Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 42 von 66
anschaulich dokumentiert. Darin ist auch etwas Zweites sehr
anschaulich dokumentiert, wovon ich schon Gelegenheit hatte, am Montag zu
berichten, nämlich dass es immer wieder Einflussnahmen auf das Judizieren des
UVS gibt, was natürlich etwas ist, dem wir als Politiker uns sehr vehement
entgegenstellen müssen. Ich möchte hier eine Entscheidung des UVS mit der Zahl
UVS-03/M/11/4730/2002 zitieren, hier geht es um ein Straferkenntnis eines Magistratischen
Bezirksamtes. Es ist nicht dazu gekommen, dass man den Beweisantrag der Partei
eingeholt hätte, dass man diesem Beweisantrag nachgekommen wäre. Man hat das
Straferkenntnis erlassen, und der Berufungswerber hat sich an den Unabhängigen
Verwaltungssenat gewandt.
Der UVS war der Meinung, dass man gemäß diesem
Beweisantrag hätte vorgehen sollen, und hat nach § 66 AVG einen Auftrag an
die Behörde erster Instanz erteilt, diesen Beweisantrag durchzuführen.
Geschehen ist das nicht. Knapp vor Ablauf der Verjährungsfrist hat der UVS den
Akt von der ersten Instanz wieder zurückbekommen, und es ist ihm nichts anderes
übrig geblieben, als mit Verfahrenseinstellung vorzugehen und dem
Berufungswerber Recht zu geben. Das hat wiederum das Magistratische Bezirksamt
derart verärgert, dass es zwar kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des UVS
ergriffen hat, aber außerhalb des ordentlichen Rechtsweges den informellen Weg
der Beschwerde gewählt hat, sich an die Präsidentin des UVS gewandt hat und
dort eine Beschwerde geäußert hat.
Ich denke, das ist nicht der Weg, wie man in einem
Rechtsstaat auf Entscheidungen, mit denen man nicht einverstanden ist,
reagieren sollte. Dem zuständigen Beamten wäre es möglich gewesen, ein
Rechtsmittel zu ergreifen.
Aber was jetzt umso überraschender ist, ist die
Reaktion der Präsidentin und des UVS. Mir liegt das Schreiben vor, das vom
Präsidium des UVS an das Magistratische Bezirksamt für den 21. Bezirk
ergangen ist. Mit diesem Schreiben teilt die Präsidentin mit, dass sie tatsächlich
die Kritik der ersten Instanz teilt, und sie teilt auch mit, wie sie nun gegen
dieses Mitglied vorgehen wird. Es heißt in diesem Schreiben vom
30. Oktober dieses Jahres wortwörtlich: "Die Leitung des UVS teilt
vollinhaltlich die vom Magistratischen Bezirksamt für den 21. Bezirk
geäußerte Kritik gegen die Berufungsentscheidung. Es darf aber mitgeteilt
werden, dass der zuständige Personalausschuss über die Vorgangsweise des
erkennenden Mitgliedes in Kenntnis gesetzt wird."
Ich meine, dass das eine wirklich untragbare
Vorgangsweise ist! Stellen Sie sich einmal vor, ein Richter eines
Bezirksgerichtes, der mit einer Entscheidung des Obergerichtes, des
Landesgerichtes nicht einverstanden ist, wendet sich an den Präsidenten des
Landesgerichtes, und der Präsident des Landesgerichtes schreibt dem
Bezirksrichter: Ja, ich bin ganz deiner Meinung und werde nun gegen diesen
Richter entsprechend vorgehen.
Ich glaube, dass das ein ganz schlechter Stil ist und
dass das ein Beispiel dafür ist, wie doch mehr oder weniger unverbrämt auf das
Judizieren einzelner Mitglieder Einfluss genommen wird. Ich meine, dass es Ihre
Aufgabe wäre, Frau Stadträtin, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um solche
Einflussnahmen zu unterbinden. Ich glaube, es darf nicht sein, dass Bedienstete
der ersten Instanz Anordnungen nach § 66 AVG nicht nachkommen und
Erhebungsaufträge einfach ignorieren. Ich glaube, Sie müssten auch als
Personalstadträtin in Ihrem Bereich klarstellen, dass es nicht angehen kann,
statt des ordentlichen Rechtsweges einfach informelle Beschwerden an Amtsträger
zu richten, sondern man sollte jene Rechtsmittel ergreifen, die das Gesetz
dafür vorsieht. Ich würde mir von Ihnen, sehr geehrte Frau Stadträtin, auch
erwarten, dass Sie auf die Präsidentin entsprechend einwirken, damit diese
selbst die Unabhängigkeit ihrer erkennenden Mitglieder wahrt und solche
Schreiben an Mitglieder der Unterinstanz nicht verabschiedet.
Letztendlich ist dies ein Beispiel dafür, dass wir
noch mehr tun müssen, um die Unabhängigkeit des UVS außer Frage und außer
Diskussion zu stellen. Sie haben mit dem Dienstrechtsgesetz, mit dem
Disziplinargesetz, das im letzten Landtag beschlossen worden ist, keinen
Beitrag zur Erhöhung dieser Unabhängigkeit geleistet. Es ist einfach schlecht,
wenn Magistratsbedienstete als Vertreter der Behörde erster Instanz wesentliche
Aufgaben in Disziplinarverfahren gegen UVS-Mitglieder bekommen. Es ist einfach
ganz schlecht, es ist schlechter Stil, wenn die Kontrollierten Kontrollrechte
gegenüber den Kontrollierenden bekommen.
Ich habe das nachgewiesen am Beispiel des
Disziplinaranwaltes, der gegen die erkennenden Mitglieder des UVS ermitteln
kann und Anklage erheben kann. Wir haben so ein Beispiel beim Disziplinarsenat,
in dem zwei Magistratsbeamte Mitglieder sind. Nunmehr wird durch die
vorliegende Novelle zum UVS-Gesetz die Stellung des Disziplinaranwaltes noch
gestärkt, wenn ihm jetzt das Rechtsmittel der Amtsbeschwerde an den
Verwaltungsgerichtshof eingeräumt wird.
Sehr geehrte Frau Stadträtin! Tun Sie alles in Ihrer
Macht Stehende, um für mehr Unabhängigkeit beim UVS zu sorgen, die
Einflussnahme auf diesen zu unterbinden und dort, wo es Mängel im Verfahren
erster Instanz gibt, diese abzustellen, wie etwa bei Erhebungsaufträgen, denen
nicht nachgekommen wird! Tun Sie alles in Ihrer Macht Stehende, damit die
ordentlichen Rechtsmittel ergriffen werden! Tun Sie alles in Ihrer Macht
Stehende, damit auch die Präsidentin alles tut, um die Unabhängigkeit dieser so
wichtigen Einrichtung zu gewährleisten! (Befall bei der ÖVP.)
Präsident Johann Römer Als Nächster zum
Wort gemeldet ist Herr Abg Dr GÜNTHER. Ich erteile es ihm.
Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der
Wiener Freiheitlichen). Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Meine beiden Vorredner haben schon sehr viel
Wichtiges aus diesem Bericht zitiert und aus ihrer Sicht dargestellt. Eines ist
auf alle Fälle erfreulich, der heurige Bericht, betreffend das Jahr 2002, ist
inhaltsvoller als jene der letzten Jahre. Dafür ist dem USV jedenfalls einmal zu
danken.
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