Landtag,
19. Sitzung vom 29.01.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 48
auch schon gute Erfahrungen bei anderen
Zuweisungsgesetzen gibt –, und es wird so sein, dass das
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und nicht mehr das Bedienstetenschutzgesetz gilt.
Ansonsten gilt für Beamte und Beamtinnen weiterhin die Dienstordnung, die
Besoldungsordnung, die Pensionsordnung, für Vertragsbedienstete die
Vertragsbedienstetenordnung und alle weiteren für diese Bediensteten jeweils
geltenden Dienstrechtsgesetze.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Die erste Zusatzfrage: Herr Abg
Barnet.
Abg Günther Barnet (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Danke schön. – Frau Präsidentin! Frau Stadträtin!
Ich freue mich, dass Sie so weit gedacht haben, weil
ich diesen Halbsatz unterlassen habe. Das ist ein sehr nettes Entgegenkommen
und spricht für Sie, daher werde ich mich heute auch freundschaftlich
gestalten. (Heiterkeit.) Wer hat etwas dagegen?
Ein Punkt, der mir jetzt
im vorliegenden Entwurf des Gesetzes noch aufgefallen ist, ist die Frage des
Weisungsrechtes. Das scheint mir zu wenig spezifiziert zu sein, und ich würde
Sie ersuchen, mir das zu erläutern, wie Sie glauben, dass diese Bestimmung
jetzt zu interpretieren ist. Ich meine das Weisungsrecht auf die Bediensteten
durch den Magistrat im Wege der Geschäftsführer des Fonds, denn das ist im
Gesetz besonders angesprochen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Es ist selbstverständlich so, dass es das Hauptziel dieses Zuweisungsgesetzes
ist, dass der Fonds funktioniert. Das heißt, es müssen selbstverständlich
Möglichkeiten für die jeweils Vorgesetzten gegeben sein, dass sie den jeweils Untergebenen
auch entsprechende Anweisungen geben können. Diese Übertragung wird erfolgen,
denn der Sinn des Ganzen ist ja nicht, dass wir ein Wirrwarr an Kompetenzen
oder ein Wirrwarr an Hierarchien haben. Ganz im Gegenteil! Es geht darum, dass
da eine funktionstüchtige Einheit für einen für uns alle unglaublich wichtigen
Bereich geschaffen wird. Deswegen ist es so vorgesehen und, ich denke, in dem
Gesetz auch ausreichend festgelegt und definiert, dass die jeweils zuständigen
Vorgesetzten auch das entsprechende Weisungsrecht haben, dass natürlich der
Geschäftsführer, die Geschäftsführerin – sage ich jetzt einmal theoretisch –
auch entsprechende Weisungsmöglichkeiten und Kompetenzen bekommt – im Sinne der
Eindeutigkeit der Hierarchie, im Sinne der Eindeutigkeit der
Weisungszusammenhänge und primär im Sinne des Funktionierens der Organisation.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Die
zweite Zusatzfrage stellt Frau Abg Dr Vana. – Bitte.
Abg Dr Monika Vana (Grüner Klub im Rathaus):
Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Einer der
Kritikpunkte der Grünen an den
Ausgliederungen prinzipiell ist die Bildung einer so genannten
Mehrklassengesellschaft von Bediensteten. Wie Sie jetzt selbst angesprochen
haben, wird es dann zugewiesene Bedienstete geben, und es wird neu aufgenommene
Bedienstete im Sinne der Privatwirtschaft geben.
Eine
Ausgliederung hat insbesondere für weibliche Bedienstete starke Auswirkungen.
Sie wissen, das Gleichbehandlungsgesetz des öffentlichen Dienstes und speziell
das Wiener Gleichbehandlungsgesetz ist ein sehr gutes, das
Gleichbehandlungsgesetz der Privatwirtschaft ein weniger gutes. Frau
Stadträtin, wie wollen Sie sicherstellen, dass nach der Ausgliederung für
weibliche Bedienstete dieselben Gleichbehandlungsstandards gel-ten, wie sie
jetzt für die öffentlich Bediensteten gelten?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Auch dieses Thema haben wir im Ausschuss schon einmal diskutiert, und ich wiederhole
noch einmal für die, die die Diskussion nicht so intensiv verfolgt haben, dass
selbstverständlich für die MitarbeiterInnen, die weiter Bedienstete der Stadt
bleiben, nach der Zuweisung weiterhin das Wiener Gleichbehandlungsgesetz gilt.
Ich freue mich über das Lob der Qualität des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes
und werde mir dieses Argument für andere Diskussionen, die wir ja von Zeit zu
Zeit haben, auch gut merken. Dieses Wiener Gleichbehandlungsgesetz gilt für die
Bediensteten der Stadt Wien weiterhin. Für eventuell zusätzlich Neuaufgenommene
gilt dieses Gesetz – nachdem dies ja keine Bediensteten sind –
selbstverständlich nicht.
Ich habe mich als
Frauenstadträtin immer dafür eingesetzt, dass zum einen das Bundesgesetz
verbessert wird. Wir wollen ja auch keine Dreiklassengesellschaft haben – da
gibt es die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Magistrats, dann gibt es die,
die irgendwo zugewiesen sind, und die, die neu dazukommen, und für die gibt es
Verbesserungen, und dann gibt es die große Masse der Mehrheit –, wir wollen ja
in Wirklichkeit für alle einen gleich guten Standard. Das heißt, einerseits
werde ich mich dafür einsetzen, dass insgesamt das Gleichbehandlungsgesetz
verbessert wird –aber da ist der Bundesgesetzgeber gefordert, da haben ich und
meine Fraktion im Moment leider wenig Einflussmöglichkeiten –, in dem Bereich,
wo die Stadt Wien weiter Einflussmöglichkeit hat, haben wir bisher immer
Lösungen gefunden, dafür zu sorgen, dass alle Bediensten eine entsprechende
Gleichbehandlungschance haben.
Ich darf darauf verweisen,
dass wir bei den Wiener Stadtwerken eine sehr gute Betriebsvereinbarung
abgeschlossen haben, die sich gerade mit der Frage Gleichbehandlung befasst,
und ich glaube, dass das ein sehr guter Weg ist, dass auch diejenigen, die auf
Grund von Neuaufnahmen in einer ausgegliederten Gesellschaft sind – sage ich
jetzt so allgemein, denn das gilt ja für andere Bereiche auch –, auf Grund
einer Betriebsvereinbarung auch bessere Chancen bekommen. Ich glaube, dass das
ein guter Weg ist und dass man den auch in anderen Bereichen gehen kann.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Wir
kommen zur dritten Zusatzfrage: Herr Abg Dr Ulm
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr
verehrte Frau Stadträtin!
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