Landtag,
15. Sitzung vom 26.06.2003, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 51
Präsident Johann Römer:
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sommer-Smolik. Ich erteile es
ihr.
Abg Claudia Sommer-Smolik
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr
geehrter Herr Vorsitzender! Frau Stadträtin! Meine Damen und Herren!
Die Kollegin Vassilakou hat ja unsere Kritikpunkte
vorhin schon eingebracht, und ich bringe jetzt die Anträge, die auch Kollege Rudolph schon erwähnt hat, ein.
Der erste Antrag betrifft den Dienstrechtssenat am
UVS. Über den haben wir schon ausführlich diskutiert, und auch in der
mündlichen Anfrage an den Herrn Landeshauptmann habe ich danach gefragt, wieso
eigentlich darauf beharrt wird, dass hier was geändert wird, obwohl sich
relevante Gruppen und VertreterInnen stark dagegen aussprechen. Ich möchte
daher folgenden Abänderungsantrag einbringen:
"Der Wiener Landtag wolle beschließen:
Der Entwurf eines Gesetzes, mit dem die Dienstordnung
1994 (15. Novelle zur Dienstordnung 1994), das Gesetz über den
Unabhängigen Verwaltungssenat Wien (5. Novelle zum Gesetz über den Unabhängigen
Verwaltungssenat Wien), das Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995
(4. Novelle zum Wiener Verwaltungssenat-Dienstrechtsgesetz 1995) und das
Wiener Personalvertretungsgesetz (6. Novelle zum Wiener
Personalvertretungsgesetz) geändert werden, wird wie folgt geändert:
1. Im Artikel II entfallen die Ziffern 4
bis 6, 9 bis 12 und 14.
2. Im Artikel III entfallen die Ziffern 8
bis 13 und 15.
3. Im Artikel V entfallen die Bezugnahmen auf
die Artikel II Ziffer 4 bis 6, 9 bis 12 und 14 sowie Artikel III
Ziffer 8 bis 13 und 15."
Der zweite Abänderungsantrag bezieht sich auf die
frauenparitätische Besetzung der Disziplinärausschüsse. Da gibt es ja eine
Forderung der Wiener Gleichbehandlungsbeauftragten, die hier nach der
Frauenparität verlangt, und es ist eigentlich nicht ganz einzusehen, warum es
hier keine frauenparitätische Besetzung gibt. Ich bringe daher folgenden
Abänderungsantrag ein:
"Der Wiener Landtage wolle beschließen:
Artikel I Z 4 wird um folgenden Satz
ergänzt:
'Bei der Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter
ist auf eine frauenparitätische Besetzung zu achten.'"
Der dritte Antrag bezieht sich auf die
Vertrauenspersonen bei Disziplinarverfahren. Hier ist nicht einzusehen, warum
für den Beschuldigten bei sexuellen Belästigungen drei Vertrauenspersonen bei
mündlichen Verhandlungen beigezogen werden können und dem Opfer, meist eben
eine Frau, nur eine Vertrauensperson zusteht. Auch hier fordert die Wiener
Gleichbehandlungsbeauftragte eine Gleichstellung der Rechte der Opfer mit jenen
der Täter. Über den Opfer- und Täterbegriff kann man hier natürlich
diskutieren. Ich bringe folgenden Abänderungsantrag ein:
"Im Artikel I Z 39a wird der Ausdruck
'ein Bediensteter' durch den Ausdruck 'drei Bedienstete' ersetzt." (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Römer:
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich erkläre die Verhandlung für geschlossen und
erteile der Frau Berichterstatterin das Schlusswort.
Berichterstatterin amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Damen und
Herren!
Vielen Dank für die sachliche Debatte. Es ist ein
sehr komplexes Thema, das wir vor uns haben, aber ich glaube, auch ein sehr,
sehr wichtiges.
Ich muss leider empfehlen, alle vorliegenden Anträge
in dieser Form abzulehnen. Abgesehen davon, dass es sehr, sehr schwierig ist,
Anträge, die so kurzfristig eintrudeln wie die von den Kollegen und Kolleginnen
der Grünen, zu beurteilen, darf
ich darauf hinweisen, dass ich beim ersten Antrag, der sich auf die Frage des
externen Rechtszuges im Zusammenhang mit dem UVS-Disziplinarrecht bezieht, wie
auch schon in der Diskussion sehr ausführlich begründet, in keinster Weise eine
Einschränkung der Unabhängigkeit erkennen kann, wenn ein externes
Kollegialorgan mit richterlichem Einschlag eingesetzt wird, das noch dazu von
zwei unabhängigen Richtern insofern dominiert wird, als der Vorsitzende das
Dirimierungsrecht hat. Ich glaube nicht, dass das in irgendeiner Art und Weise
als Einflussnahme gesehen werden kann. Ich denke das ist Unabhängigkeit par
excellence, und so wird es ja auch von einem großen Teil der Stellungnahmen,
zum Beispiel der Rechtsanwaltskammer, gesehen.
Beim zweiten Antrag tu ich mir im Moment überhaupt
ein bisschen schwer, denn da muss ein Irrtum hineingeraten sein. Das, was Sie
hier zitieren, ist ein Artikel der sich mit dem Disziplinarrechtssenat befasst
und nicht den Disziplinarausschüssen. Aber es ist eben leider schwierig, das in
so kurzer Zeit zu beurteilen.
Auch beim dritten Antrag muss es ein Missverständnis
geben, von dem ich gehofft hatte, es im Ausschuss schon aufgeklärt zu haben. Im
ursprünglichen Entwurf war vorgesehen – ich verkürze jetzt ein wenig –, dass
das Opfer eine Vertrauensperson mitnehmen kann, der "Beschuldigte" –
unter Anführungszeichen – drei, und ich sagte dort, dass das schon geändert
ist, allerdings nicht in die Richtung, dass beide drei mitnehmen können, weil
dann die absurde Situation wäre, dass mehr Vertrauenspersonen als Mitglieder
des Senates anwesend wären, sondern beide eine. Das ist im Sinne dieser
richtigerweise von der Gleichbehandlungskommission eingeforderten Gleichheit.
Sie können gern darauf bestehen, dass für beide drei
sind, nur die Begründung, dass hier eine Ungleichheit vorliegt, ist jedenfalls
falsch. Die Gleichheit ist gegeben, und ich glaube, es ist nicht sinnvoll, dass
mehr Vertrauenspersonen da sind als Mitglieder des Senates. Deswegen bitte ich,
auch diesen Antrag abzulehnen.
Zum Antrag betreffend die Frage der Reform der Pensionen,
die man sicher immer diskutieren kann, wenn es um Bedienstete geht: Zum einen
ist bekannt, dass es selbstverständlich schon Gespräche gibt zwischen
Gewerkschaft und Personalvertretung über eine adäquate Reform bei uns im Haus,
die aber auch Sinn macht
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