Landtag,
17. Sitzung vom 27.11.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 29 von 66
immer wieder betont, welche zentrale Bedeutung der
Sozialhilfe zukommt. Und daher ist dort ein besonders rasches und effizientes
Handeln bei den Sozialhilfegesetzen notwendig.
Bei der Stellungnahme der Magistratsdirektion wird
auch jedes Jahr Besserung zugesagt, aber immer wieder stellen wir fest, dass es
hier Versäumnisse gibt. Und auch wenn der Einzelfall gelöst wird - und das habe
ich auch immer wieder festgestellt, Einzelfälle werden ja gerade dann auch sehr
oft rasch gelöst, besonders die Wiener Verwaltung ist da sehr positiv zu
vermerken -, werden doch die Systemfehler sehr oft nicht angegangen.
Und daher ist es unsere Aufgabe im Landtag als
gesetzgebende Körperschaft, die Strukturfrage, die Systemfehler ernst zu nehmen
und auf gesetzlicher Ebene dort, wo notwendig, Änderungen vorzunehmen. Denn
gerade im Sozialbereich ist jeder Einzelfall ein besonderes Schicksal und es
handelt sich auch sehr oft um bildungsmäßig und sozial schwache Menschen, die
besonders unsere Unterstützung brauchen.
Und ich kann mir jetzt einiges sparen, weil Frau
Kollegin Vassilakou genau diese Fälle aufgezählt hat: Dass die Information oft
unvollständig ist und das natürlich zu Verunsicherung führt. Dass es nicht sein
kann, dass, wenn jemand unpünktlich ist, die Strafe kommt und er deshalb keine
Sozialhilfe erhält. Oder bei der Mutter mit zwei Kindern die behindert sind,
dass man sagt, bitte, es gibt keine Sozialhilfe, sie müssen sich arbeitsuchend
melden.
Also, meine Damen und Herren, das ist für eine Stadt,
die von einer Partei geführt wird, die in ihrem Parteinamen das Soziale trägt,
also wirklich kein Aushängeschild. (Beifall bei der ÖVP.)
Und besonders wichtig ist das Pflegegeld. Beim
Pflegegeld handelt es sich ja sehr oft oder in der Regel um alte Menschen, aber
auf alle Fälle um sehr kranke Menschen, und wenn dann die Verfahrensdauer nach
eineinhalb Jahren noch immer nicht abgeschlossen ist, dann bitte muss ich schon
sagen, das ist wirklich mehr als zu kritisieren.
Und ich bin auch sehr froh, dass die
Volksanwaltschaft erstens eine Missstandsfeststellung gemacht hat und zweites
die einzige Empfehlung die abgegeben wurde, gerade in diesem Bereich war, dass
man sich hier bemühen soll, innerhalb von vier bis maximal sechs Monaten die
Sozialhilfe zu gewähren oder eben nicht zu gewähren. Denn eines ist doch klar,
Menschen, die in dieser Situation sind, für die ist die Gewährung der
Sozialhilfe oder die Erhöhung der Sozialhilfe eine kleine Besserstellung und
vielleicht ein ganz ein klein bisschen mehr Lebensqualität, wenn man hier
überhaupt von Lebensqualität sprechen kann.
Also, ich möchte mit den Fällen damit enden, weil es
ja, wie gesagt, auch angeführt wurde. Ich möchte aber trotzdem gerade den Bereich
MA 12 und MA 47 deshalb nochmals anführen, weil gerade in diesem
Bereich Veränderungen ins Haus stehen.
Und jetzt: Was heißt das, was heißt das für die
Volksanwaltschaft, was heißt das für die Abgeordneten dieses Hauses, aber vor
allem, was heißt das für die Wienerinnen und Wiener. Ist gewährleistet, dass
die Volksanwaltschaft auch in Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern in diesen
Bereichen helfen kann?
Wir haben gestern eine Fragestunde gehabt und ich bin
auch sehr froh, dass der Herr Bürgermeister im Raum ist, und bei dieser
Fragestunde habe ich diese Frage an den Herrn Bürgermeister gerichtet und ich
zitiere ihn wörtlich: “... also, hier werden jetzt natürlich Gespräche
geführt,“ aber der letzte Satz war: “Ich persönlich würde es, wenn es rechtlich
möglich ist, für durchaus wünschenswert halten.“ und da muss ich sagen, das lässt hoffen.
Zum Schluss muss ich noch sagen, die Ironie des
Schicksals will es so, dass ich, als ich 1999 hier gestanden bin, es darum
gegangen ist, die Wiener Linien aufzugliedern und die Volksanwälte haben sich
damals sehr bemüht und haben Gutachten gebracht, dass es gesetzlich möglich
wäre. Trotzdem wurde es nicht beschlossen und die Wiener Linien sind heute von
der Volksanwaltschaft nicht mehr prüfbar. Und heute erwarte ich mir als
Abgeordnete, dass die Prüfung durch die Volksanwaltschaft auch bei
Ausgliederung möglich ist.
Es gibt ein positives Beispiel auf der Bundesebene:
Das Arbeitsmarktservice kann überprüft werden und wird überprüft, und die Damen
und Herren der Volksanwaltschaft wissen, dass gerade in diesem Bereich sehr
vielen Menschen in Österreich, natürlich auch in Wien, geholfen wird.
Meine Damen und Herren, ganz zum Schluss ist es mir
aber auch ein Anliegen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung
zu danken. Ich weiß, dass die überwiegende Anzahl sehr gute und sehr engagierte
Arbeit leistet, denn unser gemeinsames Ziel - und hier meine ich das Ziel der
Volksanwälte, das Ziel von uns Abgeordneten hier im Haus, aber auch das Ziel
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Hauses - muss es sein, nicht den Menschen zu verstaatlichen, sondern den
Staat, die Verwaltung, immer mehr zu vermenschlichen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Prof Erika Stubenvoll: Als nächste Rednerin zum Wort gemeldet ist
Frau Abg Frank. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Henriette FRANK (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Meine Damen und Herren
der Volksanwaltschaft! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich könnte jetzt, so wider besseren Wissens sagen, dass zum
Beispiel der Grund, dass Wiener Wohnen im Bericht der Volksanwaltschaft so
relativ wenig erwähnt wird, darin liegt, dass die Volksanwaltschaft schlichtweg
resigniert hat, weil es ohnedies keinen Sinn hat. Als Unendliche Geschichte
bezeichnete die Volksanwaltschaft das Thema der Abtretungsverpflichtung. Auf
die möchte ich aber jetzt garnicht näher eingehen, aber mindestens ebenso
unendlich ist die Geschichte über die Berechnung von Betriebskosten und Miete,
wenn es darum geht, dass Nutzflächenberechnungen
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