Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 51 von 66
Verwaltungsvereinfachung und ich bitte Sie daher um die
Zustimmung zu der Vorlage.
Präsident Johann Hatzl:
Danke. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, die Hand zu heben. -
Danke, das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen. (Abg
Dipl Ing Martin Margulies: Nein, nur ein GRÜNER hat aufgezeigt!) Danke für
die Korrektur. (Abg Günter Kenesei:
Bitte!) Ich hätte doch die Brille aufsetzen sollen, (Abg Harry Kopietz:
Der Kenesei glänzt ja ohnedies so! – Abg Dipl Ing Martin Margulies: Aber, aber!
– Abg Harry Kopietz: Vor Weisheit!) was wahr ist, ist wahr.
Damit komme ich, wenn kein Widerspruch erhoben wird,
sofort zur zweiten Lesung. Einen Widerspruch habe ich nicht.
Ich bitte daher nun jene Mitglieder des Landtages,
die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand.
– Das ist mehrstimmig, ÖVP, FPÖ, SPÖ und Abg Kenesei. Sie sehen, es hat sich
ausgezahlt die Brille aufzusetzen.
Damit kommen wir zur Postnummer 9. Sie betrifft die
erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem die Wiener
Landesarbeitsordnung 1990 geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Dipl
Ing Kossina.
Amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina:
Herzlichen Dank.
Ich ersuche um Zustimmung zum Entwurf eines Gesetzes,
mit dem die Wiener Landarbeitsordnung 1990 geändert wird.
Präsident Johann Hatzl: Ich habe keine
Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Daher kommen wir gleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtags die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist einstimmig.
Wenn es keinen Widerspruch gibt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. Diesen Widerspruch gibt es nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem
Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Auch
hier ist es, in zweiter Lesung, nunmehr einstimmig, beschlossen worden.
Wir kommen zur Postnummer 10. Sie betrifft die erste
Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Tierschutz- und
Tierhaltegesetz geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsf StRin Dipl
Ing Kossina. Ich bitte sie, die Verhandlung einzuleiten.
Amtsf StR Dipl Ing Isabella Kossina:
Herr Präsident! Hoher Landtag!
Ich ersuche um Debatte und Beschluss des Entwurf
eines Gesetzes mit dem das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz geändert
wird. Kurzfassung: Chippen von Hunden.
Präsident Johann Hatzl: Da es
Wortmeldungen gibt, schlage ich gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung
vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen diesen Vorschlag eine Einwendung erhoben?
- Dies ist nicht der Fall, ich werde daher so vorgehen.
Als erste Rednerin in der Debatte kommt Frau Abg
Sommer-Smolik und ich bitte darum.
Abg Claudia Sommer-Smolik (Grüner
Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Frau Stadträtin!
Wir haben heute zur Beschlussfassung die Novellierung
des Wiener Tierhalte- und Tierschutzgesetzes vor uns liegen. Es geht hier um
den von uns schon sehr lange geforderten Chip für die Tiere, den Hundechip, und
wir sind froh, dass es nun endlich so weit ist, dass dieses Gesetz auch
dahingehend geändert wird, dass in Wien lebende und gehaltene Hunde mit einem
elektronischen Mikrochip gekennzeichnet werden.
Verbunden mit diesem elektronischen Mikrochip ist ja
auch das Führen eines Hunderegisters und da wird in den erläuternden
Bemerkungen zu dem Gesetz darauf eingegangen, dass es dazu zwei Varianten gibt.
Nämlich, dass das Magistrat selber dieses
Hunderegister führt und auch einrichtet, oder dass man diese Führung und
Einrichtung des Hunderegisters an eine andere Institution übergibt, nämlich zum
Beispiel an die Österreichische Tierärztekammer.
Es ist dann in diesen erläuternden Bemerkungen auch
aufgelistet, was es an Kosten mit sich bringen würde, wenn es der Magistrat
machen würde. Es laufen neben Personalkosten, die das natürlich mit sich
bringt, auch Einrichtungskosten an und unserer Meinung nach sollte man
dahingehend tendieren, dass man die Führung und die Einrichtung des
Hunderegisters der Wiener bzw. der Österreichischen Tierärztekammer übergibt,
da diese ein bereits bestehendes System haben, das funktioniert, das es auch
österreichweit gibt und das auch mit der Europäischen Datenbank bezüglich der
Hundesregistrierung verbunden ist. Es kann ja eigentlich nichts Besseres geben,
als wenn man von der Stadt Wien auf ein bestehendes System zurückgreifen kann,
das sich schon bewährt hat und das auch zur Durchführung angeboten wurde. Da
sind auch die Kosten null.
Das heißt, man müsste hier sehr wohl abwägen, ob man
sich den Aufwand antut, um das von Wien aus neu zu erfinden und somit auch zu
investieren, oder ob man bestehende Institutionen auch nützt und sie auch
einbindet in die Führung des Hunderegisters.
Ich möchte aber einen Antrag einbringen, der die
Anbindehaltung im Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz regelt. Es wurde ja
letztens erst die Verordnung der Wiener Landesregierung über die Haltung von
Hunden in der Landesregierung behandelt und in den Stellungnahmen zu dieser
Verordnung hat sich die Wiener Umweltanwaltschaft, der Wiener Tierschutzverein,
aber auch das Veterinäramt der Stadt Wien dafür ausgesprochen, dass das Gesetz
dahingehend geändert wird, dass die Anbindehaltung in Wien verboten wird, dass
es auch explizit drinnen steht, dass das nicht mehr tiergerecht ist
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