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Landtag, 16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 30 von 35

 

Ich ersuche Sie um Zustimmung.

 

Präsident Johann Römer: Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand heroben. – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr Abg Fuchs.

 

Abgeordneter Georg Fuchs (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Herr Stadtrat! Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute ein Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung von Katastrophen und Großschadensereignissen sowie die Einrichtung eines Krisenmanagements.

 

Beim Katastrophenschutz, das wissen wir alle, kommt es zu einem wesentlichen Teil darauf an, dass es ein Vorsorgebewusstsein der Bevölkerung gibt. Wir alle wissen, dass gerade dieses Bewusstsein in der Bevölkerung nicht immer zu finden ist und man in manchen Teilen nachhelfen muss, weil aktive Katastrophenhilfe und auch Ernstfälle natürlich schneller bewältigt werden können, wenn Aufgeklärtheit und ein richtiges Verhalten vorliegen.

 

Es gibt eine Befragung und eine Studie von Univ Prof Dr Peter Vitouch, die von der MA 68 – Feuerwehr und Katastrophenschutz und den "Helfern Wiens" – Selbstschutz – Zivilschutz in Wien in Auftrag gegeben worden ist und die klar aussagt, dass die Bereitwilligkeit der Bevölkerung da ist.

 

Meine Damen und Herren! In den letzten acht Jahren wurde in Wien unter Mithilfe aller Fraktionen so ein Sicherheitsnetz aufgebaut, gemeinsam mit hochrangigen Experten, gemeinsam natürlich mit den "Helfern Wiens", die uns allen bekannt sind, die jahrzehntelange Erfahrung haben und versuchen, in den Schulen und in der Bevölkerung diese Aufklärung durchzuführen. Es gibt aber dazu keine Rechtsverbindlichkeit, sondern es wird derzeit in einem gesetzlosen Raum agiert.

 

Es ist daher notwendig, dass dieses Präventionsdenken nun in dem neuen Gesetz verankert wird und man sich dieser einschlägigen Organisationen zur Verbreitung der Selbstschutzinformationen bedient, insbesondere auch der Organisation "Die Helfer Wiens".

 

Ich möchte daher zur Prävention, die ganz besonders wichtig ist, gemeinsam mit meinen Kollegen Klucsarits, Prof Kopietz, Dr Maurer, Ing Rudolph und David Ellensohn folgenden Abänderungsantrag einbringen:

 

"Der Landtag wollte beschließen:

 

Im vorliegenden Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung von Katastrophen, Großschadensereignissen und komplexen Schadensereignissen sowie zur Einrichtung eines Krisenmanagements (Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz – W-KKG) sind folgende Ergänzungen vorzunehmen:

 

§ 8 lautet wie folgt:

 

'§ 8 (1) Die Gemeinde hat für die präventive Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Selbstschutz der Bevölkerung zu sorgen, einschließlich Anleitungen für die von jedem Einzelnen für sich und seine Angehörigen zum Schutz vor Personen- und Sachschäden zu treffenden Vorkehrungen.

 

(2) Zur Vorbereitung von Selbstschutzinformationen nach Abs. 1 kann sich die Gemeinde eines allgemein zugänglichen Schulungsangebotes einschlägiger Organisationen und Einrichtungen, insbesondere der Organisation 'Die Helfer Wiens' – Selbstschutz – Zivilschutz, bedienen.'"

 

Meine Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Römer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abg Ing Rudolph. Ich erteile es ihm.

 

Abg Ing Herbert Rudolph (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Präsident! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus!

 

Wenn man sich ein derartiges Gesetzeswerk näher ansieht, dann ist es ganz gut, einmal auf jene Bestimmung zu blicken die die Frage der Finanzierung behandelt, denn mit dem Blick auf die Finanzierung wird oftmals deutlich, wie ernst es dem Gesetzgeber ist mit dem, was er zur Beschlussfassung vorlegt. Und gerade bei dieser Materie, bei der Katastrophenhilfe und beim Krisenmanagement, ist es ja mit Sicherheit nicht so, dass man ohne Investitionen in die entsprechende Infrastruktur all das wird bewältigen können, was das Gesetz vorschreibt, dass in Zukunft zu bewältigen sei.

 

Bei der Textierung dieses Rechtswerkes ist es ja auch ganz interessant, dass man zwar hinschreibt, dass keine Folgekosten zu gewärtigen sind, also dass im Vergleich zur bisherigen Rechtslage keine Mehrkosten zu erwarten sind, dass sich dann aber die Autoren des Werkes dessen offensichtlich doch nicht ganz so sicher sind, denn sie fügen in den Erläuternden Bemerkungen noch ein Argumentarium an, wo man dann vielleicht doch sagen könnte, es kämen Kosten, und wie man dem begegnet.

 

Ich sage das deshalb, weil man sich dann, wenn wir uns im Gemeinderat mit dieser Thematik beschäftigen, auch klar sein soll, dass infolge dieses Gesetzes Investitionen auf die Gemeinde zukommen werden, und zwar, wenn man es sehr ernst nimmt, durchaus maßgebliche Investitionen. – Das zum einen.

 

Zum Zweiten: Bei Durchsicht des Gesetzes fällt auf, dass in der Fristsetzung, bis wann das, was der Gesetzgeber der Gemeinde aufträgt, zu erledigen ist, durchaus unterschiedliche Vorstellungen sind, wer was bis wann zu erledigen hat. Diese Fristsetzung fehlt beispielsweise bei dem im § 3 Abs. 1 normierten Schutzplan. Da steht nur drinnen, dass die Gemeinde den zu erstellen hat, jedoch ohne Fristsetzung, und all das, was ohne Fristsetzung ist, passiert irgendwann, aber "irgendwann" kann ja wohl nicht im Sinne eines Krisenmanagementgesetzes sein, sondern das ist eher sehr unstrukturiert, ungeordnet. Nur auf das Wechselspiel abzustellen, dass dann die Abgeordneten oder die Mitglieder des Wiener Gemeinderates nachfragen, wie weit denn die Gemeinde ihrer Aufgabe nachgekommen ist, diesen Schutzplan zu erstellen, und dann in regelmäßigen Abständen zu

 

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