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Landtag, 17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 66

 

anschaulich dokumentiert. Darin ist auch etwas Zweites sehr anschaulich dokumentiert, wovon ich schon Gelegenheit hatte, am Montag zu berichten, nämlich dass es immer wieder Einflussnahmen auf das Judizieren des UVS gibt, was natürlich etwas ist, dem wir als Politiker uns sehr vehement entgegenstellen müssen. Ich möchte hier eine Entscheidung des UVS mit der Zahl UVS-03/M/11/4730/2002 zitieren, hier geht es um ein Straferkenntnis eines Magistratischen Bezirksamtes. Es ist nicht dazu gekommen, dass man den Beweisantrag der Partei eingeholt hätte, dass man diesem Beweisantrag nachgekommen wäre. Man hat das Straferkenntnis erlassen, und der Berufungswerber hat sich an den Unabhängigen Verwaltungssenat gewandt.  

 

Der UVS war der Meinung, dass man gemäß diesem Beweisantrag hätte vorgehen sollen, und hat nach § 66 AVG einen Auftrag an die Behörde erster Instanz erteilt, diesen Beweisantrag durchzuführen. Geschehen ist das nicht. Knapp vor Ablauf der Verjährungsfrist hat der UVS den Akt von der ersten Instanz wieder zurückbekommen, und es ist ihm nichts anderes übrig geblieben, als mit Verfahrenseinstellung vorzugehen und dem Berufungswerber Recht zu geben. Das hat wiederum das Magistratische Bezirksamt derart verärgert, dass es zwar kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des UVS ergriffen hat, aber außerhalb des ordentlichen Rechtsweges den informellen Weg der Beschwerde gewählt hat, sich an die Präsidentin des UVS gewandt hat und dort eine Beschwerde geäußert hat.

 

Ich denke, das ist nicht der Weg, wie man in einem Rechtsstaat auf Entscheidungen, mit denen man nicht einverstanden ist, reagieren sollte. Dem zuständigen Beamten wäre es möglich gewesen, ein Rechtsmittel zu ergreifen.

 

Aber was jetzt umso überraschender ist, ist die Reaktion der Präsidentin und des UVS. Mir liegt das Schreiben vor, das vom Präsidium des UVS an das Magistratische Bezirksamt für den 21. Bezirk ergangen ist. Mit diesem Schreiben teilt die Präsidentin mit, dass sie tatsächlich die Kritik der ersten Instanz teilt, und sie teilt auch mit, wie sie nun gegen dieses Mitglied vorgehen wird. Es heißt in diesem Schreiben vom 30. Oktober dieses Jahres wortwörtlich: "Die Leitung des UVS teilt vollinhaltlich die vom Magistratischen Bezirksamt für den 21. Bezirk geäußerte Kritik gegen die Berufungsentscheidung. Es darf aber mitgeteilt werden, dass der zuständige Personalausschuss über die Vorgangsweise des erkennenden Mitgliedes in Kenntnis gesetzt wird."

 

Ich meine, dass das eine wirklich untragbare Vorgangsweise ist! Stellen Sie sich einmal vor, ein Richter eines Bezirksgerichtes, der mit einer Entscheidung des Obergerichtes, des Landesgerichtes nicht einverstanden ist, wendet sich an den Präsidenten des Landesgerichtes, und der Präsident des Landesgerichtes schreibt dem Bezirksrichter: Ja, ich bin ganz deiner Meinung und werde nun gegen diesen Richter entsprechend vorgehen.

 

Ich glaube, dass das ein ganz schlechter Stil ist und dass das ein Beispiel dafür ist, wie doch mehr oder weniger unverbrämt auf das Judizieren einzelner Mitglieder Einfluss genommen wird. Ich meine, dass es Ihre Aufgabe wäre, Frau Stadträtin, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um solche Einflussnahmen zu unterbinden. Ich glaube, es darf nicht sein, dass Bedienstete der ersten Instanz Anordnungen nach § 66 AVG nicht nachkommen und Erhebungsaufträge einfach ignorieren. Ich glaube, Sie müssten auch als Personalstadträtin in Ihrem Bereich klarstellen, dass es nicht angehen kann, statt des ordentlichen Rechtsweges einfach informelle Beschwerden an Amtsträger zu richten, sondern man sollte jene Rechtsmittel ergreifen, die das Gesetz dafür vorsieht. Ich würde mir von Ihnen, sehr geehrte Frau Stadträtin, auch erwarten, dass Sie auf die Präsidentin entsprechend einwirken, damit diese selbst die Unabhängigkeit ihrer erkennenden Mitglieder wahrt und solche Schreiben an Mitglieder der Unterinstanz nicht verabschiedet.

 

Letztendlich ist dies ein Beispiel dafür, dass wir noch mehr tun müssen, um die Unabhängigkeit des UVS außer Frage und außer Diskussion zu stellen. Sie haben mit dem Dienstrechtsgesetz, mit dem Disziplinargesetz, das im letzten Landtag beschlossen worden ist, keinen Beitrag zur Erhöhung dieser Unabhängigkeit geleistet. Es ist einfach schlecht, wenn Magistratsbedienstete als Vertreter der Behörde erster Instanz wesentliche Aufgaben in Disziplinarverfahren gegen UVS-Mitglieder bekommen. Es ist einfach ganz schlecht, es ist schlechter Stil, wenn die Kontrollierten Kontrollrechte gegenüber den Kontrollierenden bekommen.

 

Ich habe das nachgewiesen am Beispiel des Disziplinaranwaltes, der gegen die erkennenden Mitglieder des UVS ermitteln kann und Anklage erheben kann. Wir haben so ein Beispiel beim Disziplinarsenat, in dem zwei Magistratsbeamte Mitglieder sind. Nunmehr wird durch die vorliegende Novelle zum UVS-Gesetz die Stellung des Disziplinaranwaltes noch gestärkt, wenn ihm jetzt das Rechtsmittel der Amtsbeschwerde an den Verwaltungsgerichtshof eingeräumt wird.

 

Sehr geehrte Frau Stadträtin! Tun Sie alles in Ihrer Macht Stehende, um für mehr Unabhängigkeit beim UVS zu sorgen, die Einflussnahme auf diesen zu unterbinden und dort, wo es Mängel im Verfahren erster Instanz gibt, diese abzustellen, wie etwa bei Erhebungsaufträgen, denen nicht nachgekommen wird! Tun Sie alles in Ihrer Macht Stehende, damit die ordentlichen Rechtsmittel ergriffen werden! Tun Sie alles in Ihrer Macht Stehende, damit auch die Präsidentin alles tut, um die Unabhängigkeit dieser so wichtigen Einrichtung zu gewährleisten! (Befall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Römer Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abg Dr GÜNTHER. Ich erteile es ihm.

 

Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der Wiener Freiheitlichen). Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Meine beiden Vorredner haben schon sehr viel Wichtiges aus diesem Bericht zitiert und aus ihrer Sicht dargestellt. Eines ist auf alle Fälle erfreulich, der heurige Bericht, betreffend das Jahr 2002, ist inhaltsvoller als jene der letzten Jahre. Dafür ist dem USV jedenfalls einmal zu danken.

 

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