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Landtag, 15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll  -  Seite 45 von 51

 

sowohl für den Steuerzahler als auch für die Bediensteten.

 

Zum Zweiten ist bekannt, dass die Reform 2000 als verfassungswidrig angesehen wird, und ich halte nichts davon, verfassungswidrige Reformen, die noch dazu inhaltlich sehr kritisch gesehen werden, zu übernehmen.

 

Zum Dritten darf ich bemerken, dass ich mich grundsätzlich selbstverständlich zu einer Harmonisierung unseres Pensionssystems bekenne. Das kann aber nicht heißen, dass man zuerst etwas ganz Schlechtes für die Leute macht und sich alle anderen dann auf das ganz Schlechte harmonisieren müssen. Das kann nicht Sinn einer Harmonisierungsdebatte sein, sondern was wir brauchen, ist ein einheitliches gerechtes, soziales und sicheres System für alle, das nicht wie die vorliegenden Vorschläge gerade Frauen besonders benachteiligt.

 

In diesem Sinne bitte ich, die eingebrachten Anträge abzulehnen und dem vorliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsident Johann Römer: Danke. Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Artikel I §§ 86 Abs. 7, 88 Abs. 1a, Artikel II § 8c Abs. 11, Artikel III § 9a Abs. 2 und Artikel V Abs. 3 sind Verfassungsbestimmungen, für die gemäß § 124 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte der Landtagsabgeordneten erforderlich ist, was ich hiermit feststelle.

 

Gemäß § 124a der Wiener Stadtverfassung ist für einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Diese Bestimmungen gilt für die beide Lesungen.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich lasse zuerst über die drei Abänderungsanträge der GRÜNEN abstimmen.

 

Der erste Antrag betrifft den Dienstrechtsenat beim UVS.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist die Minderheit.

 

Der zweite Abänderungsantrag betrifft die frauenparitätische Besetzung der Disziplinarausschüsse.

 

Ich bitte jene Mitglieder, diesem Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist auch die Minderheit.

 

Der dritte Abänderungsantrag betrifft Vertrauenspersonen bei Disziplinarverfahren.

 

Ich bitte jene Mitglieder, die diesem Abänderungsantrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist auch die Minderheit.

 

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist mit erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

 

Wir kommen nun zum Beschlussantrag, eingebracht von den Freiheitlichen, betreffend ein einheitliches Pensionsrecht. Dieser Antrag begehrt eine sofortige Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist die Minderheit. Er ist somit nicht angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen worden.

 

Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetze, mit dem das Gesetz betreffend den Grunderwerb durch Ausländer in Wien (Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz) geändert wird.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsführende Stadträtin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Ich bitte Sie, diesem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz zuzustimmen.

 

Präsident Johann Römer: Danke. Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur Abstimmung.

 

Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das Gesetz ist somit in erster Lesung einstimmig angenommen.

 

Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die zweite Lesung vornehmen lassen. Ein Widerspruch erfolgt nicht.

 

Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.

 

Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz geändert wird.

 

Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsführende Stadträtin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.

 

Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und Herren.

 

Ich bitte Sie, diese Gesetzesänderung zu diskutieren und ihr zuzustimmen.

 

Präsident Johann Römer: Danke.

 

Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.

 

Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.

 

Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Barnet. Ich erteile es ihm.

 

Abg Günther Barnet (Klub der Wiener Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Stadtrat! Meine Damen und Herren!

 

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