Landtag,
16. Sitzung vom 26.09.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 30 von 35
Ich ersuche Sie um Zustimmung.
Präsident Johann Römer: Gemäß
§ 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und
Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen die Zusammenlegung ein Einwand heroben. –
Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Herr
Abg Fuchs.
Abgeordneter Georg Fuchs (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Herr Stadtrat! Meine Damen und
Herren! Wir beschließen heute ein Gesetz über Maßnahmen zur Bewältigung von
Katastrophen und Großschadensereignissen sowie die Einrichtung eines
Krisenmanagements.
Beim Katastrophenschutz, das
wissen wir alle, kommt es zu einem wesentlichen Teil darauf an, dass es ein
Vorsorgebewusstsein der Bevölkerung gibt. Wir alle wissen, dass gerade dieses
Bewusstsein in der Bevölkerung nicht immer zu finden ist und man in manchen
Teilen nachhelfen muss, weil aktive Katastrophenhilfe und auch Ernstfälle
natürlich schneller bewältigt werden können, wenn Aufgeklärtheit und ein
richtiges Verhalten vorliegen.
Es gibt eine Befragung und
eine Studie von Univ Prof Dr Peter Vitouch, die von der MA 68 – Feuerwehr
und Katastrophenschutz und den "Helfern Wiens" – Selbstschutz –
Zivilschutz in Wien in Auftrag gegeben worden ist und die klar aussagt, dass
die Bereitwilligkeit der Bevölkerung da ist.
Meine Damen und Herren! In den letzten acht Jahren wurde
in Wien unter Mithilfe aller Fraktionen so ein Sicherheitsnetz aufgebaut,
gemeinsam mit hochrangigen Experten, gemeinsam natürlich mit den "Helfern
Wiens", die uns allen bekannt sind, die jahrzehntelange Erfahrung haben
und versuchen, in den Schulen und in der Bevölkerung diese Aufklärung
durchzuführen. Es gibt aber dazu keine Rechtsverbindlichkeit, sondern es wird
derzeit in einem gesetzlosen Raum agiert.
Es ist daher notwendig, dass dieses Präventionsdenken
nun in dem neuen Gesetz verankert wird und man sich dieser einschlägigen
Organisationen zur Verbreitung der Selbstschutzinformationen bedient,
insbesondere auch der Organisation "Die Helfer Wiens".
Ich möchte daher zur Prävention, die ganz besonders
wichtig ist, gemeinsam mit meinen Kollegen Klucsarits, Prof Kopietz, Dr Maurer,
Ing Rudolph und David Ellensohn
folgenden Abänderungsantrag einbringen:
"Der Landtag wollte
beschließen:
Im vorliegenden Entwurf
eines Gesetzes über Maßnahmen zur Bewältigung von Katastrophen,
Großschadensereignissen und komplexen Schadensereignissen sowie zur Einrichtung
eines Krisenmanagements (Wiener Katastrophenhilfe- und Krisenmanagementgesetz –
W-KKG) sind folgende Ergänzungen vorzunehmen:
§ 8 lautet wie folgt:
'§ 8 (1) Die Gemeinde hat für die präventive Vermittlung
von Kenntnissen und Fertigkeiten im Selbstschutz der Bevölkerung zu sorgen,
einschließlich Anleitungen für die von jedem Einzelnen für sich und seine
Angehörigen zum Schutz vor Personen- und Sachschäden zu treffenden
Vorkehrungen.
(2) Zur Vorbereitung von Selbstschutzinformationen
nach Abs. 1 kann sich die Gemeinde eines allgemein zugänglichen
Schulungsangebotes einschlägiger Organisationen und Einrichtungen, insbesondere
der Organisation 'Die Helfer Wiens' – Selbstschutz – Zivilschutz, bedienen.'"
Meine Damen und Herren! Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall
bei der ÖVP.)
Präsident Johann Römer: Als Nächster zu
Wort gemeldet ist Herr Abg Ing Rudolph.
Ich erteile es ihm.
Abg Ing Herbert Rudolph (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr
Präsident! Herr Stadtrat! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus!
Wenn man sich ein derartiges Gesetzeswerk näher
ansieht, dann ist es ganz gut, einmal auf jene Bestimmung zu blicken die die
Frage der Finanzierung behandelt, denn mit dem Blick auf die Finanzierung wird
oftmals deutlich, wie ernst es dem Gesetzgeber ist mit dem, was er zur
Beschlussfassung vorlegt. Und gerade bei dieser Materie, bei der
Katastrophenhilfe und beim Krisenmanagement, ist es ja mit Sicherheit nicht so,
dass man ohne Investitionen in die entsprechende Infrastruktur all das wird
bewältigen können, was das Gesetz vorschreibt, dass in Zukunft zu bewältigen
sei.
Bei der Textierung dieses Rechtswerkes ist es ja auch
ganz interessant, dass man zwar hinschreibt, dass keine Folgekosten zu
gewärtigen sind, also dass im Vergleich zur bisherigen Rechtslage keine
Mehrkosten zu erwarten sind, dass sich dann aber die Autoren des Werkes dessen
offensichtlich doch nicht ganz so sicher sind, denn sie fügen in den
Erläuternden Bemerkungen noch ein Argumentarium an, wo man dann vielleicht doch
sagen könnte, es kämen Kosten, und wie man dem begegnet.
Ich sage das deshalb, weil man sich dann, wenn wir
uns im Gemeinderat mit dieser Thematik beschäftigen, auch klar sein soll, dass infolge
dieses Gesetzes Investitionen auf die Gemeinde zukommen werden, und zwar, wenn
man es sehr ernst nimmt, durchaus maßgebliche Investitionen. – Das zum einen.
Zum Zweiten: Bei Durchsicht des
Gesetzes fällt auf, dass in der Fristsetzung, bis wann das, was der Gesetzgeber
der Gemeinde aufträgt, zu erledigen ist, durchaus unterschiedliche
Vorstellungen sind, wer was bis wann zu erledigen hat. Diese Fristsetzung fehlt
beispielsweise bei dem im § 3 Abs. 1 normierten Schutzplan. Da steht
nur drinnen, dass die Gemeinde den zu erstellen hat, jedoch ohne Fristsetzung,
und all das, was ohne Fristsetzung ist, passiert irgendwann, aber
"irgendwann" kann ja wohl nicht im Sinne eines
Krisenmanagementgesetzes sein, sondern das ist eher sehr unstrukturiert,
ungeordnet. Nur auf das Wechselspiel abzustellen, dass dann die Abgeordneten
oder die Mitglieder des Wiener Gemeinderates nachfragen, wie weit denn die
Gemeinde ihrer Aufgabe nachgekommen ist, diesen Schutzplan zu erstellen, und
dann in regelmäßigen Abständen zu
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