Sinne der Eindeutigkeit der Weisungszusammenhänge und primär im Sinne des Funktionierens der Organisation.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Die zweite Zusatzfrage stellt Frau Abg Dr Vana. – Bitte.

 

Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Einer der Kritikpunkte der Grünen an den Ausgliederungen prinzipiell ist die Bildung einer so genannten Mehrklassengesellschaft von Bediensteten. Wie Sie jetzt selbst angesprochen haben, wird es dann zugewiesene Bedienstete geben, und es wird neu aufgenommene Bedienstete im Sinne der Privatwirtschaft geben.

 

Eine Ausgliederung hat insbesondere für weibliche Bedienstete starke Auswirkungen. Sie wissen, das Gleichbehandlungsgesetz des öffentlichen Dienstes und speziell das Wiener Gleichbehandlungsgesetz ist ein sehr gutes, das Gleichbehandlungsgesetz der Privatwirtschaft ein weniger gutes. Frau Stadträtin, wie wollen Sie sicherstellen, dass nach der Ausgliederung für weibliche Bedienstete dieselben Gleichbehandlungsstandards gel-ten, wie sie jetzt für die öffentlich Bediensteten gelten?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Auch dieses Thema haben wir im Ausschuss schon einmal diskutiert, und ich wiederhole noch einmal für die, die die Diskussion nicht so intensiv verfolgt haben, dass selbstverständlich für die MitarbeiterInnen, die weiter Bedienstete der Stadt bleiben, nach der Zuweisung weiterhin das Wiener Gleichbehandlungsgesetz gilt. Ich freue mich über das Lob der Qualität des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes und werde mir dieses Argument für andere Diskussionen, die wir ja von Zeit zu Zeit haben, auch gut merken. Dieses Wiener Gleichbehandlungsgesetz gilt für die Bediensteten der Stadt Wien weiterhin. Für eventuell zusätzlich Neuaufgenommene gilt dieses Gesetz – nachdem dies ja keine Bediensteten sind – selbstverständlich nicht.

 

Ich habe mich als Frauenstadträtin immer dafür eingesetzt, dass zum einen das Bundesgesetz verbessert wird. Wir wollen ja auch keine Dreiklassengesellschaft haben – da gibt es die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Magistrats, dann gibt es die, die irgendwo zugewiesen sind, und die, die neu dazukommen, und für die gibt es Verbesserungen, und dann gibt es die große Masse der Mehrheit –, wir wollen ja in Wirklichkeit für alle einen gleich guten Standard. Das heißt, einerseits werde ich mich dafür einsetzen, dass insgesamt das Gleichbehandlungsgesetz verbessert wird –aber da ist der Bundesgesetzgeber gefordert, da haben ich und meine Fraktion im Moment leider wenig Einflussmöglichkeiten –, in dem Bereich, wo die Stadt Wien weiter Einflussmöglichkeit hat, haben wir bisher immer Lösungen gefunden, dafür zu sorgen, dass alle Bediensten eine entsprechende Gleichbehandlungschance haben.

 

Ich darf darauf verweisen, dass wir bei den Wiener Stadtwerken eine sehr gute Betriebsvereinbarung abgeschlossen haben, die sich gerade mit der Frage Gleichbehandlung befasst, und ich glaube, dass das ein sehr guter Weg ist, dass auch diejenigen, die auf Grund von Neuaufnahmen in einer ausgegliederten Gesellschaft sind – sage ich jetzt so allgemein, denn das gilt ja für andere Bereiche auch –, auf Grund einer Betriebsvereinbarung auch bessere Chancen bekommen. Ich glaube, dass das ein guter Weg ist und dass man den auch in anderen Bereichen gehen kann.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Wir kommen zur dritten Zusatzfrage: Herr Abg Dr Ulm

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr verehrte Frau Stadträtin!

 

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