Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 45 von 51
sowohl für den Steuerzahler als auch für die Bediensteten.
Zum Zweiten ist bekannt, dass die Reform 2000
als verfassungswidrig angesehen wird, und ich halte nichts davon,
verfassungswidrige Reformen, die noch dazu inhaltlich sehr kritisch gesehen
werden, zu übernehmen.
Zum Dritten darf ich bemerken, dass ich mich
grundsätzlich selbstverständlich zu einer Harmonisierung unseres
Pensionssystems bekenne. Das kann aber nicht heißen, dass man zuerst etwas ganz
Schlechtes für die Leute macht und sich alle anderen dann auf das ganz
Schlechte harmonisieren müssen. Das kann nicht Sinn einer
Harmonisierungsdebatte sein, sondern was wir brauchen, ist ein einheitliches
gerechtes, soziales und sicheres System für alle, das nicht wie die
vorliegenden Vorschläge gerade Frauen besonders benachteiligt.
In diesem Sinne bitte ich, die eingebrachten Anträge
abzulehnen und dem vorliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
Präsident Johann Römer: Danke. Wir
kommen nun zur Abstimmung über die Gesetzesvorlage.
Artikel I §§ 86 Abs. 7, 88 Abs. 1a,
Artikel II § 8c Abs. 11, Artikel III § 9a Abs. 2
und Artikel V Abs. 3 sind Verfassungsbestimmungen, für die gemäß
§ 124 Abs. 2 der Wiener Stadtverfassung die Anwesenheit der Hälfte
der Landtagsabgeordneten erforderlich ist, was ich hiermit feststelle.
Gemäß § 124a der Wiener Stadtverfassung ist für
einen gültigen Beschluss eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen
Stimmen erforderlich. Diese Bestimmungen gilt für die beide Lesungen.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich lasse zuerst über
die drei Abänderungsanträge der GRÜNEN abstimmen.
Der erste Antrag betrifft den Dienstrechtsenat beim
UVS.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem
Abänderungsantrag zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist die
Minderheit.
Der zweite Abänderungsantrag betrifft die
frauenparitätische Besetzung der Disziplinarausschüsse.
Ich bitte jene Mitglieder, diesem Abänderungsantrag
zustimmen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist auch die Minderheit.
Der dritte Abänderungsantrag betrifft
Vertrauenspersonen bei Disziplinarverfahren.
Ich bitte jene Mitglieder, die diesem
Abänderungsantrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das
ist auch die Minderheit.
Wir kommen nun zur Abstimmung über die
Gesetzesvorlage.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang zustimmen wollen, um ein Zeichen mit
der Hand. – Danke. Das ist mit erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Wir kommen nun zum Beschlussantrag, eingebracht von
den Freiheitlichen, betreffend ein einheitliches Pensionsrecht. Dieser Antrag
begehrt eine sofortige Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die diesem
Antrag zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das ist die
Minderheit. Er ist somit nicht angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. –
Danke. Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung mit der erforderlichen
Zweidrittelmehrheit beschlossen worden.
Postnummer 5 betrifft die erste Lesung der
Vorlage eines Gesetze, mit dem das Gesetz betreffend den Grunderwerb durch Ausländer
in Wien (Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz) geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsführende
Stadträtin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich bitte Sie, diesem Wiener
Ausländergrunderwerbsgesetz zuzustimmen.
Präsident Johann Römer: Danke. Da zu
diesem Tagesordnungspunkt keine Wortmeldung vorliegt, kommen wir gleich zur
Abstimmung.
Ich bitte jene Mitglieder des Landtages, die der
Vorlage einschließlich Titel und Eingang in erster Lesung ihre Zustimmung geben
wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Danke. Das Gesetz ist somit in erster
Lesung einstimmig angenommen.
Wenn kein Widerspruch erfolgt, werde ich sofort die
zweite Lesung vornehmen lassen. Ein Widerspruch erfolgt nicht.
Ich bitte daher jene Mitglieder des Landtages, die
dem Gesetz in zweiter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen mit der Hand. –
Danke. Das Gesetz ist somit auch in zweiter Lesung einstimmig beschlossen.
Postnummer 6 betrifft die erste Lesung der
Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Landes- Stiftungs- und Fondsgesetz
geändert wird.
Berichterstatterin hiezu ist Frau amtsführende
Stadträtin Mag Brauner. Ich bitte sie, die Verhandlungen einzuleiten.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Sehr geehrte Damen und Herren.
Ich bitte Sie, diese Gesetzesänderung zu diskutieren
und ihr zuzustimmen.
Präsident Johann Römer: Danke.
Gemäß § 30c Abs. 10 der Geschäftsordnung
schlage ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung
erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zum Wort gemeldet ist Herr
Abgeordneter Barnet. Ich erteile es ihm.
Abg Günther Barnet (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Frau Stadtrat! Meine
Damen und Herren!
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